Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen:
Kreis ändert Öffnungszeiten in der Stadtmitte – Schnellere Bearbeitung der Anträge – Komplexe Prüfung für das Land
Jedes Jahr gehen beim Rheinisch-Bergischen Kreis 7.000 bis 8.000 Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein. Um dieser großen Anzahl effizient gerecht zu werden, werden nun zusätzlich Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Abläufe umgesetzt. Nach personellen Verstärkungen erfolgt nun auch eine Änderung der Öffnungszeiten. Für eine möglichst schnelle Entscheidung ist aber auch die Mithilfe der Antragsteller nötig, die ihre Unterlagen möglichst vollständig abgeben sollten. Dann kann die Bearbeitung schneller starten.
Generell schreibt das Gesetz vor, dass bis zur Ausstellung oder Änderung eines Behindertenausweises viele Personen und Institutionen beteiligt werden müssen. Wenn ein Antrag beim Rheinisch-Bergischen Kreis eingeht, schreiben die Mitarbeiter die Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Rehakliniken, Berufsgenossenschaften, Psychotherapeuten, Krankenkassen oder Pflegekassen an. Die Antworten der Beteiligten dienen dann zur Entscheidung über die Ausstellung eines Behindertenausweises, die Festlegung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen. Dazu gehören beispielsweise „G“ für gehbehindert, „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert, „Bl“ für blind und „H“ für hilflos. Erst aufgrund dieser besonderen Merkmale können unter anderem Vergünstigen bei den Fahrtkosten in Bus und Bahn erworben werden. Der Grad der Behinderung reicht dafür alleine nicht aus.
Anhand der Expertisen der Beteiligten trifft der Rheinisch-Bergische Kreis dann eine Entscheidung. Durch die Vielzahl der Beteiligten werden in der Regel drei bis sechs Monate benötigt, ehe alle Informationen für eine fundierte Einstufung eingetroffen sind. Hierbei muss bei den Beteiligten oftmals nachgehakt werden. Wenn alle Daten vorliegen, einschließlich der Stellungnahme des ärztlichen Dienstes, dauert es nur noch einige Tage bis zur Entscheidung durch den Rheinisch-Bergischen Kreis. Mit dieser Verfahrensdauer erledigt der Rheinisch-Bergische Kreis die Bearbeitung der Anträge in der gleichen Zeit wie alle anderen kreisfreien Städte und Kreise, die diese Aufgabe im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.
Anträge online einreichen
Die Bearbeitung der Anträge und die Bewertung der Informationen ist ein sehr komplexer Vorgang, bei dem viele Aspekte beachtet werden müssen. Schließlich wollen die Mitarbeitenden jedem Antragsteller auch gerecht werden. Dafür benötigen sie Zeit und Konzentration, um möglichst effizient und in guter Qualität eine Vielzahl von Anträgen zu bearbeiten. Um diese Voraussetzungen noch besser zu ermöglichen, verändert der Rheinisch-Bergische Kreis seine Öffnungszeiten. Künftig ist die Stelle für die Ausstellung der
Schwerbehindertenausweise Montag und Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr für Besucher geöffnet.
Zusätzlich sind auch am Freitagvormittag – von 8.30 Uhr bis 12 Uhr – die Türen offen. Die Publikumszeiten am gesamten Dienstag und am Donnerstagnachmittag entfallen ab dem 1. Juni. Dies führt dazu, dass Anträge in Zukunft schneller bearbeitet werden können. Kundenzählungen und -analysen haben ergeben, dass 70 Prozent der Besucher lediglich ihre Anträge abgeben möchten. Dies ist selbstverständlich weiterhin zu den Öffnungszeiten des Büros auf dem Zanders Gelände in der Bergisch Gladbacher Innenstadt, An der Gohrsmühle 25, Raum 202, möglich. Außerhalb der Besucherzeiten können die Anträge im Briefkasten hinterlegt werden. Die Abgabe der Papiere ist ebenfalls in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden möglich. Aber natürlich lassen sich alle Anträge auch online stellen. Diese Möglichkeit erspart den Gang in eine der zahlreichen Anlaufstellen. Dafür sind alle Informationen auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises (www.rbk-direkt.de) unter dem Stichwort „Schwerbehindertenausweise“ verfügbar.