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Online-Portal „NRW informierBar“ veröffentlicht Ergebnisse der Stadtteilbegehung in Bergisch Gladbach

23 September 2014 von Darian Lambert

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach informiert, dass Daten der  Bestandsaufnahme der öffentlichen Gebäude, die im Rahmen eines NRW Projekts und des Projekts „Stadtteilbegehung in Bergisch Gladbach – Aktionsplan Inklusion“ im Mai aufgenommen wurden, ab sofort öffentlich sind.

Hildegard Allelein wurde am Montag (22.09.2014) von Seiten der Agentur Barrierefrei NRW in Wetter informiert, dass das Internet-Portal „NRW informierBar“ ab dem 23. September 2014 freigeschaltet wird. Das Portal liefert Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude in NRW und ist unter der Adresse www.informierbar.de erreichbar.

„In NRW besteht ein alter Baubestand, so auch in Bergisch Gladbachs Innenstadt“, erläutert Hildegard Allelein. „Aus technischer, baulicher und finanzieller Hinsicht ist es nicht möglich, alle Gebäude für jede Behinderungsart barrierefrei umzubauen. Die Bestandsaufnahme gibt aber Menschen mit den verschiedensten Behinderungsarten die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie die eine oder andere Einrichtung nutzen können.“

Insgesamt fünf Gebäude sind mit dem Suchbegriff „Bergisch Gladbach“ abrufbar: Neben den beiden Rathäusern in Bensberg und Bergisch Gladbach sind auch das Stadthaus, die Städtische Max-Bruch-Musikschule sowie das Kunstmuseum Villa Zanders aufgelistet und beschrieben.

Die heute veröffentlichten Gebäude in Bergisch Gladbach wurden von Studierenden der TU-Dortmund aufgenommen. In Bergisch Gladbach hat sich eine Gruppe von interessierten Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung gefunden, die diese Bestandsaufnahme fortführen wird. Sie wurden von der Agentur Barrierefrei NRW  geschult und wird auch weiterhin unterstützt. Diese Daten werden ebenfalls im Internet-Portal „NRW informierBar“ veröffentlicht.

„Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich an der Bestandaufnahme beteiligt haben und ihre Gebäude haben aufnehmen lassen“, betont die Behindertenbeauftragte. Sie macht zudem darauf aufmerksam, dass die Bestandsaufnahme keine Wertung der Einrichtung ist. Es handelt sich vielmehr um eine wichtige Information und Hilfe für  Menschen mit Behinderung. Diese können sich anhand der Daten über die Beschaffenheit eines Gebäudes informieren und so selbst entscheiden, ob sie mit ihren Einschränkungen und ihren Hilfsmittel die Einrichtung besuchen können.

Hildegard Allelein freut sich, wenn die „Stadtteilbegeher“ auch in Zukunft eine freundliche Unterstützung bei ihrer Arbeit bekommen.

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