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Eisenbahn-Bundesamt fordert zur Beteiligung am Lärmaktionsplan für die S-11-Strecke in Bergisch Gladbach auf

15 März 2023 von Darian Lambert

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Öffentlichkeit aufgerufen, sich an der Überarbeitung des Lärmaktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu beteiligen. Die Beteiligungsmöglichkeit begann am 13. März 2023 und endet am 24. April 2023. Die Bevölkerung ist eingeladen, ihre Anregungen und Bedenken unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de einzureichen.

Die Beteiligung umfasst die Phase 1 und betrifft die S 11-Strecke zwischen dem S-Bahnhof und der Stadtgrenze Richtung Köln-Dellbrück. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Bergisch Gladbach bereits einen Lärmaktionsplan mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, wobei keine Anregungen und Hinweise in Bezug auf den Lärm durch die Bahn eingegangen waren. Nun bietet sich erneut die Möglichkeit, auf diese spezielle Lärmquelle mit Anregungen und Bedenken einzugehen.

Das Ziel des Eisenbahn-Bundesamts besteht darin, möglichst viele Menschen zu erreichen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Daher wurde die Umweltabteilung der Stadt Bergisch Gladbach aufgefordert, die Informationen zum Beteiligungsverfahren weiterzuleiten und zu veröffentlichen. Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren sind auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich in Form von Broschüren und Flyern verfügbar.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an. Alternativ können Beteiligungen auch per Post unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an das Eisenbahn-Bundesamt geschickt werden. Der Fragebogen steht ab dem 13. April 2023 auf der angegebenen Internetadresse zum Download bereit oder kann postalisch angefordert werden.

Die Lärmaktionsplanung wird alle fünf Jahre vom Eisenbahn-Bundesamt unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt, um Lärmprobleme und -auswirkungen zu regulieren. Eine Haupteisenbahnstrecke wird als Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr definiert. Die gesetzlichen Regelungen sind in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de erhältlich.

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