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Verfassungsgerichtshof hinterfragt 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

24 Oktober 2017 von Gregor Herzfeld

Bei der Verhandlung zur Rechtmäßigkeit einer 2,5 Prozenthürde bei Kommunalwahlen in NRW hat der Verfassungsgerichtshof in Münster den heute Zweck der Sperrklausel im ersten Verhandlungstermin kritisch hinterfragt. Beim Verfahrensauftakt am Dienstag fragten die Richter unter anderem warum die Hürde gerade bei 2,5 angelegt worden sei.

„Die Richter haben durch eine intensive Befragung des Prozessvertreters des Landtags erkennen lassen, dass sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Klausel haben“, erklärt der Vertreter der klagenden Piraten-Partei, Prof. Bodo Pieroth, nach dem Verfahren.

Der Landtag in NRW hatte 2016 mit großer Mehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen und die 2,5 Prozenthürde eingeführt. Die Zielsetzung war es augenscheinlich besonders kleine Parteien aus den Kommunalparlamenten zu verdrängen. Nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen könne man nur so arbeitsfähig bleiben.

Mehrere Parteien sind gegen die Sperrklausel vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gezogen. Seine Entscheidung will das Gericht am 21. November um 10:30 Uhr verkünden.

Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen.

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