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Einführung der Zweitwohnungsteuer: Einwohner werden um Überprüfung des Meldestatus gebeten

14 Mai 2013 von Darian Lambert

Die Stadt bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Zweitwohnsitz in Bergisch Gladbach ihren aktuellen Meldestatus zu überprüfen. Grund hierfür ist die Einführung der Zweitwohnungsteuer, die der Rat in seiner Sitzung am 13.12.2012 beschlossen hatte.

Wer einen Zweitwohnsitz in Bergisch Gladbach führt und nicht unter die in der Satzung genannten Ausnahmen fällt, ist ab dem 01. Januar 2013 zur Entrichtung einer Zweitwohnungsteuer in Höhe von 12% der jährlichen Nettokaltmiete verpflichtet. Die Steuerpflicht fällt nur für volle Monate an und wird im Einzelnen von der Steuerabteilung geprüft

Das Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach hat bereits im Frühjahr 2010 alle Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnsitzen mit der Bitte um Überprüfung des aktuellen Meldestatus angeschrieben. Auch im Oktober 2010 wurde seitens des Steueramtes über die geplante Einführung einer Zweitwohnungsteuer informiert. Sie wurden nochmals gebeten, ggf. Ihren Meldestatus zu ändern. Das Ergebnis war eine Reduzierung der Zweitwohnsitze von 4.400 auf 2.200 (Stand 31.03.2013).

Zur Vermeidung ungewollter Kosten kann es auch jetzt noch sinnvoll sein, den Meldestatus zu aktualisieren und Ab- und Ummeldungen vorzunehmen. Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro Bergisch Gladbach, Tel. 02202/142322
. Alle Informationen zur Zweitwohnungsteuer finden Sie unter www.bergischgladbach.de .

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