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Auf den städtischen Friedhöfen wird die Standsicherheit der Grabsteine geprüft

15 Mai 2013 von Darian Lambert

Die Inhaberinnen und Inhaber von Grabrechten sind verpflichtet, die Grabgedenkzeichen auf ihrem Grab stets standsicher zu halten. Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Pflicht, die Grabsteine auf ihren Friedhöfen einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Diese Prüfung wird in diesem Jahr vom 10. bis voraussichtlich zum 21. Juni erfolgen.

Dabei verwenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung einen sog. Kipp-Tester, ein Gerät, durch das ein Prüfdruck von 300 Newtonmeter (ca. 30 kg) auf eine der Langseiten des Grabsteins gebracht wird. Dabei darf er sich nicht bewegen, um als standsicher zu gelten.  Grabmale, die dem Prüfdruck nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen, der auf die Notwendigkeit hinweist, ihn befestigen zu lassen. Gefährlich unsichere Grabsteine werden bei der Prüfung abgestützt oder umgelegt.

Die Inhaberinnen und Inhaber der Grabrechte werden außerdem von der Friedhofsverwaltung schriftlich darüber informiert, dass es erforderlich ist, die Grabmale entsprechend der Friedhofssatzung durch ein Fachunternehmen wieder herrichten zu lassen. Danach benötigt die Friedhofsverwaltung die von diesem Betrieb ausgestellte schriftliche Standsicherheitsbescheinigung.

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