Archiv | Dezember, 2020

Unfallhäufung durch Missverständnisse

26 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

Rechtsabbiegerampel in Moitzfeld abgeschaltet


In den vergangenen drei Jahren hatte es an der Kreuzung Moitzfeld – Müller-Frank-Straße – Friedrich-Ebert-Straße sechs Mal aus demselben Grund gekracht. Die Ursache: Autofahrer, die von Herkenrath Richtung A 4-Auffahrt unterwegs waren, missdeuteten das grüne Lichtzeichen für den Rechtsabbiegerverkehr als freie Fahrt auch in Geradeausrichtung. Damit kamen sie aber dem querenden Verkehr aus Richtung Moitzfeld ins Gehege, was zu Blechschäden und Verletzungen führte.

Um solche Irrtümer künftig zu vermeiden, hat die städtische Ordnungsbehörde nun angeordnet, die separate Rechtsabbiegerampel außer Betrieb zu nehmen. Bei einem Ortstermin war zuvor gemeinsam mit Kreisverwaltung, Verkehrspolizei und Straßenbaulastträger (Straßen NRW) die Situation in Augenschein genommen worden.

Diese Maßnahme erschien den Verantwortlichen vertretbar, da der Rechtsabbiegerstreifen ohnehin nur schwach frequentiert ist und auch ohne Grünpfeil in der Regel bei jeder Phase komplett geräumt wird.


Die Abschaltung ist bereits vollzogen, so dass nun die Gefahr durch Missverständnisse beim Geradeausfahren nachhaltig ausgeräumt ist.

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Mehr Licht rund um die Villa

Mehr Licht rund um die Villa

26 Dezember 2020 von Darian Lambert

Fassadenspots und Baumstrahler erhellen Gebäude, Park und Platz


Angeleuchtet wird die Villa Zanders schon, seitdem vor vielen Jahren der Verschönerungsverein die ersten Strahler spendierte. Ab sofort erstrahlt das historische Gebäude in der Stadtmitte in wesentlich hellerer Illumination, nachdem eine ganze Batterie hochmoderner LED-Lichtelemente durch die Firma Gärten von Klein GmbH & Co.KG geplant und rundherum mit Unterstützung durch den städtischen Bauhof verbaut wurden. “Dunkle Löcher” im umgebenden Park sind damit passé, und die Wertigkeit des Gebäudes wird durch die neue Ausleuchtung noch einmal stärker hervorgehoben, was dem gesamten Erscheinungsbild der Bergisch Gladbacher Stadtmitte zugutekommt.


Angestoßen wurde das neue Lichtkonzept durch einen Beschluss des städtischen Infrastrukturausschusses, die Umsetzung erfolgte durch die Abteilung Verkehrsflächen im Fachbereich Umwelt und Technik – nicht ohne vorher einen Bemusterungstermin durchzuführen, bei dem sich alle Anwesenden stark beeindruckt vom Zusammenspiel der vorgestellten Leuchtenelemente zeigten.

Die Anstrahlung der Villa ist deutlich erhöht worden mit sieben großen 200 Watt-Strahlern. Darüber hinaus werden die größten Bäume im Park mit 100 Watt- bzw. 200 Watt-Strahlern von unten angestrahlt, was im belaubten Zustand einen eindrucksvollen Lichtschirm bildet und bei unbelaubten Bäumen einen Lichtkegel erzeugt, der die Schattierungen der Äste besonders plastisch zur Geltung bringt. An einigen Eingangssäulen wurden zusätzlich nach oben strahlende Bodenspots verbaut.


Auch auf dem Konrad-Adenauer-Platz erstrahlt zusätzliches Licht: Am Podest mit dem Papierschöpfer sind nun drei Bodenspots eingelassen, die von der Firma Gärten von Klein gestiftet wurden; der davor stehende große Baum erhielt ebenfalls Illumination von unten. Damit wurde der große Wunsch der Interessengemeinschaft Stadtmitte berücksichtigt, die Lücke in der Beleuchtung des Konrad-Adenauer-Platzes zu schließen und den Passanten bei der Platzüberquerung ein sichereres Gefühl zu geben.

Die durch den Verschönerungsverein ursprünglich angebrachten, bereits mehrfach erneuerten Strahler finden übrigens an anderer Stelle im Stadtgebiet weiter Verwendung.

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119 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

13 Dezember 2020 von Darian Lambert

7-Tage-Inzidenz schleicht auf 200 zu

Rheinisch-Bergischer Kreis. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind 119 weitere bestätigte Corona-Fälle bekannt geworden: 29 in Bergisch Gladbach, 7 in Burscheid, 1 in Kürten, 49 in Leichlingen, 3 in Odenthal, 14 in Overath, 3 in Rösrath und 13 in Wermelskirchen. Es gelten 50 weitere Personen als genesen. 661 Personen sind aktuell infiziert. Es befinden sich 2.022 Personen in Quarantäne, das sind 317 weniger als am Vortag. Über die Anzahl der stationären Patienten kann heute keine Angabe gemacht werden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG) nun bei 164,5.

Altenheim Hasensprungmühle in Leichlingen

Im Altenheim Hasensprungmühle in Leichlingen sind in drei Wohnbereichen 10 Personen aus der Mitarbeiterschaft sowie 39 Personen aus der Bewohnerschaft positiv auf das Corona-Virus getestet worden.  Eine weitere Testaktion für einen weiteren Wohnbereich ist in Planung. Die gesamte Einrichtung wird bis einschließlich 24.12.2020 in Quarantäne gesetzt. Außerdem wird ein Besucherstopp verfügt.

Aktuelle Zahlen

Insgesamt gibt es nun 4.232 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (1.813), Burscheid (314), Kürten (185), Leichlingen (504), Odenthal (149), Overath (436), Rösrath (359) und Wermelskirchen (472).

35 Todesfälle im Rheinisch-Bergischen Kreis stehen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion: Bergisch Gladbach (24), Burscheid (1), Leichlingen (2), Odenthal (1), Overath (4) und Wermelskirchen (3).

Von den 4.232 bestätigten Fällen gelten 3.536 Personen inzwischen als genesen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (1.509), Burscheid (263), Kürten (163), Leichlingen (391), Odenthal (130), Overath (364), Rösrath (327) und Wermelskirchen (389).

661 Personen sind aktuell infiziert. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (280), Burscheid (50), Kürten (26), Leichlingen (111), Odenthal (16), Overath (68), Rösrath (32) und Wermelskirchen (80).

2.022 Personen befinden sich in Quarantäne. Bergisch Gladbach (940), Burscheid (96), Kürten (70), Leichlingen (236), Odenthal (136), Overath (222), Rösrath (115) und Wermelskirchen (207).

Das Dashboard zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr  und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

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Corona-Virus: 89 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

10 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

Rheinisch-Bergischer Kreis. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind 89 weitere bestätigte Corona-Fälle bekannt geworden: 44 in Bergisch Gladbach, 4 in Burscheid, 3 in Kürten, 9 in Leichlingen, 2 in Odenthal, 9 in Overath, 4 in Rösrath und 14 in Wermelskirchen. Es gelten 17 weitere Personen als genesen. 524 Personen sind aktuell infiziert. Es befinden sich 2.160 Personen in Quarantäne, das sind 95 mehr als am Vortag. 47 Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, befinden sich aktuell in Krankenhäusern im Kreisgebiet in stationärer Behandlung, davon (10) in intensivmedizinischer Betreuung und davon (4) an Beatmungsplätzen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG) nun bei 132.

Aktuelle Zahlen

Insgesamt gibt es nun 3.967 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (1.715), Burscheid (296), Kürten (179), Leichlingen (441), Odenthal (140), Overath (407), Rösrath (350) und Wermelskirchen (439).

35 Todesfälle im Rheinisch-Bergischen Kreis stehen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion: Bergisch Gladbach (24), Burscheid (1), Leichlingen (2), Odenthal (1), Overath (4) und Wermelskirchen (3).

Von den 3.967 bestätigten Fällen gelten 3.408 Personen inzwischen als genesen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (1.470), Burscheid (251), Kürten (158), Leichlingen (359), Odenthal (130), Overath (346), Rösrath (319) und Wermelskirchen (375).

524 Personen sind aktuell infiziert. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (221), Burscheid (44), Kürten (21), Leichlingen (80), Odenthal (9), Overath (57), Rösrath (31) und Wermelskirchen (61).

2.160 Personen befinden sich in Quarantäne. Bergisch Gladbach (892), Burscheid (104), Kürten (187), Leichlingen (210), Odenthal (47), Overath (209), Rösrath (161) und Wermelskirchen (350).

Das Dashboard zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr  und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

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Wahl der Beigeordneten auf Mitte Januar verschoben

Wahl der Beigeordneten auf Mitte Januar verschoben

10 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

Bürgermeister Frank Stein beweist Fingerspitzengefühl

Bürgermeister Frank Stein wird dem Rat die Wahl der Beigeordneten für die Position des Kämmerers (VV I) sowie den Beigeordneten für das neugeschaffene Dezernat VV III nicht – wie ursprünglich beabsichtigt – in der Ratssitzung am Dienstag, den 15. Dezember 2020, sondern in einer noch zu terminierenden Ratssitzung Mitte Januar 2021 vorschlagen.

Frank Stein begründet dies wie folgt: „Ich respektiere den in der Sitzung des Hauptausschusses geäußerten Wunsch mehrerer Fraktionen, mehr Zeit für Gespräche mit den Kandidatinnen bzw. Kandidaten und die interne Meinungsbildung zu erhalten. Es entspricht dem kollegialen Umgang miteinander, das zu berücksichtigen.“
Andererseits könne aber mit der Wahl nicht bis zur nächsten regulären Ratssitzung im März 2021 gewartet werden, so der Bürgermeister: „Dann wäre eine tatsächliche Besetzung vor der Sommerpause kaum zu realisieren. Dafür stehen zu viele dringende Aufgaben und Projekte an, die der stringenten Führung durch die Beigeordneten bedürfen.“

Im Hauptausschuss hatte die Fraktion Bürgerpartei GL eine weitere Ratssitzung vorgeschlagen, nachdem CDU und FWG sich nicht in der Lage sahen Gespräche mit den Kandidatinnen bzw. Kandidaten und die interne Meinungsbildung binnen einer Woche zur Ratssitzung zu schaffen.

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Wahlprüfungsausschuss entscheidet gegen alle Einsprüche

Wahlprüfungsausschuss entscheidet gegen alle Einsprüche

10 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

Kommunalwahl 2020 gültig

Am gestrigen Nachmittag tagte der Wahlprüfungsausschuss und entschied, dass die Kommunalwahlen in Bergisch Gladbach gültig seien. Mehrere fristgerecht eingegangene Einsprüche lagen vor, doch der Ausschuss wies alle auf Empfehlung der Verwaltung zurück.

Während der Kommunalwahl in Bergisch Gladbach wurde mit allen Mitteln um Stimmen gekämpft. Ein im Rathaus „bekannter“ Personenkreis verbreitete diesmal offenbar wegen der starken Plakatkampagnen der Bürgerpartei GL Gerüchte und Falschinformationen in der Hoffnung möglichst hohen Schaden anzurichten.

Dies führte dazu, dass einige Einsprüche gegen das Wahlergebnis der Stadtverwaltung zugeteilt wurden. Fristgerecht gingen diese bei der Stadtverwaltung ein. Der Großteil der Einsprüche wurde allerdings von Parteimitgliedern anderer großer Parteien verfasst. Ein Parteivertreter erhoffte sich so laut seinem eigenen Schreiben ein Mandat mehr für die SPD, ein anderer ein Mandat mehr für die CDU im Stadtrat.

„Wir sind erstaunt, dass der Wahlprüfungsausschuss zum Mittel der politischen Behinderung missbraucht wurde. Die Einsprüche wurden zum Großteil von politischen Mitbewerbern geschrieben und Verwaltung und Bürgerpartei GL völlig unnötig beschäftigt. Sie zeigten leider, dass Politik in Bergisch Gladbach nicht immer auf anständigem Niveau stattfindet.“ – so Frank Samirae von der Bürgerpartei GL.

Die Bürgerpartei GL sieht die neuen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat und die im Schnitt jüngere Belegung als den möglichen Beginn eines Selbstheilungsprozess der lokalen Politik in Sachen Qualität und Niveau.

Bei Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses handelt es sich um eine Empfehlung für den Rat der Stadt. Die finale Gültigkeit der Kommunalwahl 2020 wird letzten Endes der Rat der Stadt von Amtswegen her am kommenden Dienstag (15.12.2020) beschließen.

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Impfzentrum entsteht in der RheinBerg Galerie

08 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

Gute“ infrastrukturelle Voraussetzungen

Das Impfzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises wird in der RheinBerg Galerie (Hauptstraße 131 in Bergisch Gladbach) errichtet. Hier wird der Rheinisch-Bergische Kreis die Räumlichkeiten nutzen, in denen bis vor kurzem ein Elektronikmarkt angesiedelt war. Die Verantwortlichen der von Landrat Stephan Santelmann eingerichteten Projektgruppe haben heute gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem Gebäudemanagement sowie der Betriebsmedizin der Kreisverwaltung die Räumlichkeiten gründlich inspiziert. Man ist übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Standort die durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellten Anforderungen an ein zentrales Impfzentrum am besten erfüllt.

Die RheinBerg Galerie bietet eine „verkehrsgünstige“ Anbindung an den ÖPNV – Busbahnhof und S-Bahnhof liegen in unmittelbarer Nähe. (Der Bereich ist als Stauschwerpunkt in Bergisch Gladbach bekannt Anm. d. Redaktion).
Auch Parkgelegenheiten sind im fußläufigen Umfeld ausreichend vorhanden. Lastenaufzug, Personenaufzug, Rolltreppen, separates Treppenhaus, falls erforderlich auch separate Eingänge und Zulieferungsmöglichkeiten sind vorhanden, die hygienischen Anforderungen können sichergestellt werden und die bereits vorhandene Infrastruktur des Gebäudes kann genutzt werden, z. B. Sanitäreinrichtungen, IT- und Telefonanschlüsse. Barrierefreiheit ist gewährleistet. Die Gebäudesicherheit ist gegeben und ein Sicherheitsdienst ist vorhanden. Das Impfzentrum soll jetzt kurzfristig eingerichtet werden, damit die Logistik bereits steht, wenn klar ist, wann es mit den ersten Impfungen losgehen kann.

Nach den Plänen des Landes soll es zunächst 53 Impfzentren in NRW geben, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eines. Betrieben werden sollen die Impfzentren durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die das medizinische Fachpersonal zur Verfügung stellt und die Impfungen organisiert. Auch die Terminvergaben sollen über die KV organisiert werden.

Nach dem derzeitigen Informationsstand verfolgt das Land NRW einen Zwei-Stufen-Plan, der ab dann umgesetzt werden soll, wenn der Impfstoff die Zulassung erhalten hat. In einer ersten Phase sollen mobile Impfteams die Alten- und Pflegeeinrichtungen bzw. die in häuslicher Umgebung lebenden Vorerkrankten aufsuchen. Im Impfzentrum sollen zunächst nur die mobilen Angehörigen der sogenannten vulnerablen Gruppen sowie die Angehörigen der Berufsgruppen die zur kritischen Infrastruktur zählen geimpft werden. Daher soll ein Impfzentrum zunächst vorrangig für die mobilen Impfteams als Start- und Zielpunkt dienen.

In einer zweiten Phase plant das Land, dass die allgemeine Bevölkerung ab Sommer des nächsten Jahres durch die jeweiligen Hausärzte geimpft werden kann. Sobald diese Phase erreicht ist, ist ein Impfzentrum nicht mehr erforderlich.

Landrat Stephan Santelmann hat bereits jetzt die Initiative ergriffen für einen möglichen zweiten Standort im nördlichen Kreisgebiet. „Ob in einer späteren Phase ein zweites Impfzentrum eingerichtet werden kann, mit Rücksicht auf die Erreichbarkeit für die Kreisbevölkerung, werde zu gegebener Zeit erneut zu besprechen sein“, lauten die Signale aus Düsseldorf.

„Wir haben ein zweites Impfzentrum bereits in der Planung und sobald es grünes Licht vom Land dafür geben sollte, werden wir das auch umsetzen“, so Landrat Stephan Santelmann, „bis dahin bin ich erst einmal froh, dass wir mit der RheinBerg Galerie eine sehr gute Lösung für den Start gefunden haben.“

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Bauantrag für Gewerbegebiet Obereschbach übergeben

04 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

– Gebiet somit „ausverkauft“

Mit der Übergabe des ersten Bauantrages von dem Unternehmen RI Research Instruments an die Stadt Bergisch Gladbach ist das süd-östlich von Bensberg gelegene Gewerbegebiet Obereschbach restlos „ausverkauft“. „Wir sind stolz auf unsere positive Bilanz der Gewerbeflächenentwicklung. Auch hier haben wir es geschafft ein sehr gutes Verhältnis zwischen bebauter Fläche und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erreichen“, freut sich Harald Flügge, Erster Beigeordneter der Stadt Bergisch Gladbach.

Das international agierende Unternehmen RI Research Instruments hat sich die letzten vier verfügbaren Grundstücke in dem vom Stadtentwicklungsbetrieb entwickelten und vermarkteten Gewerbegebiet gesichert, um seinen Hauptstandort Bergisch Gladbach mit einem Millionen-Invest weiter auszubauen: Zusätzlich zu den Bestandsflächen des Unternehmens im Technologiepark Bergisch Gladbach werden auch die Nutzungen der neuen Flächen viele qualifizierte Arbeitskräfte anlocken. Mit dem Bau von Sondermaschinen für wissenschaftliche Instrumente hat das Unternehmen heute bereits ca. 270 Arbeitsplätze geschaffen – die geplanten Neubauten mit Fertigungshallen und Büros verdeutlichen das weitere Wachstumspotenzial des Unternehmens. „Neben festen Arbeitsplätzen möchten wir auch weitere Ausbildungsplätze in unserem Unternehmen schaffen. Unsere Beschäftigten kommen aus Wuppertal, Siegen, Bonn, oder auch Jülich – und natürlich aus Bergisch Gladbach. Die Erweiterung des Standorts wird noch mehr qualifizierte Arbeitsplätze in die Stadt ziehen“, so Stefan Bauer, Bereichsleiter Technik des Unternehmens. Auch erste ökologische Ideen, wie eine Begrünung der Gebäude oder die Errichtung von Büro-Gebäuden in Holzbauweise, sind für die neuen Flächen bereits geplant.

Die 47.000 m² des Gewerbegebietes Obereschbach sind mit dem Bauantrag nun vollständig belegt. „Dies spiegelt die attraktive Lage von Bergisch Gladbach für Unternehmen wieder: Der Flughafen Köln/Bonn ist von dem Gewerbegebiet in nur 20 Minuten zu erreichen, der Düsseldorfer Flughafen ist ca. 40 Minuten entfernt. Außerdem profitiert die Stadt von der Nähe zur Metropole Köln mit ihren zahlreichen Verkehrsknoten und einer hochentwickelten Bildungslandschaft. Dass sich nun ein solch innovatives Unternehmen aus Bergisch Gladbach die letzten Grundstücke des Gewerbegebietes sichern konnte, freut uns natürlich besonders.“, erklärt Martin Westermann, Leiter der Wirtschaftsförderung. Die Entwicklung des Unternehmens kann als exzellentes Beispiel für nachhaltige Unternehmensentwicklung am Standort Bergisch Gladbach gesehen werden.

Wer sich über die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen informieren möchte, kann sich auf der Gewerbeflächenbörse unter https://www.bergischgladbach.de/gewerbeflaechenboerse.aspx/ einen Überblick verschaffen. Weitere Informationen zu Gewerbeflächen in Bergisch Gladbach können unter https://www.bergischgladbach.de/gewerbeflaechen.aspx nachgelesen werden.

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Neue Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einheitliche Quarantäneregelungen vor

03 Dezember 2020 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Seit dem 1. Dezember gilt die neue Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Verordnung ersetzt die bisher im Rheinisch-Bergischen Kreis gültige Allgemeinverfügung vom 17.11.2020 und auch viele der bisher durch einzelne Ordnungsverfügungen der örtlichen Ordnungsämter erlassenen Quarantäneanordnungen. Damit schafft das Land eine landesweit gültige und einheitliche Regelung der Quarantäne, mit dem Ziel, Infektionsketten möglichst schnell zu unterbrechen. Der von der neuen Quarantäneverordnung betroffene Personenkreis ist damit jetzt von Rechts wegen – das bedeutet ohne gesonderte Anordnung im Einzelfall – zur Absonderung in die eigene Häuslichkeit verpflichtet.

Aufgrund der nunmehr verbindlichen einheitlichen Regelungen werden zukünftig einzelne Anordnungen durch Ordnungsverfügungen nur noch für die Personen ausgesprochen, die von der Quarantäneverordnung des Landes nicht unmittelbar betroffen sind. Das sind in erster Linie die Personen, die durch das Gesundheitsamt als sogenannte Kontaktpersonen ersten Grades einer infizierten Person ermittelt werden und nicht in Haushaltsgemeinschaft mit dieser Person leben.

Von dieser Handhabung unberührt bleiben alle Maßnahmen, die durch das Gesundheitsamt oder die örtlichen Ordnungsbehörden in sogenannten Sonderlagen – etwa in Schulen, Kindergärten, Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeheimen – getroffen werden.

Weitgehende Informationspflichten

Die neuen Landesregelungen erfordern eine aktive Beteiligung aller betroffenen Personen. Es bestehen umfassende Informationspflichten untereinander, aber auch den beteiligten Behörden gegenüber.

So muss sich jeder auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestete zunächst in eigener Verantwortung um sein Testergebnis bemühen.

Infizierte Personen, also Personen mit positivem Testergebnis, müssen zunächst die Personen ihrer eigenen Haushaltsgemeinschaft informieren, damit diese sich ebenfalls in die nun von Rechts wegen vorgesehene Quarantäne begeben können. Darüber hinaus müssen auch andere Personen informiert werden, mit denen in den letzten vier Tagen vor der Testung oder seit der Testung ein unmittelbarer Kontakt bestand. Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt über 15 Minuten Dauer kein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten wurde und keine Alltagsmasken getragen wurden.

Personen mit positivem Testergebnis unterliegen weiterhin der Beobachtung durch das Gesundheitsamt. Sie sind aber auch von sich aus beim Entwickeln von Krankheitssymptomen zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt verpflichtet.

Personen einer Haushaltsgemeinschaft, die sich aufgrund einer Infizierung eines Haushaltsangehörigen in Quarantäne begeben, sind verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen und auch das Entwickeln von Krankheitssymptomen mit dem Gesundheitsamt zu kommunizieren. Entsprechende Kontaktdaten des Gesundheitsamtes hat der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Homepage unter https://www.rbk-direkt.de/Dienststelle.aspx?id=97 zur Verfügung gestellt. 

Die folgende Übersicht zeigt, wer zum Personenkreis zählt, der unter die neue Quarantäneverordnung fällt:


Personenkreis

Dauer der Quarantäne


Personen, die auf COVID-19 hindeutende Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen


vom PCR-Test bis zum Vorliegen des Testergebnisses

Fällt das Testergebnis negativ aus, endet die Quarantäne –  es sei denn die betroffene Person ist bereits aus anderen Gründen in Quarantäne




Personen, deren PCR-Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist

vom Erhalt des Testergebnisses

bis 10 Tage nach der Testung, wenn keine       Symptome auftreten,   beim Auftreten von Symptomen mindestens 10 Tage nach der Testung, zudem nach einer mindestens 48-stündigen Symptomfreiheit  

Personen desselben Haushalts von Menschen, deren PCR-Test positiv ausgefallen ist

vom Bekanntwerden des Testergebnisses bis 14 Tage nach der Testung des zuerst positiv getesteten Haushaltsmitglieds

Diese Quarantäne kann durch Vornahme eines negativen Schnelltests oder eines negativen PCR-Testes verkürzt werden. Diese Tests können aber frühestens 10 Tage nach Beginn der Testung der ersten „Positivperson“ vorgenommen werden

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entscheiden die örtlichen Ordnungsbehörden über Ausnahmen der vorgesehenen Quarantänemaßnahmen.

Die Verordnung des Landes ersetzt die am 17. November erlassene Allgemeinverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises.

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