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Bergisches Baudenkmal vor Abriss bewahrt

16 Januar 2015 von Darian Lambert

Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Behörden und Eigentümern über den Denkmalschutz. Der Grund: An Denkmälern darf man nicht einfach so etwas verändern. Das Fachwerkhaus an der Hauptstraße 303, gegenüber vom Stadtarchiv, war der Stadt Bergisch Gladbach respektive dem zuständigen Stadtbaurat Stephan Schmickler ein Dorn im Auge. Die Stadt plante hier eine Verbreiterung der Straße. Die Eintragung in die Denkmalliste wurde so über 1,5 Jahre zurückgehalten.

Letztendlich gewann das Haus, beziehungsweise seine Eigentümerin Friederike Naroska aber nur durch die mediale Hilfe des WDR. Gegen den jahrelangen Widerstand der Stadt wurde das Gebäude letztendlich als der Fall öffentlich wurde in die Denkmalliste aufgenommen und gilt somit offiziell als schutzwürdig.

Bereits auf einer alten Karte aus dem Jahr 1825 ist das Fachwerkhaus verzeichnet. Sein Garten reicht bis zur Strunde hinunter. Das ursprünglich wohl auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude wurde um 1850 von der Familie Löhe käuflich erworben, Vorfahren von Friederike Naroska, die in diesem Haus geboren und aufgewachsen ist.

Das Haus ist weitgehend im Originalzustand erhalten. Dieser Originalzustand veranlasste das Rheinische Amt für Denkmalpflege bereits 2009, bei der Stadt Bergisch Gladbach als der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste zu beantragen. Nach jahrelangem Streit erfolgte die Eintragung letztlich im Jahre 2011.

„Das Haus sollte der Verkehrsführung weichen“, bestätigte Martin Rölen, Pressesprecher der Stadt. Auf die Frage, warum trotz eindeutiger Rechtslage es zu einem jahrelangen Streit kommen musste antwortet er gegenüber GL Aktuell knapp: „Vielleicht hatte die Frau auch nur die falschen Fürsprecher.“

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