Archiv | Januar 16th, 2018

Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

16 Januar 2018 von Darian Lambert

Für das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach und die Jugendkammern beim Landgericht Köln werden zur Zeit die Vorschlagslisten der Wahlperiode 2019 bis 2023 für die Besetzung der Schöffenstellen aufgestellt.

Danach werden aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bergisch Gladbach für das gemeinsame Jugendschöffengericht der Amtsgerichtsbezirke Bergisch Gladbach und Wermelskirchen
–        9 Jugendhauptschöffen (5 weibliche und 4 männliche)
–        22 Jugendhilfsschöffen (11 weibliche und 11 männliche)
und für die Jugendkammer beim Landgericht Köln
–        7 Jugendhauptschöffen (4 weibliche und 3 männliche)
gesucht.

Wer kann Jugendschöffe/-schöffin werden?

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Die Bewerberin / der Bewerber muss in Bergisch Gladbach wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

Außerdem gibt es Ausschlussgründe nach dem Gerichtsverfassungsgesetz, so z.B. fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, mangelnde gesundheitliche Eignung, Vermögensverfall, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit, Tätigkeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

Auch berufliche Gründe können gegen die Berufung zum Jugendschöffen sprechen: So sollen weder Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung berufen werden noch Richter oder Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte. Übrigens gehört nach den Buchstaben des Gesetzes auch der Bundespräsident zum ausgeschlossenen Personenkreis.

Wie und wo bewerben?

Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach, die die Voraussetzungen zum Schöffenamt besitzen, können sich ab sofort bis zum 28.02.2018 bewerben, und zwar schriftlich unter folgender Adresse: Stadt Bergisch Gladbach Fachbereich Jugend und Soziales, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach. Ansprechpartner ist Herr Tritz. Per E-Mail ist er erreichbar unter S.Tritz@stadt-gl.de.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergisch Gladbach entscheidet voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. April 2018 über die Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Nähere Informationen zur Schöffenwahl sind auch auf der städtischen Homepage unter www.bergischgladbach.de/jugendschoeffen zu finden. Hier stehen die entsprechenden Antragsformulare zum Download bereit.

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