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Die unendliche (Erfolgs)Geschichte: 15 Jahre SoliServ

06 Februar 2013 von Darian Lambert

Georg_vor_Soliserv-WandEs ist eine fast unglaubliche Geschichte, die vor 15 Jahren begann und die sich zu einer unendlichen (Erfolgs-)Geschichte entwickelte:

Damals schuf Georg Dresel in seiner Freizeit mit SoliServ eine Internetplattform, um vor allem Betriebs- und Personalräten den Zugang zu nützlichen Informationen – z.B. über wichtige Gerichtsentscheidungen oder auch Betriebsvereinbarungen – zu erleichtern.
Heute nutzen jährlich über 120.000 Besucher aus ganz Europa und sogar aus den USA das umfangreiche und kostenlose Serviceangebot auf www.SoliServ.de

„SoliDebatte“
Ist ein Diskussionsforum, in dem sich derzeit annähernd 1000 Nutzer austauschen darunter Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte – aber auch zahlreiche Juristen. Eines der Hauptthemen in diesem Forum ist der Kündigungsschutz.
Bereits im Jahr 2005 wurde im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung eine Analyse der SoliDebatte vorgenommen. Schon damals wurde festgestellt, „dass die Interessenvertreter in der SoliDebatte ihre Kolleg/innen nicht lange warten lassen und meistens schnell mit genauen Hinweisen auf Gesetzestexte oder mit eigenen Erfahrungsberichten zur Fragestellung aufwarten.

Georg Dresel, Vater von SoliServ und SoliDebatte
„Ich bin eigentlich sehr zufrieden“, sagt Georg Dresel. Er ist heute auch sehr stolz auf das, was er seither geschaffen hat.
Mit 65 Jahren ist auch noch lange nicht Schluss, denn er engagiert sich weiter – und noch auf einem anderem Feld, zusammen der dtb Kassel. So ist er seit einigen Jahren Mitveranstalter von erfolgreichen Tagungen wie dem Forum für Arbeitnehmervertretungen, zu dem in diesem Jahr (vom 14. Bis 16. Mai in Berlin) wieder rund 200 Teilnehmer erwartet werden.

Gemeinsam mit dtb in Berlin
Renommierte IT-, Arbeitsrechts- und Datenschutzexperten wie Prof. Franz-Josef Düwell (Vorsitzender Bundesarbeitsrichter a.D.), Prof. Wolfgang Däubler (Prof. für Wirtschafts- und Arbeitsrecht), Ex Bundesjustizministerin Prof. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster) werden auf der Berliner Tagung Stellung beziehen zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz, dem Schutz der Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz, den Perspektiven der EU-Datenschutzverordnung oder auch den Rechten bei der Nutzung von Facebook & Co.
Im Mittelpunkt des Forums wird die Frage stehen, wie Betriebs- und Personalräte die Zukunft der digitalen Welt (mit)bestimmen können. Eine große Rolle werden auch Aspekte des Kündigungsschutzes sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten z.B. bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen spielen.

Geburtstagstorte und Würdigung
Es wird übrigens Prof. Wolfgang Däubler sein, der am 14. Mai im Rahmen dieser Tagung eine Geburtstagstorte für SoliServ anschneiden und das große Engagement Georg Dresels würdigen wird.
Vielleicht hört ja der eine oder die andere, welch unschätzbar wertvolle Wissens-, Informations- und Erfahrungsquelle Georg Dresel da mit SoliServ und SoliDebatte geschaffen hat und schlägt ihn für eine Auszeichnung vor. Denn, so sagt SoliDebatten-Nutzer und Betriebsratsvorsitzende Gerhard Jüttner, „der Georg hätte eine öffentliche Anerkennung zum Beispiel in Form eines Verdienstordens längst verdient.

Weitere Informationen:

SoliServ-Forum | Arbeitsrecht 2013

http://www.soliserv.de/seminare/soliserv-forum-berlin_mai.2013.htm

SoliDebattenuntensuchung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS)
Eine Momentaufnahme aus der SoliDebatte im Jahre 2005

http://www.soliserv.de/pdf/SoliDebatte_network_2005_40_Betriebsrat-Foren_im_Internet.pdf

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Ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen – online

07 Juli 2012 von Darian Lambert


Der Onlinedienst Rotemahnung hilft Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders seit der Wirtschaftskrise sind Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel, Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, welches nicht gezahlt wird.“ so Dresel weiter.

Als Betriebsratsvorsitzender bei der TIG GmbH in Köln hat Dresel über 10 Jahre die Interessen seiner Kollegen vertreten. Heute betreibt er die Arbeitnehmerplattform Soliserv, eine Webseite rund um das Arbeitsleben, Datenschutz und Betriebsvereinbarungen mit viel Material für Betriebs- und Personalräte. Darüber hinaus organisieren Georg Dresel und die DTB Kassel das bundesweit einschlägig bei Arbeitnehmervertretern bekannte DTB Forum für Datenschutz, welches mit hochkarätigen Referenten aufwarten kann.

„Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können.“ schildert Dresel. „Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten wollen. Für diese Standardfälle gibt es die einfache Möglichkeit zunächst beim Arbeitsgericht eine Mahnung zu beantragen. Oft ist es damit getan.“

Den meisten Arbeitnehmer ist es gar nicht bekannt dass es diese Möglichkeit gibt, so vor dem Arbeitsgericht seine Interessen wahrzunehmen. Dresel meint, dass Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber oft lange dauern kann und oft nicht nötig ist. Besonders Juristen welche darauf aus sind ein hohes Honorar abzurechnen, klagen gerne ohne zu prüfen ob es eine alternative Möglichkeit gibt.

Das Mahnverfahren beim Arbeitsgericht ist ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen, es ist zudem oft schneller und günstiger. Ein großer Teil der angemahnten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht zum Erfolg führen, kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und den Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche Onlinehilfe zum Ausfüllen. Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muss. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern. Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen. Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten oder Bewerbungsfotos haben.

„Es ist Zeit hier eine Veränderung im Sinne der Arbeitnehmer herbeizuführen!“ schließt Dresel.

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