Archiv | Januar, 2025

Delft, The Netherlands - march 15, 2018: Kiosk and three yellow ticket machines at Dutch railway station of Delft

Schüsse in Köln – Spur führt zur organisierten Kriminalität

31 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Nach den Schüssen auf einen 33-jährigen Kiosk-Mitarbeiter in Köln-Ostheim hat die Polizei weitere Details veröffentlicht. Der Täter soll das Geschäft betreten und sofort aus nächster Nähe auf das Opfer geschossen haben. Anschließend floh er auf einem E-Scooter.

Delft, The Netherlands – march 15, 2018: Kiosk and three yellow ticket machines at Dutch railway station of Delft

Opfer schwer verletzt – keine Lebensgefahr

Der 33-jährige Mann erlitt schwere Verletzungen im Unterkörper und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Laut Polizei besteht jedoch keine Lebensgefahr. Der Täter, der dunkle Kleidung trug, ist weiterhin auf der Flucht.

Parallelen zu tödlichem Angriff in Kalk

Die Ermittler prüfen mögliche Zusammenhänge mit einer tödlichen Schießerei im Oktober vor einem Fitnessstudio in Köln-Kalk. Damals wurde ein 32-jähriger Mann erschossen – auch er war mit dem nun verletzten Kiosk-Mitarbeiter eng befreundet.

In beiden Fällen nutzte der Täter einen E-Scooter zur Flucht. Zudem gab es nach der Veröffentlichung eines Fahndungsbildes im Kalker Mordfall Drohungen gegen das aktuelle Opfer.

Ermittlungen im Milieu der Rockerkriminalität

Der Vater des 33-Jährigen berichtet, dass sein Sohn und das Kalker Opfer gemeinsam aufgewachsen und eng verbunden gewesen seien. Die Polizei geht Hinweisen auf eine mögliche Verbindung zur organisierten Kriminalität nach.

Eine Mordkommission ermittelt nun intensiv in beiden Fällen. Die Polizei hat zudem die Fahndung nach dem flüchtigen Täter ausgeweitet.

Serie von Gewalttaten in Köln setzt sich fort

Die jüngste Schießerei reiht sich in eine Serie schwerer Gewaltdelikte in Köln ein. In den vergangenen Monaten gab es auffällig viele Schüsse und Angriffe im kriminellen Milieu. Die Polizei steht vor der Herausforderung, die eskalierenden Auseinandersetzungen in den Griff zu bekommen.

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Passwort ändern: Einmal richtig und nie wieder!

31 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Lange galt die Empfehlung, Passwörter regelmäßig zu ändern, um die Sicherheit zu erhöhen. Doch oft führte das dazu, dass Nutzer schwache und leicht zu merkende Passwörter wählten. „Ein starkes Passwort einmal erstellen und dauerhaft nutzen – das ist der bessere Ansatz“, sagt Ayten Öksüz, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Zum „Ändere Dein Passwort“-Tag am 1. Februar rät sie daher: Wer noch unsichere oder mehrfach genutzte Passwörter verwendet, sollte diese jetzt durch starke ersetzen. Noch wichtiger sei es jedoch, sensible Konten zusätzlich mit der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) zu schützen.

Wie sieht ein sicheres Passwort aus?

  • Länge zählt: Mindestens 12 Zeichen, besser noch 25 Zeichen oder mehr
  • Verschiedene Zeichenarten: Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen kombinieren
  • Einzigartig für jedes Konto: Niemals dasselbe Passwort mehrfach verwenden

Ein einmal stark gewähltes Passwort muss nur dann geändert werden, wenn es durch ein Datenleck kompromittiert wurde oder das Gerät mit Schadsoftware infiziert ist.

Zwei-Faktor-Authentisierung – der doppelte Schutz

Selbst das beste Passwort schützt nicht vor Phishing oder Datenlecks. Mit 2FA wird ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor eingeführt, beispielsweise:

  • SMS-TAN oder E-Mail-Code
  • Einmal-Passwort aus einer App
  • Biometrische Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung

Dieser zweite Faktor macht es Angreifern schwerer, auf Online-Konten zuzugreifen – selbst wenn sie das Passwort kennen.

Passwörter sicher aufbewahren

Da sich kaum jemand alle Passwörter merken kann, empfiehlt sich ein Passwort-Manager. Diese Programme:
✔ Erstellen und speichern sichere Passwörter
✔ Speichern sie verschlüsselt
✔ Erfordern nur ein einziges, besonders starkes Master-Passwort

Die Zukunft: Anmelden ohne Passwort

Das Passkey-Verfahren könnte herkömmliche Passwörter bald ablösen. Dabei ersetzt ein zufällig generierter Schlüssel das klassische Passwort. Dieser wird sicher auf dem Gerät gespeichert und mit Fingerabdruck, Gesichtsscan oder PIN freigegeben.
Da Passkeys nicht gestohlen oder durch Phishing abgegriffen werden können, gelten sie als besonders sicher.

Fazit: Sicherheit mit wenig Aufwand

Wer einmal ein starkes Passwort wählt und 2FA aktiviert, sorgt langfristig für mehr Sicherheit. Wer zusätzlich einen Passwort-Manager nutzt oder auf Passkeys umsteigt, macht es Cyberkriminellen noch schwerer.

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Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

31 Januar 2025 von Darian Lambert

Frank Samirae: Tausende unrechtmäßige Knöllchen – Stadt Bergisch Gladbach muss Fehler eingestehen

Frank Samirae, Stadtrat

Frank Samirae, Ratsmitglied in Bergisch Gladbach und zugleich Händler in der Schloßstraße, hat die Situation aus seiner Sicht als Kommunalpolitiker analysiert und bewertet. Seiner Einschätzung nach wurden mehrere hundert, wenn nicht tausende, Knöllchen unrechtmäßig ausgestellt. Hintergrund ist die durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig erklärte verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer temporären Fußgängerzone. Samirae fordert nun, dass die Stadt ihren Fehler öffentlich zugibt und sämtliche Bußgelder, die auf Grundlage dieser Anordnung verhängt wurden, unverzüglich zurücknimmt.

Ihm zufolge kann es nicht sein, dass Bürger für einen Verwaltungsfehler der Stadt zur Kasse gebeten werden. Besonders brisant: Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war. Samirae betont jedoch ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt – diese kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht leisten.

1. Sachverhalt

  • Die Stadt Bergisch Gladbach hat eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet, die durch ein Verkehrszeichen 242.1 StVO signalisiert wurde.
  • Das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 09.01.2025, Az. 18 L 2487/24) hat die Anordnung der Fußgängerzone als rechtswidrig bewertet und die Stadt angewiesen, das Verkehrszeichen zu entfernen oder unwirksam zu machen.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bezieht sich auf die Tatsache, dass die zugrunde liegende Verkehrsregelung als rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Die Stadt hält dennoch an der Sanktion fest und argumentiert, dass ein Verkehrszeichen auch dann zu beachten ist, wenn sich seine Anordnung nachträglich als rechtswidrig herausstellt.

2. Rechtslage: Ist das Bußgeld trotz der Rechtswidrigkeit der Fußgängerzone gerechtfertigt?

a) Bindungswirkung des Gerichtsbeschlusses
  • Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist.
  • Die Stadt wurde angewiesen, die Verkehrszeichen zu entfernen.
  • Obwohl es sich um eine Eilentscheidung und kein endgültiges Urteil handelt, ist die Stadt daran gebunden und muss sich an die Anordnung halten.
b) Prinzip des „trotzdem gültigen Verkehrszeichens“
  • Die Stadt argumentiert, dass ein Verkehrsschild auch dann befolgt werden muss, wenn es später als rechtswidrig festgestellt wird.
  • Diese Argumentation beruht auf dem Grundsatz der Bestandskraft von Verkehrszeichen.
  • Tatsächlich gibt es Fälle, in denen ein Verkehrsverstoß auch dann geahndet wird, wenn die zugrunde liegende Regelung später aufgehoben wird.
c) Gilt das auch hier?
  • Problem 1: Rückwirkung des Gerichtsbeschlusses
    • Der Beschluss des VG Köln hat keine rückwirkende Wirkung, sondern entfaltet seine Wirkung ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (09.01.2025).
    • Verstöße, die vor dem 09.01.2025 begangen wurden, könnten somit grundsätzlich noch sanktioniert werden.
    • Verstöße nach dem 09.01.2025 dürften hingegen nicht mehr verfolgt werden.
  • Problem 2: Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Anordnung
    • Das Gericht hat festgestellt, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war.
    • Dies bedeutet, dass die Verkehrsbeschränkung gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.
    • In solchen Fällen kann sich der Bürger darauf berufen, dass er nicht verpflichtet war, die offensichtlich fehlerhafte Anordnung zu beachten.
d) Rechtsgrundlage für eine Bußgelderstattung
  • § 47 OWiG (Rücknahme eines rechtswidrigen Bußgeldbescheids)
    • Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht vorlag, muss das Verfahren eingestellt werden.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung von Klagen)
    • Da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung angeordnet hat, kann das Verkehrszeichen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses nicht mehr als gültig betrachtet werden.

3. Fazit: Hat die Stadt recht oder unrecht?

Die Stadt hat UNRECHT.

  • Das Bußgeld kann nicht rechtmäßig durchgesetzt werden, weil die zugrunde liegende Verkehrsregelung als offensichtlich rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Verstöße nach dem 09.01.2025 können definitiv nicht mehr geahndet werden.
  • Auch Verstöße vor dem 09.01.2025 sind fraglich, weil das Gericht feststellte, dass die gesamte Regelung fehlerhaft war und es nie eine gültige Grundlage gab.
  • Der Einspruch sollte Erfolg haben, und der Bußgeldbescheid müsste aufgehoben werden.
Empfehlung:
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den Einspruch aufrechterhalten.
  • Falls die Stadt nicht einlenkt, kann eine fachanwaltliche Prüfung (Fachanwalt für Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht) sinnvoll sein.
  • In vergleichbaren Fällen wurden rechtswidrige Bußgeldbescheide nachträglich zurückgenommen oder von Gerichten aufgehoben.

📌 Ergebnis: Die Stadt Bergisch Gladbach handelt rechtswidrig, wenn sie auf die Zahlung des Bußgeldes besteht.

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OSTRAVA, CZECHIA - OCTOBER 17, 2023: Car break-in with broken smashed rear window in Skoda Octavia Combi vehicle

Sieben Firmenfahrzeuge in Bergisch Gladbach aufgebrochen – Täter erbeuten Werkzeuge im fünfstelligen Bereich

31 Januar 2025 von Felix Morgenstern

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben unbekannte Täter in Bergisch Gladbach insgesamt sieben Firmenfahrzeuge aufgebrochen und wertvolle Werkzeuge gestohlen.

Massiver Diebstahl in der Paffrather Straße

Die Polizei wurde am Donnerstagmorgen (30.01.) zu einer Firma in der Paffrather Straße gerufen, nachdem dort mehrere Transporter aufgebrochen worden waren. Insgesamt fünf Fahrzeuge der Marke Renault wurden zwischen Mittwochabend (29.01.) und Donnerstagmorgen beschädigt und gewaltsam geöffnet. Die Täter entwendeten zahlreiche Werkzeuge, der Schaden beläuft sich auf einen mittleren bis oberen fünfstelligen Betrag.

Weitere Fahrzeugaufbrüche in der Poststraße

Nur wenige Straßen entfernt wurden in der Poststraße zwei weitere Transporter aufgebrochen. Auch hier hatten es die Täter auf hochwertiges Werkzeug abgesehen. Sie schlugen Fensterscheiben ein und entwendeten verschiedene Arbeitsgeräte. Der geschätzte Schaden liegt im oberen vierstelligen Bereich.

Ermittlungen laufen – Polizei sucht Zeugen

Die Polizei hat an beiden Tatorten eine Spurensicherung durchgeführt und Ermittlungen eingeleitet. Hinweise zu den Taten oder verdächtigen Beobachtungen nimmt das Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg unter der Rufnummer 02202 205-0 entgegen.

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Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

30 Januar 2025 von Darian Lambert

Händler und Lieferverkehr können jederzeit einfahren

Nach dem richtungsweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Stadt Bergisch Gladbach die Verkehrsregelung in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg angepasst. Händler und Lieferverkehr können ab sofort wieder uneingeschränkt einfahren. Die zuvor eingerichtete Fußgängerzone wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft und musste umgehend aufgehoben werden.

Das Urteil und die spätere Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach deckten auf, dass es sich bei der angeblich nur temporären Fußgängerzone tatsächlich um einen Testlauf für eine dauerhafte Sperrung der Straße handelte – ganz ähnlich wie seinerzeit bei der umstrittenen Test-Fußgängerzone in Köln-Deutz. Entgegen der offiziellen Begründung, dass es sich lediglich um eine baustellenbedingte Regelung handelte, zeigen die Dokumente der Stadt, dass hier eine gezielte politische Maßnahme zur Förderung von Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden sollte – ohne rechtliche Grundlage und ohne Rücksicht auf die Existenzgrundlage der ansässigen Händler.

Händler wehren sich erfolgreich gegen Kundenvertreibung

Die betroffenen Geschäftsleute hatten sich massiv gegen die Einrichtung der Fußgängerzone gewehrt. Wochenlang verloren sie Kunden, weil Autofahrer aus der Innenstadt verdrängt wurden. Auch die Möglichkeit, Lieferungen und Warentransporte flexibel durchzuführen, wurde stark eingeschränkt. Händler in der Schloßstraße machten immer wieder darauf aufmerksam, dass der geplante Verkehrsausschluss eine massive Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz bedeutet.

Frank Samirae, Unternehmer und Kläger gegen die Stadt, begrüßte das Urteil:
„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Händler und die Bürger in Bensberg. Die Stadt hat versucht, eine dauerhafte Fußgängerzone durch die Hintertür einzuführen, ohne die Betroffenen einzubeziehen und ohne eine rechtliche Grundlage. Jetzt ist klar: Die Schloßstraße bleibt für den Verkehr offen.“

Bußgelder für angebliche Verstöße – Bürger sollen ihr Geld zurückfordern

Besonders brisant: Während die Stadt ihre illegal eingeführte Regelung durchsetzen wollte, wurden zahlreiche Autofahrer mit Bußgeldern belegt. Wer während der unrechtmäßigen Sperrung ein Knöllchen erhalten hat, sollte sich nun bei der Stadt Bergisch Gladbach melden und eine Rückerstattung verlangen. Die Bescheide basierten auf einer Regelung, die das Gericht für nicht rechtens erklärt hat.

Grüne Verkehrspolitik ohne Erfolg – Bürger lehnen erzwungenen Wandel ab

Die Enthüllungen zur politisch motivierten Fußgängerzone in der Schloßstraße erinnern stark an ähnliche Versuche in anderen Städten, in denen mit fragwürdigen Mitteln eine verkehrspolitische Agenda durchgesetzt werden sollte. Die Idee, Bürger durch restriktive Maßnahmen zum Umstieg auf Fuß- und Radverkehr zu zwingen, ging in Bensberg nicht auf. Das Chaos, das durch die Sperrung entstand, bewies, dass eine derartige Regelung an den Bedürfnissen der Anwohner und Geschäftsleute vorbeigeht.

Neue Verkehrsregelung: Zufahrt für Händler und Lieferverkehr wieder frei

Nach der Aufhebung der Fußgängerzone will die Stadtverwaltung nun eine neue Verkehrsregelung erlassen, die sicherstellt, dass Lieferverkehr jederzeit wieder möglich ist. Die Händler in der Schloßstraße können ihre Geschäfte wieder wie gewohnt betreiben, und auch für Besucher ist der Zugang zur Straße wieder uneingeschränkt möglich.

Die Entscheidung des Gerichts setzt ein klares Signal: Verkehrspolitik darf nicht gegen die Bürger und ohne rechtliche Grundlage durchgesetzt werden.

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Polizeiabsperrung

Schüsse in Kölner Kiosk – Kassierer verletzt, Täter auf der Flucht

30 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Im Kölner Stadtteil Ostheim wurde am Mittwochabend ein Kiosk-Mitarbeiter durch Schüsse verletzt. Der Täter konnte flüchten, eine Mordkommission ermittelt.

Schüsse in der Frankfurter Straße

Gegen 21:15 Uhr fielen mehrere Schüsse in einem Kiosk an der Frankfurter Straße. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei wurde dabei der Kassierer des Geschäfts getroffen. Er erlitt Verletzungen, konnte aber in ein Krankenhaus gebracht werden. Laut Polizei schwebt er derzeit nicht in Lebensgefahr.

Täter flüchtet unerkannt

Der Täter ist nach der Tat zu Fuß geflüchtet und wird als dunkel gekleidet beschrieben. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb bisher erfolglos. Die Hintergründe der Tat sind derzeit noch unklar.

Ermittlungen laufen

Die Polizei Köln hat eine Mordkommission eingerichtet und ermittelt in alle Richtungen. Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder dem flüchtigen Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0221 229-0 bei der Polizei zu melden.

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A cozy house interior with a wooden floor, large gray sofa, and stairs leading to the second floor

Die eigenen vier Wände fit für die Zukunft machen

30 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Viele Menschen möchten bis ins hohe Alter selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben. Doch oft sind Wohnungen und Häuser nicht darauf ausgelegt, mit körperlichen Einschränkungen bequem und sicher bewohnt zu werden. Die Wohnberatung des Rheinisch-Bergischen Kreises bietet daher kostenlose und unverbindliche Unterstützung, um Wohnräume an individuelle Bedürfnisse anzupassen.

Barrierefreies Wohnen für mehr Sicherheit und Komfort

Ob schmale Türrahmen, hohe Stufen oder unpraktische Badezimmer – viele alltägliche Hindernisse können den Wohnkomfort im Alter oder bei einer Behinderung stark einschränken. Die Wohnberatung hilft dabei, das Wohnumfeld vorausschauend zu gestalten, um Stürze zu vermeiden und den Alltag zu erleichtern. Je nach persönlicher Situation und Wohnsituation werden praktische Lösungen vorgeschlagen, die sowohl den Komfort als auch die Sicherheit erhöhen.

Individuelle Beratung und Unterstützung bei Anträgen

Im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen und Hausbesuchen erhalten Bürgerinnen und Bürger konkrete Tipps zur Anpassung ihres Wohnraums. Zudem informiert die Wohnberatung über finanzielle Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung bei den jeweiligen Kostenträgern.

Kontakt und weitere Informationen

Interessierte können sich telefonisch unter 02202 136538 oder 02202 136539 sowie per E-Mail an wohnberatung@rbk-online.de melden. Weitere hilfreiche Tipps, Checklisten zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und eine Übersicht der Wohnberatungsstellen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es unter:
➡️ https://t1p.de/s83s2.

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Autoaufbruch

Sechs Fahrzeuge auf Firmenparkplatz in Rösrath aufgebrochen

30 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Unbekannte Täter haben in der Nacht zu Montag (29.01.) sechs Firmenfahrzeuge in Rösrath aufgebrochen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.

Diebe brechen Hecktüren von Firmenfahrzeugen auf

Gegen 06:15 Uhr wurde die Polizei zu einem Firmengelände in der Otto-Brenner-Straße gerufen. Auf dem Parkplatz eines Unternehmens waren über Nacht mehrere Firmenfahrzeuge abgestellt, die am Vortag gegen 17:00 Uhr verschlossen worden waren.

An insgesamt sechs Transportern des Herstellers Nissan wurden die Hecktüren gewaltsam aufgebrochen. Aus einem Fahrzeug entwendeten die Täter eine Bohrmaschine und einen Akkuschrauber. Ob weiteres Werkzeug oder Material gestohlen wurde, ist bislang unklar, da die betroffenen Mitarbeiter bei der Anzeigenaufnahme noch nicht vor Ort waren.

Hoher Sachschaden – Polizei sucht Zeugen

Der allein durch die aufgebrochenen Fahrzeugtüren entstandene Schaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Die Polizei hat eine Strafanzeige wegen besonders schweren Diebstahls aufgenommen und bittet um Hinweise.

Zeugen, die in der Nacht verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Otto-Brenner-Straße beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02202 205-0 beim Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg zu melden.

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Paris, France - circa May, 2017: Aerial view of pedestrian crossing on street in Paris next to Eiffel Tower

ADAC-Studie: In Köln missachten Fußgänger besonders oft rote Ampeln

29 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Der ADAC hat das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an roten Ampeln in fünf deutschen Großstädten untersucht. Das Ergebnis: In Köln ignorieren besonders häufig Fußgänger das Rotlicht, während E-Scooter- und Radfahrer sich vergleichsweise besser an die Regeln halten.

8,5 Prozent der Fußgänger gehen bei Rot über die Straße

Laut der ADAC-Analyse liefen in Köln 8,5 Prozent der Fußgänger bei Rot über die Straße – mehr als in den anderen untersuchten Städten Berlin, Hamburg, Leipzig und München. Gleichzeitig fuhren in Köln nur sechs Prozent der E-Scooter-Fahrer über eine rote Ampel, während es in anderen Städten über 14 Prozent waren.

Autofahrer hielten sich insgesamt am besten an die Regeln, dennoch mahnt Roman Suthold vom ADAC Nordrhein:
„Die Zahl der Rotlichtverstöße ist viel zu hoch. Eine der einfachsten Verkehrsregeln, bei einer roten Ampel stehen zu bleiben, scheint zunehmend an Bedeutung zu verlieren.“

Unfälle durch Missachtung von roten Ampeln nehmen zu

Die Polizei Köln registrierte 2023 insgesamt 320 Unfälle, bei denen rote Ampeln missachtet wurden. Besonders betroffen waren Fußgänger und Radfahrer, fünf Menschen kamen dabei ums Leben.

„Die Folgen sind für Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer ungleich schwerwiegender als für Kfz-Fahrer“, warnt Suthold.

Warum gehen Kölner besonders oft bei Rot?

Ein möglicher Grund für das Verhalten der Fußgänger liegt in der Auswahl der untersuchten Kreuzungen. Laut ADAC stehen in Köln gerade an stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen, wie am Ehrenfeldgürtel oder der Aachener Straße, viele Menschen vor der Entscheidung, eine rote Ampel zu ignorieren, um noch eine Bahn oder einen Bus zu erwischen.

Hinzu kommt, dass je länger eine Ampel rot bleibt und je weniger Verkehr herrscht, desto eher Menschen dazu neigen, sie zu überqueren.

Rotlichtverstöße hätten hohe Strafen nach sich gezogen

Wären alle Verstöße im vierstündigen Beobachtungszeitraum geahndet worden, hätten die Verkehrsteilnehmer in Köln insgesamt rund 25.000 Euro Bußgeld zahlen müssen. Zudem hätten sich die Fahrverbote für Rotlichtsünder in Summe auf 37 Monate belaufen.

ADAC fordert mehr Bewusstsein für Verkehrsregeln

Der ADAC fordert mehr Verkehrserziehung und Bewusstseinsbildung für die Gefahren von Rotlichtverstößen, insbesondere für Fußgänger. Eine stärkere Kontrolle und eventuell kürzere Rotphasen könnten ebenfalls dazu beitragen, dass sich mehr Menschen an die Regeln halten.

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Cologne, Germany: Neumarkt Square City Center with St Aposteln Apostle Basilica

Neumarkt in Köln: Ein Drogenhotspot außer Kontrolle

29 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Der Kölner Neumarkt ist seit Jahren ein zentraler Treffpunkt für die Drogenszene. Doch seit dort verstärkt Crack konsumiert wird, hat sich die Lage dramatisch verschärft. Anwohner und Geschäftsleute fühlen sich zunehmend im Stich gelassen.

Offener Drogenkonsum und zunehmende Verwahrlosung

Ein Ortsbesuch zeigt das Ausmaß der Probleme: Auf dem Platz vor der Baustelle der Zentralbibliothek sind fast nur noch Drogensüchtige anzutreffen. Einige rauchen Crack offen auf Parkbänken, andere suchen auf dem Boden nach verwertbaren Resten. Der Konsum und Handel finden mitten in der Öffentlichkeit statt – für viele Anwohner und Gewerbetreibende eine unhaltbare Situation.

Mehmet Kizil, der seit 14 Jahren eine Bäckerei am Josef-Haubrich-Hof betreibt, hat genug: „Jedes Mal, wenn ich aus dem Fenster gucke, sehe ich sie. Sie kommen rein, benehmen sich nicht und wollen einen Euro von mir. Die Stadt macht nichts. Es ist eine Katastrophe.“ Er gibt seinen Laden Ende Februar auf.

Ladeneingänge als Schlafplätze und Toiletten missbraucht

Auch Walter Schuch, Inhaber eines Sanitätshauses in der Nähe, erlebt täglich, was die Szene für Geschäftsleute bedeutet: „Da wird nachts gedealt, da wird sich geprügelt, da findet Prostitution statt. Die Ecken im Umfeld werden als Toiletten genutzt.“ Immer wieder muss er morgens die Polizei rufen, um bis zu zehn berauschte Personen samt Schlaflager vor seinem Geschäft zu vertreiben. „Für meine Mitarbeiter ist das zu gefährlich“, so Schuch.

Drogensüchtige selbst kritisieren die Zustände

Sogar innerhalb der Szene sorgt die Entwicklung für Unmut. Direkt neben der Substitutionsambulanz der Drogenhilfe erzählt Anna (Name geändert), die seit 15 Jahren Heroin und Kokain konsumiert: „Ich fühle mich hier nicht mehr wohl unter meinen eigenen Leuten. Die Junkerei auf der Straße – das geht gar nicht! Ich finde das unmöglich vor den Kindern. Ich selbst als Junkie finde das total asozial.“

Anwohner und Geschäftsleute fordern Lösungen

Die Stadt Köln steht unter Druck, eine Lösung für das eskalierende Problem zu finden. Während Sicherheitsmaßnahmen wie Polizeipräsenz und kontrollierte Konsumräume diskutiert werden, bleibt für viele die Frage: Wann wird tatsächlich etwas getan, um die Zustände am Neumarkt nachhaltig zu verbessern?

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