DGB Online-Petition gegen das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz

20 Januar 2013 von Darian Lambert

Die Beratung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerdatenschutz durch den Innenausschuß wurde auf den 30. Januar verschoben, und soll am 1. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Gegen diesen Gesetzentwurf gibt es nun eine Online-Petition, die man trotz des Initiators – DGB-Chef Sommer – unterschreiben sollte. Hier die Petition im Wortlaut:

 

Die Regierungskoalition will ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz durchsetzen, das die ArbeitnehmerInnen gerade NICHT schützt. Es ist ein Angriff auf die Arbeitnehmerrechte. Besser kein Gesetz als dieses!

Wir sagen NEIN zu diesem Gesetzentwurf und rufen zum Protest auf!

Erlaubt ist, was dem Arbeitgeber passt – NEIN!
Mit unbestimmten Rechtsbegriffen, auch Gummi-Paragrafen genannt, würde es dem Arbeitgeber möglich, durch eigene Interpretationen in das Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten erheblich einzugreifen. Der Arbeitgeber kann also faktisch selbst bestimmen, wann die Voraussetzungen von Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung vorliegen.

Offene Videoüberwachung – NEIN!
Der Arbeitgeber müsste nur darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz stattfindet. Doch wo die Kameras angebracht werden und wann und wie lange sie eingeschaltet sind, bliebe offen. Hier von ‘offener Überwachung’ zu sprechen, ist mehr als ein schlechter Witz. Zudem sind die Gründe für eine Videoüberwachung in einem ‘Beispiel-Katalog’ geregelt: allein die Arbeitgeber entscheiden, wann eine Überwachung erfolgt. Das ist George Orwell am Arbeitsplatz: Wie wird gearbeitet? Mit wem wird geredet und wann geht der Beschäftigte in die Raucherpause? Das hat mit Würde am Arbeitsplatz nichts mehr zu tun.

Auswertung sozialer Netzwerke – NEIN!
Erlaubt wäre, dass Arbeitgeber auch öffentlich zugängliche soziale Netzwerke wie z.B. Facebook nach Informationen über ihre Beschäftigten oder Bewerber durchsuchen und so erlangte Daten verwenden können. Doch deren Wahrheitsgehalt ist zweifelhaft – Beschäftigte oder Bewerber können auf dieser Grundlage ‘aussortiert’ werden und wissen nicht einmal warum.
Privatleben und Arbeitsleben müssen getrennt bleiben. Aktivitäten in sozialen Netzwerken sind kein Kriterium für die Qualität der Arbeit, sondern Freizeitgestaltung und privat.

Permanentes Abhören der Beschäftigten in Callcentern – NEIN!
Call-Center-Mitarbeiter würden zu ‘Freiwild’, weil ihre Arbeit durch Mitschnitte ihrer Telefonate permanent überwacht werden könnte. Käme dazu noch die offene Videoüberwachung ist der gläserne Beschäftigte Realität.

Gesundheitsuntersuchungen – NEIN!
Ärztliche Untersuchungen könnten künftig bei Tätigkeitswechseln vom Arbeitgeber einseitig verlangt werden. Damit kann sich der Arbeitgeber dann wesentlich leichter älteren oder nicht mehr ganz so ‘fitten’ Beschäftigten entledigen.

Datenweitergabe an andere Arbeitgeber in Konzernen – NEIN!
Durch eine weitgehende Freigabe der Datenübermittlung innerhalb eines Konzerns würden die Datenschutzrechte von Beschäftigten weiter eingeschränkt. Spezielle Kontrollen sind nicht vorgesehen. Die Beschäftigten hätten keinen Einfluss darauf, was und wie über sie berichtet wird. Sie müssen es nicht einmal erfahren, dass Daten weitergegeben werden.

Wir fordern ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient. Dieses Gesetz darf nicht das Arbeitsleben und den Jobeinstieg der Beschäftigten bestimmen.

Weitere Infos: www.beschds.de

1 Comments For This Post

  1. Dirk Kluwig Says:

    Dieser Petition stimme ich voll zu.

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