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Stadtrat in Bergisch Gladbach – Viel Arbeit im Ehrenamt

25 Februar 2017 von Wilfried Willie Obst

Kommunalpolitiker und Stadtratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig

Anders als Bundestags- und Landtagsabgeordnete, die oft tausende Euros im Monat verdienen, sind Kommunalpolitiker und Stadtratsmitglieder ehrenamtlich tätig. Diese kommunalen Mandatsträger sind oft dann tätig, wenn andere ihre Freizeit genießen. Sei es, dass sie wöchentlich an mehreren Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen teilnehmen, Termine im Wahlkreis oder im Rathaus wahrnehmen, Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern oder Diskussionen mit Vereinsmitgliedern führen. Vieles wird dann auch noch zu Hause vor- und nachbearbeitet, was wöchentlich viele Stunden betragen kann. Die daraus entstandene Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der sogenannten „Entschädigungsverordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgelegt.

Die Ratsmitglieder in Bergisch Gladbach erhalten demnach monatlich eine Pauschale von 285,60 € und pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 19,60 €. Zusätzliche Ausgaben, wie Bürgerbriefe, Druckerzeugnisse, Telefonate von zu Hause, Vereinsbeiträge oder Spenden für soziale Projekte, sollen auch mit der Aufwandsentschädigung abgegolten sein.

Weniger die Stadtratsmitglieder großer Parteien, eher die Parteien mit kleiner Anzahl kommunaler Mandatsträger, bezahlen ihre Büro-, Miet- und Personalkosten aus eigenen Mitteln und finanzieren ihre Partei zur Durchführung von Bürgerinformationsständen und Kundgebungen. Aber auch für Wahlkampfveranstaltungen werden die Mandatsträger nicht-etablierter Parteien oft komplett selbst zur Kasse gebeten.

Für die Fahrten zu offiziellen Terminen gibt es ausschließlich Fahrtkostenerstattungen und wenn Sitzungen und Termine innerhalb der Arbeitszeit stattfinden, kann auch ein Verdienstausfall gezahlt werden.

Zum Jahreswechsel wurde die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes durch den Gesetzgeber in ganz NRW umgesetzt. Der Rahmen für Verdienstausfälle wird auf 8,84 € (gesetzlicher Mindestlohn) bis 80,00 € pro Stunde bei den Gemeinden festgeschrieben. In Bergisch Gladbach wird dies zum 1. März 2017 umgesetzt.

Auf der kommunalen Ebene erhält der hauptamtliche Bürgermeister als einziges Mitglied im Rat der Stadt ein festes Gehalt. Die Höhe seines Salärs orientiert sich an der Größe der Gemeinde.

Dem Bürgermeister müssen Stadtratsmitglieder in Bergisch Gladbach Mitgliedschaft und Funktion in Verbänden, Aufsichtsgremien, Vereinen, sowie ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen.

So wird es von dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verlangt. Eine erheblich höhere Aufwandsentschädigung erhalten die stellvertretenden Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden großer Fraktionen, sowie deren Stellvertreter. Auch diese Angaben müssen zwecks Korruptionsvermeidung veröffentlicht werden.

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