Archiv | April 17th, 2018

Titel „Politik sieht keinen Schaden für die Stadt“ – Wir klären auf

Titel „Politik sieht keinen Schaden für die Stadt“ – Wir klären auf

17 April 2018 von Fraktion Die Linke mit Buergerpartei GL

Im Rathaus macht die Verwaltung offenbar ihre ganz eigene Politik

Zum 15. April beriefen wir – die Fraktion DIE LINKE mit Bürgerpartei GL – eine Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr (kurz AUKIV) ein.

Ein Thema ist der Kauf von Teilen des Zanders Geländes durch die Stadt. Ein Thema, das eben in jenem Ausschuss behandelt wird. Auf der Sitzung sollten zwei weitere Themen behandelt werden: Zum einen ein Konzept zur Elektromobilität zu erarbeiten und weiterhin ein Antrag zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums.

Warum beriefen wir eine Sondersitzung zu zwei Themen ein? Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Weil beide Themen erneut NICHT auf der Tagesordnung der anstehenden Sitzung erschienen. Die Stadtverwaltung ignorierte beide Themen, indem sie schlicht keine Stellungnahmen schrieb. So wird dem Ausschuss und dem Rat die Möglichkeit genommen, über diese Anträge abzustimmen. Hier hatte die Stadtverwaltung wieder einmal völlig eigenmächtig gehandelt. Hätte die Stadtverwaltung rechtzeitig benötigte Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, wäre es nicht zu dieser Sondersitzung gekommen.

Bereits am 19. September letzten Jahres hatte wir einen Antrag gestellt, in dem wir die Stadtverwaltung aufforderten, ein Konzept zur Elektromobilität zu erarbeiten. Die Stadtverwaltung hatte auf diesen Antrag nicht reagiert. Leider passiert das in dieser Stadt ziemlich häufig. Mit der Einberufung dieser Sondersitzung nahmen wir also unser Recht wahr, unsere Anträge behandeln zu lassen, was monatelang nicht erfolgte. Wenn dann der Fraktionsvorsitzende der SPD Klaus Waldschmidt behauptet, diese Sondersitzung sei unnötig, fragen wir uns, ob Herr Waldschmidt nicht vielleicht die demokratische Verantwortung eines Fraktionsvorsitzenden verkennt und ob er  die richtige Person ist, eine Fraktion zu führen.

Ein weiteres Thema die Altlastenproblematik auf dem Zandersgelände wurde von uns in das Programm aufgenommen.

Bereits letztes Jahr erhielt die Stadtverwaltung das Ergebnis eines in Auftrag gegebenen „Bodengutachtens“ zu möglichen Altlasten auf dem Grundstück  der Firma  Zanders. Dieses „Gutachten“ wurde nicht an die Ratsmitglieder dieser Stadt verschickt, bzw. ihnen – und uns – wurde nicht die Möglichkeit gegeben, Einsicht in die Unterlagen zu diesem Fall zu nehmen. Auch dies ist eine gängige Methode, den Souverän dieser Stadt – den Stadtrat – außen vorzuhalten. Dieses Vorgehen moniert unsere Fraktion bereits seit langem. Und die anderen Fraktionen im Rat scheinen dieses zu billigen. Oder erhalten sie vielleicht mehr Informationen als wir? Wir wissen es nicht.

Zu dieser „verdeckten Einflussnahme“ stand  in dem Artikel lediglich, dass es „glücklicher gewesen wäre, man hätte vorher die politischen Partner informiert.“  Ja, das wäre viel glücklicher gewesen! Wir mussten davon ausgehen – durch Erfahrungen mit der Stadtverwaltung in der Vergangenheit – dass der Rat erneut nicht informiert werden sollte. Diesmal jedoch war der Druck auf den Bürgermeister so groß, weil bereits im Vorfeld in der Presse über das Thema berichtet wurde, und auch weil die anderen Fraktionen sich ihrer oppositionellen Rolle erneut  bewusst wurden. Der Bürgermeister sah sich diesmal gezwungen, dem Rat Einblicke in die Unterlagen zu gewähren. Und wann geschah dies? Exakt vier Stunden vor unserer Sondersitzung. Der Rat hatte also genau vier Stunden Zeit viele hundert Seiten „Bodengutachten“ durchzuarbeiten, die noch nicht einmal „Bodengutachten“ hießen. Betitelt waren die Unterlagen, die man uns zeigte, mit den Worten „Orientierende Gefährdungsabschätzung“. Eine Gefährdungsabschätzung ist kein Gutachten als Solches. Das eigentliche Gutachten, welches bereits seit letztem Jahr im Besitz der Stadtverwaltung ist, liegt uns bis heute nicht vor. Weshalb? Darüber kann man nur vermuten. Wir behaupten: Ohne die Einberufung unserer Sondersitzung hätte der Bürgermeister vermutlich bis heute nichts über die Ergebnisse des „Bodengutachtens“ verlauten lassen, und auch nicht über geänderte Vertragsbedingungen im Zanders Vertrag.  Soviel zur Überflüssigkeit dieser Sondersitzung.

Es ging bei dieser Sondersitzung um die Einhaltung unserer Rechte als Fraktion. Diese Sitzung war leider notwendig gewesen. Wir haben den Eindruck, dass da jemand das Prinzip der Demokratie nicht verstanden hat. Wir werden auch weiterhin die Bearbeitung unserer Anträge und Anfragen politisch durchsetzen.

Wir als Opposition fragen uns: Warum verschwendet die Stadtverwaltung Steuergelder, wenn wir zum wiederholten Male unser Recht auf Akteneinsicht vor Gericht einklagen müssen?

Bei diesem Bürgermeister bekommen wir erst unser Recht, wenn ein Richter ihn dazu zwingt. Und was liest man in diesem Bezug in der einschlägigen Tagespresse: Wir hätten nichts Besseres zu tun, als ständig und immer wieder die Stadt zu verklagen, und kosten dadurch der Stadt Unsummen. Sicherlich ist es unsere Aufgabe als Opposition, die regierenden Parteien zu beobachten. Dass eine Oppositionsfraktion stets klagen muss, wenn sie irgendwie zu ihrem Recht kommen möchte, ist allerdings nicht normal. Gott sei Dank ist das nicht in allen Städten und Gemeinden so üblich. In Bergisch Gladbach ist es leider oppositioneller  Alltag.

Einen ganz ausführlichen Bericht zu diesem Vorgang finden Sie bei uns auf der Internetseite.

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Architektenwettbewerb für Stadthausneubau startet

17 April 2018 von Darian Lambert

Mit dem Neubau des Bergisch Gladbacher Stadthauses soll eine städtebaulich ansprechende Adresse auf dem „Kopfgrundstück“ am S-Bahnhof entstehen. Nach gründlicher Vorbereitung steht nun das Konzept für den Architektenwettbewerb, der die Qualität des Gebäudes bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens sicherstellen soll. In der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17. April wird das Thema vorberaten, bevor der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr am 24. April die Verwaltung ermächtigen soll, den Planungswettbewerb zeitnah durchzuführen. Da sich einige Voraussetzungen im Raumprogramm des geplanten Neubaus verändert haben, ist der erneute Beschluss des Ausschusses erforderlich.

Der Architektenwettbewerb ist aufgrund der Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars europaweit auszuschreiben. Vier Büros sollen direkt zur Teilnahme eingeladen werden, bis zu 14 weitere können sich bewerben. Der spätere Vertragspartner soll den Auftrag als Generalplaner erhalten, das heißt er/sie ist verantwortlich für nahezu sämtliche Architekten- und Fachplanungsleistungen. Der Wettbewerb umfasst zwei Phasen: In der ersten Phase steht der städtebauliche Lösungsansatz und die städtebauliche Einbindung des Neubaus im Vordergrund. Vier bis sechs Arbeiten werden es dann bis in die zweite Runde schaffen. Ziel ist es, einen Planungsrahmen nicht nur für das Stadthaus selbst, sondern auch für das gesamte Bahnhofsumfeld zu erhalten.

Über die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Preisgericht aus sechs Fachpreisrichtern und fünf Sachpreisrichtern. Den Vorsitz soll Prof. Christa Reicher (TU Dortmund) übernehmen; als weitere Fachpreisrichter haben sich u.a. die Gestaltungsbeiräte Matthias Fritzen und Friedhelm Terfrüchte sowie Stadtbaurat Harald Flügge bereit erklärt. Das Sachpreisgericht besteht laut Vorschlag der Verwaltung aus den Ratsmitgliedern Dr. Michael Metten, Christian Buchen, Andreas Ebert und Edeltraut Schundau sowie Bürgermeister Lutz Urbach. Weitere sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht werden das Preisgericht begleiten.

Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge soll unter Berücksichtigung der Kriterien städtebauliches Konzept, architektonisches Konzept, Funktionalität des Raumkonzepts, Aufenthalts- und Arbeitsplatzqualität, Wirtschaftlichkeit, Energiekonzept sowie Freiraumkonzept erfolgen. Als Preisgelder stehen insgesamt 226.000 Euro netto zur Verfügung. Diese werden zum Teil als Aufwandsentschädigung unter den zugelassenen Wettbewerbern der zweiten Phase aufgeteilt, zum Teil auch an die Verfasser der Siegerentwürfe ausgeschüttet.

Raumprogramm als Grundlage für den Wettbewerb

Bereits im Vorfeld hat die Stadtverwaltung ein Raumprogramm für das neue Stadthaus entwickelt, das zusammen mit dem Grundsatzbeschluss zum Neubau im Dezember 2016 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Vorgegeben war dabei zu allererst der Ersatz der beiden Stadthäuser Konrad-Adenauer-Platz und An der Gohrsmühle sowie die Integration der Hauptstelle der Stadtbücherei aus dem sanierungsbedürftigen Forum.
Zwischenzeitlich wurde eine tiefergehende Bedarfsanalyse in Form eines Projektes durchgeführt, die zu Ergänzungen im Raumprogramm führt und entsprechend eines neuen Beschlusses bedarf. Insbesondere zu erwähnen sind die folgenden Punkte:

Weitere Nutzung des Gustav-Lübbe-Hauses für Verwaltungseinheiten: Der Verwaltungsstandort ist mittlerweile gut angenommen und bietet z.B. für StadtGrün (Fahrzeughalle) und das Stadtarchiv (Neubau) besonders günstige Möglichkeiten der Aufgabenorganisation.

Die Stadtbücherei soll zu einer modernen Mediathek ausgebaut werden. Mit berücksichtigt sind hier die Barrierefreiheit durch ausreichende Bewegungszonen und begleitende Angebote wie Jugendbibliothek mit Gamingzone, zeitgemäße Technikausstattung, Veranstaltungsraum oder Kreativwerkstatt. Ein Bibliothekscafé bzw. eine Espressobar soll das Angebot abrunden.

Ein Mobilitätszentrum soll die heutigen Container ersetzen und Tickets von VRS und Deutscher Bahn im Stadthaus anbieten. Ideal ist das neue Stadthaus aufgrund der zentralen Lage am Knoten des ÖPNV auch für die Tourist-Information bzw. einen GL-Shop geeignet. Der Eine-Welt-Laden (der bisher im Forum-Gebäude angesiedelt ist) könnte hier ebenfalls neue Räumlichkeiten finden und u.a. mit dem Verkauf von Fair-Trade-Produkten Bergisch Gladbachs Stellung als Fairtrade-Stadt herausstellen. Interesse besteht überdies von Seiten der Kreispolizeibehörde, im neuen Stadthaus ein Büro einzurichten.

„Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag hat sich die Projektgruppe intensiv mit sinnvollen Nutzungen im Stadthausneubau auseinandergesetzt und will für die Öffentlichkeit durch ausgeprägte Servicebereiche einen Mehrwert am ‚Eingang‘ der Stadt entstehen lassen.“ so der zuständige Projektmanager Frank Wilhelm.

Weitere Inhalte der Beschlussvorlage befassen sich mit der Anzahl der Stellplätze und dem Baugrund, der u.a. als Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb die Unterbringung eines Teils der Stellplätze in Tieflage möglich erscheinen lässt.

Kosten und Wirtschaftlichkeit bleiben im Blick

Die Brutto-Investitionskosten (inkl. MwSt.) sollen für die teilnehmenden Büros im Wettbewerb nach Vorschlag der Verwaltung auf 46 Mio. Euro gedeckelt werden. Die Stadt Bergisch Gladbach muss als Haushaltssicherungskommune die Wirtschaftlichkeit des Neubaus gegenüber der Aufsichtsbehörde (Rheinisch-Bergischer Kreis) nachweisen. Der Architektenwettbewerb ist dabei nach Auffassung der Kommunalaufsicht keine zustimmungsbedürftige Maßnahme. In der abschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung muss allerdings nochmals dargelegt werden, dass es sich um eine rentierliche Maßnahme im Vergleich zur Sanierung der alten Stadthäuser handelt.

In der Beschlussvorlage ist die Laufzeit des Planungswettbewerbs mit  ca. 12 bis 15 Monaten angesetzt. “Wir setzen aber alles daran, Vorbereitungs- wie Bauzeiten so kurz wie möglich zu gestalten,  um für die Kolleginnen und Kollegen in den alten Verwaltungsgebäuden schnell eine Perspektive aufzuzeigen und annehmbare Arbeitsbedingungen zu schaffen“, betont Bürgermeister Lutz Urbach. Im Verfahren werden Rat und Ausschüsse fortlaufend beteiligt.

Die Stadt Bergisch Gladbach legt weiterhin Wert darauf, dass die Baumaßnahme vom Bund der Steuerzahler begleitet wird. Dieser hat die bisherige Vorgehensweise in seiner Veröffentlichung vom November 2017 ausdrücklich gutgeheißen.

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