Archiv | Januar, 2013

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„Gladbachs Schönheiten“ sind der Renner auf Facebook

30 Januar 2013 von Darian Lambert

Die Page Gladbachs Schönheiten ist im sozialen Netzwerk Facebook derzeit besonders bei den jungen Leuten in der absolute Renner. Das Erfolgsrezept bei ist denkbar einfach: Teens und Twens posten hier ihre Fotos. Ob vom Profi-Fotografen oder als „Self Shot“ mit der Handykamera – alles ist erlaubt.

Ist dann erstmal ein Schnappschuss hochgeladen, beginnt die Facebook-Community mit der Bewertung. Dies kann sich auf das bekannte „Gefällt mir“ beschränken, gerne und häufig wird aber auch ein Kommentar gepostet. Dies kann für den Betreffenden oder die Betreffende ziemlich schmeichelhaft sein. „Supersüß“, „Dieses Mädchen würde ich gerne kennenlernen“, „Er ist schon ein Hübscher“, „Cooler Typ“ oder „Traumhaft“ ist bei manchen Fotos zu lesen. Allerdings kann es durchaus passieren, dass die Online-Jury den Daumen senkt und die Bilder mit bitterbösen Kommentaren abstraft.

„Hier wirst du Präsentiert :)“ ist das Credo bei „Gladbachs Schönheiten“. Überwiegend junge Menschen laden Bilder von sich hoch, vereinzelt sind auch Straubinger Sehenswürdigkeiten zu sehen. Und auch, wenn das Urteil mitunter gnadenlos ausfällt, ist die Page derzeit ziemlich angesagt. Im Januar 2013 gegründet, hat sie inzwischen bereits fast 1.500 Likes.

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Beschäftigtendatenschutzgesetz im letzten Moment aufgehalten

29 Januar 2013 von Darian Lambert

Mehrere Petitionen durch Arbeitnehmervertreter im Internet mit jeweils über 100.000 Unterschriften machten im Internet die Runde. Seit ein paar Wochen war es wieder aktuell: Das Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es soll eine Verbesserung des Datenschutzes in der Arbeitswelt mit sich bringen und Rechtssicherheit für alle schaffen. Doch genau das ist es, was dem Gesetztesentwurf fehlt meinen Datenschützer und Gewerkschaften. Aber auch die Arbeitgeberseite kritisierte das Gesetzesvorhaben massiv. Exklusiv erfuhr GL Aktuell soeben aus dem Büro von Wolfgang Bosbach (MdB, CDU), dass man das Gesetz von der Tagesordnung abgesetzt habe. Zitat: „…weder im Innenausschuss am 30.01.2013, noch im Plenum des Bundestages am 01.02.2013 über den Gesetzenwurf zur Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes beraten und abgestimmt wird. Die Tagesordnungspunkte werden abgesetzt und die Beratungen – sowohl mit der Arbeitnehmer- als auch mit der Arbeitgeberseite fortgesetzt. Beide Seiten äußern – wenn auch mit zum Teil sehr unterschiedlichen Gründen und Motiven – Kritik an dem Entwurf und mit diesen kritischen Einwänden wollen wir uns ausführlich auseinandersetzen.“

Nun wird wohl ein Aufatmen durch die Nation gehen. Aber was bringt der aktuelle Gesetzesentwurf eigentlich mit sich? Leider konnten sich weder Wolfgang Bosbach (CDU) noch sein Gegenkandidat Michael Zalfen (SPD)  zum aktuellen Entwurf positionieren. Michael Zalfen, gab an zu sehr mit Wahlkampf beschäftigt zu sein, während Wolfgang Bosbach um Verständnis bat den Gesetztestext erst nochmals genau lesen zu müssen.

Benedikt van Aacken von den Bergisch Gladbacher Piraten ist Jurist und hat sich mit dem Gesetztesentwurf genau beschäftigt. Ein Interview:

Frage GL-Aktuell: Wie beurteilst Du / Ihr das Gesetz?
Wir Piraten Bergisch Gladbach begrüßen ausdrücklich eine Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes, allerdings nicht so und nicht jetzt.
Vorgeschobene Datenschutzskandale wie die bei LIDL, Telekom, Deutscher Bahn oder jetzt ALDI Süd sind nur deshalb ein Skandal, weil diese Firmen das bereits bestehende Datenschutzgesetz ignoriert haben. Würde es solche Skandale durch ein überarbeitetes Gesetz nicht mehr geben? Natürlich würde es sie auch weiterhin geben. Das ist Politikquatsch 1.0 und zwar mit dicker Propagandasoße.
Wir bemängeln zudem die mangelhafte Ausarbeitung und Qualität des Gesetzes. Nehmen wir die Überschrift von § 32 „Datenerhebung vor Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses“. Der Paragraph bezieht sich also ganz klar auf die Bewerbungsphase. In den nachfolgenden Abschnitten wird aber vom „Beschäftigten“ gesprochen. Unserer Meinung nach sollte ganz klar zwischen Bewerbern, also Menschen, die noch in kein Beschäftigungsverhältnis mit dem datenerhebenden Arbeitgeber eingetreten sind, und Beschäftigten, somit Menschen, die bereits mit dem datenerhebenden Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis unterhalten, unterschieden werden. Denn eine Datenerhebung von Bewerbern unterliegt grundsätzlich einem strengeren Maßstab als eine von bereits Beschäftigten. Gepfusche.
Es werden rechtlich irrelevante Begriffe wie „erforderlich“ verwendet. Der Begriff der Erforderlichkeit ist juristisch aus dem öffentlichen Recht bekannt. Jedoch in diesem Zusammenhang so nicht verwendbar. Damit ist dieser Begriff undefiniert und zu schwammig. Wann besteht eine Erforderlichkeit, d.h. unter welchen Voraussetzungen ist denn eine Erforderlichkeit gegeben? Somit ist dieser Begriff frei durch den Arbeitgeber interpretierbar und kann lediglich gerichtlich geklärt werden. Schlecht. Denn Gesetze sollten so konkret wie möglich sein, damit der Rechtsfriede gewahrt und gleichzeitig Rechtssicherheit geboten wird. Die vornehmliche Aufgabe eines Gesetzgebers.
Wenn diese handwerklichen Fehler und der grundrechtlich abzulehnende Punkt geändert würden, wäre dieser Entwurf für uns Piraten Bergisch Gladbach aber durchaus unterstützbar.

Frage GL-Aktuell: Was stimmt und was stimmt nicht, was die CDU uns erzählt?
Es stimmt, dass beispielsweise die Datenerhebung durch Arbeitgeber über Bewerber aus frei zugänglichen Quellen, wie aus sozialen Netzwerken oder aus einer Google-Suche, geregelt wird. Es stimmt aber nicht, dass dies positiv ist.
Der Arbeitgeber dürfte nämlich somit aus dem Internet so viele Daten über den Beschäftigten saugen, wie er möchte. Einzige Schranke ist hierbei, ein möglicherweise entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse des Beschäftigten. Aha.
Wir fragen uns, erkennt ein Arbeitgeber die Grenze, was er darf und was nicht? Und inwieweit läßt sich ein schützenswertes Interesse denn im Netz schützen? Beispielsweise sucht der Arbeitgeber im Internet nach dem Namen eines Beschäftigten oder Bewerbers, so hat er keinen Einfluß darauf, was die Suchmaschine ausspuckt. Er sieht alles und kann dies nicht verhindern. Und der erste Eindruck zählt, egal ob die Bilder oder Berichte über den Beschäftigten oder Bewerber echt sind oder nur ein boshafter Scherz.
Somit ist das schützenswerte Interesse, also der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten oder Bewerbers, lediglich eine hohle Phrase, denn praktisch läßt sich dies nicht umsetzen. Die Datensuche im Internet muss also verboten werden, nicht, wenn auch reglementiert, erlaubt.
Im Zweifel werden sonst wieder die Gerichte bemüht und wieder ist der Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit gefährdet.

Das Verbot der geheimen Videoüberwachung finden wir Piraten demgegenüber gut. Wenn mögliche Gelegenheitsdiebe beispielsweise wissen, das der Laden oder auch das Lager beobachtet wird, überlegen sie es sich vielleicht anders. Für uns fällt dies unter den Punkt Prävention. Denn man darf nicht vergessen, dass eine geheime Videoüberwachung durch die Polizei nach entsprechend begründetem richterlichen Beschluss davon nicht berührt wird.

Frage GL-Aktuell: Wann wird das vorrausichtlich auf der Tagesordnung stehen?
Michael Frieser, der Hauptberichterstatter für den Beschäftigtendatenschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 7. Januar 2013 erklärt, dass „ein solches Gesetz noch Anfang des Jahres“ verabschiedet werden soll. Kann also nicht mehr lange dauern.

Frage GL-Aktuell: Was hat sich in der Zwischenzeit dort geändert im Gesetz was verabschiedet werden soll?
Wir können nur von dem uns vorliegenden Entwurf ausgehen. Über Änderungen an dem Entwurf nach dem 25.August 2010 wissen wir nichts konkretes. Wenn ich allerdings die Antworten lese, die manche Vertreter von SPD, Linken und Gewerkschaft im vergangenen August ihrer Zeitung auf ähnliche Fragen gegeben haben, dann wurde der Gesetzesentwurf in der Zwischenzeit entweder nachgebessert oder die befragten Politiker haben den Entwurf damals nicht gelesen. Letzteres würde uns aber auch nicht wirklich wundern.

Frage GL-Aktuell Warum kommt das jetzt noch vor der Wahl?
Für uns Piraten ist das typischer Stammtisch-Populismus von CDU/CSU und FDP. 2014 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union kommen. Dann wird jedes Datenschutzgesetz in Deutschland und in den anderen europäischen Ländern sowieso überarbeitet werden müssen. Der Schnüffelskandal bei ALDI Süd war unter bestehendem Recht bereits illegal. Dieser Aktionismus der Regierung ist überflüssig, Zeitverschwendung und reine Propaganda.Wir hoffen auf eine Datenschutzgrundverordnung der EU, die viele Fragen und Grauzonen klärt und sowohl den Interessen der Arbeitgeber als auch der informationellen Selbstbestimmung und der Würde der Arbeitnehmer Rechnung trägt.

Gesetzesentwurf
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf?__blob=publicationFile
MdB Frieser 7.01.2013
http://www.michael-frieser.de/mediapool/75/756450/data/Eigene_Dateien_III/13010700_Aldi_Sued_BDSchG.pdf
GL Aktuell mit Stellungnahmen der anderen Parteien vom August 2012
https://www.glaktuell.net/?p=1033

Auch Konstantin von Notz (MdB, Grüne) lehnt den Entwurf der Union ab und teilt uns mit:
„Offenkundig geht es der Koalition noch vor den Wahlen in Niedersachsen darum, Handlungsfähigkeit zu beweisen. Anders ist die Eilvorlage zur 2. und 3. Lesung im Bundestag nicht zu erklären. Allerdings hat sie sich dabei hinsichtlich der Zustimmung bei den Gewerkschaften gründlich verkalkuliert. Denn die haben nach Durchsicht des neuen Entwurfs massive Kritik geäußert und das völlig zu Recht:

Die Koalition hat es nämlich verschlafen, nach der Einbringung bereits in 2011 und der allseitigen massiven Kritik ihre Hausaufgaben zu machen und einen sachgerechten Gesetzesentwurf vorzulegen. Stattdessen verlegt sie sich jetzt aufs Tricksen.  Verdeckte Videoüberwachungen werden zurückgedrängt, offene Videoüberwachungen aber uferlos ausgeweitet. Ein Unterlaufen von Schutzstandards mittels Betriebsvereinbarung soll zukünftig nicht möglich sein. Wie großzügig! Dabei hatte allein die Koalition im Verfahren diesen im Übrigen verfassungsrechtlich fragwürdigen Vorschlages aufs Tapet gebracht. Und eine anlasslose Rasterung ganzer Belegschaften wegen Korruptionsverdachts soll angeblich nicht mehr möglich sein. Dabei kommt es faktisch zu einer Ausweitung des Rasterns, weil eine die erfassten Belegschaften hinreichend einschränkende Regelung fehlt.
Überwachungsskandale wie bei Aldi, Deutsche Bahn oder Lidl sollen nach dieser Bundesregierung legalisiert werden. So soll schon der Verdacht einer vertraglichen Pflichtverletzung ausreichen, um gegen Beschäftigte Privatdetektive loszuschicken.
Über Jahre wurde der Beschäftigtendatenschutz in den Betrieben vernachlässigt. Das Ergebnis ist oftmals ein Klima des Verdachts und der Verunsicherung. Wir haben in unserem Gesetzentwurf betont, dass nur eine umfassende Lösung die Balance zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern wiederherstellen kann. Unser Entwurf verpflichtet deshalb die Arbeitgeberseite, die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel eindeutig zu regeln. Wir fordern ein Klagerecht für Gewerkschaften und Betriebsräte eben so wie die Mitsprache bei der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Hinweise auf Missstände in den Betrieben sind durch Whistleblowerklauseln zu unterstützen. Der Entwurf der Bundesregierung verweigert auf diese zentralen Punkte eine Antwort und wird deshalb der zentralen Aufgabe des vernünftigen Interessenausgleichs in den Betrieben nicht gerecht.“

Kritik äußert ebenfalls Jan Korte von der Linkspartei. Er nimmt zum Gesetzesentwurf ausführlich Stellung:

Wie beurteilst Du / Ihr das Gesetz?

„Dieser Gesetzentwurf geht vollkommen an den Bedürfnissen und Realitäten der Beschäftigten vorbei und dient einzig den Interessen von Unternehmern, die sich den gläsernen Mitarbeiter wünschen. Anstatt die Daten der Beschäftigten zu schützen, legalisiert der schwarz-gelbe Gesetzentwurf deren Überwachung und geht dabei zum Teil weit hinter geltendes Recht zurück. Die Koalitionsfraktionen ignorieren damit die Proteste von hunderten Betriebs- und Personalratsgremien, die zu Recht gefordert hatten, diesen Entwurf zu beerdigen. Angesichts der nun vorgelegten eher redaktionellen Änderungen stellt sich schon die Frage, warum die Bundesregierung sachverständige Experten überhaupt anhört oder sich zu Gesprächen mit Gewerkschaften trifft, wenn am Ende überhaupt nicht auf deren Kritik eingegangen wird. DIE LINKE bleibt daher dabei: keine neue Regelung wäre besser als dieser völlig verkorkste Entwurf. Eine Verabschiedung im Eiltempo muss verhindert werden. Jetzt ist breiter Protest nötig.“

Was stimmt und was stimmt nicht, was die CDU uns erzählt? Wann wird das vorrausichtlich auf der Tagesordnung stehen?

„Der bisher bekannt gewordene Zeitplan der Koalition sieht wohl so aus: Der Änderungsantrag der Koalition soll am 16. Januar im federführenden Innenausschuss beschlossen werden. Dann soll der geänderte Gesetzentwurf am 1. Februar in 2. und 3. Lesung im Eilverfahren verabschiedet werden. Da der Ausschuss am Mittwoch aufgrund der Sondersitzung „50 Jahre Elysée-Vertrag“ und einer vorher anstehenden erweiterten Berichterstatter-Runde mit dem Innenministerium zu „Polizeieinsätze im Ausland“ nicht wie sonst drei, sondern nur max. eine Stunde tagen wird, hat die LINKE schon letzten Freitag die Nichtaufsetzung bzw. Absetzung der Beschlussfassung im Innenausschuss und eine Vertagung beantragt. Ob das jedoch Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Mein Eindruck ist, dass die das knallhart durchziehen und nicht länger darüber diskutieren wollen.“

Was hat sich in der Zwischenzeit dort geändert im Gesetz was verabschiedet werden soll?

„Es hat einige Änderungen am Gesetzentwurf gegeben, diese sind allerdings eher redaktioneller Art. Neben ganz wenigen Verbesserungen handelt es sich dabei überwiegend um Klarstellungen im Arbeitgeberinteresse, die nach dem Willen von Union und FDP fortan „Rechtssicherheit“ beim Ausspionieren ihrer Beschäftigten genießen sollen. Der Gesetzentwurf beinhaltet nach wie vor eine Fülle von Regelungen, durch die die Datenerhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse der Unternehmer auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden. Auch das vielzitierte und eigentlich selbstverständliche Verbot der heimlichen Videoüberwachung wäre danach nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Im Gegenzug würde dem Arbeitgeber u.a. erlaubt die offene Videoüberwachung unter dem Vorwand der „Qualitätssicherung“ erheblich auszudehnen, Gesundheitsdaten im laufenden Beschäftigungsverhältnis zu ermitteln und ärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen, E-Mail- und Internet-Screenings auch ohne konkreten Tatverdacht vorzunehmen und Persönlichkeitsprofile der Mitarbeiter auf Vorrat anzulegen.“

Warum kommt das jetzt noch vor der Wahl?

„Das hat eigentlich fast alle überrascht. Nach mehr als zwei Jahren Rumgeeiere und sich nicht einigen können ist das Ganze wohl als Rettungsversuch für die FDP gedacht. Ob deren desaströse Koalitionsbilanz dadurch noch aufpoliert werden kann ist fraglich. Von Datenschützern und den Gewerkschaften wird die Koalition zu Recht abgewatscht werden. Einzig die Unternehmer werden diese Aktion honorieren und darum geht es wohl auch. Der Bürgerrechtsflügel der Liberalen ist eh seit längerem so gut wie irrelevant, wichtig für die FDP ist die Unterstützung der Wirtschaft. Für die Union, die sich in letzter Zeit gerne als „Arbeitnehmerpartei“ aufspielt, könnte diese Kriegserklärung an die Gewerkschaften aber noch Konsequenzen haben.“

Kommentar:

Aufgrund des öffentlichen Drucks ist die Koalition wohl mit Ihrem Überraschungsangriff auf den Datenschutz eingeknickt. Der aus „Dringlichkeit“ auf der Tagesordnung gewesene Datenschutz wird nun wohl weiter diskutiert werden müssen. Eine glaubhafte Veranstaltung sieht allerdings anders aus.

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Väter protestieren gegen Sorgerechtsreform am 31. Januar 2013 in Berlin

29 Januar 2013 von Darian Lambert

Trotz der Reform des deutschen Sorgerechts bleiben unverheiratete Väter Eltern zweiter Klasse. Gegen diese „Diskriminierung – Made in Germany“ ruft der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) zu einer Protestaktion am 31. Januar 2013 auf – dem Tag, an dem der Bundestag die Pseudoreform verabschieden will. Angesichts der europäischen Dimension des Skandals lädt der VAfK außer den nationalen auch Pressevertreter aus ganz Europa ein, über die Kundgebung zu berichten. Der Väteraufbruch vermittelt vor Ort interessierten Medien Gesprächspartner für Interviews in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch.

Die Protestaktion beginnt um 12 Uhr in Berlin auf dem Pariser Platz und en- det gegen 12.30 Uhr mit Seifenblasen, um die zerplatzten Hoffnungen vieler Väter auf eine faire Sorgerechtsregelung zu symbolisieren. Anschließend stehen Vertreter des VAfK den Medien Rede und Antwort.

Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, eine Einrichtung des Europarats, die deutsche Sorgerechtsregelung für unverheiratete Väter als menschenrechtswidrig verurteilt. Begründung der Richter: Sie diskriminiert nichteheliche Väter und verletzt das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf ein Familienleben. Nach über drei Jahren – allein schon das ein Skandal – wollen die Regierungsparteien des Bundestags eine Neuregelung verabschieden, die diese Diskriminierung in zentralen Teilen aufrecht erhält.

Sofern die Mutter nicht einer gemeinsamen Sorge zustimmt, erhalten unverheiratete Väter nun ein Klagerecht. Ein Gericht soll ihnen das Sorgerecht gewähren, wenn dieses „dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Somit müssen die Väter weiter die Familiengerichte bemühen. Zudem können sie das Sorge- recht frühestens sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes erlangen. Bis dahin bleiben sie von wichtigen, identitätsstiftenden Entscheidungen ausge- schlossen, wie Namensgebung, Konfession, Beschneidung, Umzug, Elternzeit, sowie medizinische Eingriffe.

Mit dieser „Reform“ bleibt Deutschland weiter Schlusslicht in Europa. Viele Staaten des Europarats haben längst eine weit modernere Sorgerechtspraxis:

In Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern erhalten nichteheliche Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft ohne weitere Prüfung das gemeinsame Sorgerecht. Die Regelung bewirkte etwa in Belgien, dass gerichtliche Auseinandersetzungen getrennter Eltern um ihre Kinder spürbar zurückgegangen sind.

„Deutschland sollte beim Sorgerecht von den positiven Erfahrungen seiner Nachbarn lernen, statt sie zu ignorieren“, fordert der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder, Rainer Sonnenberger. Nur eine echte Gleichstellung der Eltern wird die Diskriminierung unverheirateter Väter beenden. „Diese Reform wird erneut vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg landen“, so Sonnenberger.

Weitere Informationen:

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.: www.vaeteraufbruch.de

    Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit über 100 Kreisvereinen und lokalen Ansprechpartnern und rd. 3.300 Mitgliedern, darunter 5 % Frauen.

  • zum Thema: www.vaeteraufbruch.de/Sorgereform Kontakt:
    • Rainer Sonnenberger , Bundesvorsitzender , sonnenberger@vafk.de, Tel.: 0172 – 2 81 24 07
    • Dietmar Nikolai Webel, stellv. Bundesvorsitzender, webel@vafk.de, Tel.: 034602 – 4 89 11 oder 0151 – 41 41 69 26
    • Bundesgeschäftsstelle:

      Rüdiger Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer, meyer-spelbrink@vafk.de, Tel.: 06627 – 91 50 434 oder 0162 – 83 99 123

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SoliServ-Forum für Arbeitnehmervertretungen | Arbeitsrecht 2013 – 15 Jahre SoliServ

28 Januar 2013 von Darian Lambert

Im schönen Mai gibt es wieder unsere SoliServ-Tagung zum Arbeits- und Datenschutzrecht, genauer gesagt das SoliServ-Forum für Arbeitnehmervertretungen | Arbeitsrecht 2013 – 15 Jahre SoliServ, vom 14. – 16. Mai 2013, in Berlin im Crowne Plaza, Berlin City Centre.

Grund zu feiern:  SoliServ.de wird 15 Jahre!

Andererseits hat die Bundesregierung gerade beschlossen, das „Gesetz über den Datenschutz am Arbeitsplatz“ noch vor der Bundestagswahl durchzupeitschen. Achtung: Ihr sollt belauscht, gefilmt und gut gerastert werden.

Herta Däubler-Gmelin: Die Regierung verkündet stolz, dass sie die heimliche Videoüberwachung verbietet. In Wahrheit verachtet sie die Grundrechte der Arbeitnehmer. Die Rechte der Betriebsräte, besonders in Konzernen, werden entscheidend geschwächt, wenn das Gesetz so durchkommen sollte.

Der DGB hat zum 100 000-fachen Protest bei Brüderle und Kauder aufgerufen. Betriebsräte aus mehr als 200 Unternehmen in Deutschland laufen Sturm gegen das Gesetz. Selbst der Arbeitgeberpräsident Hund will dieses Gesetz nicht. Michael Sommer vom DGB: Besser kein Gesetz als dieses Gesetz!

Wir alle hoffen und kämpfen dafür, dass dieses Gesetz in den Papierkorb der Geschichte wandert.

Sollte dies nicht der Fall sein und der Bundestag verabschiedet dieses Gesetz im Februar 2013, dann werden alle Referenten und Referentinnen unseres SoliServ-Forums auf alle Kritikpunkte am Gesetz detailliert eingehen und alle denkbaren Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte erörtern. Es geht uns und Euch um das Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert und darum, dass die Betriebsräte die Zukunft der digitalen Welt (mit)bestimmen können und sollen.

Diese Bundesregierung will zudem in Brüssel unser bewährtes Datenschutzrecht zerstören, das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt abschaffen und die EU-Datenschutzgrundordnung grundlegend verwässern, zusammen mit Ungarn und Großbritannien. Das kann und darf nicht sein.

Ich als Gründer von SoliServ und Solidebatte freue mich zusammen mit dem dtb-Team ganz herzlich über jeden von Euch, der in Berlin teilnehmen kann.

Unser Programm mit vielen namhaften IT-, Arbeitsrechts- und Datenschutzexperten wie Franz-Josef Düwell, Wolfgang Däubler, Constance Kurz, Herta Däubler-Gmelin und Thomas Hoeren bietet Euch eine Menge interessanter und hochaktueller Themen, mit oder ohne Schnittstellen zu diesem Gesetz nicht zum Datenschutz am Arbeitsplatz sondern vielmehr zum Abbau von Arbeitnehmerrechten.

Ich bin ganz sicher: So soll und darf das Arbeitsrecht im 21.
Jahrhundert nicht aussehen!!!!

Weitere Infos unter:

http://www.soliserv.de/seminare/soliserv-forum-berlin_mai.2013.htm

Flyer zum Soliserv-Forum:
http://www.soliserv.de/seminare/soliserv-forum/berlin_mai_2013/SoliServ-Forum-Berlin-Arbeitsrecht_2013.pdf

Faxanmeldung:
http://www.soliserv.de/seminare/soliserv-forum/berlin_mai_2013/Fax-Anmeldung-Soliserv-Forum_Berlin_2013.pdf

Viele Grüße aus Köln

Georg Dresel

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Wir sind die 99 Prozent – Medien entdecken Occupy Cologne

27 Januar 2013 von Darian Lambert

„Occupy ist eine noch immer verhältnismäßig neue Protestbewegung, die sich auf globaler Ebene mit Hilfe des Internets organisiert. Lokale Gruppierungen wie Occupy Cologne veranstalten dabei unabhängig voneinander Aktionen. Man demonstriert gegen soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, die mangelnde Kontrolle der Banken und die negativen Folgen der Finanzkrise für die Bevölkerung.“ Der bekannte Journalist Lars Sobiraj interviewt die Kölner Occupy Aktivisten, die Ihren Protest sogar bis vor das Bergisch Gladbacher Rathaus brachten. Bei der Protestaktion in Bergisch Gladbach wurde gegen Korruption und Fetternwirtschaft demostriert. Laut Occupy trägt der „kölsche Klüngel“ in Bergisch Gladbach maßgeblich mit dazu bei, dass die Stadt pleite ist.

Zum vollständigen Interview geht es hier:
http://www.gulli.com/news/20707-wir-sind-die-99-prozent-occupy-cologne-im-gulliinterview-2013-01-25

occupygl1

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Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses kommt in den Bensberger Ratssaal

25 Januar 2013 von Darian Lambert

SPD läd zum Politischen Aschermittwoch

Der Rechtsextremismus-Experte und Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (MdB) wird an Aschermittwoch (13. Feb. 2013) der Stargast der SPD im Rheinisch-Bergischen Kreis sein.

Der 43-jährige Abgeordnete aus Niedersachsen, vom NDR als „sachlichernster Nazijäger“ bezeichnet, ist wegen seines unermüdlichen Einsatzes gegen rechts und für Toleranz, gerade auch in seiner Aufgabe als „parlamentarischer Chefermittler“ im NSU-Untersuchungsausschuss oft angefeindet worden; ein Spreng- stoffanschlag gegen sein Wahlkreisbüro im Dezember 2012 ist der bislang traurige Gipfel.

Aus diesem spannenden Leben und über Erkenntnisse aus den Ermittlungen gegen die Menschen, die ein Jahrzehnt als „Nationalsozialistischer Untergrund“ Mitbürger ermordeten, wird Edathy nun auf Einladung der SPD-Ortsvereine berichten.

SPD-Bundestagskandidat Michael Zalfen: „Diese Mordserie ist ein großes Behördenversagen gewesen und zeigte, dass Hass Menschen in unserem Land auch noch heute zu Unmenschen macht.
Sebastians Wille zur Aufklärung ist ehrenwert und deshalb freue ich mich sehr über sein Kommen. Ich bin 1989 in die SPD eingetreten, weil die rechtsextreme Partei der „Republikaner“ Wahlen gewann und ich unsere Demokratie stärken wollte. Der Kampf gegen rechts ist mir eine Herzensangelegenheit.“

Jeder interessierte ist herzlich willkommen. Der Politische Aschermittwoch der SPD findet am 13.02.2013 um 19 Uhr im Rathaus Bensberg statt.

Edathy

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Kabarett mit Jürgen Becker – Der Künstler ist anwesend

23 Januar 2013 von Darian Lambert

Die Kleinkunst hat gegenüber der bildenden Kunst einen Nachteil: Kabarettisten kann man nicht übers Sofa hängen. Wenn man’s doch tut, passt er womöglich nicht recht zur Couchgarnitur. Dennoch kann auch Kleinkunst bildende Kunst sein: „Der Künstler ist anwesend“ ist der Titel eines Programms, das bildende Kunst und Kleinkunst genussreich vereint. Nach diesem Parforceritt durch die Kunstgeschichte wissen Sie genau, was über Gotik und Romanik zum Barock mit Rubens sprichwörtlichem Fleisch dicker Frauen führte. Und warum Marcel Duchamp für die Kunst der Fluch der Keramik wurde.

Samstag, den 02.03.2013download
Veranstaltungsort: Schulzentrum Cyriax
Einlass: 19.00 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr
Eintrittskarten 22,50 €

Karten sind erhältlich bei
Buchhandlung Bücken
Hauptstr. 57 a – 51491 Overath

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Anonymous – Aktionstag für deine Privatssphäre 23.02.2013

23 Januar 2013 von Darian Lambert

Seit wir euch einluden, Bürgern über Privatsphäre aufzuklären habt ihr es geschafft unzählige male die Stimme von Operation BigBrother mit Paperstorms und Protesten auf die Straße zu bringen um Leute in vielen Ländern über die Bedrohung von unseren Grundrechten durch Überwachungssysteme aufzuklären.
Wir wissen, dass alle die mitmachen einen guten Weg gefunden haben den Informationsfluss zu fördern. Danke an alle für die harte Arbeit in diesen Tagen des Handelns. Ihr habt bewiesen das die wenigsten Leute etwas über die zukünftige Überwachungspolitik, welche mit Projekten wie INDECT und Trapwire geplant werden wissen, da sie von den Medien stillgeschwiegen werden.
Wir, als Anonymous erweckten Operation BigBrother weil wir jeden Bürger auf dieser Welt darüber Informieren wollen, dass ein Überwachungsstaat nicht wichtig für die Sicherheit der Bürger ist.

Wir würden den Bürgern auch gerne klar machen, dass die Systematik der technischen Überwachung und Kontrolle von allem eine Gefahr für die Einhaltung der Menschenrechte darstellt.

Wir glauben weiterhin dass Technologie dem wohle der Menschheit dienen sollte und wir hoffen, dass dem viele von euch weltweit zustimmen.
Mainstream-Medien sorgten dafür das wir denn Sinn unsere eigenen Privatsphäre vergaßen. Diese Privatsphäre ist das was #opbigbrother verteidigt.
Wir laden jede Organisation welche für die Privatsphäre einsteht und jeden Bürger dazu ein die Bevölkerung weiterhin über die Gefahren für die Privatsphäre aufzuklären.
Regierungen geben vor, diese Systeme aus Sicherheitsgründen zu entwickeln, aber jeder der in der Lage ist Informationen über diese Dinge zu erhalten und zu verstehen sollte sich gegen eine Gesellschaft der globalen Kontrolle der Bürger, auf welche wir momentan zusteuern, wehren.

Sie planen diese Technologie zu nutzen um alles über die Büger zu erfahren, inklusive: wer ist wer, wer tut was und mit wem, im echten Leben sowohl auch im Internet.
Einige Regierungen und private Firmen bereiteten sich vor Personen mit einem neuem Internetregulierungsvertrag zu kontrollieren. USA und Europa haben diesen Vertrag abgelehnt aber wird es bei der nächsten Sitzung genauso sein? Sei bereit deine Privatsphäre 2013 erneut in #opWCIT zu verteidigen. Sei dir bewusst, dass Regierungen und private Firmen versuchen werden die Kontrolle des Internets unter sich aufzuteilen.
Es ist zeit zu handeln, es ist zeit den Regierungen zu zeigen wer wir sind, es ist zeit zu zeigen das die Menschheit zusammensteht, es ist zeit zu zeigen was Freiheit für uns bedeutet.

Bereite dich auf den nächsten Protesttag vor gegen Überwachung und Zensur.
Werdet aktiv, verbreitet diese Informationen in eurer Muttersprache und teile uns dein Land und deine Stadt mit, in der du aktiv wirst und trage sie ins Pad das in der Beschreibung verlinkt ist ein.

Es ist unsere Freiheit und unsere Privatsphäre
Erhebt euch und Steht einander bei, denn wir sind die Kinder des Wiederstandes.
Lasst uns alle vereinen.

Lasst es die größten Proteste der Weltgeschichte werden.
Zusammen stehen wir, Fallen werden wir als Einzelne.
Zusammen werden wir bestehen, einzeln werden wir scheitern.

We are Anonymous,
We are Legion.
We do not forgive.
We do not forget.
Expect us!

More information on #OpBigBrother / #indect / #OpTrapwire
http://pastebin.com/vAfx3hcY

HowTo organize a Paperstorm: http://pastehtml.com/view/cbjkmtocu.html

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DGB Online-Petition gegen das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz

20 Januar 2013 von Darian Lambert

Die Beratung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerdatenschutz durch den Innenausschuß wurde auf den 30. Januar verschoben, und soll am 1. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Gegen diesen Gesetzentwurf gibt es nun eine Online-Petition, die man trotz des Initiators – DGB-Chef Sommer – unterschreiben sollte. Hier die Petition im Wortlaut:

 

Die Regierungskoalition will ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz durchsetzen, das die ArbeitnehmerInnen gerade NICHT schützt. Es ist ein Angriff auf die Arbeitnehmerrechte. Besser kein Gesetz als dieses!

Wir sagen NEIN zu diesem Gesetzentwurf und rufen zum Protest auf!

Erlaubt ist, was dem Arbeitgeber passt – NEIN!
Mit unbestimmten Rechtsbegriffen, auch Gummi-Paragrafen genannt, würde es dem Arbeitgeber möglich, durch eigene Interpretationen in das Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten erheblich einzugreifen. Der Arbeitgeber kann also faktisch selbst bestimmen, wann die Voraussetzungen von Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung vorliegen.

Offene Videoüberwachung – NEIN!
Der Arbeitgeber müsste nur darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz stattfindet. Doch wo die Kameras angebracht werden und wann und wie lange sie eingeschaltet sind, bliebe offen. Hier von ‘offener Überwachung’ zu sprechen, ist mehr als ein schlechter Witz. Zudem sind die Gründe für eine Videoüberwachung in einem ‘Beispiel-Katalog’ geregelt: allein die Arbeitgeber entscheiden, wann eine Überwachung erfolgt. Das ist George Orwell am Arbeitsplatz: Wie wird gearbeitet? Mit wem wird geredet und wann geht der Beschäftigte in die Raucherpause? Das hat mit Würde am Arbeitsplatz nichts mehr zu tun.

Auswertung sozialer Netzwerke – NEIN!
Erlaubt wäre, dass Arbeitgeber auch öffentlich zugängliche soziale Netzwerke wie z.B. Facebook nach Informationen über ihre Beschäftigten oder Bewerber durchsuchen und so erlangte Daten verwenden können. Doch deren Wahrheitsgehalt ist zweifelhaft – Beschäftigte oder Bewerber können auf dieser Grundlage ‘aussortiert’ werden und wissen nicht einmal warum.
Privatleben und Arbeitsleben müssen getrennt bleiben. Aktivitäten in sozialen Netzwerken sind kein Kriterium für die Qualität der Arbeit, sondern Freizeitgestaltung und privat.

Permanentes Abhören der Beschäftigten in Callcentern – NEIN!
Call-Center-Mitarbeiter würden zu ‘Freiwild’, weil ihre Arbeit durch Mitschnitte ihrer Telefonate permanent überwacht werden könnte. Käme dazu noch die offene Videoüberwachung ist der gläserne Beschäftigte Realität.

Gesundheitsuntersuchungen – NEIN!
Ärztliche Untersuchungen könnten künftig bei Tätigkeitswechseln vom Arbeitgeber einseitig verlangt werden. Damit kann sich der Arbeitgeber dann wesentlich leichter älteren oder nicht mehr ganz so ‘fitten’ Beschäftigten entledigen.

Datenweitergabe an andere Arbeitgeber in Konzernen – NEIN!
Durch eine weitgehende Freigabe der Datenübermittlung innerhalb eines Konzerns würden die Datenschutzrechte von Beschäftigten weiter eingeschränkt. Spezielle Kontrollen sind nicht vorgesehen. Die Beschäftigten hätten keinen Einfluss darauf, was und wie über sie berichtet wird. Sie müssen es nicht einmal erfahren, dass Daten weitergegeben werden.

Wir fordern ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient. Dieses Gesetz darf nicht das Arbeitsleben und den Jobeinstieg der Beschäftigten bestimmen.

Weitere Infos: www.beschds.de

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Studie: Grüne und FDP haben die reichsten Wähler

20 Januar 2013 von Darian Lambert

Einer Studie der Universität Leipzig zufolge haben Grüne und FDP die reichsten Wähler.

Überdurchschnittliche Einkommen:
Die Grünen und die FDP haben einer Studie der Universität Leipzig (September 2012) zufolge die reichsten Wähler. Wähler mit einem formal hohen Bildungsabschluss trifft man laut der Studie nach wie vor besonders unter den Wählern der FDP und der Grünen an. Interessant: Neuerdings findet man die hohen Bildungsabschlüsse auch bei den Piraten-Wählern wieder. Besteht noch Hoffnung für die schwächelnde Piratenpartei?

Geringe Einkommen:
Über deutlich weniger Einkommen verfügen dagegen die Wähler von SPD und Linken, wie es in der Studie der Hochschule heisst. Menschen mit einem monatlichen Einkommen unter 1.000 Euro seien verstärkt unter den Nichtwählern oder den Wählern der Piraten anzutreffen.

Die Ärmeren fänden sich aber auch unter den Wählern extrem rechter Parteien, heißt es in der Studie der Abteilung Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie der Universität Leipzig unter Leitung von Elmar Brähler.

55 Prozent der FDP- und 45 Prozent der Grünen-Wähler verfügen demnach über ein monatliches Einkommen von über 2.500 Euro. Bei SPD und Linken sind es rund 31 Prozent. 18,5 Prozent der Nichtwähler haben monatlich unter 1.000 Euro zur Verfügung. Bei den Wählern der rechten sind es knapp 16 Prozent, bei den Piraten rund elf Prozent.

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