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Beschäftigtendatenschutz – Gesetz steckt fest

14 August 2012 von Darian Lambert

Die Bundesregierung hat bereits einige Gesetztesflops produziert. Gesetzesflops wurden gar nicht umgesetzt, verschoben und sogar rückabgewickelt. Andere wichtige Reformgesetze wie z.B. das erneuerbare-Energien-Gesetz werden massiv kontakariert. Eine weitere wichtige Reform der Beschäftigtendatenschutz scheint festzstecken – obwohl einst im Koalitionsvertrag noch alles ganz klar zu sein schien.

Um das Beschäftigendatenschutzgesetz ist es ruhig geworden. Seit 1,5 Jahren wird in Berlin das Gesetzesvorhaben zum Datenschutz in der Arbeitswelt diskutiert, erinnert sich Wolfgang Bosbach MdB (CDU). Da unsere Redaktion überraschend darüber informiert wurde, dass die Bundesregierung das neue Gesetzesvorhaben noch im Herbst im Innenausschuss auf den Weg bringen möchte, haben wir dies um Anlass genommen Politiker aller Couleur hierzu zu befragen und die Hintergründe zu durchleuchten. Einen guten Einblick verschafft eine von unabhängiger Seite zusammengestellte Synopse.

Schauen wir uns zuerst die Kritikpunke der Gewerkschaften (Arbeitnehmerseite) an. Die IG Metall kritisiert den Gesetzesentwurf von Union und FDP scharf:

„Der von der jetzigen Regierungskoalition dann beschlossene Gesetzesentwurf hat den Namen Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht verdient. Er schafft vielmehr die Legitimation für die Arbeitgeber, sowohl bei Anbahnung als auch bei Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses auf persönliche Daten der Beschäftigten zuzugreifen:

– Entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt.
– Anlasslose Screenings, wie sie bei der Deutschen Bahn skandalisiert worden sind, werden zukünftig legitimiert.
– Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung wird erheblich ausgeweitet.
– Der Arbeitgeber erhält die Befugnis, vom Beschäftigten die Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen zu verlangen, wenn er Zweifel an der weiteren Eignung für die ausgeübte Tätigkeit äußert.“

Hiermit haben wir Wolfgang Bosbach konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Der Bundestagsabgeornete reagierte prompt und nahm sich sogar ein paar Stunden Zeit um Stellung zu nehmen. Zunächst wurden wir damit überrascht, dass laut Wolfgang Bosbach die Bundesregierung nicht beabsichtigt, das neue Gesetzesvorhaben noch im Herbst im Innenausschuss einzubringen, denn es steht bis heute garnicht auf der Tagesordnung. In dieser Sache fragte Bosbach nochmals tagesaktuell direkt in Berlin bei Dr. Heinke nach. Es gibt wohl Anträge der Oppositionsfraktion aber nicht das Vorhaben zur Verabschiedung des Gesetztesentwurfes durch die Bundesregierung. Trotz dieser Überraschung fragen wir genauer nach:

 

GL Aktuell: Herr Bosbach entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt, behaupten die Gewerkschaften. Was sagen Sie dazu?

Wolfgang Bosbach: Dass ist schlicht falsch. Da behaupten die Gewerkschaften etwas schlicht Falsches. Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine offene oder verdeckte Videoüberwachung handelt. Bei der offenen Videoüberwachung haben wir doch kein Rechtsproblem. Das Rechtsproblem haben wir doch bei der geheimen Videoüberwachung, bei welcher der Mitarbeiter doch garnicht weiss dass er gefilmt wird. Da sagt die aktuelle Rechtssprechnung, hier sei nur unter ganz engen Vorraussetzungen Videoüberwachung möglich. Die Arbeitgeber sagen hierzu, dass die Rechtssprechung hier genügend ausdifferenziert sei, dass könne so bleiben. Die Arbeitnehmer wollen hiergegen die Videoüberwachung generell verbieten. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber alles bei der Staatsanwaltschaft anzeigen muss, da die Polizei ja die geheime Videoüberwachung durchführen darf. Da ist nun wirklich die Frage ob man das will. Mancher Arbeitgeber will die Polizei bei sich garnicht im Haus haben.

GL Aktuell: Was sind Ihrer Meinung nach die Verbesserungen, welche dieses neue Gesetz mit sich bringt?

Wolfgang Bosbach: Vieles was in der Rechtssprechung von den Gerichten unterschiedlich beantworetet wird nun im Gesetz festgelegt. Es herscht dann endlich Rechtsklarheit. Ob das, was dann im Gesetz steht eine Verbesserung oder Veschlechterung ist, ist eine sehr individuelle Frage. Nehmen wir mal die verdeckte Videoüberwachung. Diese soll generell verboten werden, dagegen läuft der Handel Sturm. Man behauptet, dies sei eine Verbesserung für Diebe aber nicht für Arbeitgeber.

GL Aktuell: Thema anlasslose Screenings. Herr Bosbach, worum gehts da überhapt?

Wolfgang Bosbach: Es geht um Korruptionsbekämpfung. Hier ist zunächst die Frage, ob man dies anonymisert oder personalisiert gemacht wird. Wenn Sie einen großen Betrieb haben und den konkreten Verdacht einer Straftat haben, dann können Sie Anzeige erstatten damit von amtswegen ermittelt wird. Dann kommt das das ganze Programm aus der Strafprozessordnung Befragung, Hausdurchsuchung etc. Wenn Sie jedoch präventiv tätig werden sollen, dann geht es jedoch nicht um personenbezogene Daten. Wäre es nicht interessant zu erfahren ob Überweisungen von der Firma auf das Privatkonto eines Mitarbeiters erfolgt sind? Gegen die Auswertung nicht personenbezogener Daten hat ja nochnichteinmal der Bundesbeauftragte für den Datenschutz etwas. Wie will man sonst präventiv gegen Korruption vorgehen?

Von Seiten der SPD ist man jedoch wenig begeistert vom bisherigen Gesetzesentwurf. Kritische Worte findet Marco Pagano von der Kölner SPD:

GL Aktuell: Wir konnten in der Synopse nicht sehen dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll. Im Gegenteil sie soll verboten werden (verdeckte Überwachung). Wie sehen Sie das?

 

Marco Pagano: Grundsätzlich gilt für mich, dass die Videoüberwachung von Betriebseinrichtungen nichts Schlimmes ist. Sie dient u.a. der Sicherheit aller Beteiligten. Allerdings sind Beschäftigte über eine solche Überwachung im Betrieb zu informieren. Eine vollumfängliche Videoüberwachung gehört dabei allerdings verboten. Dies gilt ebenfalls für höchst sensible Bereiche wie Umkleideräume oder den Sanitärbereich.Die Pläne der Schwarz/Gelben-Bundesregierung öffnen aber gerade in diesem Punkt die Tore, wenn eine grundsätzliche Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle ermöglicht werden soll. Dies kann alles bedeuten.

GL Aktuell: Wo sind die wesentlichen Veränderungen zu aktuellen Rechtslage?

Marco Pagano: Neben der Videoüberwachung sehe ich hier beispielsweise das Aufweichen des Gesetzes, in dem Abweichungen in Form von Betriebsvereinbarungen oder durch Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt werden. Dadurch kann der Schutz der Beschäftigten in der Praxis kontinuierlich ausgehöhlt werden.

Marco Pagano: Problematisch ist ebenfalls die Aufweichung hinsichtlich der Auswertung von Telefongesprächen oder Mails mit der Erweiterung auf „schwerwiegende Pflichtverletzungen“. Diese nicht weiter definierte Begrifflichkeit ermöglicht einen Blanko-Scheck bei der Überwachung. Hier Bedarf es vielmehr konkreter Definitionen zum Schutz der Arbeitnehmer und gleichsam der Arbeitgeber, die deren berechtigte Interessen zum Schutz des Unternehmens gerecht werden.

GL Aktuell: Was würde sich zum Positiven und was zum Negativen verändern wenn dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt wird?

Marco Pagano: Grundsätzlich würde dem Arbeitgeber die Sammlung von Informationen über Beschäftigte und deren Überwachung vereinfacht. Der Schutz der Beschäftigten wird durch die Neuerungen vielmehr reduziert als gestärkt, so dass man hier nicht mehr über ein wirkliches „Schutz-Gesetz“ sprechen kann.

Es Bedarf letztlich eines Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten, das diesen Namen auch verdient. Hierzu fordert die SPD:
– Neben den üblichen verbotenen Fragen zu Religion, Sexualität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Vorstrafen, Gesundheit und so weiter darf auch nicht nach Schwangerschaft oder der Ausübung eines Ehrenamtes gefragt werden.
– Der Arbeitgeber darf sich nicht bei Dritten über den Bewerber erkundigen.
– Der Arbeitgeber darf keine öffentlich zugänglichen Daten, zum Beispiel aus dem Internet, über den Bewerber erheben.
– Muss sich ein Bewerber arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, darf der Arbeitgeber nicht die Ergebnisse der Untersuchung mitgeteilt bekommen. Er darf lediglich erfahren, ob der Arzt den Bewerber oder die Bewerberin für die Tätigkeit als geeignet einstuft oder nicht.
– Wenn ein Arbeitgeber Daten erhebt, muss er sie umfassend nennen und begründen – und darf das auch nicht nachträglich ändern.
– Werden Daten etwa an Subunternehmer weitergegeben, muss der Beschäftigte informiert werden, was und warum es weitergegeben wurde.
– Beschäftigte sind über Videokontrollen umfassend aufzuklären.
– Die Videoüberwachung in auch privat genutzten Räumen wie Sanitär- oder Pausen- oder Umkleideräumen ist verboten.
– Die generelle Videoüberwachung von Beschäftigten zur Qualitätskontrolle ist verboten.
– Biometrische Daten dürfen nicht der Speicherung von Eingangs- und Ausgangsdaten dienen.
– Telekommunikationsverkehrsdaten dürfen nur anlassbezogen und auf tatsächlichem Fehlverhalten beruhend und dokumentiert genutzt werden.
– Eine generelle Inhaltskontrolle insbesondere zu Zwecken der Qualitätssicherung durch Mithören/Mitschneiden von Telefonaten ist auch bei Beschäftigten in Call-Centern nicht erlaubt.
– Es besteht ein ausdrückliches Verwendungs- und Verwertungsverbot für unrichtige oder unzulässig erhobene Daten. Außerdem dürfen Beschäftigte nicht gemaßregelt werden, wenn sie unzulässige Auskunftsersuche des Arbeitgebers unrichtig beantworten.

Lasse Pütz hat bereits gegen Wolfgang Bosbach bei der Bundestagswahl im Rheinisch Bergischen Kreis kandidiert. Von Ihm kommt eine der interessantesten Stellungnahmen wie wir finden:

Die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzes ist grundsätzlich zu begrüßen. Gesetzliche Regelungen, die für eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz schützen, sind geboten. Leider wird jedoch der jetzige Entwurf der Bundesregierung diesen Erfordernissen in keiner Weise gerecht. Die Gesetzesinitiative geht vollständig in die falsche Richtung. Statt dem Grundrechtsschutz im Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, werden die Interessen der Arbeitgeber an einer Ausforschung und Überwachung seiner Angestellten in den Vordergrund gestellt. Wie die Datenskandale bei der Bahn, Lidl oder auch der Telekom zeigen, sind vielmehr klare Begrenzungen und Verbote bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten sowie Regelungen zum Schadenersatz bei Verstößen gegen das Gesetz geboten.

Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, müsste in einem eigenen Gesetz und nicht im BDSG geregelt sein. Es entsteht der Eindruck, dass die Regierung die Regelungen in einem anderen Gesetz „verstecken“ will. Hierzu passt auch, dass die Normen nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftig sind. Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe wie „erforderlich“, „verhältnismäßig“ oder „betriebliche Gründe“ tragen die Gefahr von Willkür und Rechtsunsicherheit in sich. Ein gutes Gesetz sieht anders aus.

Betrachtet man die Inhalte des Entwurfes, fällt sofort ins Auge, dass die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt werden soll. Bald könnte – entgegen der jetzigen Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts – fast das ganze Betriebsgelände und damit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Kameras überwacht werden. Zwar mag die verdeckte Videoüberwachung für unzulässig erklärt werden, jedoch war diese auch bisher nur in ganz wenigen Situationen (Notwehr) zulässig. Auch wird das Fragerecht des Arbeitgebers erheblich ausgeweitet.

Das Beschäftigungsverhältnis ist keine Beziehung auf einer Augenhöhe. Dass die Möglichkeit bestehen soll, dass durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder durch die Einwilligung von jedem einzelnen Beschäftigten der – schon sehr geringe – Schutzstand des geplanten Gesetzes unterschritten werden kann, ist folglich reine Augenwischerei. Letztlich zeigen solche Regelungen nur, dass die Bundesregierung keine Ahnung von der Struktur eines Arbeitsverhältnisses hat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zumeist abhängig von ihrem Arbeitgeber, eine „freiwillige Einwilligung“ ist in der Realität damit ein Hohn.

Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz nichts zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen. Der Ansatz des Gesetzes geht vielmehr in die Richtung den Schutz der Arbeitnehmer dem Kontrollwunsch der Unternehmen unterzuordnen. Die Regierung verkennt, dass Vertrauen der wichtigste Baustein für Unternehmenserfolg ist. Das geplante Gesetz fördert eine Kultur des Misstrauens.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesdatenschutzgesetz ist leider so verkorkst, dass er nur in Gänze abgelehnt werden kann. Die bestehenden guten Entwürfe (z.B. der SPD Fraktion) sollten aufgegriffen und in einer Diskussion mit den relevanten Beteiligten (z.B. den Gewerkschaften) diskutiert und angepasst werden.

Andrej Hunko MbB von der Linkspartei stößt in das gleiche Horn wie die SPD. Er sieht keine Verbessungen durch das Gesetz für die Beschäftigten.

GL Aktuell: Wir konnten in der Synopse nicht sehen dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll. Im Gegenteil sie soll verboten werden (verdeckte Überwachung) Wie sehen Sie das?

Andrej Hunko: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbietet zwar die heimliche Videoüberwachung, er erlaubt aber explizit die offene Überwachung. Dadurch schließt das Gesetz eine Grauzone, allerdings mit dem Nachteil, dass nun Videoüberwachung legal möglich ist, wenn dies durch die „Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ begründet wird. Diese Interessen werden allerdings nur sehr schwammig formuliert, so dass eine Ausweitung der offenen Videoüberwachung wahrscheinlich ist. Das halte ich für inakzeptabel.

GL Aktuell: Wo sind die wesentlichen Veränderungen zu aktuellen Rechtslage? Was würde sich zum Positiven und was zum Negativen verändern wenn dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt wird?

Andrej Hunko: Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist im Wesentlichen eine Verschlimmbesserung des ohnehin schlechten Status Quo: Es ist richtig, dass das bestehende Gesetz unzureichend ist und überarbeitet werden muss. Der Gesetzentwurf der Regierung tut dies jedoch auf eine Weise, die am Ende keine Richtungsänderung im Sinne der Interessen und Rechte der Beschäftigten bedeutet, wie es DIE LINKE fordert. Stattdessen orientiert sich die Bundesregierung an Unternehmensinteressen. Dies zeigt sich z. B. bei dem genannten Beispiel der Videoüberwachung, aber auch in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses: Hier sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber „mit Einwilligung des Beschäftigten“ auch solche Daten erheben darf. Realität würde jedoch sein, dass beispielsweise eine Bewerberin schwer nein sagen kann, weil sie dann höchstwahrscheinlich die Stelle nicht erhält. Der Gesetzentwurf stellt keine Verbesserung des kritikwürdigen Zustands dar. Aus diesem Grund lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

GL Aktuell: Wir hatten einen Hinweis das das Beschäftigtendatenschutzgesetz im September im Innenausschuss behandelt werden soll. Wolfgang Bosbach zeigte sich überrascht, er wusste davon nichts. Liegen Ihnen / der Linken Infos vor wann hier was zur Abstimmung kommt?

Andrej Hunko: Vor der Sommerpause war das Beschäftigtendatenschutzgesetz im Innenausschuss auf- und dann wieder abgesetzt worden. Seitdem haben wir keine weiteren Informationen über eine mögliche erneute Aufsetzung erhalten.

Ich halte es jedoch für wahrscheinlich, dass das Gesetz nach der Sommerpause wieder aufgesetzt wird, die Bundesregierung versucht zur Zeit möglichst viel durch den Bundestag zu peitschen.

 

Kommentar:

Einen Gesetzentwurf zu verabschieden, mit welchem weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmerseite zufrieden ist wird sehr schwierig werden. Wir  mussten uns jedoch mit dem Thema und dem Gesetzentwurf genau beschäftigen um nicht blind auf die oft platten und zuweilen nicht stichhaltigen Argumente beider Seiten zu hören. Dem Argument der Rechtsklarheit konnten wir uns nicht verschließen, jedoch sehen wir nicht unbedingt wo hier Daten nun besser geschützt werden. Während wir uns die Synopse zu Gemüte führten fiel uns auf, dass in der Tat die verdeckte Videoüberwachung verboten werden soll. Dies halten wir nicht unbedingt für sinnvoll. Ebenso kann es auch nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn die Gewerkschaften genau das Gegenteil behaupten. Die IG Metall Esslingen hat uns mit dem Punkt „die Möglichkeit der Videoüberwachung wird deutlich ausgedehnt“ doch ein wenig verärgert. Vergleichbar groß war unser Ärger aber auch über die Ansicht von Wolfgang Bosbach zu den verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch. Bei dem Statement: „Es gibt keine verbotenen Fragen. Es gibt aber Fragen wo Sie dann lügen dürfen als Bewerber.“ schlackerten uns doch gewaltig die Ohren. Ein Glück ist der Bundestagsabgeordnete im restlichen Themenkomplex sachlicher geblieben. Dass Diskriminierung verboten ist und zu unglaublich hohen Schäden in der Wirtschaft führt hat sich wohl noch nicht ganz bis in die Spitze der Union herumgesprochen.

Datenschutz ist eigentlich ein Topthema für die Piratenpartei. Leider war man von Seiten der bergischen Piraten diesmal nicht in der Lage eine Stellungnahme abzugeben. Auch Konstantin von Notz MdB (Grüne) gelobte eine Stellungnahme nachzureichen, sein Büro war leider aufgrund eines Wasserschadens in Seenot geraten.

Den vorliegenden Gesetztesentwurf halten wir für unausgereift. Er wird für keine Seite wesentliche Verbesserungen bringen, mal von der Rechtsklarheit abgesehen. Wenn keine Seite, also weder die Arbeitnehmerseite noch die Arbeitgeberseite, mit diesem Gesetz zufrieden sein wird, dann kann man es doch eigentlich auch lassen war unser Vorschlag. Dem stimmte sogar Wolfgang Bosbach zu. In einem Punkt geben wir aber auch der Gewerkschaft recht: Mit dem Schutz von Grundrechten im Arbeitsverhältnis hat der vorliegende Gesetzesentwurf nicht genug zu tun.

Es bleibt nun abzuwarten ob in dieser Legislaturperiode hier noch ein produktiver Konsenz gefunden werden kann, oder ob man es nicht besser der nächste Regierung überlässt, das Beschäftigtendatenschutzgesetz völlig neu zu konzipieren.

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