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Günstige Darlehen erleichtern Familien Kauf oder Neubau eines Eigenheims

07 August 2014 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Familien, die sich für den Bau oder Kauf eines Eigenheims interessieren, können jetzt von Fördergeldern des Landes Nordrhein-Westfalen profitieren. Für das Jahr 2014 wurden Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit zinsgünstigen Darlehen soll Haushalten mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person der Einstieg ins Wohneigentum erleichtert werden. Gefördert wird der Neubau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Um das Darlehen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Haushaltseinkommen der Antragsteller muss innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung liegen. Für einen Vier-Personenhaushalt mit zwei Kindern beispielsweise liegt diese Grenze bei 32.950 Euro, was einem Brutto-Jahreseinkommen von 
circa 50.900 Euro entspricht. Daneben muss auch Eigenkapital in einer bestimmten Höhe vorhanden sein. Gebrauchte Häuser oder Wohnungen müssen einem guten energetischen Standard entsprechen oder innerhalb eines Jahres energetisch optimiert werden.

Höhe der Darlehen und Zinsen
Die Höhe der Darlehen richtet sich nach der Haushaltsgröße und danach, ob die Immobilie neu oder gebraucht ist. Je nachdem ergibt für das Grunddarlehen ein Betrag zwischen 51.100 und 73.000 Euro. Der zusätzliche Kinderbonus liegt dementsprechend zwischen 3.500 und 5.000 Euro je Kind. Aufgrund der Einstufung der Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises in unterschiedliche Bedarfsniveaus variiert die Höhe des Grunddarlehens. Zusätzlich zu den Grunddarlehen wird ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt. Je nach Einkommensentwicklung beträgt der Zinssatz bis zu 15 Jahre lediglich 0,5 Prozent. Dazu kommen ein laufender Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent an die NRW.BANK sowie eine einmalige Gebühr in Höhe von 600 Euro für die Erteilung der Förderzusage. Die Darlehen werden mit einem Prozent (Neubau/Ersterwerb) und zwei Prozent (gebrauchte Immobilien) beziehungsweise fünf Prozent (Starterdarlehen) getilgt. Darüber hinaus erhebt die NRW.BANK einen einmaligen Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent.
Ob die Vorrausetzungen für eine Förderung erfüllt sind, kann in einem Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises während der täglichen Sprechzeiten von 8:30 – 12:00 geklärt werden. Ansprechpartnerin ist Monika Dinkelmann, Tel.: 02202 13-2436 oder E-Mail: wohnungsbauförderung@rbk-online.de.

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