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Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Eckpunkte und Details vorgestellt

12 April 2023 von Darian Lambert

Die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegte Cannabis-Legalisierung nimmt Gestalt an. Nachdem Ende 2022 ein Eckpunktepapier vom Bundeskabinett beschlossen wurde, präsentierten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Cem Özdemir (Grüne) am heutigen Mittwoch die überarbeiteten Pläne.

In abgeschwächter Form sollen Cannabis Social Clubs mit maximal 500 Mitgliedern Cannabis zum Eigenkonsum anbauen dürfen. Jedes Mitglied kann monatlich bis zu 50 Gramm erwerben, während die Obergrenze für unter 21-Jährige bei 30 Gramm liegt. Der Besitz von 25 Gramm ist erlaubt und kann öffentlich mitgeführt werden.

Der Konsum von Cannabis ist in der Nähe von Schulen oder Kitas sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr verboten. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.

Im kommenden Sommer sollen regionale Modellvorhaben zur Schaffung kommerzieller Lieferketten und sicherer Anbaumethoden starten. Diese Modellversuche werden wissenschaftlich begleitet und über fünf Jahre mit Zwischenauswertungen durchgeführt.

Cannabis wird vorerst nur in Cannabis Social Clubs verkauft, wobei Werbung für Cannabis-Produkte generell verboten ist. Die Besteuerung soll über Umsatzsteuer und eine einzuführende Cannabissteuer geregelt werden, deren Höhe jedoch noch nicht feststeht.

Ein Import von Cannabis ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, sodass der Bedarf durch den Anbau in Deutschland gedeckt werden muss. Der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung soll im April vorgelegt werden, mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr und dem Start der Modellprojekte im Sommer.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Alle Details und Eckpunkte im Überblick

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei.
  • Maximal drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind im Eigenanbau erlaubt.
  • Cannabis Social Clubs mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
  • Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten „kommerzielle Lieferketten“ ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften.

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