Videoüberwachung von öffentlichem Raum in Bergisch Gladbach. Ist Überwachung erlaubt und sinnvoll? Eine Analyse.
Fachleute sind sich uneins, ob Videokameras wirklich Straftaten verhindern können. Kritiker sagen, die Kriminalität werde dadurch allenfalls verdrängt in Bereiche, in denen noch keine Kameras hängen. Unbestritten allerdings können die Aufzeichnungen der Videokameras dazu beitragen, nach einer Straftat die Täter zu identifizieren und ausfindig zu machen. Ob man mit dem flächendeckenden Einsatz von Kameras das erhoffte Sicherheitsgefühl gewinnt, ist nicht klar. Es gibt nur wenige Studien, die untersucht haben, ob Kameras überhaupt Einfluss auf die Kriminalität haben. Eine tat das am Beispiel der Berliner U-Bahn. Ergebnis: Die Überwachung verändert gar nichts. Eine andere Studie welche vom NRW-Innenministerium beauftragt wurde kommt zum Ergebnis, dass Videoüberwachung allenfalls nur geringfügig die Kriminalität senkt.
Ein Allheilmittel ist Videoüberwachung also nicht.
„Arbeitslosigkeit und sozialer Abstieg begünstigen Kriminalität. Schlechte Bedingungen für die Familien sind hier mit ursächlich. Das Vergessen die Kollegen der Union immer besonders schnell beim Ruf nach der Überwachungskeule.“ – so Thomas Klein (Die Linke).
„Bei der CDU hat sich keiner Gedanken gemacht wie viel Leid entsteht, wenn Eltern Ihren Job verlieren, weil es in Bergisch Gladbach für sie keinen Kindergarten- oder OGS-Platz gibt. Die Union hat jedes Gefühl für Verantwortung verloren.“ – ergänzt Fraktionskollege Frank Samirae (Bürgerpartei GL).
Der Wunsch nach Sicherheit ist groß in diesen Tagen. Die Politik muss die Ursachen der Kriminalität bekämpfen.
Kann in GL Videoüberwachung eingesetzt werden? Nein.
In Bergisch Gladbach stellt sich allerdings die Frage, ob es überhaupt Plätze und Straßenzüge gibt, die so gefährlich sind, dass der Einsatz von Videoüberwachung auch rechtlich begründet werden kann. Bisher jedenfalls erkannte man bei der Polizei keine derartigen Brennpunkte. Nicht einmal am Konrad-Adenauer-Platz, im Park der Villa Zanders oder in der Fußgängerzone. Zwar gibt es dort immer wieder einzelne (teilweise schwerwiegende) Straftaten und eine gewisse Anzahl von Rettungsdiensteinsätzen, ausgelöst durch Alkohol- und Drogenmissbrauch. Aber Straftaten in einer Masse, sodass man aus Sicht der Behörden Kameras installieren könnte, zählte die Polizei bislang nicht.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die rechtlichen Voraussetzungen in dieser Mitteilung kurz zusammengefasst:
Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit
Ob konkret durchgeführte Videomaßnahmen durch öffentliche Stellen oder durch Private von den bereichsspezifischen oder den allgemein datenschutzrechtlichen Regelungen gedeckt sind, bestimmt sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind insbesondere die gesetzlich bestimmten (zulässigen) Zwecke der Videoüberwachung zu beachten (z.B. die Gefahrenabwehr an Orten mit Kriminalitätsschwerpunkten) sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit(…).
Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 133/16
Abschluss der Arbeit: 22.04.2016
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
Besser als jede Kamera ist aber immer noch die soziale Kontrolle. Der städtische Ordnungsdienst, wenn man ihn gut ausstattet, kann etwas, was Technik nicht leistet: Mit betroffenen Gruppen auf den Plätzen reden, sie auf Fehlverhalten hinweisen und ermahnen. Das erleichtert nicht nur die Aufklärung von Taten – es verhindert sie auch.
Eine noch bessere Variante ist es, den Menschen zu helfen bevor sie auf die schiefe Bahn geraten. Helfen, bevor Kriminalität entsteht können zum Beispiel gut ausgebildete Streetworker die junge Menschen unterstützen.