Archiv | April, 2018

Gute Vorbereitung zur Bergischen Jugendfeier

Gute Vorbereitung zur Bergischen Jugendfeier

29 April 2018 von HVD-Bergischland

Bei der Vorbereitung zur Bergischen Jugendfeier 2018 gab es viele Infos und eine Menge Spaß für alle. Mitte Januar wurde beim Info-Abend für Jugendliche, Eltern und Interessierte ein Trailer von der Vorbereitung aus dem letzten Jahr gezeigt.

Gleich Anfang Februar fand schon die erste Runde zum Kennenlernen der Wuppertaler Gruppe statt mit dem Themenkomplex: „Was hat mir daran gefallen Kind zu sein? Was ändert sich jetzt, wenn ich Erwachsen werde? Wo will ich Verantwortung übernehmen? Wie stelle ich mir meine Zukunft vor?“ und dabei … klönen, spielen, Freizeit.

Anfang März stand das zentrales Vorbereitungswochenende des HVD-Landesverbandes unter dem Motto „Geschichte der Jugendfeier und Humanistisches Selbstverständnis“. Neben reichlich Freizeit ging es in der Tagungsstätte in Oer-Erkenschwik auch um den Einstieg und weitere Ideensammlung für die eigene Feier vor Ort. Mitte März stand der Besuch des NS-Dokumentationszentrum in Köln auf dem Programm. Damit gab es eine gute Vorbereitung für den Besuch der Gedenkveranstaltung an der Wenzelberg-Schlucht in Solingen.

Ende April in es für ein Wochenende in ein Naturfreunde-Haus in Solingen. Die teilnehmenden Jugendlichen konnten den eigenen weltanschaulichen Standpunkt klären: „Religionsfrei, ist da nichts? Was unterscheidet uns von gläubigen Menschen?“ Ansonsten gibt es bekanntlich nur wenig Gelegenheit zu kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema Religion. Außerdem wurde an einem Nachmittag die ProFamilia-Geschäftsstelle in Wuppertal besucht zum Thema „Sexualität“.

Die Gruppe konnte sich mit Gleichgesinnten altersgemäß mit gesellschaftlich relevanten Fragen auseinander setzen. Dabei ist es dem Humanistischen Verband und den Freidenkern Wuppertal als Veranstaltern wichtig, dass die Jugendlichen selbst Einfluss auf Themen und Programmgestaltung nehmen können.

Mehr Info: www.Bergische-Jugendfeier.de

HVD Bergisches Land

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5. Mai GMM 2018 - Großveranstaltung zur Legalisierung von Cannabis

5. Mai GMM 2018 – Großveranstaltung zur Legalisierung von Cannabis

27 April 2018 von Darian Lambert

v.r. Willie Obst (Organisator), Bürgermeister Andreas Hupke, Frank Samirae (Bürgerpartei GL), …

Am 5.Mai findet wieder der Global-Marijuana-March (GMM) in Köln auf dem Heumarkt statt. Groß angekündigt wurde die Veranstaltung bereits von RTL, Sat 1 sowie in allen relevanten Print, Radio und Internetmedien.

Mit dabei, Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister der Innenstadt und wie immer seit 2015 Schirmherr des GMM. Er ist der erste- und einzige Bürgermeister in Deutschland, der mit seiner Schirmherrschaft dieses Thema unterstützt.

Für den GMM sind wieder 500 THC-freie Cannabis Joints in Planung.
Hierzu Infos unter www.willieobst.com per Video von Mark Benecke.

Für Presseanfragen wird nicht nur Bezirksbürgermeister Andreas Hupke anwesend sein, sondern auch das Bündnis der Jugendorganisationen (JuLis, Solid Jugend, Grüne Jugend & Jusos), die Bürgerpartei GL sowie der Verein Cannabis Solutions Cologne werden für Fragen zur Verfügung stehen.

Die GMM-Legalisierungsbewegung wurde 1999 in den USA ins Leben gerufen und wird inzwischen jährlich in 75 Ländern zelebriert. Auch dieses Jahr nehmen mehr als 30 Städte in Deutschland daran teil. Allerdings gibt es nur in Köln THC-freie Cannabis Joints. Diese kann man erst bei der Abschlussveranstaltung gg. 21 Uhr auf dem Heumarkt erhalten.

GMM-Veranstaltungszeitraum ist 14 – 22 Uhr
und zwischen 19 – 21 Uhr geht der March durch die Stadt.
Abschlusskundgebung findet am Heumarkt statt.

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Vollsperrung An der Wallburg ab 2. Mai

23 April 2018 von Darian Lambert

Am 02. Mai 2018 beginnen in der Straße An der Wallburg Straßenbauarbeiten zur Erneuerung des Straßenabschnitts zwischen Saaler Mühlenbach und Burgstraße.

Abschnittsweise werden dort zunächst die Gehwege und Fußwege erneuert. Im Anschluss erfolgt die Erneuerung der Asphaltfahrbahn. Die Bauarbeiten im jeweiligen Bauabschnitt erfolgen zumeist im Rahmen einer Vollsperrung, so dass motorisierter Verkehr nur bis vor die Baustelle in eine Sackgasse einfahren kann. Für Fußgänger wird immer eine Gehwegseite zur Verfügung stehen.

Außerhalb der Arbeitszeiten (montags bis donnerstags 7:00 bis 16.30 Uhr, freitags 7:00 bis 15:30 Uhr) wird es für Anlieger möglich sein, mit ihren Fahrzeugen in die Baustelle einzufahren.

Sollten Anwohner während der Arbeitszeiten große Dinge angeliefert bekommen, soll dies frühzeitig angemeldet werden. Auch die Leerung der Mülltonnen ist zu jeder Zeit gewährleistet. Während der Erneuerung der Parkplätze stehen nur maximal zwei Drittel zur Verfügung.

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Titel „Politik sieht keinen Schaden für die Stadt“ – Wir klären auf

Titel „Politik sieht keinen Schaden für die Stadt“ – Wir klären auf

17 April 2018 von Fraktion Die Linke mit Buergerpartei GL

Im Rathaus macht die Verwaltung offenbar ihre ganz eigene Politik

Zum 15. April beriefen wir – die Fraktion DIE LINKE mit Bürgerpartei GL – eine Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr (kurz AUKIV) ein.

Ein Thema ist der Kauf von Teilen des Zanders Geländes durch die Stadt. Ein Thema, das eben in jenem Ausschuss behandelt wird. Auf der Sitzung sollten zwei weitere Themen behandelt werden: Zum einen ein Konzept zur Elektromobilität zu erarbeiten und weiterhin ein Antrag zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums.

Warum beriefen wir eine Sondersitzung zu zwei Themen ein? Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Weil beide Themen erneut NICHT auf der Tagesordnung der anstehenden Sitzung erschienen. Die Stadtverwaltung ignorierte beide Themen, indem sie schlicht keine Stellungnahmen schrieb. So wird dem Ausschuss und dem Rat die Möglichkeit genommen, über diese Anträge abzustimmen. Hier hatte die Stadtverwaltung wieder einmal völlig eigenmächtig gehandelt. Hätte die Stadtverwaltung rechtzeitig benötigte Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, wäre es nicht zu dieser Sondersitzung gekommen.

Bereits am 19. September letzten Jahres hatte wir einen Antrag gestellt, in dem wir die Stadtverwaltung aufforderten, ein Konzept zur Elektromobilität zu erarbeiten. Die Stadtverwaltung hatte auf diesen Antrag nicht reagiert. Leider passiert das in dieser Stadt ziemlich häufig. Mit der Einberufung dieser Sondersitzung nahmen wir also unser Recht wahr, unsere Anträge behandeln zu lassen, was monatelang nicht erfolgte. Wenn dann der Fraktionsvorsitzende der SPD Klaus Waldschmidt behauptet, diese Sondersitzung sei unnötig, fragen wir uns, ob Herr Waldschmidt nicht vielleicht die demokratische Verantwortung eines Fraktionsvorsitzenden verkennt und ob er  die richtige Person ist, eine Fraktion zu führen.

Ein weiteres Thema die Altlastenproblematik auf dem Zandersgelände wurde von uns in das Programm aufgenommen.

Bereits letztes Jahr erhielt die Stadtverwaltung das Ergebnis eines in Auftrag gegebenen „Bodengutachtens“ zu möglichen Altlasten auf dem Grundstück  der Firma  Zanders. Dieses „Gutachten“ wurde nicht an die Ratsmitglieder dieser Stadt verschickt, bzw. ihnen – und uns – wurde nicht die Möglichkeit gegeben, Einsicht in die Unterlagen zu diesem Fall zu nehmen. Auch dies ist eine gängige Methode, den Souverän dieser Stadt – den Stadtrat – außen vorzuhalten. Dieses Vorgehen moniert unsere Fraktion bereits seit langem. Und die anderen Fraktionen im Rat scheinen dieses zu billigen. Oder erhalten sie vielleicht mehr Informationen als wir? Wir wissen es nicht.

Zu dieser „verdeckten Einflussnahme“ stand  in dem Artikel lediglich, dass es „glücklicher gewesen wäre, man hätte vorher die politischen Partner informiert.“  Ja, das wäre viel glücklicher gewesen! Wir mussten davon ausgehen – durch Erfahrungen mit der Stadtverwaltung in der Vergangenheit – dass der Rat erneut nicht informiert werden sollte. Diesmal jedoch war der Druck auf den Bürgermeister so groß, weil bereits im Vorfeld in der Presse über das Thema berichtet wurde, und auch weil die anderen Fraktionen sich ihrer oppositionellen Rolle erneut  bewusst wurden. Der Bürgermeister sah sich diesmal gezwungen, dem Rat Einblicke in die Unterlagen zu gewähren. Und wann geschah dies? Exakt vier Stunden vor unserer Sondersitzung. Der Rat hatte also genau vier Stunden Zeit viele hundert Seiten „Bodengutachten“ durchzuarbeiten, die noch nicht einmal „Bodengutachten“ hießen. Betitelt waren die Unterlagen, die man uns zeigte, mit den Worten „Orientierende Gefährdungsabschätzung“. Eine Gefährdungsabschätzung ist kein Gutachten als Solches. Das eigentliche Gutachten, welches bereits seit letztem Jahr im Besitz der Stadtverwaltung ist, liegt uns bis heute nicht vor. Weshalb? Darüber kann man nur vermuten. Wir behaupten: Ohne die Einberufung unserer Sondersitzung hätte der Bürgermeister vermutlich bis heute nichts über die Ergebnisse des „Bodengutachtens“ verlauten lassen, und auch nicht über geänderte Vertragsbedingungen im Zanders Vertrag.  Soviel zur Überflüssigkeit dieser Sondersitzung.

Es ging bei dieser Sondersitzung um die Einhaltung unserer Rechte als Fraktion. Diese Sitzung war leider notwendig gewesen. Wir haben den Eindruck, dass da jemand das Prinzip der Demokratie nicht verstanden hat. Wir werden auch weiterhin die Bearbeitung unserer Anträge und Anfragen politisch durchsetzen.

Wir als Opposition fragen uns: Warum verschwendet die Stadtverwaltung Steuergelder, wenn wir zum wiederholten Male unser Recht auf Akteneinsicht vor Gericht einklagen müssen?

Bei diesem Bürgermeister bekommen wir erst unser Recht, wenn ein Richter ihn dazu zwingt. Und was liest man in diesem Bezug in der einschlägigen Tagespresse: Wir hätten nichts Besseres zu tun, als ständig und immer wieder die Stadt zu verklagen, und kosten dadurch der Stadt Unsummen. Sicherlich ist es unsere Aufgabe als Opposition, die regierenden Parteien zu beobachten. Dass eine Oppositionsfraktion stets klagen muss, wenn sie irgendwie zu ihrem Recht kommen möchte, ist allerdings nicht normal. Gott sei Dank ist das nicht in allen Städten und Gemeinden so üblich. In Bergisch Gladbach ist es leider oppositioneller  Alltag.

Einen ganz ausführlichen Bericht zu diesem Vorgang finden Sie bei uns auf der Internetseite.

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Architektenwettbewerb für Stadthausneubau startet

17 April 2018 von Darian Lambert

Mit dem Neubau des Bergisch Gladbacher Stadthauses soll eine städtebaulich ansprechende Adresse auf dem „Kopfgrundstück“ am S-Bahnhof entstehen. Nach gründlicher Vorbereitung steht nun das Konzept für den Architektenwettbewerb, der die Qualität des Gebäudes bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens sicherstellen soll. In der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17. April wird das Thema vorberaten, bevor der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr am 24. April die Verwaltung ermächtigen soll, den Planungswettbewerb zeitnah durchzuführen. Da sich einige Voraussetzungen im Raumprogramm des geplanten Neubaus verändert haben, ist der erneute Beschluss des Ausschusses erforderlich.

Der Architektenwettbewerb ist aufgrund der Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars europaweit auszuschreiben. Vier Büros sollen direkt zur Teilnahme eingeladen werden, bis zu 14 weitere können sich bewerben. Der spätere Vertragspartner soll den Auftrag als Generalplaner erhalten, das heißt er/sie ist verantwortlich für nahezu sämtliche Architekten- und Fachplanungsleistungen. Der Wettbewerb umfasst zwei Phasen: In der ersten Phase steht der städtebauliche Lösungsansatz und die städtebauliche Einbindung des Neubaus im Vordergrund. Vier bis sechs Arbeiten werden es dann bis in die zweite Runde schaffen. Ziel ist es, einen Planungsrahmen nicht nur für das Stadthaus selbst, sondern auch für das gesamte Bahnhofsumfeld zu erhalten.

Über die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Preisgericht aus sechs Fachpreisrichtern und fünf Sachpreisrichtern. Den Vorsitz soll Prof. Christa Reicher (TU Dortmund) übernehmen; als weitere Fachpreisrichter haben sich u.a. die Gestaltungsbeiräte Matthias Fritzen und Friedhelm Terfrüchte sowie Stadtbaurat Harald Flügge bereit erklärt. Das Sachpreisgericht besteht laut Vorschlag der Verwaltung aus den Ratsmitgliedern Dr. Michael Metten, Christian Buchen, Andreas Ebert und Edeltraut Schundau sowie Bürgermeister Lutz Urbach. Weitere sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht werden das Preisgericht begleiten.

Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge soll unter Berücksichtigung der Kriterien städtebauliches Konzept, architektonisches Konzept, Funktionalität des Raumkonzepts, Aufenthalts- und Arbeitsplatzqualität, Wirtschaftlichkeit, Energiekonzept sowie Freiraumkonzept erfolgen. Als Preisgelder stehen insgesamt 226.000 Euro netto zur Verfügung. Diese werden zum Teil als Aufwandsentschädigung unter den zugelassenen Wettbewerbern der zweiten Phase aufgeteilt, zum Teil auch an die Verfasser der Siegerentwürfe ausgeschüttet.

Raumprogramm als Grundlage für den Wettbewerb

Bereits im Vorfeld hat die Stadtverwaltung ein Raumprogramm für das neue Stadthaus entwickelt, das zusammen mit dem Grundsatzbeschluss zum Neubau im Dezember 2016 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Vorgegeben war dabei zu allererst der Ersatz der beiden Stadthäuser Konrad-Adenauer-Platz und An der Gohrsmühle sowie die Integration der Hauptstelle der Stadtbücherei aus dem sanierungsbedürftigen Forum.
Zwischenzeitlich wurde eine tiefergehende Bedarfsanalyse in Form eines Projektes durchgeführt, die zu Ergänzungen im Raumprogramm führt und entsprechend eines neuen Beschlusses bedarf. Insbesondere zu erwähnen sind die folgenden Punkte:

Weitere Nutzung des Gustav-Lübbe-Hauses für Verwaltungseinheiten: Der Verwaltungsstandort ist mittlerweile gut angenommen und bietet z.B. für StadtGrün (Fahrzeughalle) und das Stadtarchiv (Neubau) besonders günstige Möglichkeiten der Aufgabenorganisation.

Die Stadtbücherei soll zu einer modernen Mediathek ausgebaut werden. Mit berücksichtigt sind hier die Barrierefreiheit durch ausreichende Bewegungszonen und begleitende Angebote wie Jugendbibliothek mit Gamingzone, zeitgemäße Technikausstattung, Veranstaltungsraum oder Kreativwerkstatt. Ein Bibliothekscafé bzw. eine Espressobar soll das Angebot abrunden.

Ein Mobilitätszentrum soll die heutigen Container ersetzen und Tickets von VRS und Deutscher Bahn im Stadthaus anbieten. Ideal ist das neue Stadthaus aufgrund der zentralen Lage am Knoten des ÖPNV auch für die Tourist-Information bzw. einen GL-Shop geeignet. Der Eine-Welt-Laden (der bisher im Forum-Gebäude angesiedelt ist) könnte hier ebenfalls neue Räumlichkeiten finden und u.a. mit dem Verkauf von Fair-Trade-Produkten Bergisch Gladbachs Stellung als Fairtrade-Stadt herausstellen. Interesse besteht überdies von Seiten der Kreispolizeibehörde, im neuen Stadthaus ein Büro einzurichten.

„Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag hat sich die Projektgruppe intensiv mit sinnvollen Nutzungen im Stadthausneubau auseinandergesetzt und will für die Öffentlichkeit durch ausgeprägte Servicebereiche einen Mehrwert am ‚Eingang‘ der Stadt entstehen lassen.“ so der zuständige Projektmanager Frank Wilhelm.

Weitere Inhalte der Beschlussvorlage befassen sich mit der Anzahl der Stellplätze und dem Baugrund, der u.a. als Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb die Unterbringung eines Teils der Stellplätze in Tieflage möglich erscheinen lässt.

Kosten und Wirtschaftlichkeit bleiben im Blick

Die Brutto-Investitionskosten (inkl. MwSt.) sollen für die teilnehmenden Büros im Wettbewerb nach Vorschlag der Verwaltung auf 46 Mio. Euro gedeckelt werden. Die Stadt Bergisch Gladbach muss als Haushaltssicherungskommune die Wirtschaftlichkeit des Neubaus gegenüber der Aufsichtsbehörde (Rheinisch-Bergischer Kreis) nachweisen. Der Architektenwettbewerb ist dabei nach Auffassung der Kommunalaufsicht keine zustimmungsbedürftige Maßnahme. In der abschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung muss allerdings nochmals dargelegt werden, dass es sich um eine rentierliche Maßnahme im Vergleich zur Sanierung der alten Stadthäuser handelt.

In der Beschlussvorlage ist die Laufzeit des Planungswettbewerbs mit  ca. 12 bis 15 Monaten angesetzt. “Wir setzen aber alles daran, Vorbereitungs- wie Bauzeiten so kurz wie möglich zu gestalten,  um für die Kolleginnen und Kollegen in den alten Verwaltungsgebäuden schnell eine Perspektive aufzuzeigen und annehmbare Arbeitsbedingungen zu schaffen“, betont Bürgermeister Lutz Urbach. Im Verfahren werden Rat und Ausschüsse fortlaufend beteiligt.

Die Stadt Bergisch Gladbach legt weiterhin Wert darauf, dass die Baumaßnahme vom Bund der Steuerzahler begleitet wird. Dieser hat die bisherige Vorgehensweise in seiner Veröffentlichung vom November 2017 ausdrücklich gutgeheißen.

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Überprüfung von Kanalhausanschlüssen: Vorsicht bei Haustürgeschäften!

Überprüfung von Kanalhausanschlüssen: Vorsicht bei Haustürgeschäften!

03 April 2018 von Darian Lambert

Das Abwasserwerk warnt vor „schwarzen Schafen“ unter den Kanaluntersuchungsfirmen. In letzter Zeit hat die städtische Dienststelle häufig Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die von unseriösen Angeboten an der Haustür berichten. Die Personen ziehen von Haus zu Haus, und geben sich als Vertreter von solchen Unternehmen aus und behaupten, sie seien in Zusammenarbeit mit bzw. im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach tätig. Derzeit sind diese vor allem in der Gartensiedlung Gronauer Wald aufgefallen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Betrüger es auch in anderen Teilen von Bergisch Gladbach versuchen.

Dubiose Firmen werden mit Schnäppchenpreisen, Finten und sogar Täuschungen versuchen, die Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich
hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Es wird argumentiert, dass die Dichtheitsprüfung des Kanalhausanschlusses nach Landeswassergesetz zwingend vorgeschrieben sei, und deshalb müsse man jetzt den Auftrag erteilen, damit es nicht zu rechtlichen Konsequenzen komme. Das städtische Abwasserwerk gibt den dringenden Rat, sich auf solche Angebote und Haustürgeschäfte nicht einzulassen.

Es ist richtig, dass das Landeswassergesetz in Nordrhein Westfalen für Wasserschutzgebiete eine Prüfpflicht vorschreibt. Innerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Ableitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, sowie bestehende industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungsnetze, für die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 zu prüfen. Alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zu prüfen.

Dichtheitsprüfungen dürfen nur Sachkundige, die durch die zuständige Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau anerkannt worden sind, durchführen. Das Landesumweltministerium hat alle anerkannten Sachkundigen in einer Liste zusammengetragen, die im Internet abrufbar ist unter: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/

Weitere Informationen rund um die Dichtheitsprüfungen in Bergisch Gladbach finden Sie unter: https://www.bergischgladbach.de/00-zustands–und-funktionspruefung.aspx.

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