Archiv | Januar 21st, 2015

Offene Bürgerbeteiligung Verkehr & Mobilität

21 Januar 2015 von Darian Lambert

Freiwillig – Mitreden – Mitgestalten

Zebrastreifen, Radstation, Standstreifen, Truck Stop, Busbahnhof und Marktplatz: Dies alles sind Stationen, die Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, dem 4. Februar 2015 ab 17.00 Uhr anlaufen können. Und zwar alles in einem Raum, in der Aula des Albertus-Magnus-Gymnasiums. Das Schulgebäude an der Kaule in Bensberg beherbergt nämlich die erste Veranstaltung zur offenen Bürgerbeteiligung im Rahmen des Mobilitätskonzepts Bergisch Gladbach – kurz MobiK.

Das MobiK ist ein Instrument, mit dem das gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtgebiet erfasst werden soll. Einen wichtigen Baustein bildet dabei die Bestandsaufnahme der gelebten Mobilität in Bergisch Gladbach. Dafür ist die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt!

Bei der Veranstaltung wird es acht Themenstände geben, jeweils überschrieben mit einem knackigen Oberbegriff. Auf dem „Zebrastreifen“ geht es zum Beispiel um den Fußverkehr, an der „Radstation“ um den Radverkehr, am „Truck Stop“ um den Wirtschaftsverkehr.  Interaktive Mitarbeit und Diskussionen bieten die Chance für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Anregungen und Ideen zu äußern, die in die Konzeptarbeit mit einfließen. An jedem Themenstand werden je ein Fachexperte, ein Interessensvertreter und ein Diskussionsleiter anwesend sein. Wird die Theorie zu trocken, darf an der „Kalorientankstelle“ mit kleinen Snacks und Getränken wieder aufgefüllt werden.
Finanziert wird die Erstellung des Mobilitätskonzeptes mit Mitteln des Verkehrsministeriums NRW im Rahmen des Förderprogramms „Kommunales Mobilitätsmanagement“ des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS).

Weitere Informationen: www.stadtentwicklung-gl.de.
Telefonische Fragen beantwortet gerne Franziska Wilbert, Telefon 02202/141290.

Bürgerbeteiligung Verkehr & Mobilität
 04. Februar ab 17 Uhr
Albertus-Magnus-Gymnasium (Kaule 3-15, 51429 Bergisch Gladbach)

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Schwarzer-Peter-Spiel um Sperrklausel

21 Januar 2015 von Darian Lambert

Mehr Demokratie kritisiert neue Debatte über Kommunalwahl-Hürde

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die erneut aufgeflammte Debatte um die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. „SPD, CDU und Teile der Grünen wollen eine Sperrklausel, aber niemand hat verfassungsfeste Argumente dafür. Deshalb schiebt auch die CDU jetzt dem Innenministerium den Schwarzen Peter hierfür zu“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser die am Dienstag beschlossene Forderung der Christdemokraten nach einer 2,5 Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen.

Die CDU fordert vom Innenministerium, die „tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtssichere Sperrklausel darzulegen“, um eine aus Sicht der Landtagsfraktion gegebene Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Räte und des kommunalen Ehrenamtes abzuwenden. „Dabei sind die Voraussetzungen längst klar. Wer eine Sperrklausel will, muss nach-weisen, dass Räte ohne Sperrklausel ihre Arbeit nicht mehr erledigen können. Die allgemein beschworene Gefahr reicht als Begründung nicht“, erläutert Trennheuser auch mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Verfassungswidrigkeit kommunaler Sperrklauseln.

Das Verfassungsgericht des Landes hatte 1999 entschieden, dass eine abstrakte, theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen zur Begründung einer Sperrklausel nicht genüge. Eine solche Möglichkeit sei nie auszuschließen, reiche aber als hinreichende Begründung für die Annahme eines „zwingenden Grundes“ für eine Sperrklausel nicht aus. „Dies räumt sogar das von der SPD Ende Oktober vorgelegte Rechtsgutachten zum Thema ein“, so Trennheuser.

In einem heute auf Ruhrbarone.de veröffentlichten Beitrag sieht auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Mario Krüger „neben anderen Optionen“ eine neue Sperrklausel als „Ultima Ratio“ zur Sicherung der kommunalen Demokratie. Der kommunalpolitische Sprecher seiner Fraktion beklagt, dass kleine Parteien weniger Stimmen zur Erlangung eines Ratsmandates bräuchten als große Parteien. Ein Problem sei außerdem, dass sich Ratsgruppen nicht aus politischen Gründen zusammenschlössen, sondern allein, um als Fraktion finanzielle Vorteile zu haben.

„Beides ist richtig, hat aber nichts mit der Sperrklausel zu tun“, ärgert sich Trennheuser. Eine solche Argumentation sei deshalb unredlich. Wer die benannten Probleme angehen wolle, müsse das Auszählsystem bei Kommunalwahlen und die Regeln für die Finanzierung der Ratsarbeit ändern. „Die Gleichwertigkeit aller Stimmen ist durch Landesverfassung und Grundgesetz geschützt, daran wird der Landtag auch durch eine Verfassungsänderung nicht vorbei kommen“, sagt Trennheuser.

Mehr Informationen: „Verfassungsrechtlich bedenklich“ – Interview mit Martin Fehndrich von Wahlrecht.de zum Thema Sperrklausel
www.nrw.mehr-demokratie.de/bedenklich.html

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