Ab dem 1. April 2023 wird die Stadt Bergisch Gladbach ein „digitales Amtsblatt“ einführen, das als offizielle Quelle für öffentliche Bekanntmachungen dienen wird. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 28. März 2023, beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen, die per Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, zukünftig im Internet veröffentlicht werden.
Bislang wurden die Bekanntmachungen in den beiden Tageszeitungen „Kölner Stadt-Anzeiger“ und „Bergische Landeszeitung“ veröffentlicht. Mit der Einführung des digitalen Amtsblatts wird die Stadt Bergisch Gladbach eine erhebliche Entlastung des städtischen Haushalts erreichen und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, einzelne Bekanntmachungen einfach online zu finden.
Die Maßnahme ist Teil des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes, das mit dem Etat 2023 beschlossen wurde. Neben der Einsparung von Anzeigenkosten soll das neue Verfahren auch eine deutliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bringen, die öffentliche Bekanntmachungen schnell und einfach im Internet finden können.
Das digitale Amtsblatt wird auf den städtischen Internetseiten unter der Rubrik „Digitales Amtsblatt“ verfügbar sein. Ab dem 1. April 2023 gelten städtische Bekanntmachungen als vollzogen, wenn sie dort veröffentlicht wurden. Bebauungsplanverfahren und andere offizielle Bekanntmachungen, die aufgrund spezieller Rechtsvorschriften in gedruckter Form zu veröffentlichen sind, werden weiterhin auch an anderer Stelle (öffentliche Medien) bekanntgemacht.
Zusätzlich werden öffentliche Bekanntmachungen im historischen Rathaus Bergisch Gladbach sowie im technischen Rathaus Bensberg zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslage der Informationsmedien befindet sich im Foyer beider Rathäuser.
Das Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach kann unter www.bergischgladbach.de/amtsblatt.aspx eingesehen werden. Die erste Ausgabe des digitalen Amtsblatts wird zum 1. April 2023 mit fünf Satzungen erscheinen, die in der letzten Ratssitzung beschlossen wurden.