Archiv | Oktober, 2012

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Kabarett mit Wilfried Schmickler in Overath

26 Oktober 2012 von Darian Lambert

„Ich weiss es doch auch nicht!“ WILFRIED SCHMICKLER ist der „Scharfrichter unter den deutschen Kabarettisten“, seine satirisch brillante Analyse der bundesdeutschen Wirklichkeit weist ihn als kompromisslosen Moralisten aus. Seine Opfer sind immer Täter. Allemal die Großen in Wirtschaft und Politik, Kirche und Medien. Auch die Kleinen, vor allem die Kleinen im Geiste. Und wenn man ihn fragt, wie lange die alle noch so weitermachen dürfen, sagt er: „Ich weiß es doch auch nicht!“ Aber Schmickler macht weiter und feuert in seinem neuen Soloprogramm wieder sein charakteristisches Feuerwerk punktgenauer Pointen ab, mal rotzig und bitterböse, oft wütend und grimmig, fast immer schreiend komisch.

Samstag, den 03.11.2012 Schulzentrum Cyriax
Einlass: 19.00 Uhr – Beginn: 20.00 Uhr
Eintrittskarten: 22,50 Euro

Freie Sitzplatzwahl Karten gibt bei der Buchhandlung Bücken

Tel. 02206 2104
www.buchhandlung-buecken.de

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„Bergische Weihnachten“ – Vorfreude ist die schönste Freude

26 Oktober 2012 von Darian Lambert

Einzigartige Bühnenshow mit Overather Künstlern

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, denn obwohl die Advent- und Weihnachtszeit noch nicht begonnen hat, erlebt der Kulturbahnhof am 17. und 18. November eine Bühnenshow vom Feinsten. Nahezu 30 Künstlerinnen und Künstler werden das Publikum mit Texten, Liedern, musikalischen Leckerbissen und Gedichten begeistern. Und das Einmalige ist: alle Darsteller kommen aus Overath und treten in dieser Zusammenstellung erstmalig auf.

Die Idee dazu hatten Alexander Bücken, Inhaber der gleichnamigen Buchhandlung und Schauspieler und TV-Moderator Manfred Erwe. Den Beiden, die bereits andere Events miteinander durchgeführt haben, schwebte schon seit langem eine literarisch-musikalische Veranstaltung vor, in der ausschließlich Künstler aus Overath auftreten sollen. Dazu Alexander Bücken: „Es ist großartig zu sehen, wie viele tolle Künstler in Overath leben, die aber viel zu wenig wahrgenommen oder gar nicht angesprochen werden. Das möchten wir gerne ändern.“ Und Manfred Erwe, der u.a. weit über die Grenzen seiner Wahlheimat Overath bekannt ist für seine Lesungen an ungewöhnlichen Orten, ergänzt: „Als die auftretenden Künstler gerade ihre Zusage an der „Bergischen Weihnachten“ gegeben hatten, wollten auf einmal noch mehr Musiker und Autoren teilnehmen. Das heißt, wir können, nein wir dürfen hier aus dem Vollen schöpfen, was gute und namhafte Künstler angeht – von Klein bis Groß.“

Besonders stolz ist Manfred Erwe, der die Inszenierung leitet, dass er eine Schauspielgröße wie Peer Augustinski mit ins Boot ziehen konnte, der mit bekannten Weihnachtsgeschichten das Publikum in seinen Bann ziehen wird. „Wir möchten keine „Kölsche Weihnacht“ auf die Bühne holen, das machen Andere schon. Aber wir wollen auch keine Schwermut präsentieren. Die Mischung aus Kult, Klassik und Modernes soll das Publikum zum Schmunzeln und zum Nachdenken bringen.“, so der Mime.

Selbstverständlich wird auch mal in Mundart gesungen, dafür sorgt schon das Quartett um Werner Unger, während Profimusiker wie Roland Pütz, Michael Herden und Die Glorreichen Zwei – Claudia und Dirk Pawelka – wiederum eine ganz andere musikalische Note setzen. Und dass es sich lohnt, früh ein Instrument zu lernen, beweisen die Schülerinnen und Schüler der MusicSchool um Ralph Tehsmann. Für jeden Geschmack wird etwas dabei sein. Dazu tragen auch die Autoren Ferdinand Böhm, Horst Dahlmeyer und Bernd Hambüchen mit ihren literarischen Leckerbissen bei. „Dann gibt es noch einige Überraschungsgäste, die ich aber noch nicht verraten möchte. Doch wer wissen möchte, warum auch der Overather Bürgermeister ein Wörtchen mit zu Reden hat und was der evangelische Pfarrer Karl-Ulrich Büscher auf der „Bergischen Weihnacht“ macht, der muss sich das Programm schon persönlich anschauen“, so Manfred Erwe.

Es gibt zwei Vorstellungen, nämlich am Samstag, 17.November um 19 Uhr, Einlass ist um 18 Uhr und am Sonntag, 18.November um 15 Uhr, Einlass ist um 14 Uhr, um eben auch die ganze Familie anzusprechen. Der Eintritt beträgt 18 € für Erwachsene und 9 € für Kinder bis zum 12.Lebenjahr. Die Karten sind erhältlich über die Buchhandlung Bücken, Hauptstraße 57a in Overath, Tel. 02206-2104. Und damit sich alle Gäste wohlfühlen, hat sich das Gespann Bücken-Erwe etwas Besonderes einfallen lassen: im Eintrittspreis inbegriffen ist ein Gläschen Sekt (wahlweise Orangensaft) zur Begrüßung. Am Samstag gibt es in der Pause Kölsche Tapas aus der Overather Metzgerei Scharrenbroich, am Sonntag sorgt die Bäckerei Müller in der Pause für genügend Waffeln. Alles Gute kommt aus Overath – von der Kunst bis zur Küche.

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Kölner Pussy Riot Aktivisten konfrontieren russisch-orthodoxe Kirche

25 Oktober 2012 von Darian Lambert

Free Pussy Riot Cologne / Bonn werden am 3.11.2012 für die Freilassung von der politkritischen Punkband Pussy Riot und allen anderen politischen Häftlingen gegenüber des einzigen russisch orthodoxen Zentrum in Bekond (bei Trier) beten. Bereits mit 6 Demonstrationen innerhalb des letzten Quartales machten die Aktivisten öffentlich auf die Missstände in Russland aufmerksam. Während in Deutschland vor allem Lokalzeitungen über Free Pussy Riot‘s Aktivitäten berichteten sind deren Aktionen durch Berichte russischer Medien im gesamten Kremlstaat bekannt. Janine Schneider (aka Shnippy), die Organisatorin, erklärt hierzu: „Wir beantragen die umgehende Freilassung von allen politischen Häftlingen in Russland. Die faschistische Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland ist sehr konträr zur wahrgenommenen Außendarstellung des Staates Russland. Da Pussy Riot in unseren Augen kein religiöses Verbrechen begangen haben, werden wir für die universelle Geltung der Menschenrechte in Bekond beten.“

Unterdessen ist ein Mitglied der Punkrockband, die Sängerin Jekaterina Samuzewitsch, auf Bewährung freigelassen worden. Die anderen zwei Mitglieder, Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Bandkollegin Maria Aljochina (24), sind unterdessen in die strengsten Arbeitslager der Nation, Mordovia und Perm gebracht worden. „Die meisten Menschen in Russland informieren sich über des Medium Fernsehen, welches größtenteils vom Staat kontrolliert wird. Demnach wird der Großteil der Öffentlichkeit sowie auch die anderen Mithäftlinge überzeugt davon sein, dass die Pussy Riot Mitglieder wegen einer Straftat aus religiösem Hass im Straflager gelandet sind.“ schließt Janine Schneider.

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Die Abmahnung, das rote Tuch der Internetsociety

23 Oktober 2012 von Darian Lambert

Abmahnungen sind in Verruf geraten und gelten als unseriös. Sie werden als unlautere Geschäftemachereien von Anwälten und deren Auftraggebern in der breiten Öffentlichkeit mit Hass-Tiraden als Abzockerei gegeißelt. Dies geschieht nicht selten deshalb, weil häufig Heranwachsende, Studenten und Arbeitslose dabei mit Kosten zwischen 300,- € und 1.200,- € konfrontiert werden.

Die in der vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung ausbedungene Vertragsstrafe zwischen 2000,- und 5.000,- € oder mehr für den Fall des Zuwiderhandelns wird von vielen irrtümlich als fällig gestellte Forderung verstanden, die sich obendrein Auftraggeber und Anwaltskanzlei einstecken wollen, so langläufige Meinung vieler Betroffenen.

Abmahnungen dürfen jedoch nicht alle in einen Topf geworfen werden. Abmahnungen sind den meisten aus der Arbeitswelt geläufig, wenn der Chef oder die Personalabteilung gegenüber dem Mitarbeiter arbeitsvertragswidriges Verhalten rügt. Da diese für den betroffenen Mitarbeiter nicht mit Kosten verbunden sind, regt sich darüber auch keiner auf.

Im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtschutz (Wettbewerbs-, Marken- und Gebrauchsmusterschutzrecht) sind vorausgehende Abmahnungen mehr oder wenig obligatorisch, wenn von Rechtsverletzungen betroffene gegen den Rechtsverletzer rechtlich und notfalls gerichtlich vorgehen wollen. Sie werden als solche auch nur von der Rechtsprechung anerkannt, wenn sie mit der Androhung einer spürbaren Vertragsstrafe einhergehen, die aber nur zu zahlen ist, wenn diese durch Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung anerkannt wurde und der Rechtsverletzer erneut den abgemahnten Rechtsverstoß begeht. Die Vertragsstrafe kann daher bereits von ihrem Ansatz her nicht als beabsichtigte Abzockerei eingestuft werden.

Der Bestimmungszweck einer  Abmahnung  im Urheberrecht und auf Gebieten des gewerblichen Rechtschutzes ist, dem Rechtsverletzer die Gelegenheit einzuräumen, sich ohne einer viel teureren einstweiligen Verfügung oder Klage einem begründeten Unterlassungsanspruch verbindlich unterwerfen zu können, indem er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Anderenfalls könnte der von der Rechtsverletzung Betroffene gleich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht  beantragen, die für den Rechtsverletzer das vier bis achtfache an Verfahrenskosten auslösen würde.

Nachdem ein Großteil des privaten und geschäftlichen Lebens sich nunmehr im Internet abspielt, wo nunmehr  jedermann von 12 Jahren aufwärts unbeschadet seines persönlichen Einkommens im Internet rechtsgeschäftlich agiert, mit Waren handelt oder als Unternehmer oder Scheinunternehmer ohne nennenswerten finanziellen Einsatz auch im Dienstleistungsbereich tätig und durch die Digitalisierung nahezu aller Informationen alles auch kopiert und für eigene Zwecke verwendet werden kann, ist es nicht verwunderlich, dass Urheberrechtsverletzungen wie auch Verletzungen des Markenrechts oder Wettbewerbsrecht zum Massendelikt geworden sind.

Ob eine wettbewerbswidrige Anzeige in der Tagesszeitung erscheint, oder im Internet macht keinen Unterschied, vielmehr stören wegen der Nachhaltigkeit und der viel größeren Verbreitung Wettbewerbsverstöße im Internet den Markt oft mehr als in den Printmedien.

Dass jemand, der einem die Fensterscheibe einwirft oder das Fahrzeug eines anderen beschädigt, also eine Sachbeschädigung begeht, auch für die Anwaltskosten aufkommen muss, wenn er vom Opfer auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, ist nach unserem Rechtssystem eine Selbstverständlichkeit, worüber sich keiner aufregt. Da Verkehrsunfälle tägliche Massenereignisse sind, regt sich auch keiner darüber auf, dass tausende Anwälte ihr Geld mit der der Reguklierung von Verkehrsunfällen  verdienen und den Schädigern ihre Gebühren in Rechnung stellen, gleichgültig, ob ein Schüler mit seinem Mofa die Seitentür eines PKW zerkratzte, ein Arbeitsloser die Reifen zerstach, oder Omi beim Ausparken das Nachbarauto demolierte. Da schreit keiner Abzocke, wenn da Rechnungen  diverser  Schadensersatzpositionen und Anwaltskosten und damit  Forderungen  in vierstelliger Höhe ins Haus flattern, auch nicht, wenn der 16 jährige Sohn alles verursachte.

Die Abmahnungen sind insbesondere durch die Abmahnwellen  der Film- und Musikindustrie und sich darauf spezialisierte Anwaltskanzleien in Verruf geraten,  wenn über file-share-Programme heruntergeladene Filmwerke oder Musiktitel automatisch wieder tausendfach im Internet erneut verbreitet werden. Nach gegenwärtiger Rechtslage stellt das unlegitimierte Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken eine Urheberrechtsverletzung dar und nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Massendelikte im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz auch grds. massenweise verfolgt werden, denn anderenfalls würden Rechtsinhaber bereits dann rechtlos gestellt werden, wenn Rechtsverletzungen nur von mehreren nachgeahmt werden.

Auch ist es grundsätzlich nicht verwerflich und gehört zum Wesen unserer Marktwirtschaft, wenn Dienstleister wie Anwaltskanzleien sich neuen Geschäftsfeldern widmen, wo es was zu verdienen gibt. Die Verfolgung von Rechtsansprüchen wie auch Unterlassungsansprüchen für ihre Auftraggeber gehört nun mal zum Geschäft einer normalen Anwaltskanzlei ebenso wie es zu ihrer Aufgabe gehört, die mit ihrer Beauftragung entstandenen Kosten bei der Gegenseite zu realisieren, soweit es nach dem  Gesetz einen Erstattungsanspruch des Anspruchstellers gibt (meist bei Schadensersatz, Unterlassung oder Verzug. Auch das ist normales Geschäftsgebaren und keine Abzockerei.

Grundsätzlich haftet aber der Auftraggeber im Innenverhältnis für die Anwaltsgebühren, wenn diese bei der Gegenseite aus welchem Grund auch immer nicht beitreibbar sind, d.h. Er geht wegen sehr weit verbreitet schlechter Bonitäten der Kontrahenten ein finanzielles Risiko ein, auf den Kosten letztendlich sitzen zu bleiben.

Nun ist bezogen auf die Abmahnwellen betreffen die Urheberrechtsverletzungen im Film- und Musikbereich ist der Vorwurf der Abzockerrei nicht ganz unberechtigt, da dort zuweilen einiges aus dem Ruder gelaufen ist. In der Tat hat sich da eine Art Abmahnindustrie breit gemacht, wo die Abmahnung und die damit geltend gemachten Geldforderungen beinhaltend pauschaler Schadensersatz und Anwaltskosten der eigentliche Zweck sind und die abgemahnten Rechtsverletzungen lediglich als Vehikel missbraucht werden. Nicht selten stellen die Film- oder Musiktitelverwerter die Titel selber in die Tauschbörsen und lösen damit gezielt die Downloadwelle aus, der dann das einträglichere Geschäft der Abmahnung folgt. Einträglich, da tausendfach begangen.

Die Deals mit den sich darauf spezialisierten Anwaltskanzleien sind unterschiedlich. Jedenfalls ist allen gemeinsam, dass die Auftraggeber nicht für die gesetzlichen Gebühren aufzukommen haben, falls diese bei der Gegenseite nicht bezahlt werden oder nicht beitreibbar sind. Meist müssen die Anwaltskanzleien auch aus eigener Tasche und auf eigenes Risiko die Gerichtskosten eines Prozesses finanzieren, soweit ein solcher angestrengt wird.

Als Gegenleistung gibt es tausende von Fällen, die automatisiert abgemahnt werden und von denen ein bestimmter Prozentsatz freiwillig zahlt.

Mit Insider-Kenntnis interner Abwicklungsprozesse der Gegenseite  konnte ich bisher jeden von einer Abmahnung betroffenen Mandanten wegen einer Urheberrechtsverletzung vor jeglicher Zahlung bewahren.

Davon zu unterscheiden sind Abmahnungen auf den Gebieten des Marken- oder Wettbewerbsrecht. Diese sind zum einen nicht maschinell von einer Anwaltskanzlei in tausendfacher Form abzuwickeln. Auch bei gleich gelagerten Verstößen verschiedener Verletzer  hat  jeder Verstoß seine individuellen Besonderheiten.

Im Wettbewerbsrecht dienen zudem viele Normen auch dem Verbraucherschutz, so dass Abmahnungen wegen fehlenden oder unzureichenden Impressums oder falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen, Irreführungen etc. dem Verbraucherschutz dienen und es dort auch nur auf eine abstrakte Betroffenheit des konkurrierenden Unternehmens ankommt.

Wenn jetzt im eBay oder auf anderen Internet-Plattform Mitbewerber mit irreführenden Angaben  unterwegs sind und damit Verbraucher täuschen oder als Schüler oder Arbeitslose anonym mit Taschengeldpreisen im Auge des Verbrauchers preisbildend sog. Straßenpreise suggerieren, die ein ordnungsgemäß agierendes Gewerbeunternehmen, das Abgaben und Personalkosten und für Betriebsräume zahlt, so bewirken solche wettbewerbswidrigen Internetpräsenzen auf maßgeblichen Internetportalen wie eBay schon eine gravierende Marktstörung, gegen die sich betroffene gewerbliche Mitbewerber zur Wehr setzen müssen.

Da in manchen Branchen derartige Verstöße auch häufiger vorkommen, potenziert sich die Marktstörung und muss dann erst recht auch vielfach bekämpft werden. Und dabei ist es bezogen auf die Auswirkung auf das Marktgeschehen auch irrelevant, ob der 14 jährige Schüler sich als Verkäufer oder Dienstleister anbietet, oder dessen Vater.

Bei wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen  Abmahnungen im Kleingewerbe werden in aller Regel außer den angefallenen Anwaltskosten selten weitere Schadensersatzpositionen wie entgangener Gewinn etc. geltend gemacht.

Entgegen langläufiger Meinung verdient der Auftraggeber daran keinen Cent mit, sondern er haftet intern sogar für die Gebühren.

Für den Anwalt ist es auch  kein lukratives Geschäft, soweit sich das Ganze im Kleingewerbebereich abspielt und die Streitwerte wie meist deutlich unter 10.000 € liegen. Da sind dann auch knapp 500, -€  Honorar angesichts der meist folgenden schriftsätzlichen Diskussionen eher schwer verdientes Geld und meist mit mehr Aufwand verbunden, als bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden. Von daher gibt es unbeschadet der rechtlichen Unzulässigkeit auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht die geringste Veranlassung für einen Anwalt, sich diese Gebühren auch noch mit dem Mandanten zu teilen.

Abmahnungen dürfen daher nicht in einen Topf geworfen werden. Dass sie massenhafter auftreten ist den Möglichkeiten des Internet und den dort lauernden vielfältigen Gefahren von Rechtsverletzungen und deren massenweiser Begehung  geschuldet.

Rainer Dlugosch,  www.rechtsconsult.de

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Bürgerinitiative Lustheide stellt Bürgermeister Fragen

21 Oktober 2012 von Darian Lambert

Liebe Refrather, liebe Unterstützer von www.lustheide.de,

wir sind uns sicher, einen guten Kompromiss für Refrath gefunden zu haben. Parteien und Bürgerinitiative waren sich einig über eine moderate Gewerbeerweiterung mit dem Verzicht auf eine neue öffentliche Erschließungsstraße.

Inzwischen mussten wir jedoch erfahren, dass die Stadtverwaltung vom eingeschlagenen Kompromissvorschlag abweicht und den Plan eines erweiterten Gewerbegebietes mit Erschließungsstraße favorisiert.

Aus diesem Grund wurden die Eigentümer der zu beanspruchenden Grundstücke vehement auf Verkaufsabsichten angesprochen. Nicht nur diese, sondern wir alle befürchten langfristig den kompletten Verlust des Waldes bis zur Autobahn und eine drastische Zunahme des Verkehrs.

Um die Unsicherheit sowohl bei den betroffenen Anwohnern als auch bei vielen Refrather Bürgern zu beseitigen und Klarheit zum aktuellen Stand der Planungen „Gewerbegebiet Lustheide“ zu erhalten, haben wir vor einer Woche die Anfragen der beunruhigten Bürger an den Bürgermeister weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass die Fragen im Rahmen der kommenden Einwohnerfragestunde während dieser Ratssitzung beantwortet werden.

Zeigen wir den Politikern, dass wir weiter für den Erhalt des Waldes und unserer Wohnqualität kämpfen!

Wir fordern die Verwaltung und die Fraktionen auf, weiter im Sinne unseres Kompromisses zu planen.

Wir laden Sie zur Teilnahme an der Ratssitzung am 23.10. ein und grüßen herzlich.

Stadtratssitzung mit Einwohnerfragestunde
Dienstag, den 23.10.2012 ab 17.00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1

Das Team von www.lustheide.de

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Bergisch Gladbacher beantragen Rats-TV

16 Oktober 2012 von Darian Lambert

Nicht die Piratenpartei, sondern ein Refrather Bürger hat einen Antrag zur Einführung eines so genannten Rats-TV vorgelegt. Er zielt darauf ab, künftig den öffentlichen Teil jeder Ratssitzung (und auch der Ausschusssitzungen) zu filmen und live im Internet zu übertragen. Den Text kann man im Bergisch Gladbacher Ratsinformationssystem einsehen.

Der Bürger, welcher für Transparenz und Bürgerrechte im Netz kämpft, hat alle anderen Parteien aufgefordert, seinen Bürgerantrag in eine der kommenden Ratssitzungen zu übernehmen und ihm zu folgen.

Nach Bonner Vorbild


Als Vorbild gilt das Rats TV der Stadt Bonn: „Innovativ und neu an diesem Vorschlag sind die Aspekte zur Förderung der Barrierfreiheit, der politischen Bildung und zu „open data“. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet werden, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden.

Politik ist für alle da
Es sollen zudem auch die technischen Potentiale ausgeschöpft werden, um Menschen mit Behinderungen stärker in die politische Willensbildung einzubeziehen. Bei Kindern und Jugendlichen könnten die Online-Übertragungen das Interesse an kommunaler Politik wecken. Zudem stießen sie einen Dialog zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung an, der Transparenz und Akzeptanz der Ratsentscheidungen erhöhen werde.

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mondsichelkentern – Lyrik von Günter Helmig

08 Oktober 2012 von Darian Lambert

Der Bergisch Gladbacher Autor Günter Helmig stellt seinen dritten Gedichtsband mit dem poetischen Titel “mondsichelkentern” am 21. Oktober im Gemeindesaal der Gnadenkirche vor.

Das Buch wird von Bücken & Sulzer (Overath) verlegt. Der Autor hat Lebenseindrücke verdichtet und in Wortkunst verwandelt. Seine ungereimten Gedichte sind eine “gekonnte Mischung aus knappen Wortskizzen und farbenfrohen Bildern” und erhalten “gerade durch diesen Widerspruch einen ungewöhnlichen Reiz” (Karl Feldkamp). Viele Menschen können sich und ihre Alltagserlebnisse in diesem Buch wiedererkennen.

Die Lesung wird musikalisch durch Bernd Höver (Saxophon) und Otto Guettsches (Piano) unterstützt. Es moderiert Karl Feldkamp.

Eintritt ist frei.

Termin: Sonntag, 21. Oktober, 11.30 Uhr
Gemeindesaal der Ev. Gnadenkirche, Quirlberg 1 (Jugend-Kulturzentrum), 51465 Bergisch Gladbach

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Lustheide: “Wir werden nicht verkaufen!”

08 Oktober 2012 von Darian Lambert

Unter den Eigentümern der relevanten Grundstücke entlang der Lustheide besteht im wesentlichen Einigkeit:

Gemeinsam haben sie einen Brief an die Stadtverwaltung geschickt, indem Sie klar äußern, dass Sie Ihre Grundstücke nicht verkaufen werden und die Lustheide Ihr Wohnstandort bleiben wird.

Ein Eigentümer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet und lässt seine Absicht, nicht zu verkaufen auf diese Art und Weise der Stadtverwaltung mitteilen. Die Anwohner machen ihren Protest nun auch gemeinsam durch Transparente an Ihren Häusern deutlich.

Wir Refrather halten zusammen für den Erhalt unseres Waldes und unserer Wohnqualität. Wir sind empört über die Taktik der Stadtverwaltung im Umgang mit den betroffenen Grundstückseigentümern.

Dieses Verhalten gefährdet den für alle so vernünftigen Kompromiss.

Warum verlässt die Stadt den Konsens-Weg?! Parteien und die Bürgerinitiative waren sich einig über eine moderate Erweiterung, die den Interessen aller dient (Unwirtschaftlichkeit eines Gewerbegebietes an dieser Stelle, dem Verzicht auf die Erschließungsstraße und dem moderatem Ausbau von Gahrens und Battermann).

Wir stehen für den Erhalt des Waldes und der Wohnqualität Refraths sowie eine angemessene Erweiterung von Gahrens & Battermann. Eine öffentliche Erschließungsstraße ist hierbei unwirtschaftlich und nicht erforderlich!

Die von uns gewählten Politiker sind aufgefordert, unsere Interessen deutlich an die Stadtverwaltung zu kommunizieren. Die nächsten Wahlen nähern sich.

Setzen Sie dem Planungs-Chaos ein Ende und schaffen Sie Sicherheit für Wirtschaft und Bürger!

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Occupy-Köln demonstriert gegen „Klüngelei“ und „Vetternwirtschaft“

07 Oktober 2012 von Darian Lambert

Am gestrigen Samstagnachmittag versammelten sich über 40 Anhänger der Occupy-Bewegung am S-Bahnhof in Bergisch Gladbach, um bei einem Marsch zum Rathaus gegen Vetternwirtschaft und Korruption zu demonstrieren: „Millionenschulden – bei der Stadt auf Kosten der Allgemeinheit“ prangerten die Teilnehmer bei der bunten Demonstration in der Gladbacher Innenstadt an.

Empört über die deutlichen Missstände, welche in der WDR-Dokumentation „Reiche Bürger – arme Stadt“ bundesweit für Aufsehen gesorgt haben, kritisierte Occupy insbesondere die wachsende Verschuldung in Bergisch Gladbach.

Zudem betonten die Aktivisten, dass es wohl im Herzen des Bergischen Landes eine ganz unverhohlene Günstlingswirtschaft zu geben scheint.

Nach Ansicht der Demonstranten haben Amigo-Mentalität, Karrieresprünge nach Parteibuch und Misswirtschaft durch Beamte haben die ehemals reichste Stadt des Landes in den Nothaushalt gestürzt. Dabei machten die Teilnehmer darauf aufmerksam, dass die Schäden durch die Finanzkrise, welche von Banken verursacht wurden und auch die kommunale Misswirtschaft immer die Allgemeinheit zu tragen hat.
Gleichzeitig würden jedoch öffentliche Güter zu Schleuderpreisen an Investoren verkauft.
Besonders ins Auge stach dabei der Verkauf eines Grundstückes im Frankenforst an den Betreiber des Mediteranas für unter zwei Euro / qm.

Erschüttert zeigte man sich über den Abschiebeskandal um die todkranke 62 jährige „Fikera Kucevic“. Dies sorgte bereits in der ARD-Sendung „Report Mainz“ für Schlagzeilen.

Auch gegen CDU Bürgermeister Lutz Urbach richtete sich massive Kritik. Ein Beratungsauftrag zu Stromnetz – Konzessionsverträgen war unlängst mit einem sechsstelligen Auftragsvolumen „freihändig“  an eine CDU nahe Anwaltskanzlei eilig vergeben worden. Ein Schelm ist wer Böses dabei denkt.

Occupy-Köln fordert von der Stadt Bergisch Gladbach, angesichts der mindestens fragwürdigen Vorgehensweisen, ein System zur Korruptionsbekämpfung einzuführen. Eine  von Korruption betroffene Stadt erreicht nicht das mögliche Wohlstandsniveau, wenn ihr Marktmechanismus durch korrupte Akteure gestört wird.

Niedrigere Steuereinnahmen und weniger Arbeitsplätze sind nämlich in der Regel die Folge von Korruption und Vetternwirtschaft. Aufgrund der massiven medialen Kritik hegt Occupy den Verdacht, dass hochrangige Gladbacher Amtsträger von ihrem Eigeninteresse geleitet sind und damit an ihren eigentlichen Aufgaben scheitern. Sie sind außerdem angreifbar und befinden sich in einer unsicheren Position, die sie verleitet, vor allem im Eigeninteresse zu agieren und die Interessen ihrer Institution, der Stadt sowie ihrer Bürger und der Umwelt nicht mehr angemessen zu berücksichtigen. Der damit ausgelöste wirtschaftliche und gesellschaftliche Werteverfall gefährdet laut Occupy den sozialen Frieden und führt langfristig zum Verfall der Demokratie.

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Scheitert geplantes Einkaufszentrum in Bensberg?

05 Oktober 2012 von Darian Lambert

Die gestrige Bürgerversammlung hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der anwesenden Bürger durch ihre Wortbeiträge oder ihren Beifall bekundeten, dass sie gegen das neue Einkaufszentrum in dieser massiven baulichen Form sind, der Bauörper ein zu großes Monstrum sei, dass nicht in das bauliche Umfeld passe und die Chancen einer langfristigen Belebung des oberen Marktplatzes verhindere. Die Eigentümer des Goethehauses kündigten bereits alle denklichen gerichtlichen Schritte gegen einen Bebauungsplan an, der die jetzige Planung legalisiere. Auch wurde die Rentabilität des Projektes in Frage gestellt, weil die erforderlichen Mieten heute am Markt nicht mehr erzielbar und 10-Jahres-Mietverträge nicht mehr durchsetzbar seien. Auch die Gefahr, dass die Fonds-Gesellschaft ebenso wie zuvor künftige erforderliche Investitionen unterlasse und auch dieses Objekt wie das Löwencenter abgewirtschaftet werden könne, wurde hingewiesen. Der Verwaltung und dem Architekturbüro wurde Täuschung durch gefällige perspektivische Visualisierungen vorgeworfen, die den wirklichen realen Eindruck nach Fertigstellung verschleiern sollen. Ich hatte nicht mit so viel Gegenwind aus der Bürgerschaft gerechnet, über die Verwaltung und Politik so ohne weiteres nicht mehr hinweggehen können. Hier treffen freilich Eigentümerrechte der Fondsgesellschaft einerseits wie auch andere Eigentumsverhältnisse im Gebiet des ausgelegten Bebauungsplanes und die Wunschvorstellungen der Bürger über ein schönes Bensberg andererseits diametral aufeinander, denn es ist einer Stadt als Nichteigentümer nicht möglich, die Planung nach städtebaulichen Gesichtspunkten optimiert am Reißbrett zu gestalten Und auch wirtschaftliche Zwänge des Investors bilden einen Zielkonflikt. Es dürfte aber nach der gestrigen Veranstaltung klar sein, dass das Projekt weder von der Verwaltung noch von der Politik so euphorisch wie bisher durchgewunken werden kann und Politik und Verwaltung an einer harten Nuss noch zu knabbern haben. Ich will nicht mehr ausschließen, dass wegen zu viel Widerstand zu vieler Bürger gegen die gegenwärtige Planung der Investor nicht mehr will, wenn das Gebäude um 2 Geschosse reduziert und noch mehr nach hinten versetzt werden soll. Auf die weitere Diskussion bin ich daher gespannt und auch darauf, inwieweit die Fraktionen auf die Bürgereinwendungen reagieren werden.

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