Ab sofort müssen Vermieterinnen und Vermieter je nach CO2-Ausstoß eines Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser tragen. Um die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu erklären, lädt der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam mit :metabolon zu zwei digitalen und kostenfreien Infoveranstaltungen ein.
Hintergrund des Gesetzes
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das 2023 in Kraft trat, sieht eine gestaffelte Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden vor. Maßgeblich ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hohem CO2-Ausstoß tragen Vermietende bis zu 95 Prozent der Kosten. Ziel ist es, Mietende in wenig energieeffizienten Gebäuden zu entlasten und Vermietende zu Modernisierungen zu motivieren. Auch Immobilien mit Fernwärme oder Wärmecontracting fallen unter die Regelung.
Infoveranstaltungen für beide Zielgruppen
Die Veranstaltungen bieten jeweils einen spezifischen Fokus:
- Für Mietende: Donnerstag, 30. Januar, 18:00 Uhr
In Kooperation mit dem Mieterverein Köln und der Verbraucherzentrale NRW. - Für Vermietende: Dienstag, 25. Februar, 18:00 Uhr
In Zusammenarbeit mit Haus & Grund Rhein-Berg e.V.
Was erwartet die Teilnehmenden?
Wiebke Hoberg von der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) wird die Regelungen des Gesetzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten erläutern. Im Anschluss können Teilnehmende Fragen stellen. Die Veranstaltungen dauern maximal 90 Minuten.
Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich, der Einwahllink lautet: https://t1p.de/6mybc.
Weitere Ressourcen und Unterstützung
Interessierte können sich mit hilfreichen Online-Rechnern auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (https://t1p.de/9v3w4) und der Verbraucherzentrale NRW über ihren CO2-Kostenanteil informieren.
Für Fragen zu Energieeinsparung und Klimaschutz steht das Team der Energie & Klima Koordinierungsstelle (EKKO) des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rbk-direkt.de/team-ekko.aspx.
Ein Schritt in Richtung Klimaschutz
Mit der neuen Gesetzesregelung sollen nicht nur Mietende entlastet, sondern auch Vermietende dazu angeregt werden, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und langfristig zu geringeren Heizkosten für alle Beteiligten.