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Neuer Vertrag zur Außenwerbung – neue Wartehäuschen für die Buskunden

31 Juli 2013 von Darian Lambert

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr hat in seiner Sitzung vom 30. April 2013 den Beschluss gefasst, die Werberechte für die städtischen Buswartehallen und für Großflächenplakatierung neu zu vergeben. Wichtigste Vereinbarung dabei: Der Vertragspartner hat sich verpflichtet, der Stadt Bergisch Gladbach neue „Bushäuschen“ zur Verfügung zu stellen, von denen nun das erste installiert ist und der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

Warum werden die Wartehallen ausgetauscht?
Die bisherigen Wartehallen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach gehörten bis auf wenige Ausnahmen nicht der Stadt, sondern wurden vor rund 20 Jahren von der Kölner Außenwerbung GmbH (KAW) im Rahmen eines Vertrages zwischen der Stadt und der KAW errichtet. Gleichzeitig wurde in diesem Vertrag vereinbart, dass die KAW berechtigt war, in den seitlichen Vitrinen der Wartehallen Werbeplakate aufzuhängen.

Im Rahmen der Neuausschreibung der Werberechte (Eine Verlängerung des bisherigen Vertrages war aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich)  hat die Stadt nun ab 2013 für die Laufzeit von 15 Jahren einen Vertrag mit der Fa. Ströer/DSM als neuem Werbepartner abgeschlossen.

In diesem Vertrag wurde u.a. vereinbart, dass die in den 90er Jahren durch die KAW aufgestellten, mittlerweile größtenteils maroden Wartehallen abgebaut und komplett durch die Fa. Ströer/DSM ersetzt werden, wobei der Vertragspartner als Eigentümer der neuen Wartehallen auch für die Wartung, Reinigung und Sicherheit zuständig ist.

Wieviele Wartehallen werden insgesamt ausgetauscht? Bis wann ist der Austausch der Wartehallen voraussichtlich abgeschlossen?
Insgesamt werden 103 Wartehallen im gesamten Stadtgebiet bis Ende des Jahres ausgetauscht.

Was kostet der Austausch der Wartehallen die Stadt?
Die Stadt zahlt der Fa. Ströer/DSM für den Austausch der Wartehallen kein Geld, vielmehr wurde im ab 01.01.2013 gültigen Vertrag dem Werbepartner das Recht eingeräumt, in den seitlichen Vitrinen werben zu dürfen.

Darf die Fa. Ströer/DSM  in den neuen Wartehallen für Alkohol bzw. Zigaretten werben?
Nein! Mit dem neuen Werbepartner konnte eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass das seit Jahren in verschiedenen Ausschüssen der Stadt immer wieder geforderte und beschlossene Werbeverbot für Tabak und Alkohol (mit Ausnahme von Bier) nun endlich umgesetzt wird.

Warum werden neben den Wartehallen vorerst provisorische Haltestellenschilder aufgestellt?
Nicht Bestandteil der Ausschreibung waren weitere Ausstattungselemente wie Haltestellenschild oder Haltestellenmast. Diese werden durch die beiden Verkehrsunternehmen Kraftverkehr Wupper-Sieg (Wupsi) bzw. Regionalverkehr Köln in einem einheitlichen Design, angepasst an das Design der Wartehallen, ebenfalls an nahezu allen Bushaltestellen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach sukzessive erneuert. Da der Ersatz dieser Elemente sinnvollerweise erst nach der Erneuerung der Wartehallen stattfinden wird, ist es erforderlich, während der Übergangsphase das nach der Straßenverkehrsordnung erforderliche Haltestellenschild provisorisch aufzustellen.

Buswartehalle1

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