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Hausnummern können Leben retten

24 Juli 2013 von Darian Lambert

Stadt bittet Hauseigentümer um Kennzeichnung

In Notfällen wird rasche Hilfe benötigt. In den meisten Fällen gelangen die Notarztteams, Feuerwehr oder Polizei nach Angabe des Straßennamens und der Hausnummer zur hilfesuchenden Person. Wenn Hausnummern vor Ort fehlen, im Laufe der Zeit bis zur Unkenntlichkeit veraltet sind oder Hinweise auf den Eingang fehlen, kann es in Notfällen zu Zeitverlusten kommen, die über Leben und Tod entscheiden können.

Nicht nur in Notfällen bringt die ordnungsgemäße Kennzeichnung für die Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden Vorteile. Paketzusteller, Briefträger und auch der Pizzadienst können nur dann pünktlich und zuverlässig liefern, wenn sie die Adresse und den Hauseingang vor Ort ohne Umwege auffinden können.

Die Stadt Bergisch Gladbach (Abteilung Geoservice, Ira Koch, Tel. 02202 / 14 -1230) bittet alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Kennzeichnung ihrer Gebäude zu überprüfen und gegebenenfalls neue Hausnummern anzubringen. Ortsunkundige sollten die Hausnummer von der Straße aus gut erkennen können. Damit der Hauseingang rasch gefunden werden kann, sind mitunter zusätzliche Hinweise zu geben.  
Nach § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist jeder Eigentümer sogar verpflichtet, sein Gebäude mit der von der zuständigen Behörde erteilten Hausnummer zu kennzeichnen.

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