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Der Inklusionsbeirat wird gewählt – Jetzt bewerben!

03 Juni 2013 von Darian Lambert

Die Legislaturperiode des zurzeit amtierenden Inklusionsbeirats (Beiratfür Menschen mit Behinderung) nähert sich ihrem Ende und die Wahl für die Neukonstitution steht an.

Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung, die in den nächsten fünf Jahren ehrenamtlich bei Lösungen behindertenspezifischer Probleme und bei der Umsetzung des „Aktionsplans Bergisch Gladbach“ mitwirken und damit die Inklusion der Stadt mitgestalten möchten, können sich um die Mitgliedschaft im „Inklusionsbeirat – Beirat für Menschen mit Behinderung“  bis zum 31. August 2013 bewerben.  

Die Geschichte des Beirats
Seit 2001 gibt es in Bergisch Gladbach den „Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen“, der die besonderen Interessen der Menschern mit Behinderung in unserer Stadt wahrnimmt.

Nach Erlass des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW- BGG NRW – verabschiedete der Rat 2005 die „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung“ zur Lösung behindertenspezifischer Probleme in Bergisch Gladbach. Diese Satzung ist auch Grundlage des Beirates.  

Um den Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die „Inklusion“, umzusetzen wurde die Satzung aktualisiert und der Beirat umbenannt in „Inklusionsbeirat – Beirat für Menschen mit Behinderung“.
Unter Inklusion versteht man in Bergisch Gladbach „die Verschiedenheit und die Vielfalt von Menschen als eine Bereicherung und als Chance im gesellschaftlichen Leben.“

Die aktualisierte Satzung trat am 22.05.2013 in Kraft.

Der Beirat und seine Mitglieder

Der Inklusionsbeirat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er setzt sich aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und je einer persönlichen Stellvertretung zusammen. Durch die neun Mitglieder sollen möglichst viele Behinderungsformen, die Selbsthilfe und der Behindertensport vertreten sein. Diese werden auf Vorschlag von Vereinen, Selbsthilfegruppen, Organisationen und Träger von Einrichtungen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, vorgeschlagen und vom Rat gewählt.

Die zu wählenden Mitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Bergisch
Gladbach haben. Ausgenommen hiervon ist nur das Mitglied, das auf Vorschlag eines Trägers von Einrichtungen der Behindertenhilfe gewählt wird.

Der Inklusionsbeirat ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung und setzt sich für ihre Anliegen gegenüber dem Rat und seinen Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit ein. Er informiert die verantwortlichen Stellen über behindertenspezifische Probleme und verfolgt unter diesem Aspekt die kommunalpolitische Entwicklung in Bergisch Gladbach.

Die Bewerbung

Bewerbungsunterlagen zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie unter folgender Anschrift

Stadt Bergisch Gladbach
FB 5 – Jugend und Soziales –
Soziale Stadtentwicklung
Frau Allelein / Herr Fedder
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach

Aus den eingegangen Bewerbungen wird der Rat der Stadt Bergisch Gladbach voraussichtlich in seiner Sitzung am 15.10.2013 die Mitglieder für den Inklusionsbeirat wählen.

Die konstituierende Sitzung des „Inklusionsbeirates – Beirat für Menschen mit Behinderung“ ist vorgesehen für den 05.11.2013, 17 Uhr, im Rathaus Bensberg.

Informationen und Unterlagen finden sich auch als Download im Internet unter www.Bergischgladbach.de.

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