Archiv | August 14th, 2020

Iro Herrmann als Wahlbewerber durch Kreiswahlausschuss zugelassen

Iro Herrmann als Wahlbewerber durch Kreiswahlausschuss zugelassen

14 August 2020 von Darian Lambert

Paukenschlag bei Bürgermeisterwahl

Nach der überraschenden und skandalösen Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen derer der Wahlausschuss entgegen der Empfehlung des Wahlleiters den Wahlvorschlag der Bürgerpartei GL für das Amt des Bürgermeisters, Herrn Iro Herrmann, zuzulassen, einstimmig entschieden hatte, ihm die Zulassung zu verweigern, hat der Wahlausschuss des Rheinisch-Bergischen-Kreises diese rechtswidrige Entscheidung korrigieren müssen.

In seiner Sitzung vom 13.08.2020 hat der Kreiswahlausschuss einstimmig beschlossen, die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Bergisch Gladbach aufzuheben und den Wahlvorschlag Iro Herrmann zur Bürgermeisterwahl zuzulassen.

Im Rahmen der Sitzung führte der Kreiswahlleiter Dr. Werdel zunächst aus, dass die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Bergisch Gladbach nach seiner Einschätzung rechtlich nicht tragfähig ist. Er hat dabei insbesondere ausgeführt, dass die Gewähr für den Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zwar eine wesentliche Voraussetzung zur Zulassung zur Wahl für Bürgermeisterkandidaten ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist jedoch anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu beurteilen, welches hier einen strengen Maßstab an etwaige Zweifel an der Erfüllung dieser Gewähr anlegt.

Solche Zweifel können nicht schon durch den puren Verdacht der Begehung einer Straftat begründet sein. Vielmehr sind hier deutlich zwingendere Hinweise auf fehlende Verfassungstreue erforderlich.
Diese sind bei Herrn Iro Herrmann ohne jeden Zweifel nicht gegeben. Daher hat der Kreiswahlausschuss sich dem Vorschlag des Kreiswahlleiters einstimmig angeschlossen und Herrn Herrmann nunmehr nachträglich unter Abänderung der Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Bergisch Gladbach als Bürgermeisterkandidaten in Bergisch Gladbach zugelassen.

Die Bürgerpartei GL lässt derzeit hinsichtlich der entstandenen Schäden einen Amtshaftungsanspruch gegen die Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Bergisch Gladbach prüfen.

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