Archiv | Januar, 2015

Bilder und Sagen aus dem Bergischen Land

Bilder und Sagen aus dem Bergischen Land

31 Januar 2015 von Darian Lambert

AusstellungFoerderRB1Eröffnung am 5. Februar 2015, 12.30 Uhr im 2. OG

Burgen und Schlösser im Bensberger Rathaus – welche Motive könnten passender sein für eine Kunstausstellung auf den Fluren der städtischen Bauaufsicht? Geschaffen wurden die Kunstwerke von Friedrich Förder, der für die fünfmonatige Ausstellung 16 Exponate zur Verfügung stellt. Angesprochen wurde er von Dorothea Corts, Architektin in Diensten der Stadtverwaltung und Kunstexpertin aus Leidenschaft.

Friedrich Förder nennt seine Ausstellung „Bergisches Land – Holzschnittarbeiten und Zeichnungen zu Sagen und Erzählungen“. Den Schwerpunkt bildet die Serie von Kohlezeichnungen zu Burgen und Schlössern im Bergischen, die alle eine Geschichte erzählen. Dazu hat Förder den Grafiken Texte hinzugefügt – Bergische Sagen und Erzählungen aus der Feder von Otto Schell und Christa Kempny.

Förder sagt dazu: „In der überaus reichen Sagenwelt des Bergischen Landes spiegeln sich seine landschaftliche Entwicklung, seine Topografie, die kulturelle, religiöse und wirtschaftliche Geschichte. Vor diesem Hintergrund ist mein umfangreiches Werk zum Thema ‚Bergisches Land‘ zu verstehen.“

Die von Förder geschaffene Serie umfasst Kohlezeichnungen, klein- und großformatige Holzschnittdrucke, Drahtkarton-Prägungen und typografische Arbeiten in Verbindung mit Falt- und Prägetechniken. Eine weitere, besonders gern angewandte Technik des Künstlers ist der Holzschnitt. Die Drucke werden in mehreren Schichten mit fein geritzten Korkplatten angefertigt. „Deshalb sind die Druckoberflächen so duftig und wolkig“, erklärt er. Friedrich Förder (Jahrgang 1935) hat zunächst eine Lehre als Buchdrucker absolviert, dann an der Werkkunstschule Wuppertal Typographie und Drucktechnik studiert. Seit 1961 ist er freiberuflich als Grafikdesigner tätig, Schwerpunkte sind Buchgestaltung und Buchwerbung für Verlage. Künstlerische Arbeiten sind Zeichnungen, Aquarelle, Monotypien, themenbezogene Einzelholzschnitte und Zyklen in Künstlerbüchern. Er lebt in Bergisch Gladbach.

Bei seiner Auswahl im Bensberger Rathaus stellt Friedrich Förder neben den Zeichnungen rund um Bergische Sagen und Erzählungen auch drei seiner Holzschnitte aus. Einer davon zeigt eine sehr spezielle Stadtansicht von Bergisch Gladbach: Rathaus Bensberg, Gnadenkirche und ein typisches Fachwerk-Bürgerhaus sind gut zu erkennen, flankiert von den kubischen Industriegebäuden in der Stadtmitte. „Weil Bergisch Gladbach noch eine junge Stadt ist, habe ich sie in einen Blumentopf gepflanzt“, erläutert Förder seine Sicht der Dinge. Weitere Akzente setzt er innerhalb der Ausstellung mit Papierarbeiten, die die unterschiedlichsten Prägungen und Falzungen aufweisen. „Diese Arbeiten passen ebenfalls gut zur Stadt Bergisch Gladbach als Papiermacherstadt“, findet der Künstler. Eins seiner Werke lässt sogar den Abdruck von Stacheldraht erkennen. Auch etwas Typisches für die Region in Förders Augen: „Wer im Bergischen gern wandert, stößt überall hier auf Weideland, und das ist meist eingezäunt.“

Nicht eingezäunt ist die Ausstellung, im Gegenteil: Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, ins Rathaus Bensberg zu kommen und sich die Kunstwerke anzuschauen.

Rathaus Bensberg, 2. Obergeschoss
Eröffnung der Ausstellung: Donnerstag, 5. Februar, 12.30 Uhr
Begrüßung: Elisabeth Sprenger, Leiterin der Bauaufsicht
Die Ausstellung ist zu sehen bis Ende Juni 2015
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr. bis 15.00 Uhr

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12-Jähriger über den Fuß gefahren – Polizei sucht Pkw-Fahrer

31 Januar 2015 von Darian Lambert

polizei-passat-frontDie Polizei RheinBerg sucht einen Pkw-Fahrer, der gestern (29.01.15) an einem Unfall beteiligt war. Gegen 07:30 Uhr überquerte eine 12-Jährige an der Fußgängerampel am Hebborner Kreuz die Straße Romaney in Richtung Odenthaler Straße. Als sie von der Mittelinsel die Fahrbahn Richtung Romaney gerade betreten hatte, fuhr ihr ein Pkw über den Fuß. Der Fahrer hielt auch sofort an und fragte die kleine Bergisch Gladbacherin, ob ihr etwas passiert sei. Die antwortete in dem ersten Schreck, dass alles in Ordnung sei und so fuhr der Pkw-Fahrer weiter. Auch ein Müllwagen hielt und man erkundigte sich nach der 12-Jährigen. Erst im Laufe des Tages traten Beschwerden am Fuß des Mädchens auf, die später im Krankenhaus als Quetschung attestiert wurden. Daraufhin zeigte die Bergisch Gladbacherin zusammen mit ihrer Mutter den Unfall bei der Polizei RheinBerg an. Die bittet nun den Pkw-Fahrer, sich unter 02202 205-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Es soll sich bei dem Fahrer um einen etwa 35-40 Jahre alten Deutschen handeln, der rund 175 cm groß war, kurze dunkle Haare hatte und einen dunklen Anzug trug. Auch die Personen aus dem Müllwagen können als Zeugen vermutlich Hinweise zu dem Unfallgeschehen und dem Unfallbeteiligten geben und werden daher gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

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Verkehrsgerichtstag empfielt 1,1 Promillegrenze

30 Januar 2015 von Darian Lambert

Rückgang der Unfallzahlen erhofft

Heute hat der Verkehrsgerichtstag in Goslar beschlossen, die Einführung eines neuen Alkohol-Gefahrengrenzwertes von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration für Radfahrer zu empfehlen. Damit schließt er sich vollumfänglich einem Vorschlag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) an.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verkehrsgerichtstags“, sagte Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des ADFC. „Von einem neuen Alkohol-Gefahrengrenzwert für Radfahrer erhoffen wir uns einen Rückgang alkoholbedingter Fahrradunfälle.“

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind unverbindlich, werden aber vom Gesetzgeber beachtet und oft umgesetzt. Bislang gibt es nur einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern: Wer den Wert von 1,6 Promille erreicht, begeht eine Straftat. Die Empfehlung sieht vor, einen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille für Radfahrer einzuführen. Ab diesem Wert nimmt die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle deutlich zu. Zwar machen alkoholbedingte Unfälle nur etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle aus, doch sind die Unfallfolgen oft schwerer. Die Einführung eines Gefährdungsgrenzwerts für Kraftfahrzeugfahrer hatte einen deutlichen Rückgang dieser Unfälle bewirkt.

Die Empfehlungen des 53. Verkehrsgerichtstags finden Sie auf www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/

ADFC RheinBerg-Oberberg:

Warum 1,1 Promille als Gefahrengrenzwert?

Mehr als 1 Promille geht über einen leichten Rausch hinaus und wird bei geselligen Anlässen nur selten erreicht. Ab diesem Grad der Alkoholisierung wird Radfahren deutlich gefährlicher. Von den alkoholisierten Radfahrern verunglücken rund 85 % mit 1,1 Promille oder mehr. Auch die aktuellen verkehrsmedizinischen Untersuchungen in Düsseldorf und Mainz zeigen über 1 Promille eine deutlich gesteigerte Fahrunsicherheit. Zugleich nimmt die Fähigkeit ab, die eigene Alkoholisierung einzuschätzen. 1,1 Promille wären ein einheitlicher Grenzwert, ab dem man weder Auto noch Fahrrad fahren darf (mit unterschiedlichen Rechtsfolgen).

Der Gesetzesvorschlag des ADFC hat nicht das Ziel, dass mehr Radfahrer bestraft werden. Es geht darum, Verkehrsunfälle zu verhindern – auch solche, bei denen allein Fahrradfahrer zu Schaden kommen. Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrer nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer fördern.

Wenn es gelänge, den Anteil der unter Alkoholeinfluss verunglückten Radfahrer auf dasselbe Niveau zu senken wie im Autoverkehr (von 4,4 Prozent auf 2,3 Prozent), dann würden jedes Jahr rund 1.700 Radfahrer weniger verletzt oder getötet.

Warum andere Rechtsfolgen als beim Auto?

Sven Bersch sagt: Ein Radfahrer der einen Unfall unter Alkohol verursacht gefährdet in den meisten Fällen sich selbst. Wenn ein Autofahrer einen Unfall unter Alkohol verursacht gefährdet er meistens andere Verkehrsteilnehmer. Mit der Einführung eines zusätzlichen Grenzwertes wird die freiwillige Bereitschaft das Fahrrad stehen zu lassen ansteigen.
Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrer auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat.

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Winterdienstpflicht der Straßenanlieger

29 Januar 2015 von Darian Lambert

Streusalzeinsatz ist grundsätzlich verboten

Der schon fast vergessene Winter ist wieder zurückgekehrt. Daher erinnert der Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach an die vielleicht nicht mehr so gegenwärtigen Räum- und Streupflichten der Straßenanlieger und das grundsätzliche Verbot der Verwendung von Streusalz.

Dieses Verbot regelt die Straßenreinigungssatzung. Denn durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Spritzwasser und salzhaltige Abwässer führen zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben. Die Pflanzen können dann irgendwann kein Wasser mehr aufnehmen und verdursten. Salz schädigt zudem die Pfoten von Tieren und greift Schuhe, Kleidung und Betonpflaster an.

Die Verwendung von Salz ist daher nur in Ausnahmesituationen, wie bei Eisregen und auf besonders gefährlichen Stellen, z.B. Treppen, Rampen oder Gefällestrecken zulässig. Bitte verwenden Sie deshalb lediglich abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Sand.

Glätte durch Schnee und Eis auf Gehwegen muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder Auftreten der Glättebildung beseitigt werden. Diese Pflicht haben die Straßenanlieger werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nachts gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis zum folgenden Morgen um 07:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) beseitigt werden. Die Gehwege – oder Gehbahnen in Straßen ohne Gehweg – sollen dabei in einer Breite von 1,5 m geräumt und gestreut werden.
Ausführliche Informationen erhält die Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-gl.de.

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Audi A5 Sportback in gelb gestohlen

29 Januar 2015 von Darian Lambert

polizei-passat-frontGegen 20.00 Uhr war die 61-Jährige aus Bergisch Gladbach am Montag (26.01.2015) nach Hause gekommen. Sie parkte ihren Audi A5 Sportback direkt in der Hauszufahrt an der „Max-Baermann-Straße. Gedanklich war sie sehr abgelenkt, räumte das Auto aus, ging ins Haus und ließ vermutlich den Wagen unverschlossen stehen. Selbst der Schlüssel war noch im Fahrzeug. Am nächsten Morgen (27.01.2015) wollte sie gegen 07.30 Uhr wieder losfahren. Doch der Audi stand nicht mehr auf seinem Stellplatz. Zeugen, die beobachten konnten, wie der sehr auffällig gelbe Audi weggefahren wurde, melden sich bitte bei der Kreispolizei RheinBerg unter der Telefonnummer 02202-2050.

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Feuer in Shisha-Bar

28 Januar 2015 von Darian Lambert

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Brand in der Shishar-Bar, Foto: Feuerwehr Bergisch Gladbach

Ein Feuer in einer Shisha-Bar in der Hauptstraße in Bergisch Gladbach sorgte am Mittwochmorgen wieder einmal zu einem Großeinsatz der Feuerwehr Bergisch Gladbach. Es enstand ein erheblicher Brandschaden in der Shishar-Bar.

Um 7:56 Uhr meldeten sich mehrere Anrufer über den Notruf 112 bei der Feuer- und Ret-tungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises und berichteten über eine starke Rauchent-wicklung in der Hauptstraße 285. Daraufhin wurden die hauptamtlichen Kräfte Nord und Süd sowie die ehrenamtlichen Einheiten Stadtmitte und Paffrath/Hand alarmiert und rückten mit insgesamt 28 Einsatzkräften zur Einsatzstelle aus.

Bei Eintreffen der ersten Kräfte drang starker  Rauch aus den Fenstern einer Shisha-Bar und zog an der Fassade des 5-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses  hinauf.

Sofort wurde die Brandbekämpfung durch einen Trupp unter schwerem Atemschutz und C-Rohr eingeleitet. Parallel wurde von weiteren Trupps unter Atemschutz der über der Bar liegende Gebäudeteil, in dem sich 7 Wohnungen befanden, kontrolliert. 12 Bewohner, die teilweise noch im Schlafanzug die Tür öffneten, wurden sicherheitshalber in Mannschaftswagen der Feuerwehr untergebracht und betreut. Vier Wohnungen, die unmittelbar über der Bar lagen, sowie angrenzende Geschäftsräume waren stark verraucht und musste belüftet werden. Der Brand in der Bar konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. Die Nachlösch- und Lüftungsmaßnahmen hingegen zogen sich noch eine lange Zeit hin.

Mit der Drehleiter wurden im weiteren Verlauf die Wohnungen, die nicht unmittelbar über der Bar lagen ebenfalls  von außen kontrolliert. Auch hier konnte teilweise Rauch festgestellt werden, was eine genauere Kontrolle und Lüftungsmaßnahmen erforderlich machte.
Alle betroffenen Personen konnten jedoch am Ende des Einsatzes wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.
Die Hauptstraße musste während des Einsatzes zwischen der Odenthaler Straße sowie der Ferrenbergstraße gesperrt werden.

Zur Sicherstellung des Grundschutzes für die Stadt Bergisch Gladbach besetzten weitere ehrenamtlichen Einheiten die Feuerwache Nord und Süd.

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Kellerbrand in Schildgen

27 Januar 2015 von Darian Lambert

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Foto: Feuerwehr Bergisch Gladbach

Am gestrigen Montag Nachmittag gegen 15:15 Uhr wurde die Feuer- und rettungsleitstelle des Rheinisch Bergischen Kreises über ein Feuer im Keller eines Wohngebäudes in der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen informiert. Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Bergisch Gladbach wurden darauf hin die hauptamtlichen Kräfte Nord und Süd sowie die ehrenamtlichen Einheiten Schildgen und Paffrath/Hand alarmiert. Die ehrenamtlichen Kräfte der Löschgruppe Schildgen waren aufgrund der Nähe zum Gerätehaus als erstes an der Einsatzstelle und leiteten umgehend die Brandbekämpfungsmaßnahmen ein.

In einem, in Teilbereichen zurzeit im Umbau befindlichen Mehrfamilienhaus in der Altenberger-Dom-Straße, brannten im Keller aus bisher ungeklärter Ursache große Mengen an Akten und Papier. Dies führte zu einer starken Verrauchung im gesamten Kellerbereich und im Treppenraum. Ein Trupp ging unter schwerem Atemschutz und C-Rohr zur Brandbekämpfung in den Keller vor. Ein weiterer Trupp kontrollierte die Wohnungen.

Die Bewohner und Arbeiter hatten sich jedoch bereits in Sicherheit bringen können. Eine Person musste vorsorglich wegen Rauchgasinhalation mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.

Die Brandbekämpfung gestaltete sich schwierig, da aufgrund der Unübersichtlichkeit des Kellers und der durch die Bauarbeiten bedingten Öffnungen in Kellerwänden der Brandherd nicht sofort lokalisiert werden konnte, da sich im gesamten Kellerbereich und im Erdgeschoss dichter Rauch ausgebreitet hatte. Mittels Wärmebildkamera konnte schließlich der Brandherd ausfindig gemacht und gelöscht werden. Im Verlauf des Einsatzes wurden mehrere Trupps unter schwerem Atemschutz eingesetzt. Die Altenberger-Dom-Straße musste während des Einsatzes in diesem Bereich gesperrt werden.

Der Löschzug Stadtmitte sowie der Löschzug Bensberg besetzten in dieser Zeit die Feuerwachen Nord und Süd zur Sicherstellung des Grundschutzes.

Insgesamt waren 15 hauptamtliche und 19 ehrenamtliche Kräfte vor Ort im Einsatz.

Über den entstandenen Sachschaden kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden.

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Die Messe für Fanatiker – Fanatika 2015

26 Januar 2015 von Darian Lambert

Auch in diesem Jahr sind die Tore zur Fanatika, der Fachmesse für Extremisten und Radikale aller Couleur, weit aufgebombt.

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Mit der Thermografie-Sonderaktion energetischen Schwachstellen 
auf die Spur kommen

26 Januar 2015 von Darian Lambert

Thermografie_2015„Ich wollte endlich mal feststellen, ob es an meinem Haus Schwachstellen gibt, die mich unnötig Energie kosten“, erzählt Patrick Stobäus, der 2014 an der Thermografie-Sonderaktion des Rheinisch-Bergischen Kreises teilgenommen hat. Hier haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, ihr Gebäude von einem Fachmann zu vergünstigten Konditionen auf energetische Schwachstellen hin untersuchen zu lassen. „Die Teilnahme ist wirklich unkompliziert“, freut sich der Kürtener, „bereits nach wenigen Wochen bekommt man ein ausführliches Ergebnis.“ Um möglichst vielen Immobilienbesitzern die Möglichkeit zu geben, ihre Objekte unter die Lupe nehmen zu lassen, verlängert der Rheinisch-Bergische Kreis die diesjährige Aktion noch bis Ende Februar.

Vorschläge für Sanierung
Bei der Untersuchung werden zunächst Infrarotaufnahmen des Gebäudes von außen gemacht. Die Anwesenheit der Hausbesitzer ist dafür nicht notwendig. Ein anschließend angefertigtes Gutachten analysiert die entdeckten Schwachstellen und unterbreitet Vorschläge, um das Gebäude effizient und kostensparend auf den neuesten Stand zu bringen. Oftmals sind es bereits Kleinigkeiten, die zum Energiesparen beitragen. Nach Abschluss der Aktion haben die Teilnehmer bei einer Nachbesprechung Gelegenheit, sich mit anderen auszutauschen und offene Fragen zu klären. „Hier bekommt man schnell Kontakte zu den passenden Handwerkern und auch viele weitere praktische Hinweise“, berichtet Brigitte Jelitto, eine Teilnehmerin aus Bergisch Gladbach. „Ich würde jedem, der sich unsicher ist, ob sein Haus energetische Schwachstellen aufweist, empfehlen, an der Thermografie-Aktion teilzunehmen.“

Die Untersuchungen werden von einem zertifizierten Thermografen durchgeführt. Die Kosten betragen 150 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) beziehungsweise 180 Euro (Mehrfamilienhaus bis 6 Wohneinheiten). Einen Musterbericht des Thermografen, das Anmeldeformular sowie weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises unter www.rbk-direkt.de (Suchbegriff: Thermografie-Sonderaktion) beziehungsweise telefonisch unter 02202 13-2553 oder auch per E-Mail an standortentwicklung@rbk-online.de

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Einbruch in Kindertagesstätte

26 Januar 2015 von Darian Lambert

polizei-bulli-linksIn der Zeit zwischen Freitag (23.01.2015), 16.30 Uhr und Sonntag (25.01.2015), 10.00 Uhr überkletterten Unbekannte einen Zaun zu einer Kindertagesstätte im Kirchweg (Zugang vom Parkplatz aus) und hebelten anschließend das Toilettenfenster auf, wodurch sie in die Innenräume gelangten. Hier durchwühlten sie die Räume, Schränke und Schubläden. Im Büro brachen sie auch einen Aktenschrank auf. Was genau entwendet wurde, steht noch nicht fest. Hinweise nimmt die Kreispolizei unter 02202 205-0 entgegen.

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