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Parkplätze für Motorräder und Roller rund um die Fußgängerzone Stadtmitte

18 Juli 2013 von Darian Lambert

Immer wieder erkundigen sich Bürgerinnen und Bürger beim städtischen Ordnungsamt, weil sie nicht recht wissen, wo sie ihre motorisierten Zweiräder in der Stadtmitte parken können. Hier nun einige Orientierungshilfen:

Motorisierte Zweiräder dürfen wie PKW grundsätzlich nicht auf Gehwegen geparkt werden, es sei denn, dort ist es ausdrücklich erlaubt. Motorräder und Roller dürfen  – bereits jetzt oder in naher Zukunft – in der Stadtmitte auf dafür vorgesehenen Flächen geparkt werden:

–        auf dem Parkplatz vor dem Stadthaus (zwischen Busspur und Taxiständen);
–        auf dem Parkplatz vor der Post, An der Gohrsmühle, zwischen den Einmündungen Trotzenburgweg und Poststraße, parallel zur Straße;
–        in der Nähe Bahnhof (J.-W.-Lindlar-Straße oder Jakobstraße, die Örtlichkeit wird noch genau festgelegt) – bis zur Neuanlage dieser Plätze kann weiterhin die Motorradstellfläche am Marktkauf-Eingang angefahren werden;
–        Paffrather Str., auf dem Parkplatz neben dem Rathaus Stadtmitte (in Höhe des „Info-Kiosks“);
–        die Einrichtung eines weiteren Standplatzes in der östlichen Stadtmitte wird noch geprüft.

Diese innerhalb der genannten Flächen ausgewiesenen Motorradstellplätze sind gebührenfrei! Wer hier parkt, bekommt kein „Knöllchen“ und keinen Ärger. Wer einen kostenpflichtigen Parkplatz benutzt und dafür die Parkgebühr entrichtet, macht ebenso alles richtig.

Alle Parkplätze, auf denen Motorradfahrer parken dürfen, sind mit folgenden Verkehrszeichen ausgeschildert:
Zeichen 314 – Parken (ggfs. mit Pfeilen)

Zusatzzeichen 1046-12 – nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
sowie auf ein weiteres weißes Zusatzzeichen: „gebührenfreies Motorradparken“.

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