Archiv | November, 2016

hvd-mensch-logo

Tags: , , , ,

Hilfe zur Patienten-Verfügung

06 November 2016 von HVD-Bergischland

hvd-mensch-logoNeulich hat der Bundesgerichtshof (BGH) strenge Anforderungen zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen formuliert. Eine Seniorin hatte 2011 in ihrer Patientenverfügung (PV) bestimmt, sie wolle „keine lebenserhaltenen Maßnahmen mehr“.

Dazu hatte sie eine Vorlage der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern verwendet, um „in Würde und mit seelsorgerischem Beistand“ sterben zu dürfen. Eine von ihren drei Töchtern sollte laut notariell aufgesetzter Gesundheitsvollmacht diese Wünsche gegenüber behandelnden Ärzten „ansprechen“.

Diese Vorsorge fand der BGH jedoch als nicht hinreichend, um der jahrelangen Ernährung, der die bevollmächtigte Tochter regelmäßig neu zustimmte, ein Ende zu setzen. Der Fall war vor Gericht gekommen, weil die beiden anderen Töchter gegen ihre bevollmächtigte Schwester geklagt hatten.

Zu so einem Familienstreit wäre es mit einer differenzierten Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes nicht gekommen. Aufgrund präziser Situationsbeschreibungen ist diese für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unmittelbar verbindlich.

Pat.Verfügung-Köster

Foto: HP.Schulz

Kompetente Beratung zur Patientenverfügung wird vom Humanistischen Verband NRW angeboten. Als kostenloser Service werden regelmäßig gut besuchte Informationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt.

zum Kontakt zur Beratung in Wuppertal
zur Online-Patientenverfügung des HVD
ausführlicher Bericht in diesseits.de

pat-verfuefgg

Kommentare (0)

Tebroke folgt auf Wolfgang Bosbach

06 November 2016 von Darian Lambert

Es war ein langer Freitag Abend im Bergischen Löwen. CDU Mitglieder aus dem gesamten Rheinisch-Bergischen-Kreis waren angereist um über den Nachfolger von Wolfgang Bosbach abzustimmen. Insgesamt bewarben sich vier CDU Mitglieder als Bundestagskandidaten. Mit einer detaillierten Einschätzung hatten wir bereits berichtet. Als Favorit sahen wir Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke an.

Bei der Vorstellungsrede der Kandidaten zeigten sich bereits deutliche Tendenzen. Als erstes stellte sich Christan Buchen mit merklich eingeübter Rede vor. Dabei wirkte er wenig natürlich und präsentierte sich tendenziell als Frischling. Hatte aber trotz einger Schnitzer um verwundene Sitzungsunterlagen durchaus Sympathien bei seiner Gladbacher CDU für sich gewonnen.

Auf Buchen folgte Dothea Dietsch. Dietsch, bekannt dafür so gut wie immer und für Alles zu kandidieren, präsentierte sich weniger souverän. Der Exkurs über ihre Wohnorte, Heirat und das Theologiestudium ließen den Auftritt eher banal wirken.

Hermann-Josef Tebroke kam gut vorbereitet ans Rednerpult und traf mit den Themen und seiner Präsentation den Nerv. Tebroke machte alles richtig, denn der Auftritt wirkte rund und fehlerfrei.

Hubertus Prinz zu Sayn-Wittgenstein punktete mit seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Leben für die Politik nicht von der Politik – war seine Devise. Nur so bleibt man in seinen Entscheidungen frei. Doch die Punkte die er gewann verlor er mit einem längeren Exkurs über den Islam und die Scharia wieder. Man fragte sich vielleicht fast schon ob der Prinz besser bei der AfD aufgehoben sei.

Nach zwei Wahlgängen setzte sich dann Hermann-Josef Tebroke gegen Christan Buchen mit 332 zu 275 Stimmen durch.

Der Wahlsieger konnte selbst nicht mitstimmen, weil er in Lindlar im Oberbergischen Kreis wohnt. Für Tebrokes Wählbarkeit spielt das jedoch keine Rolle – ein Bundestagsabgeordneter kann wohnen, wo er will. Auch außerhalb des eigenen Wahlkreises.

Vor dem Bergischen Löwen standen bin in die Nacht große Reisebusse. So waren CDU-Mitglieder aus dem gesamten Kreisgebiet zu der Veranstaltung gebracht worden.

Kommentare (0)

Zwei gewerbsmäßige Diebe festgenommen

Zwei gewerbsmäßige Diebe festgenommen

04 November 2016 von Darian Lambert

polizei-passat-frontDie Polizei hat zwei Ladendiebe festgenommen, die scheinbar Ware aus mehreren Baumärkten gestohlen haben, um sie anschließend weiter zu verkaufen.

Zwei Mitarbeiter eines Baumarktes am Biberweg beobachteten gestern (03.11.) gegen 15.15 Uhr zwei Männer, die sich Ware in die Jacken steckten. Als die Männer den Kassenbereich passierten, ohne die Ware zu bezahlen, wurden sie gestellt. Doch einer wehrte sich mit Leibeskräften und verlor dabei sogar die Ware. Bei seinem Fluchtversuch verletzte er sich leicht. Insgesamt hatten die Täter Beute von mehreren 100 Euro gemacht.

Beide wurden vorläufig festgenommen.

Den Mitarbeitern war nebenbei auch ein Fahrzeug auf dem Parkplatz aufgefallen. Hierbei handelte es sich um einen grünen Opel. In dem Wagen befanden sich mehrere Einkaufstüten, ebenfalls gefüllt mit technischen Geräten sowie eine Liste mehrerer Baumärkte in NRW. Da es sich offensichtlich hier um das Fluchtfahrzeug der Beiden handelte, wurden der Wagen sowie auch die Vielzahl an elektronischen Kleingeräten sichergestellt. Die Ermittler versuchen nun, die Geräte (z.B. Zeitschaltuhren, Lasermessgeräte, Mobiltelefon, Navigationsgerät und eine Powerbank) den aufgelisteten Baumärkten zuzuordnen.

Die Männer aus Dortmund und Hövelhof sind im Alter von 32 und 39 Jahren. Sie sind der Polizei bereits aus anderen Diebstählen bekannt. Daher wird vermutet, dass die beiden Täter gewerbsmäßig auf Diebestour gehen und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Der Staatsanwalt hat U-Haftbefehl beantragt. Daher werden beide heute dem Haftrichter vorgeführt.

Kommentare (0)

Bilanz: Kein "Horror-Clown" zu Halloween

Bilanz: Kein „Horror-Clown“ zu Halloween

02 November 2016 von Darian Lambert

polizei_konrad-adenauer-platzDie Polizei RheinBerg zieht insgesamt eine positive Bilanz. Die Presseberichte der Tage vor Halloween erzeugten offensichtlich Wirkung – kein einziger Einsatz „Horror-Clown“ musste gefahren werden.

In der Zeit zwischen 17:00 Uhr am Montag und 06:00 Uhr am Dienstag (01.11.) musste die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises zu circa 100 Einsätzen ausrücken. Davon entfielen aber nur gut 40 auf typische Halloween-Einsätze.

Im Einzelnen eröffnete die Leitstelle 14 Einsätze Randalierer, jeweils 9x Sachbeschädigungen und Ruhestörungen, 7x Streitigkeiten und 4x groben Unfug. Schlägereien bzw. Körperverletzungen mussten nur in drei Fällen gefahren werden.

Kommentare (0)

Advertise Here
Advertise Here
November 2016
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930