Übt er sein Mandat aus oder nicht? Fabian Schütz sitzt als Einzelratsmitglied im Rat der Stadt Bergisch Gladbach. Seit einigen Monaten arbeitet er in Berlin. Schütz ist Mitarbeiter bei Roland Hartwig, der für die AfD 2017 in den Bundestag gewählt wurde. Die Rats- und Ausschusssitzungen besucht Schütz in Bergisch Gladbach nicht mehr. Warum er nun noch weiter seine Aufwandsenschädigung kassiert fragte Dr. Johannes Bernhauser von CDU Bergisch Gladbach den Bürgermeister und Parteikollegen Lutz Urbach nun im Gladbacher Rat. Doch Urbach gab sich machtlos und musste sich ausgerechnet von der Opposition helfen lassen. Frank Samirae von der Bürgerpartei GL erkläre im Rat, dass Ratsmitglieder, welche ihr Mandat nicht ausüben (Keine Sitzungsteilnahme, Anträge oder Anfragen etc.) auch keine Aufwandsenschädigung erhalten dürften und verwies auf die einschlägige Rechtssprechung hierzu. VG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2010 – 1 K 8272/09
Die Gladbacher Stadtverwaltung muss nun prüfen ob dem „dauerabwesenden“ Schütz nun die Aufwandsenschädigung aberkannt werden kann.
November 23rd, 2018 at 12:06 pm
Eine Aufwandsentschädigung darf m.E. nicht gezahlt werden, wenn wirklich
kein Aufwand geleistet wird.
Man könnte darüber hinwegsehen, wenn es sich um einmalige oder vereinzelte
Nicht-Teilnahmen handelt, weil die Aufwandsentschädigung eine
pauschalierte Zahlung ist.
Wird aber vom „Empfänger“ über längere Zeit nichts an Aufwand geleistet,
(keine Sitzungsteilnahme pp.)darf/muss die Aufwandsentschädigung gestoppt werden. Das ergibt sich schon aus der Bezeichnung „Aufwands“- Entscchädigung, d.h. es muss nachweislich ein „Aufwand“ nachgewiesen werden.