Kategorien | Politik

Spielgruppen: Gute Alternative für Kinder, deren Eltern Betreuungsgeld erhalten

02 Juli 2014 von Darian Lambert

Eine gute Nachricht für Eltern von Kindern, die eine Spielgruppe besuchen: Sie verlieren hierdurch nicht ihren Anspruch auf Betreuungsgeld. Das hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Bewilligungsbehörde kürzlich klargestellt – ein willkommener Anlass für das städtische Jugendamt, auf das reiche Angebot an Spielgruppen in Bergisch Gladbach aufmerksam zu machen. Insgesamt existieren zwölf Einrichtungen in zehn Stadtteilen.

In einigen Spielgruppen gibt es noch freie Plätze ab dem 1. August.

Was ist eine Spielgruppe? Eine Spielgruppe richtet sich an Kinder, die zwei Jahre alt sind und noch keinen Kindergarten besuchen. Die Spielgruppe findet zwei bis dreimal in der Woche jeweils für 3-4 Stunden statt. Bis zu zehn Kinder werden in der Regel von zwei Personen (einer sozialpädagogischen Fachkraft und abwechselnd von einem Elternteil) begleitet. Die Spielgruppen geben den Kindern die Möglichkeit, in einer neuen Umgebung mit Kindern etwa gleichen Alters gemeinsam zu spielen, Kontakte zu anderen Kindern und anderen Erwachsenen zu knüpfen und Angebote zu erfahren, die ihre Selbständigkeit fördern und die Eigenaktivität und die Lebensfreude anregen.

Nähere Auskünfte auf den Internet-Seiten der Stadt Bergisch Gladbach: www.bergischgladbach.de/betreuung.aspx.
Ansprechpartnerin beim städtischen Jugendamt:
Waltraud Thometzki-Krebs, Tel. 02202 142500 (di-do 8.00 bis 13.00 Uhr).

Betreuungsgeld kann beantragt werden beim Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Refrather Weg 30 in Bergisch Gladbach-Gronau. Informationen im Internet unter www.rbk-online.de, Stichwort: Betreuungsgeld.

Kommentar schreiben

Advertise Here
Advertise Here
April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930