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Briefwahlunterlagen richtig verschicken

04 Oktober 2017 von Gregor Herzfeld

Wahlscheine unterschreiben

Bei der Bundestagswahl sowie bei den vorangegangenen Wahlen hat es eine große Anzahl ungültiger Wahlbriefe gegeben. Ca. 300 Stimmen waren verloren, da kein oder kein unterschriebener Wahlschein beigefügt war.

Das Wahlbüro weist daher auf folgendes hin:
Jeder Wähler/jede Wählerin, die seine/ihre Stimme per Brief abgeben möchte, muss
1.        den gekennzeichneten Stimmzettel in den grünen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.
2.        Den Wahlschein unterschreiben und diesen zusammen mit dem grünen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbrief stecken.
Nur dann ist die Stimmabgabe korrekt.

Bei der Auswertung der Wahlbriefe wird zunächst geprüft, ob dem gelben Wahlbrief ein Wahlschein und ein verschlossener grüner Stimmzettelumschlag beiliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Wahlbrief komplett aussortiert werden und die Stimme ist verloren.

Wenn ein unterschriebener Wahlschein vorhanden ist, wird der grüne Stimmzettelumschlag verschlossen in eine versiegelte Wahlurne geworfen, die erst um 18:00 Uhr geöffnet wird. Auf diese Weise ist das Wahlgeheimnis gewahrt und niemand weiß, wer die Stimme abgegeben hat.

Das Wahlbüro appelliert an alle Briefwähler, den Wahlschein zu unterschreiben und erst dann den gelben Wahlbrief zu verschließen.

Das Wahlbüro ist für Nachfragen unter der Telefonnummer 02202 14 2888 erreichbar.

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