Nach einer mehrstündigen Sperrung ist die Leverkusener A1-Autobahnbrücke wieder für den Verkehr freigegeben. Die Ursache der Sperre waren gefährliche Eis- und Schneemassen, die sich auf den Pylonen der Brücke gebildet hatten. Um diese zu entfernen, kam neben einem Hubschrauber auch die Werksfeuerwehr von RWE zum Einsatz.
Feuerwehr im Höheneinsatz
Die RWE-Werksfeuerwehr rückte mit einem speziellen Hubfahrzeug an. Feuerwehrleute wurden in einem Korb auf die Pylone der Brücke gehoben, um Eis und Schnee manuell zu beseitigen. Diese Methode erwies sich als erfolgreich, sodass nach weiteren Aufräumarbeiten die Autobahn gegen 18 Uhr wieder freigegeben werden konnte.
Hubschrauber-Einsatz ohne Erfolg
Am Mittag hatte die Autobahn GmbH versucht, die Vereisungen mit Hilfe eines Rettungshubschraubers zu entfernen. Der erzeugte Luftdruck reichte jedoch nicht aus, um die Schneemassen von den Querbalken zu lösen. Dies machte den Einsatz der Feuerwehr und ihrer Spezialausrüstung notwendig.
Sperrung sorgte für Verkehrschaos
Die Brücke war seit dem Mittag vollständig gesperrt, nachdem bereits am Vorabend herabfallende Eiszapfen zwei Fahrzeuge beschädigt hatten. Die Sperrung betraf zunächst die äußeren Fahrspuren und den Fuß- und Radweg, wurde jedoch später auf die gesamte Brücke ausgeweitet. Auf den Ausweichstrecken kam es zu erheblichen Staus, und auch die Schifffahrt auf dem Rhein wurde für die Dauer des Helikopter-Einsatzes vorübergehend gestoppt.
Zukunftssichere Lösungen geplant
Die Autobahn GmbH Rheinland prüft nun Maßnahmen, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Eine bessere Prävention und frühzeitige Sicherung der Brückenstruktur sollen verhindern, dass Eis und Schnee erneut zu gefährlichen Situationen führen.
Die Leverkusener A1-Brücke, eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen der Region, ist nach der erfolgreichen Räumung wieder uneingeschränkt nutzbar.
Ein bedeutendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die von der Stadt Bergisch Gladbach eingerichtete Fußgängerzone in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg für rechtswidrig erklärt. Die Stadt wird angewiesen, die entsprechenden Verkehrszeichen umgehend zu entfernen und die Fußgängerzone abzubauen. Der Beschluss bringt nicht nur Erleichterung für die betroffenen Geschäftsleute, sondern eröffnet auch Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit der Maßnahme Bußgelder erhalten haben.
Das Gericht stellte fest, dass die Fußgängerzone ohne die notwendige rechtliche Grundlage eingerichtet wurde. Dies betrifft auch die auf Grundlage der rechtswidrigen Regelung ausgestellten Knöllchen und Bußgeldbescheide. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die während der Geltungsdauer der Fußgängerzone Bußgelder zahlen mussten, sollten nun aktiv werden.
Rechtsanwälte empfehlen, dass sich Betroffene schriftlich an die Stadt Bergisch Gladbach wenden und unter Verweis auf das Urteil eine Rückerstattung der gezahlten Beträge fordern. Bereits ausgestellte Bußgeldbescheide könnten ebenfalls angefochten werden, da sie auf einer Maßnahme basieren, die das Verwaltungsgericht als nicht rechtens eingestuft hat.
Frank Samirae, ein Unternehmer aus der betroffenen Schloßstraße, der das Urteil erwirkt hat, äußerte sich erleichtert über den Beschluss: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Erfolg für mich, sondern für alle Händler und Geschäftsleute in Bensberg. Der Zugang unserer Kunden und die Freiheit unserer wirtschaftlichen Betätigung dürfen nicht durch willkürliche Maßnahmen eingeschränkt werden.“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hebt die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze im Verwaltungshandeln hervor. Es ist nun an der Stadt, auf berechtigte Rückforderungen zu reagieren und ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen.
Betroffene können sich an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wenden und das Urteil (Aktenzeichen 18 L 2487/24) als Grundlage für ihre Forderungen anführen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt zeitnah eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Bürger findet.
Hierzu gibt es einen Musterbrief der per E-Mail zur Adresse u.unrau@stadt-gl.dean die Leiterin der Ordnungsbehörde in Bergisch Gladbach geschickt werden kann.
Betreff: Rückerstattung von Bußgeldern aufgrund rechtswidriger Fußgängerzone in der Schloßstraße
hiermit fordere ich die Rückerstattung des von mir gezahlten Bußgeldes, das im Zusammenhang mit der rechtswidrig eingerichteten Fußgängerzone in der Schloßstraße in Bensberg erhoben wurde.
Wie dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Januar 2025 (Aktenzeichen 18 L 2487/24) zu entnehmen ist, wurde die Fußgängerzone als rechtswidrig eingestuft. Damit sind auch sämtliche darauf basierenden Maßnahmen, einschließlich der ausgestellten Bußgeldbescheide, nichtig.
Ich bitte Sie daher, den von mir gezahlten Betrag in Höhe von [Betrag einfügen] unverzüglich auf folgendes Konto zu erstatten:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC, falls erforderlich]
Alternativ bin ich bereit, den Betrag auf anderem von Ihnen genannten Wege erstattet zu bekommen.
Für den Fall, dass meiner Forderung nicht entsprochen wird, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich danke Ihnen für Ihre Bearbeitung meines Anliegens und bitte um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.
Dieser Brief kann direkt per E-Mail an u.unrau@stadt-gl.de gesendet werden. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen vollständig und korrekt einzutragen.
Seit dem 9. Januar ist die Echtzeit-Überweisung in Europa flächendeckend verfügbar. Überweisungen in Euro können nun rund um die Uhr empfangen werden. Ab Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen diese innerhalb von zehn Sekunden ausführen. Das neue Verfahren soll den Zahlungsverkehr deutlich beschleunigen und für Verbraucher bequemer gestalten.
Wie funktioniert die Echtzeit-Überweisung?
Mit der Echtzeit-Überweisung wird das überwiesene Geld innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben, unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit. Sowohl Absender als auch Empfänger werden sofort über den Erfolg der Transaktion informiert. Damit entfällt das bisherige Warten auf den nächsten Bankarbeitstag. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU ist die Einführung ab 2027 geplant.
Kosten und Vorteile
Die Gebühren für Echtzeit-Überweisungen dürfen nicht höher sein als für Standardüberweisungen. Banken, die bisher zusätzliche Gebühren verlangt haben, dürfen dies nicht mehr tun. Damit wird die Echtzeit-Option für Verbraucher attraktiver und erschwinglicher.
Sicherheitsaspekte im Fokus
Ein Abgleich von Kontonummer und IBAN-Empfängernamen sorgt dafür, dass das Geld den richtigen Empfänger erreicht. Falls etwas nicht übereinstimmt, warnt das System, bevor die Überweisung freigegeben wird. Verbraucher sollten besonders aufmerksam bleiben, da die Rückholung von Geld bei einer Echtzeit-Überweisung deutlich schwieriger ist.
Zusätzlich können Kund:innen Höchstbeträge für Echtzeit-Überweisungen festlegen, um Missbrauch zu erschweren. Besonders wichtig ist es, beim Online-Banking keine verdächtigen Links anzuklicken, um sich vor Phishing-Angriffen zu schützen.
Echtzeit als neuer Standard
Bislang wurden Echtzeit-Überweisungen nur selten genutzt, da viele Banken dafür zusätzliche Gebühren verlangten. Mit der neuen Regelung wird die Option zu einem standardisierten Angebot, das den Zahlungsverkehr erheblich vereinfacht. Verbraucher können künftig schneller, sicherer und bequemer Geld transferieren – ein Schritt in eine modernere Finanzwelt.
Bergisch Gladbach – Zwei Einbrüche in Büroräume in Gronau sorgen für Aufregung. Am Dienstagmorgen (09.01.) wurde die Polizei zu einem Wohn- und Geschäftsgebäude an der Ferdinandstraße gerufen. Gegen 06:30 Uhr entdeckten Mitarbeiter dort einen Einbruch. Die Täter hatten die Eingangstür gewaltsam aufgebrochen und aus den Büroräumen eine Bargeldsumme im unteren vierstelligen Bereich entwendet. Der letzte Kontrollgang fand am Vorabend gegen 17:30 Uhr statt.
Zweiter Einbruch in derselben Nacht
Nur wenige Stunden später, gegen 09:35 Uhr, wurde in der nahegelegenen Straße Am Kuhlerbusch ein weiterer Einbruch festgestellt. Auch hier verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt, indem sie die Eingangstür eines Bürogebäudes aufbrachen. Aus einem der Büros wurde ebenfalls ein unterer vierstelliger Betrag entwendet. Der Einbruch ereignete sich zwischen dem Abend des 8. Januar (21:00 Uhr) und dem Morgen des 9. Januar.
Ermittlungen und Spurensicherung
In beiden Fällen hat die Polizei eine Strafanzeige aufgenommen und Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Es wird vermutet, dass ein Zusammenhang zwischen den Taten bestehen könnte, da die Vorgehensweise der Täter ähnlich war und die beiden Tatorte in geringer Entfernung zueinander liegen.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei Rhein-Berg sucht nun Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Umgebung der Ferdinandstraße oder Am Kuhlerbusch bemerkt haben. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 2 unter der Telefonnummer 02202 205-0 entgegen.
Die Polizei rät Unternehmen und Gewerbetreibenden zudem, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und Einbruchsschutzmaßnahmen zu verstärken.