Archiv | Mai 15th, 2013

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Abzocke am Telefon „Marketing Vertriebs GmbH Düsseldorf“

15 Mai 2013 von Darian Lambert

„Hallo, mein Name ist Ilhan Aduboli“ (Name geändert) meldet sich ein junger Mann bei uns und vermutlich bei mehreren tausend anderen Menschen jeden Tag auch. Mit starkem Dialekt teilt er mit: „Sie haben doch bei einem Gewinnspiel für einen Audi A6 teilgenommen. Sie haben gewonnen! Das waren Sie doch der teilgenommen hat, das ist doch richtig oder?“ Im weiteren Verlauf des Gespräches versucht Ilhan telefonisch ein Abonnement für Zeitungen zu verkaufen. Der versprochene Audi (bei den Damen überlicherweise kein Auto sondern eine Reise) würde ein paar Wochen später nach Zahlung des Abos auch kommen…..

Eine wirklich kriminelle aber auch dreiste, unerlabte Methode. Vermutlich fallen darauf nur ältere Leute rein, die sowieso nicht mehr so können. Besonders ärgerlich ist dies für die real existierende Ranger Marketing Vertriebs GmbH in Düsseldorf, denn diese hat augenscheinlich garnichts mit den kriminellen Betrügern zu tun. Nach einer ersten Protestwellle, klärt sie mit einem Hinweis auf Ihrer Internetseite die Menschen auf.

Verwendet werden u.a. folgende Absenderufnummern: 021120751263

und 021177585241

marketing_vertriebs_gmbh_duesseldorf

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Auf den städtischen Friedhöfen wird die Standsicherheit der Grabsteine geprüft

15 Mai 2013 von Darian Lambert

Die Inhaberinnen und Inhaber von Grabrechten sind verpflichtet, die Grabgedenkzeichen auf ihrem Grab stets standsicher zu halten. Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Pflicht, die Grabsteine auf ihren Friedhöfen einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Diese Prüfung wird in diesem Jahr vom 10. bis voraussichtlich zum 21. Juni erfolgen.

Dabei verwenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung einen sog. Kipp-Tester, ein Gerät, durch das ein Prüfdruck von 300 Newtonmeter (ca. 30 kg) auf eine der Langseiten des Grabsteins gebracht wird. Dabei darf er sich nicht bewegen, um als standsicher zu gelten.  Grabmale, die dem Prüfdruck nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen, der auf die Notwendigkeit hinweist, ihn befestigen zu lassen. Gefährlich unsichere Grabsteine werden bei der Prüfung abgestützt oder umgelegt.

Die Inhaberinnen und Inhaber der Grabrechte werden außerdem von der Friedhofsverwaltung schriftlich darüber informiert, dass es erforderlich ist, die Grabmale entsprechend der Friedhofssatzung durch ein Fachunternehmen wieder herrichten zu lassen. Danach benötigt die Friedhofsverwaltung die von diesem Betrieb ausgestellte schriftliche Standsicherheitsbescheinigung.

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