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Flyer-Aktion zur Rücksichtnahme auf Behinderte beim Parken

01 Dezember 2014 von Darian Lambert

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Markus D´Hom an seinem Fahrzeug

Für den Dezember haben sich die Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Bergisch Gladbach, die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach gemeinsam mit dem Ordnungsamt eine Aktion überlegt, die das Falschparken auf Behinderten-Parkplätzen im Fokus hat. Die Bürgerschaft in Bergisch Gladbach soll für die besondere Situation von Menschen mit schwerster Behinderung sensibilisiert werden.

Hildegard Allelein als Behindertenbeauftragte und Ute Unrau als Leiterin der Ordnungsbehörde stellten beim Pressetermin am Montag (01.12.2014) auf dem Parkplatz am Stadthaus An der Gohrsmühle den neuen Flyer vor, auf dem geschrieben steht:
„Sind Sie im Stress?
Wollten Sie nur kurz etwas erledigen?
Oder haben Sie das Schild bloß übersehen?
Leider haben Sie einem Mitbürger mit Behinderung seinen dringend benötigten Parkplatz weggenommen. Er kann nur hier parken, da er nur hier ausreichend Platz vorfindet und sein Ziel schnell und sicher erreicht. Deswegen haben wir diese Parkplätze eingerichtet. Hier dürfen Sie nur mit einem Behindertenparkausweis parken. Sie haben daher eine ge­bührenpflichtige Verwarnung erhalten.
Die Stadt Bergisch Gladbach ist auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt – einer Stadt für alle. Bitte nehmen Sie Rücksicht – parken Sie nicht mehr auf einem Behindertenparkplatz.“

Verteilt werden die Flyer parallel zum Verwarnungsgeld.

Hildegard Allelein verdeutlichte bei dem Pressegespräch, dass auf einem Behindertenparkplatz nur schwerbehinderte Menschen parken dürfen, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Wer zum berechtigten Personenkreis gehört, wird aufgrund von ärztlichen Gutachten durch das regional zuständige Versorgungsamt geprüft und festgestellt. Nur Personen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) vermerkt haben, haben eine Berechtigung auf blauen EU-Parkausweis. Nur dieser berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Ute Unrau erläuterte zudem, dass nicht jeder (geh-)behinderten Mensch einen Behindertenplatz nutzen dürfe. „Auch ein Gipsbein oder schweres, unhandliches Gepäck berechtigen nicht“, so Ute Unrau, „auf dem Behindertenparkplatz zu parken.“ Zudem sei zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis die spezielle, durch die örtliche Ordnungsbehörde ausgestellte, Parkberechtigung benötigt.

„Leider gibt es sehr viele ‚Falschparker‘ auf den Behindertenparkplätzen“, erklärte Ute Unrau weiter. Die Ausreden „Ich parke doch nur kurz“, „Ich sitze doch im Auto“, „Ich kann heute schlecht gehen“, „Ich habe so viel Gepäck“ sind typisch.

„Ich denke auch, dass nicht jedem bewusst ist, dass er mit dem Falschparken tatsächlich Behinderte beeinträchtigt“, ist Hildegard Allelein überzeugt. „Es gibt wahrscheinlich ein Informationsdefizit rund um Behindertenparkplätze“, mutmaßt die Behindertenbeauftragte. Sie hofft, dass die Aktion dazu bei trägt, dass sich Bürgerinnen  und Bürger Gedanken darüber machen, warum diese Parkplätze eingerichtet wurden und sie beim nächsten Mal eben nicht mehr nutzen. 31 Behindertenparkplätze gibt es auf den öffentlichen Parkplatzflächen im Stadtgebiet.

Rollstuhlfahrer Markus D´Hom demonstrierte beim Pressetermin, wie er mit seinem Rollstuhl in das Auto ein- und aussteigt. Dabei beschrieb D´Hom auch, wie er regelmäßig die Parkplatzsituation erlebt. „Da ich mit dem Rollstuhl anreise, muss ich bei normalen Parkplätzen immer befürchten, dass die Tür nicht weit genug geöffnet wird. Die breiteren Behindertenparkplätze geben mir sehr viel mehr Sicherheit.“ Markus D´Hom findet es gut, dass die Aktion auf das Verständnis der Mitbürgerinnen und Mitbürger setzt.

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