21 Oktober 2014 von Dirk Sonntag
Das Umweltministerium gab am 6. Oktober vorab die Jahreszahlen zum Katzenabschuss in NRW bekannt. Die Statistik zum Abschuss von wildernden Katzen ist Teil der jährlichen Jagdbilanz in NRW, die in wenigen Tagen vorgelegt werden soll. Nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz dürfen wildernde Katzen, die in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden, erlegt werden.
Die Landesregierung hatte Mitte September den Entwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt. In der Vergangenheit hatte es immer wieder starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung. Der Gesetzesentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des Abschusses von Katzen vor.
Unberührt hiervon bleiben die bereits bestehenden Ausnahmen nach dem Tierseuchenrecht und aus artenschutzrechtlicher Sicht. Der Abschuss von Hunden soll strenger reglementiert und nur in absoluten Ausnahmen erlaubt sein.
Übersicht (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) (PDF, 14 KB)
Foto: Jagdbereite Katze, commons.wikimedia, User:4028mdk09, CC-BY-SA-3.0
21 Oktober 2014 von Dirk Sonntag
Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 20.10.2014
Mögliche bakterielle Verunreinigung in Rindfleisch
Vorsorglicher Rückruf der Produkte in NRW
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird in Nordrhein-Westfalen in mehreren Betrieben Fleisch zurückgerufen, das möglicherweise bakteriell verunreinigt ist. Das Rindfleisch stammt aus einer Lieferung aus Polen, zu der es eine Warnmeldung der niederländischen Behörden im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel gegeben hat. Zwei in Polen geschlachtete Rinder stammen aus einem Betrieb in der Slowakei, bei dem Ende September bei einem Tier Milzbrand festgestellt worden ist. Zum Zeitpunkt der Schlachtung in Polen gab es bei den beiden Rindern keine Anzeichen einer Erkrankung. Eine Infektion der Tiere mit dem Erreger ist zwar nach aktuellem Kenntnisstand wenig wahrscheinlich, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Fleisch wurde dann von Polen in die Niederlande geliefert und dort weiter zerlegt und auch nach Deutschland geliefert.
Nach der Information durch die niederländischen Behörden haben die nordrhein-westfälischen Behörden umgehend die Lieferwege in NRW ermittelt. Noch im Handel vorhandenes Fleisch wurde durch die zuständigen Behörden der Kreise gesperrt und zurückgerufen. Bei mehreren Betrieben wurde das betreffende Frischfleisch über die Fleischtheken verkauft. Es handelt sich dabei um Produkte, die im Zeitraum Ende September bis Anfang Oktober verkauft wurden. Die Behörden der Kreise haben die Betriebe vor Ort informiert und einen Produktrückruf sowie eine Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über einen Filialaushang veranlasst. Über die genauen Betriebe, Produkte und den genauen Verkaufszeitraum können Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf Externer Link – öffnet in neuem Fenster www.lebensmittelwarnung.de informieren.
Foto: commons.wikimedia Asio otus