Archiv | Mai 2nd, 2017

Bürgerbeteiligung am neuen Landschaftsplan Odenthal: Jetzt Anregungen einbringen

02 Mai 2017 von Darian Lambert

Für das Gebiet der Gemeinde Odenthal überarbeitet die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit den Landschaftsplan. Bis zum 2. Juni haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem ersten Entwurf des Landschaftsplans zu äußern. So können sie aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitwirken.

Die derzeitige Überarbeitung hat die bereits seit 2004 beziehungsweise seit 1993 bestehenden Landschaftspläne Nr. 2 „Eifgenbachtal“ und Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“ sowie den Landschaftsplan Nr. 4 „Mittlere Dhünn“ aus dem Jahr 1995 zur Grundlage. Jetzt geht es im Wesentlichen darum, den Landschaftsplan an die aktuelle Rechtslage anzupassen, denn in den letzten Jahren hat es im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen gegeben. Diese umfassen beispielsweise die Bedeutung von Flächen für einen Biotopverbund. Im künftigen Landschaftsplan liegen einige Flächen, die eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund haben und daher besonders schützenswert sind. Auf dem Gebiet des Landschaftsplans „Odenthal“ gilt für die geplanten Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile eine sogenannte Veränderungssperre. Dort sind vom Zeitpunkt der Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen untersagt, ihre Nutzung ist aber natürlich weiterhin erlaubt. Ziel ist es, die Landschaftsplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis zu vereinheitlichen, damit in allen Bereichen des gesamten Kreisgebietes die gleichen Bedingungen gelten.
Der Entwurf des neuen Landschaftsplans kann beim Amt Planung und Landschaftsschutz im Kreishaus Heidkamp (Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach), ab sofort bis zum 
2. Juni montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 
13 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Planentwurf bei der Gemeinde Odenthal, Altenberger-Dom-Straße 29, 51519 Odenthal, im Geschäftsbereich 3, Bauen und technische Dienste, Zimmer 5, in der Zeit vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2017, zu den üblichen Dienstzeiten einzusehen. Während dieses Zeitraums steht zusätzlich am 11. und am 18. Mai von 15:30 – 18:00 Uhr im Geschäftsbereich 3, Bauen und technische Dienste, Zimmer 5 ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung für Informationen und Beratungen zur Verfügung.
Alle Anregungen werden im Verfahren einzeln geprüft, abgewogen und in die Entscheidung mit einbezogen.
Weitere Informationen zum Planentwurf und dem Thema Landschaftsplanung stehen auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises, www.rbk-direkt.de, Suchbegriff „Landschaftsplanung im Kreis“, zur Verfügung. Dort finden Sie die verschiedenen Landschaftspläne.
Für konkrete Nachfragen ist auch Bernd Guder, Mitarbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde, telefonisch unter 02202 13-2540 erreichbar.

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Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger 2017: Kreis bittet um Vorschläge

02 Mai 2017 von Darian Lambert

Der Rheinisch-Bergische Kreis zeichnet jedes Jahr bis zu 25 Personen mit der Ehrennadel in Gold aus. Damit werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen einbringen. Vor diesem Hintergrund werden alle Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis dazu aufgerufen, jetzt Vorschläge einzureichen.

Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass sich die entsprechende Person mindestens zehn Jahre lang in besonderem Maße ehrenamtlich in den Bereichen Jugendförderung, Soziales oder Kulturpflege verdient gemacht hat. Daneben muss die Tätigkeit schwerpunktmäßig im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises ausgeübt werden. Es können nur Einzelpersonen, die stellvertretend für Vereine oder Organisationen benannt sind, geehrt werden.
Die Anerkennung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde Anfang 2018, in der die zu Ehrenden mit einer vom Kreistag gestifteten Ehrennadel in Gold ausgezeichnet werden. Dies ist ein Symbol für die öffentliche Auszeichnung und soll gleichzeitig zur Nachahmung anregen.

Vorschläge mit entsprechender Begründung sowie der Benennung von mindestens zwei Referenzpersonen für jede Ehrenamtlerin oder jeden Ehrenamtler können bis zum 15. August 2017 an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per E-Mail an pressestelle@rbk-online.de gerichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises unter www.rbk-direkt.de, Stichwort „Ehrung verdienter Bürger“.

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