Archiv | August, 2012

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Neue Rettungswache West und Feuerwehrhaus in Refrath in Betrieb genommen

19 August 2012 von Darian Lambert

“Wir sind nun schneller vor Ort, wenn rettungsdienstliche Hilfe benötigt wird”, beschreibt Stadtbrandinspektor Jörg Huppatz die Notwendigkeit, einen Rettungswagen in Refrath zu stationieren. Mit rund 26.500 Einwohnern ist Refrath der größte Stadtteil von Bergisch Gladbach. Bislang musste im Notfall einer der beiden Rettungswagen von der Feuer- und Rettungswache Süd in Bensberg nach Refrath entsandt werden. Grundlage für die Entscheidung für die Verlegung eines Rettungswagens nach Refrath bildet der für die Stadt Bergisch Gladbach geltende Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Am gleichen Standort der neuen Rettungswache West befand sich bis zu Beginn der Bauarbeiten im November 2010 das alte Feuerwehrhaus Refrath. Das Gebäude bedurfte einer grundlegend neuen Konzeption eine Sanierung hätte hier nicht mehr ausgereicht. Die Doppelnutzung des Neubaus durch Rettungsdienst und Brandschutz konnten den Kostenaufwand für beide Maßnahmen erheblich verringern.

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Refrath hat sich somit erheblich verbessert.

Im neuen Gebäude sind stationiert:

Rettungswache:

  • 1 Rettungswagen (RTW) im 24-Stunden-Dienst
  • 1 Krankentransportwagen (KTW) im Tagesdienst

Feuerwehrhaus:

Ehrenamtlicher Löschzug Refrath mit 2 Löschgruppenfahrzeugen (LF 10/6 und LF 8/6) sowie ein Mannschaftstransportwagen (MTW)

 

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„M“ – Erlebnisgastronomie eröffnet in Refrath

18 August 2012 von Darian Lambert

Die gespenstische Abendruhe im Zentrum von Refrath wird wohlmöglich bald ein jähes Ende finden. Ein neues Restaurant könnte Refrathcity wiederbeleben. Es ranken sich bereits viele Gerüchte um das neue Etablissement. Wir wollen ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Der Betreiber des „M – Wish it, dream it, do it“ Herr Jonas steht kurz vor der Vollendung der Arbeiten. Die Erwartungen sind groß. Bis zu 300 Sitzplätze bietet das Restaurant am Peter Bürling Platz. Der Bedarf an moderner Gastronomie dürfte in jedem Fall bestehen. Das „Touch Down“ ein Restaurant im american Style auf der Lustheide, welches eine ähnliche Zielgruppe haben düfte, ist regelmäßig ausgebucht. Vom neuen „M“ ist uns sogar eine Schnappschuss es Innenlebens gelungen. Es sieht wirklich vielversprechend aus.

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Internet verändert Fußgängerzone

16 August 2012 von Darian Lambert

Die Existenz vieler Einzelhändler könnte bald auf dem Spiel stehen. Das Internet hat das Einkaufsverhalten auch in Deutschland verändert. Um 5,4 % sinken die Besucherzahlen der Passanten, die in Deutschlands Fußgängerzonen einkaufen gehen (Quelle: Jones Lan LaSalle). Auch in Bergisch Gladbach bekommt man dies zu spüren. Die Bensberger Einkaufsmeile versucht gegenzusteuern und nun autofreundlich mehr Besucher anzulocken. Aus der ehemaligen Fußgängerzohne wird eine „Drive Through Zone“.  Schuld am Rückgang der Einzelhandelsumsätze ist aber nicht nur die Infrastruktur, sondern das Internet. Im World Wide Web werden mittlerweile 24 % aller Bücher umgesetzt. Damit hat sich der Umsatzanteil im Vergleich zum Jahr 2001 verzehnfacht. Im Umkehrschluss sinken die Umsätze der traditionellen Buchhändler jedes Jahr aus Neue. Ein ähnliches Schicksal droht Elektronikfachmärkten und damit auch den großen Handelsketten wie Media-Saturn.

Der Andrang von Mietinteressenten auf Deutschlands Toplagen blieb trotz alledem erstaunlich stabil. In den B-Lagen großer Städte und auf dem Land sieht die Lage hingegen trübe aus. Die Mietpreise fallen hier rapide. Vor allem kleine Einzelhändler können außerhalb der Toplagen kaum mehr gegen die mächtigen Internetanbieter mithalten. Bei sinkenden Umsätzen können sich jedoch weniger Einzelhändler wie vor der Zeit des Onlineshopping eine Ladenmieten in einer Toplage leisten – ein Teufelskreis. Entlegenen Stadtteilen, Dörfern und auf dem Land droht die Verödung.

Selbst der Handel in der Kölner Schildergasse hat mit dem Einfluss des Onlineshopping hart zu kämpfen. Bereits am 14. Juli 2012 schloss die Buchhandlung Thalia Ihr 3500 qm großes Geschäft im Herzen von Köln. Ob die Einkaufsmeilen in Bergisch Gladbach vom Angebot auf Dauer attraktiv genug sind um sich gegen die Verödung zu stemmen bleibt abzuwarten – Ausblick und Progrognose sind leider negativ.

 

 

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In der Auen nun mit Tempo 50

15 August 2012 von Darian Lambert

Bergisch Gladbachs Stadtverwaltung muss nunmehr auf Anweisung der Bezirksregierung Köln die Tempo 30 Zone in Refrath auf der Strase in der Auen auflösen. Die Kölner monieren, dass ein schlüssiges Verkehrskonzept fehlt. „Lediglich das Erwähnen, dass ein Konzept vorsieht, die Straße Lustheide und Dolmanstraße als Durchgangsstraßen zu deklarieren und die Straße In der Auen zu entlasten, reicht nicht aus“, heißt es in dem Schreiben der Behörde.  Im Bereich zwischen Bahnübergang und Einmündung Immanuel-Kant-Straße bleibt das Tempolimit 30 jedoch erhalten.

Bürgermeister Lutz Urbach ein Unterstützer der die Bürgerinitiative In der Auen/Beningsfeld ist machtlos. „Wir haben ein klare Anweisung von der Bezirksregierung.“ meint Urbach hierzu. Die Bürgeriniative kündigte derweil an auf politischer Ebene in Bergisch Gladbach weiterhin für eine Verkehrsberuhigung zu kämpfen.

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Beschäftigtendatenschutz – Gesetz steckt fest

14 August 2012 von Darian Lambert

Die Bundesregierung hat bereits einige Gesetztesflops produziert. Gesetzesflops wurden gar nicht umgesetzt, verschoben und sogar rückabgewickelt. Andere wichtige Reformgesetze wie z.B. das erneuerbare-Energien-Gesetz werden massiv kontakariert. Eine weitere wichtige Reform der Beschäftigtendatenschutz scheint festzstecken – obwohl einst im Koalitionsvertrag noch alles ganz klar zu sein schien.

Um das Beschäftigendatenschutzgesetz ist es ruhig geworden. Seit 1,5 Jahren wird in Berlin das Gesetzesvorhaben zum Datenschutz in der Arbeitswelt diskutiert, erinnert sich Wolfgang Bosbach MdB (CDU). Da unsere Redaktion überraschend darüber informiert wurde, dass die Bundesregierung das neue Gesetzesvorhaben noch im Herbst im Innenausschuss auf den Weg bringen möchte, haben wir dies um Anlass genommen Politiker aller Couleur hierzu zu befragen und die Hintergründe zu durchleuchten. Einen guten Einblick verschafft eine von unabhängiger Seite zusammengestellte Synopse.

Schauen wir uns zuerst die Kritikpunke der Gewerkschaften (Arbeitnehmerseite) an. Die IG Metall kritisiert den Gesetzesentwurf von Union und FDP scharf:

„Der von der jetzigen Regierungskoalition dann beschlossene Gesetzesentwurf hat den Namen Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht verdient. Er schafft vielmehr die Legitimation für die Arbeitgeber, sowohl bei Anbahnung als auch bei Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses auf persönliche Daten der Beschäftigten zuzugreifen:

– Entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt.
– Anlasslose Screenings, wie sie bei der Deutschen Bahn skandalisiert worden sind, werden zukünftig legitimiert.
– Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung wird erheblich ausgeweitet.
– Der Arbeitgeber erhält die Befugnis, vom Beschäftigten die Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen zu verlangen, wenn er Zweifel an der weiteren Eignung für die ausgeübte Tätigkeit äußert.“

Hiermit haben wir Wolfgang Bosbach konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Der Bundestagsabgeornete reagierte prompt und nahm sich sogar ein paar Stunden Zeit um Stellung zu nehmen. Zunächst wurden wir damit überrascht, dass laut Wolfgang Bosbach die Bundesregierung nicht beabsichtigt, das neue Gesetzesvorhaben noch im Herbst im Innenausschuss einzubringen, denn es steht bis heute garnicht auf der Tagesordnung. In dieser Sache fragte Bosbach nochmals tagesaktuell direkt in Berlin bei Dr. Heinke nach. Es gibt wohl Anträge der Oppositionsfraktion aber nicht das Vorhaben zur Verabschiedung des Gesetztesentwurfes durch die Bundesregierung. Trotz dieser Überraschung fragen wir genauer nach:

 

GL Aktuell: Herr Bosbach entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt, behaupten die Gewerkschaften. Was sagen Sie dazu?

Wolfgang Bosbach: Dass ist schlicht falsch. Da behaupten die Gewerkschaften etwas schlicht Falsches. Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine offene oder verdeckte Videoüberwachung handelt. Bei der offenen Videoüberwachung haben wir doch kein Rechtsproblem. Das Rechtsproblem haben wir doch bei der geheimen Videoüberwachung, bei welcher der Mitarbeiter doch garnicht weiss dass er gefilmt wird. Da sagt die aktuelle Rechtssprechnung, hier sei nur unter ganz engen Vorraussetzungen Videoüberwachung möglich. Die Arbeitgeber sagen hierzu, dass die Rechtssprechung hier genügend ausdifferenziert sei, dass könne so bleiben. Die Arbeitnehmer wollen hiergegen die Videoüberwachung generell verbieten. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber alles bei der Staatsanwaltschaft anzeigen muss, da die Polizei ja die geheime Videoüberwachung durchführen darf. Da ist nun wirklich die Frage ob man das will. Mancher Arbeitgeber will die Polizei bei sich garnicht im Haus haben.

GL Aktuell: Was sind Ihrer Meinung nach die Verbesserungen, welche dieses neue Gesetz mit sich bringt?

Wolfgang Bosbach: Vieles was in der Rechtssprechung von den Gerichten unterschiedlich beantworetet wird nun im Gesetz festgelegt. Es herscht dann endlich Rechtsklarheit. Ob das, was dann im Gesetz steht eine Verbesserung oder Veschlechterung ist, ist eine sehr individuelle Frage. Nehmen wir mal die verdeckte Videoüberwachung. Diese soll generell verboten werden, dagegen läuft der Handel Sturm. Man behauptet, dies sei eine Verbesserung für Diebe aber nicht für Arbeitgeber.

GL Aktuell: Thema anlasslose Screenings. Herr Bosbach, worum gehts da überhapt?

Wolfgang Bosbach: Es geht um Korruptionsbekämpfung. Hier ist zunächst die Frage, ob man dies anonymisert oder personalisiert gemacht wird. Wenn Sie einen großen Betrieb haben und den konkreten Verdacht einer Straftat haben, dann können Sie Anzeige erstatten damit von amtswegen ermittelt wird. Dann kommt das das ganze Programm aus der Strafprozessordnung Befragung, Hausdurchsuchung etc. Wenn Sie jedoch präventiv tätig werden sollen, dann geht es jedoch nicht um personenbezogene Daten. Wäre es nicht interessant zu erfahren ob Überweisungen von der Firma auf das Privatkonto eines Mitarbeiters erfolgt sind? Gegen die Auswertung nicht personenbezogener Daten hat ja nochnichteinmal der Bundesbeauftragte für den Datenschutz etwas. Wie will man sonst präventiv gegen Korruption vorgehen?

Von Seiten der SPD ist man jedoch wenig begeistert vom bisherigen Gesetzesentwurf. Kritische Worte findet Marco Pagano von der Kölner SPD:

GL Aktuell: Wir konnten in der Synopse nicht sehen dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll. Im Gegenteil sie soll verboten werden (verdeckte Überwachung). Wie sehen Sie das?

 

Marco Pagano: Grundsätzlich gilt für mich, dass die Videoüberwachung von Betriebseinrichtungen nichts Schlimmes ist. Sie dient u.a. der Sicherheit aller Beteiligten. Allerdings sind Beschäftigte über eine solche Überwachung im Betrieb zu informieren. Eine vollumfängliche Videoüberwachung gehört dabei allerdings verboten. Dies gilt ebenfalls für höchst sensible Bereiche wie Umkleideräume oder den Sanitärbereich.Die Pläne der Schwarz/Gelben-Bundesregierung öffnen aber gerade in diesem Punkt die Tore, wenn eine grundsätzliche Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle ermöglicht werden soll. Dies kann alles bedeuten.

GL Aktuell: Wo sind die wesentlichen Veränderungen zu aktuellen Rechtslage?

Marco Pagano: Neben der Videoüberwachung sehe ich hier beispielsweise das Aufweichen des Gesetzes, in dem Abweichungen in Form von Betriebsvereinbarungen oder durch Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt werden. Dadurch kann der Schutz der Beschäftigten in der Praxis kontinuierlich ausgehöhlt werden.

Marco Pagano: Problematisch ist ebenfalls die Aufweichung hinsichtlich der Auswertung von Telefongesprächen oder Mails mit der Erweiterung auf „schwerwiegende Pflichtverletzungen“. Diese nicht weiter definierte Begrifflichkeit ermöglicht einen Blanko-Scheck bei der Überwachung. Hier Bedarf es vielmehr konkreter Definitionen zum Schutz der Arbeitnehmer und gleichsam der Arbeitgeber, die deren berechtigte Interessen zum Schutz des Unternehmens gerecht werden.

GL Aktuell: Was würde sich zum Positiven und was zum Negativen verändern wenn dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt wird?

Marco Pagano: Grundsätzlich würde dem Arbeitgeber die Sammlung von Informationen über Beschäftigte und deren Überwachung vereinfacht. Der Schutz der Beschäftigten wird durch die Neuerungen vielmehr reduziert als gestärkt, so dass man hier nicht mehr über ein wirkliches „Schutz-Gesetz“ sprechen kann.

Es Bedarf letztlich eines Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten, das diesen Namen auch verdient. Hierzu fordert die SPD:
– Neben den üblichen verbotenen Fragen zu Religion, Sexualität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Vorstrafen, Gesundheit und so weiter darf auch nicht nach Schwangerschaft oder der Ausübung eines Ehrenamtes gefragt werden.
– Der Arbeitgeber darf sich nicht bei Dritten über den Bewerber erkundigen.
– Der Arbeitgeber darf keine öffentlich zugänglichen Daten, zum Beispiel aus dem Internet, über den Bewerber erheben.
– Muss sich ein Bewerber arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, darf der Arbeitgeber nicht die Ergebnisse der Untersuchung mitgeteilt bekommen. Er darf lediglich erfahren, ob der Arzt den Bewerber oder die Bewerberin für die Tätigkeit als geeignet einstuft oder nicht.
– Wenn ein Arbeitgeber Daten erhebt, muss er sie umfassend nennen und begründen – und darf das auch nicht nachträglich ändern.
– Werden Daten etwa an Subunternehmer weitergegeben, muss der Beschäftigte informiert werden, was und warum es weitergegeben wurde.
– Beschäftigte sind über Videokontrollen umfassend aufzuklären.
– Die Videoüberwachung in auch privat genutzten Räumen wie Sanitär- oder Pausen- oder Umkleideräumen ist verboten.
– Die generelle Videoüberwachung von Beschäftigten zur Qualitätskontrolle ist verboten.
– Biometrische Daten dürfen nicht der Speicherung von Eingangs- und Ausgangsdaten dienen.
– Telekommunikationsverkehrsdaten dürfen nur anlassbezogen und auf tatsächlichem Fehlverhalten beruhend und dokumentiert genutzt werden.
– Eine generelle Inhaltskontrolle insbesondere zu Zwecken der Qualitätssicherung durch Mithören/Mitschneiden von Telefonaten ist auch bei Beschäftigten in Call-Centern nicht erlaubt.
– Es besteht ein ausdrückliches Verwendungs- und Verwertungsverbot für unrichtige oder unzulässig erhobene Daten. Außerdem dürfen Beschäftigte nicht gemaßregelt werden, wenn sie unzulässige Auskunftsersuche des Arbeitgebers unrichtig beantworten.

Lasse Pütz hat bereits gegen Wolfgang Bosbach bei der Bundestagswahl im Rheinisch Bergischen Kreis kandidiert. Von Ihm kommt eine der interessantesten Stellungnahmen wie wir finden:

Die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzes ist grundsätzlich zu begrüßen. Gesetzliche Regelungen, die für eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz schützen, sind geboten. Leider wird jedoch der jetzige Entwurf der Bundesregierung diesen Erfordernissen in keiner Weise gerecht. Die Gesetzesinitiative geht vollständig in die falsche Richtung. Statt dem Grundrechtsschutz im Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, werden die Interessen der Arbeitgeber an einer Ausforschung und Überwachung seiner Angestellten in den Vordergrund gestellt. Wie die Datenskandale bei der Bahn, Lidl oder auch der Telekom zeigen, sind vielmehr klare Begrenzungen und Verbote bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten sowie Regelungen zum Schadenersatz bei Verstößen gegen das Gesetz geboten.

Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, müsste in einem eigenen Gesetz und nicht im BDSG geregelt sein. Es entsteht der Eindruck, dass die Regierung die Regelungen in einem anderen Gesetz „verstecken“ will. Hierzu passt auch, dass die Normen nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftig sind. Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe wie „erforderlich“, „verhältnismäßig“ oder „betriebliche Gründe“ tragen die Gefahr von Willkür und Rechtsunsicherheit in sich. Ein gutes Gesetz sieht anders aus.

Betrachtet man die Inhalte des Entwurfes, fällt sofort ins Auge, dass die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt werden soll. Bald könnte – entgegen der jetzigen Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts – fast das ganze Betriebsgelände und damit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Kameras überwacht werden. Zwar mag die verdeckte Videoüberwachung für unzulässig erklärt werden, jedoch war diese auch bisher nur in ganz wenigen Situationen (Notwehr) zulässig. Auch wird das Fragerecht des Arbeitgebers erheblich ausgeweitet.

Das Beschäftigungsverhältnis ist keine Beziehung auf einer Augenhöhe. Dass die Möglichkeit bestehen soll, dass durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder durch die Einwilligung von jedem einzelnen Beschäftigten der – schon sehr geringe – Schutzstand des geplanten Gesetzes unterschritten werden kann, ist folglich reine Augenwischerei. Letztlich zeigen solche Regelungen nur, dass die Bundesregierung keine Ahnung von der Struktur eines Arbeitsverhältnisses hat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zumeist abhängig von ihrem Arbeitgeber, eine „freiwillige Einwilligung“ ist in der Realität damit ein Hohn.

Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz nichts zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen. Der Ansatz des Gesetzes geht vielmehr in die Richtung den Schutz der Arbeitnehmer dem Kontrollwunsch der Unternehmen unterzuordnen. Die Regierung verkennt, dass Vertrauen der wichtigste Baustein für Unternehmenserfolg ist. Das geplante Gesetz fördert eine Kultur des Misstrauens.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesdatenschutzgesetz ist leider so verkorkst, dass er nur in Gänze abgelehnt werden kann. Die bestehenden guten Entwürfe (z.B. der SPD Fraktion) sollten aufgegriffen und in einer Diskussion mit den relevanten Beteiligten (z.B. den Gewerkschaften) diskutiert und angepasst werden.

Andrej Hunko MbB von der Linkspartei stößt in das gleiche Horn wie die SPD. Er sieht keine Verbessungen durch das Gesetz für die Beschäftigten.

GL Aktuell: Wir konnten in der Synopse nicht sehen dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll. Im Gegenteil sie soll verboten werden (verdeckte Überwachung) Wie sehen Sie das?

Andrej Hunko: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbietet zwar die heimliche Videoüberwachung, er erlaubt aber explizit die offene Überwachung. Dadurch schließt das Gesetz eine Grauzone, allerdings mit dem Nachteil, dass nun Videoüberwachung legal möglich ist, wenn dies durch die „Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ begründet wird. Diese Interessen werden allerdings nur sehr schwammig formuliert, so dass eine Ausweitung der offenen Videoüberwachung wahrscheinlich ist. Das halte ich für inakzeptabel.

GL Aktuell: Wo sind die wesentlichen Veränderungen zu aktuellen Rechtslage? Was würde sich zum Positiven und was zum Negativen verändern wenn dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt wird?

Andrej Hunko: Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist im Wesentlichen eine Verschlimmbesserung des ohnehin schlechten Status Quo: Es ist richtig, dass das bestehende Gesetz unzureichend ist und überarbeitet werden muss. Der Gesetzentwurf der Regierung tut dies jedoch auf eine Weise, die am Ende keine Richtungsänderung im Sinne der Interessen und Rechte der Beschäftigten bedeutet, wie es DIE LINKE fordert. Stattdessen orientiert sich die Bundesregierung an Unternehmensinteressen. Dies zeigt sich z. B. bei dem genannten Beispiel der Videoüberwachung, aber auch in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses: Hier sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber „mit Einwilligung des Beschäftigten“ auch solche Daten erheben darf. Realität würde jedoch sein, dass beispielsweise eine Bewerberin schwer nein sagen kann, weil sie dann höchstwahrscheinlich die Stelle nicht erhält. Der Gesetzentwurf stellt keine Verbesserung des kritikwürdigen Zustands dar. Aus diesem Grund lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

GL Aktuell: Wir hatten einen Hinweis das das Beschäftigtendatenschutzgesetz im September im Innenausschuss behandelt werden soll. Wolfgang Bosbach zeigte sich überrascht, er wusste davon nichts. Liegen Ihnen / der Linken Infos vor wann hier was zur Abstimmung kommt?

Andrej Hunko: Vor der Sommerpause war das Beschäftigtendatenschutzgesetz im Innenausschuss auf- und dann wieder abgesetzt worden. Seitdem haben wir keine weiteren Informationen über eine mögliche erneute Aufsetzung erhalten.

Ich halte es jedoch für wahrscheinlich, dass das Gesetz nach der Sommerpause wieder aufgesetzt wird, die Bundesregierung versucht zur Zeit möglichst viel durch den Bundestag zu peitschen.

 

Kommentar:

Einen Gesetzentwurf zu verabschieden, mit welchem weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmerseite zufrieden ist wird sehr schwierig werden. Wir  mussten uns jedoch mit dem Thema und dem Gesetzentwurf genau beschäftigen um nicht blind auf die oft platten und zuweilen nicht stichhaltigen Argumente beider Seiten zu hören. Dem Argument der Rechtsklarheit konnten wir uns nicht verschließen, jedoch sehen wir nicht unbedingt wo hier Daten nun besser geschützt werden. Während wir uns die Synopse zu Gemüte führten fiel uns auf, dass in der Tat die verdeckte Videoüberwachung verboten werden soll. Dies halten wir nicht unbedingt für sinnvoll. Ebenso kann es auch nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn die Gewerkschaften genau das Gegenteil behaupten. Die IG Metall Esslingen hat uns mit dem Punkt „die Möglichkeit der Videoüberwachung wird deutlich ausgedehnt“ doch ein wenig verärgert. Vergleichbar groß war unser Ärger aber auch über die Ansicht von Wolfgang Bosbach zu den verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch. Bei dem Statement: „Es gibt keine verbotenen Fragen. Es gibt aber Fragen wo Sie dann lügen dürfen als Bewerber.“ schlackerten uns doch gewaltig die Ohren. Ein Glück ist der Bundestagsabgeordnete im restlichen Themenkomplex sachlicher geblieben. Dass Diskriminierung verboten ist und zu unglaublich hohen Schäden in der Wirtschaft führt hat sich wohl noch nicht ganz bis in die Spitze der Union herumgesprochen.

Datenschutz ist eigentlich ein Topthema für die Piratenpartei. Leider war man von Seiten der bergischen Piraten diesmal nicht in der Lage eine Stellungnahme abzugeben. Auch Konstantin von Notz MdB (Grüne) gelobte eine Stellungnahme nachzureichen, sein Büro war leider aufgrund eines Wasserschadens in Seenot geraten.

Den vorliegenden Gesetztesentwurf halten wir für unausgereift. Er wird für keine Seite wesentliche Verbesserungen bringen, mal von der Rechtsklarheit abgesehen. Wenn keine Seite, also weder die Arbeitnehmerseite noch die Arbeitgeberseite, mit diesem Gesetz zufrieden sein wird, dann kann man es doch eigentlich auch lassen war unser Vorschlag. Dem stimmte sogar Wolfgang Bosbach zu. In einem Punkt geben wir aber auch der Gewerkschaft recht: Mit dem Schutz von Grundrechten im Arbeitsverhältnis hat der vorliegende Gesetzesentwurf nicht genug zu tun.

Es bleibt nun abzuwarten ob in dieser Legislaturperiode hier noch ein produktiver Konsenz gefunden werden kann, oder ob man es nicht besser der nächste Regierung überlässt, das Beschäftigtendatenschutzgesetz völlig neu zu konzipieren.

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Gladbacher Politiker zensiert Occupy Bewegung

13 August 2012 von Darian Lambert

Willie Obst, ein Aktivist der kölner Occupy Bewegung versuchte an der politischen Diskussion in Bergisch Gladbach teilzunehmen. Über die Facebookgruppe „Politik in Bergisch Gladbach“ machte er zunächst auf die Räumung des Occupy Camp in Frankfurt aufmerksam. Sein Beitrag wurde kurzerhand von den Administratoren Georg Watzlawek (Redakteur beim Handelsblatt) und Werner Schmitz-Dietsch (MdR, CDU Fraktion) gelöscht. Als Grund wurde der fehlende Lokalbezug zur Gladbacher Politik ins Feld geführt. Doch mit lokalen Themen konterte Obst den harten Durchgriff der Administration. Er postete zwei Links auf kritische Artikel der Linkspartei in denen die vermeindliche Vetternwirtschaaft in der Stadt Bergisch Gladbach angeprangert wird:

http://www.linksfraktion-gl.de/2011/11/14/ein-gschm%C3%A4ckle-bleibt-eines-von-steuerverschwendung-vetternwirtschaft-und-korruption/

http://www.linksfraktion-gl.de/themen/fu%C3%9Fg%C3%A4ngerzone/

Die Reaktion erfolgte erwartungsgemäß prompt. Willie Obst wurde aus der Gruppe verbannt und von der politischen Diskussion ausgeschlossen. Hierzu erklärt Obst:

„Bergisch Gladbach ist ja bereits durch die mediale Berichterstattung in Veruf geraten. Die dort regierende CDU / FDP Mischpoke durfte ich jetzt auch live erleben. Das hätte ich ja nicht gedacht.“

Zensur ist im Internet nicht gerne gesehen und führt regelmäßig zu Aufruhr in der Bloggerszene, insbesondere wenn versucht wird Fakten unter den Tisch zu kehren.

Obst führt weiter aus: „Wenn man hier nicht auf der gleichen politischen Linie ist wird man hier hart ausgeblendet. Das sind ja fast italienische Verhältnisse wie unter Berlusconi. Ich kann mir natürlich denken das Occupy kein einfaches und oft auch kein gern gesehenes Thema ist für die Unionspolitiker im Bergischen. Der Name Bürgerportal für die Betreiber dieser Diskussionsgruppe passt aber nicht, da hier munter gelöscht und die abweichende Meinung unterdrückt wird. Es sollte vielmehr Regierungsportal oder Amigogruppe heissen. Wir in Köln maßen uns soetwas jedenfalls nicht an.“

Früher galt das weltweite Netz als Heimstadt für freie Meinungsäußerung, ungehinderte Kommunikation und Internationalität. Doch heute sehen wir viele Bestrebungen, diese Freiheiten immer weiter einzuschränken.

„Die Rechte der Bürger werden hier kommerziellen und politischen Interessen geopfert. Auch Bergisch Gladbach ist von dieser Unsitte betroffen. Leider kann ich das nun auch persönlich bestätigen.“ schließt Obst.

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Flitzerblitzer 13.08.2012 – 17.08.2012

12 August 2012 von Darian Lambert

 

Die Polizei informiert jede Woche darüber, wo sie Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Hier unser Update für die aktuelle Woche.

Montag, 13.08.2012
Bergisch Gladbach, Alt-Refrath
Bergisch Gladbach, Hasenweg
Overath, Ferrenberg Strasse
Overath, Bensberger Strasse, L136

 

Dienstag, 14.08.2012
Bergisch Gladbach, Neufeldweg
Bergisch Gladbach, Frankenforster Straße
Wermelskirchen, Neuenhaus, B51
Burscheid, Friedrich-Goetze-Straße

 

Mittwoch, 15.08.2012
Bergisch Gladbach, Nittumer Weg
Bergisch Gladbach, Romaneyer Strasse, B506
Kürten, Kölner Strasse, B506
Kürten, Wipperfürther Straße

 

Donnerstag, 16.08.2012
Bergisch Gladbach, Paffrather Straße
Bergisch Gladbach, Hermann-Löns-Straße
Odenthal, Bergstraße
Odenthal, Altenberger Dom Straße

 

Freitag, 17.08.2012
Bergisch Gladbach, Refrath, In der Auen
Bergisch Gladbach, Hufer Weg
Rösrath, Brander Straße
Rösrath, Hauptstraße

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Verschlüsselungstrojaner schlägt zu

12 August 2012 von Darian Lambert

Der Windows-Verschlüsselungstrojaner, eine besonders aggressive Variante des BKA-Trojaners, versucht von Computernutzern Geld zu erpressen.

„Keinesfalls darf Geld an die Kriminellen gezahlt werden.“ rät Frank Samirae Inhaber der IT Firma EDV-SERVICE Samirae und führt weiter aus: „Wenn Sie der Zahlungsaufforderung der Abzocker nachkommen, sind nicht nur Ihre Daten weg, sondern auch Ihr Geld. Ihre Daten bekommen Sie nicht wieder entschlüsselt wenn Sie der Erpressung nachgeben. Das kann man sich daher sinnvollerweise ersparen.“ Der Computervirus versperrt vermeintlich im Namen der Bundespolizei, der GVU oder anderer Organisationen den Zugriff auf den Rechner und fordert den Nutzer in der Regel auf, ein Lösegeld in Höhe von 50 bis 100 Euro über die anonymen Bezahlverfahren Ukash oder Paysafecard zu zahlen. Darüber hinaus verschlüsselt der Trojaner auch noch die Dateien auf der Festplatte. „Die Dateien, welche der Virus verschlüsselt, müssen mit speziellen Methoden und von erfahrenem IT Personal wieder entschlüsselt werden. Damit ist es aber noch nicht ganz getan. Um Wiederholungen dieser Art zu vermeiden muss ein gute Sicherheitssoftware auf dem Computer installiert und das System geschützt werden.“ berichtet Samirae und verweist auf den Rat der Behörden. „Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) raten den Betroffenen, die vom Computervirus geforderte Gebühr unter keinen Umständen zu bezahlen, da eine Zahlung des geforderten Betrags nicht zu einer Entschlüsselung des Rechners führt. Das Retten von Rechner und Dateien ist durch die Verschlüsselung inzwischen so komplex, dass das BSI und Polizei im Falle einer Infektion dazu raten sich an IT-Experten zu wenden, die bei der Entschlüsselung des Rechners behilflich sein können.“
Gleichzeitig sollte man umgehend Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle erstatten um so eine Strafverfolgung der Cyberkriminellen in die Wege zu leiten. Es ist jedoch kaum damit zu rechnen, dass gezahlte Gelder wieder erstattet werden, falls die Täter gefasst werden. Die Schäden, welche die Täter verursachen dürften so hoch sein, dass sie diese wohl kaum bezahlen könnten.

Computernutzer können sich vor solch Angriffen jedoch präventiv schützen. Ein aktuelles und gutes Antivirus-Programm zusammen mit der Sicherheitskonfiguration durch einen IT Experten hilft einen Großteil der Schädlinge schon vor dem Aktivwerden zu erkennen und zu blockieren.

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Rechtsradikale Demo in der Kölner Innenstadt

12 August 2012 von Darian Lambert


Am Samstagnachmittag ist ein Grüppchen Rechtsradikaler welche sich „German Defense League“ nennen durch die Kölner Altstadt gezogen. Der „Marsch der Patrioten“ wurde von zahlreichen Gegendemonstranten begleitet, die ihre Meinung lautstark und auf Plakaten und Transparenten kundtaten. Die Gegendemonstranten hatten sich gleich zu Beginn der Veranstaltung unter die Rechten gemischt. Bevor der Marsch starten konnte mussten die Gegendemonstranten von der Polizei aussortiert werden. Währenddessen kam es in der Kölner Innenstadt aufgrund der Demonstration zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Schätzungen zufolge standen rund den 50 rechtsgesinnten Teilnehmern 150 Gegendemonstranten gegenüber.

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Marsch der Idioten startet Samstag in Köln

08 August 2012 von Darian Lambert

In die Fußstapfen der bislang erfolglosen „Bürgerbewegung pro NRW“ will die German Defense League treten. Den Vertretern der GDL war pro-Bewegung möglicherweise nicht radikal genug. Die GDL plant den Beginn ihres „Marsches“, welcher wohl als Ersatzveranstaltung für die sonst jeden Spätsommer stattfindende pro-NRW-“Großdemonstration“ in der Domstadt fungieren soll, für den 11. August um 14 Uhr auf dem Quatermarkt in der Nähe vom Heumarkt. Von dort aus soll es zum Bahnhofsvorplatz gehen, wo eine Kundgebung stattfindet. Die Veranstaltung soll um 17 Uhr beendet sein, so die GDL. Fraglich ist jedoch, ob diese überhaupt starten kann. In der Vergangenheit hatten stets tausende couragierte Menschen dafür gesorgt, dass rechtsradikale Demonstrationen und Veranstaltungen entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen stattfinden konnten.

Auch am 11. August kann es keine andere Alternative geben, als sich diesen nationalistischen Möchtegern-Patrioten entgegenzustellen.

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