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Mahnbescheid Arbeitsgericht online Formular

15 Juni 2015 von Alfons Adler

justiziaFür das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren gibt es ab dem 01.05.2015 neue Mahnbescheide. Bei Rotemahnung.de können die Mahnbescheide für das Arbeitsgericht einfach und unbürokratisch erstellt werden. Achtung: Ältere Formulare und Vordrucksätze haben Ihre Zulässigkeit verloren.

Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber?

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen ist der Fakt, dass es auch ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren gibt. Durch den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid werden Forderungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerichtlich geltend gemacht.  In der Praxis wird der Lohn meist eingeklagt. Zumindest wenn es Ausschlussfristen für die Lohnklage gibt (z.B. aus dem Tarifvertrag) gibt, dann kann die Lohnklage immer noch der bessere Weg sein. In einigen Fällen – je nach Auslastung des Gerichts in Lohnklageverfahren – kann das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren durchaus Sinn machen.


Wirtschaftlichkeit

Gerade wenn es um geringere Beträge geht, ist es sinnvoll, erst einmal eine gerichtlich zu mahnen. Wegen wenigen hundert Euro direkt Klage einzureichen ist oft einfach unverhältnismäßig.

Bei der Antragstellung können Sie bereits entscheiden, ob im Falle eines Widerspruchs gegen Ihren Mahnbescheid Klage erhoben werden soll und ob Sie Verzugszinsen geltend machen möchten. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszins sind hier gerichtlich anerkannt. Des Weiteren können Sie Kosten, die Ihnen zum Beispiel durch einen vorherigen Schriftwechsel mit dem Schuldner entstanden sind angeben.

 

Und so einfach geht’s:
Unter http://www.rotemahnung.de sich registrieren und einloggen.
Nutzungsdauer auswählen, Gebühr bezahlen und dann das Formular ausfüllen als PDF-Datei runterladen und unterschriftsreif ausdrucken.

Die Anschriften der zuständigen Arbeitsgerichte sind auf einer Landkarte nach Bundesländern hinterlegt.

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Arbeitsgericht Mahnbescheid jetzt online

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Arbeitsgericht Mahnbescheid jetzt online

31 Mai 2015 von Darian Lambert

justiziaFür das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren werden Mahnbescheide nun online angeboten. Bei Rotemahnung.de können die Mahnbescheide für das Arbeitsgericht einfach und unbürokratisch erstellt werden.

Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche  Onlinehilfe zum Ausfüllen.  Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muß. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Bei arbeitsrechtlichen Forderungen (z.B. über ausstehenden Lohn) kann man so zeitgemäß seine Forderung geltend machen. Typische Forderungen, die im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, sind:

– Arbeitsentgelt
– Gratifikationen
– Bewerbungskosten
– Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
– Schadenersatz im Rahmen eines Arbeitsverhältnis
– Ansprüche aus Lohnüberzahlung

Daneben können vorgerichtliche Kosten (z.B. für die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Antragsgegners) sowie Auslagen des Antragstellers (Porto etc.) eingefordert werden.

Als Grundlage für die Forderung muss ein Arbeitsvertrag zwischen einem abhängig Beschäftigten und einem Arbeitgeber besteht. Forderungen von Selbständigen gegenüber Auftraggebern aus Dienstverträgen können im arbeitsgerichtliche Mahnverfahren nicht geltend gemacht werden.

 

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Ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen – online

07 Juli 2012 von Darian Lambert


Der Onlinedienst Rotemahnung hilft Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders seit der Wirtschaftskrise sind Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel, Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, welches nicht gezahlt wird.“ so Dresel weiter.

Als Betriebsratsvorsitzender bei der TIG GmbH in Köln hat Dresel über 10 Jahre die Interessen seiner Kollegen vertreten. Heute betreibt er die Arbeitnehmerplattform Soliserv, eine Webseite rund um das Arbeitsleben, Datenschutz und Betriebsvereinbarungen mit viel Material für Betriebs- und Personalräte. Darüber hinaus organisieren Georg Dresel und die DTB Kassel das bundesweit einschlägig bei Arbeitnehmervertretern bekannte DTB Forum für Datenschutz, welches mit hochkarätigen Referenten aufwarten kann.

„Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können.“ schildert Dresel. „Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten wollen. Für diese Standardfälle gibt es die einfache Möglichkeit zunächst beim Arbeitsgericht eine Mahnung zu beantragen. Oft ist es damit getan.“

Den meisten Arbeitnehmer ist es gar nicht bekannt dass es diese Möglichkeit gibt, so vor dem Arbeitsgericht seine Interessen wahrzunehmen. Dresel meint, dass Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber oft lange dauern kann und oft nicht nötig ist. Besonders Juristen welche darauf aus sind ein hohes Honorar abzurechnen, klagen gerne ohne zu prüfen ob es eine alternative Möglichkeit gibt.

Das Mahnverfahren beim Arbeitsgericht ist ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen, es ist zudem oft schneller und günstiger. Ein großer Teil der angemahnten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht zum Erfolg führen, kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und den Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche Onlinehilfe zum Ausfüllen. Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muss. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern. Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen. Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten oder Bewerbungsfotos haben.

„Es ist Zeit hier eine Veränderung im Sinne der Arbeitnehmer herbeizuführen!“ schließt Dresel.

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Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren jetzt online möglich

30 Mai 2012 von Darian Lambert


Der neue Onlinedienst Rotemahnung möchte Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders in der Krise kommen Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nach und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, was nicht gezahlt wird.“

Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können. Neben der Angst um den Arbeitsplatz stehen sie dem Rechtsystem ohne Rechtsberatung hilflos gegenüber. Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten.

Der Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber kann lange dauern und ist oft nicht nötig. Zur Vereinfachung des Verfahrens gibt es das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren, ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist meist schneller und günstiger. Die meisten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht greifen kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. In der Regel werden von den Gerichten keine Gebühren dafür erhoben.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche  Onlinehilfe zum Ausfüllen.  Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muß. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern.  Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen.  Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten, Bewerbungsfotos oder Porto haben.

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