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Mahnbescheid Arbeitsgericht online Formular

15 Juni 2015 von Alfons Adler

justiziaFür das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren gibt es ab dem 01.05.2015 neue Mahnbescheide. Bei Rotemahnung.de können die Mahnbescheide für das Arbeitsgericht einfach und unbürokratisch erstellt werden. Achtung: Ältere Formulare und Vordrucksätze haben Ihre Zulässigkeit verloren.

Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber?

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen ist der Fakt, dass es auch ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren gibt. Durch den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid werden Forderungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerichtlich geltend gemacht.  In der Praxis wird der Lohn meist eingeklagt. Zumindest wenn es Ausschlussfristen für die Lohnklage gibt (z.B. aus dem Tarifvertrag) gibt, dann kann die Lohnklage immer noch der bessere Weg sein. In einigen Fällen – je nach Auslastung des Gerichts in Lohnklageverfahren – kann das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren durchaus Sinn machen.


Wirtschaftlichkeit

Gerade wenn es um geringere Beträge geht, ist es sinnvoll, erst einmal eine gerichtlich zu mahnen. Wegen wenigen hundert Euro direkt Klage einzureichen ist oft einfach unverhältnismäßig.

Bei der Antragstellung können Sie bereits entscheiden, ob im Falle eines Widerspruchs gegen Ihren Mahnbescheid Klage erhoben werden soll und ob Sie Verzugszinsen geltend machen möchten. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszins sind hier gerichtlich anerkannt. Des Weiteren können Sie Kosten, die Ihnen zum Beispiel durch einen vorherigen Schriftwechsel mit dem Schuldner entstanden sind angeben.

 

Und so einfach geht’s:
Unter http://www.rotemahnung.de sich registrieren und einloggen.
Nutzungsdauer auswählen, Gebühr bezahlen und dann das Formular ausfüllen als PDF-Datei runterladen und unterschriftsreif ausdrucken.

Die Anschriften der zuständigen Arbeitsgerichte sind auf einer Landkarte nach Bundesländern hinterlegt.

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Arbeitsgericht Mahnbescheid jetzt online

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Arbeitsgericht Mahnbescheid jetzt online

31 Mai 2015 von Darian Lambert

justiziaFür das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren werden Mahnbescheide nun online angeboten. Bei Rotemahnung.de können die Mahnbescheide für das Arbeitsgericht einfach und unbürokratisch erstellt werden.

Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche  Onlinehilfe zum Ausfüllen.  Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muß. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Bei arbeitsrechtlichen Forderungen (z.B. über ausstehenden Lohn) kann man so zeitgemäß seine Forderung geltend machen. Typische Forderungen, die im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, sind:

– Arbeitsentgelt
– Gratifikationen
– Bewerbungskosten
– Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
– Schadenersatz im Rahmen eines Arbeitsverhältnis
– Ansprüche aus Lohnüberzahlung

Daneben können vorgerichtliche Kosten (z.B. für die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Antragsgegners) sowie Auslagen des Antragstellers (Porto etc.) eingefordert werden.

Als Grundlage für die Forderung muss ein Arbeitsvertrag zwischen einem abhängig Beschäftigten und einem Arbeitgeber besteht. Forderungen von Selbständigen gegenüber Auftraggebern aus Dienstverträgen können im arbeitsgerichtliche Mahnverfahren nicht geltend gemacht werden.

 

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