Archiv | November 22nd, 2017

Gericht erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

Gericht erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

22 November 2017 von Gregor Herzfeld

Die Sperrklausel in NRW ist gekippt.

Bereits zweimal haben nun die Landesregierungen in NRW den Versuch unternommen, den Einzug kleiner Parteien in die Kommunen und auch in den Landtag durch die Einführung einer Sperrklausel zu verhindern. Diese Entscheidung kassierte das Landesverfassungsgericht im Jahre 1999 und nun auch 2017 nocheinmal.

2016 startete die damals noch rot-grüne Landesregierung einen zweiten Versuch und legte die Hürde auf 2,5 % fest. Dagegen klagten mehrere Parteien. Gestern, Dienstag den 21.11.2017 fällte das Verfassungsgericht in Münster das Urteil: Diese Festlegung einer Sperrklausel ist rechtswidrig.

 

Begründung: Die Klausel verletzt den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.

Jede Wählerstimme muss den gleichen Erfolgswert haben – also gleich viel Wert sein. Eine Ungleichbehandlung der Stimmen ist laut den Richtern nur mit der Verfassung vereinbar, wenn es dafür einen zwingenden Grund gäbe – etwa eine Störung der Funktionsfähigkeit der Räte. Diese laut den Richtern in NRW jedoch nicht gegeben.

„Wir freuen uns sehr über diesen vernünftigen Beschluss des Landesverfassungsgerichtes“, so Frank Samirae der für die Bürgerpartei GL im Rat der Stadt Bergisch Gladbach sitzt. „Eine Sperrklausel würde die Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaates verletzen. Es kann nicht sein, dass SPD, CDU und Grüne im Landtag festlegen wollen, welche Stimmen bei den Wahlen zählen und welche nicht. Es kann aber durchaus sein, dass die Bürgerinnen und Bürger andere Parteien und Mehrheiten in die Räte wählen wollen. Davor haben die etablierten Parteien eine furchtbare Angst.“

Sperrklausel: Scheitern mit Ansage
Der Landesverband NRW des Vereins „Mehr Demokratie“ bezeichnete das Urteil als ein „Scheitern mit Ansage“. „SPD, CDU und Grüne haben sich bei ihrer Entscheidung von vornherein auf dünnem Eis bewegt. Jetzt sind sie ins Eis eingebrochen“, so Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

„Wir haben erwartet, dass das Gericht die Sperrklausel kassiert“, betont Frank Samirae.

 

„Es gab von Anfang an kein stichhaltiges Argument für so eine Prozenthürde. Den etablierten Parteien ist Demokratie nur lästig. Der alte Filz will eben unter sich bleiben. Wir werden den Schwung dieser Entscheidung nun in die Vorbereitung zur Kommunalwahl 2020 mitnehmen,“ sagt Samirae.

 

Pressemitteilung des VerfGH:

http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php

 

Gängige Fragen und Antworten zum Thema:

http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php

 

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Verkehrsausschuss spricht sich für Einstieg in Wasserstofftechnologie aus

22 November 2017 von Gregor Herzfeld

Anschaffung von 15 Bussen mit umweltfreundlichem Antrieb geplant

Die ersten Wasserstoffbusse sollen ab Anfang des Jahres 2020 durch den Rheinisch-Bergischen Kreis rollen und Menschen umweltfreundlich durch die Region bringen. Damit soll der Ausstoß von Schadstoffen im Linienverkehr reduziert werden und der Rheinisch-Bergische Kreis trägt einen Teil dazu bei, mögliche Fahrverbote in den Ballungsgebieten zu verhindern. Der Ausschuss für Verkehr und Bauen gab auf seiner Sitzung am Mittwochabend daher ein klares Votum dafür ab, 15 Wasserstoffbusse durch die kreiseigene Gesellschaft Regionalverkehr Köln (RVK) anschaffen zu lassen und eine Wasserstofftankstelle zu errichten. Diese soll nach den derzeitigen Plänen in Wermelskirchen entstehen. Zehn Busse werden im Nordkreis verkehren, die anderen fünf sollen im Bereich Rösrath und Bergisch Gladbach zum Einsatz kommen. Den Wasserstoff erhalten die Busse am Flughafen Köln/Bonn. Auf seiner Sitzung am 30. November trifft der Kreisausschuss eine Dringlichkeitsentscheidung zu diesen Themen, damit auf der Gesellschafterversammlung der RVK am 12. Dezember das Vorhaben in die Wege geleitet werden kann.

Für die Anschaffung von Bussen und dem der Bau der Tankstelle stehen Fördermittel zur Verfügung, die die Verkehrsgesellschaft beantragt. Diese betragen knapp 6,4 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zehn Jahren fallen für das Projekt jährliche Kosten von circa 600.000 Euro an, die der Rheinisch-Bergische Kreis übernehmen wird. Darin sind auch Wartungskosten für den Bus und die Tankstelle enthalten.

Die Beschaffung der Busse ist Teil einer langfristigen Strategie. Bis zum Jahr 2020 sollen die ersten mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeuge durch den Kreis rollen. Die Flotte soll bis 2030 kontinuierlich ausgebaut werden.

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