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AfD strebt gerichtliche Entscheidung an, um Veranstaltung in Kürtener Bürgerhaus durchzusetzen

13 Februar 2024 von Darian Lambert

Die Alternative für Deutschland (AfD) sieht sich in Kürten mit Widerständen konfrontiert, ihre geplante Wahlveranstaltung am 16. Februar im Bürgerhaus durchzuführen. Nachdem die örtliche Verwaltung der Partei die Anmietung der Räumlichkeiten verwehrt hat, hat die AfD nun einen Eilantrag gestellt, um ihr Recht auf Nutzung des Bürgerhauses einzufordern.

Der Streitpunkt entzündete sich an der Planung der AfD für ihren „populistischen Ascherfreitag“, eine Veranstaltung mit Maximilian Krah, dem Spitzenkandidaten der Partei für das Europaparlament. Günther Schöpf, Sprecher der Gladbacher AfD, erklärte, dass trotz intensiver Bemühungen kein Veranstaltungsort gesichert werden konnte, was bereits zu Absagen von Teilnehmern geführt hat.

Die Gemeindeverwaltung begründet ihre Ablehnung mit der Einschätzung, dass die Veranstaltung samt erwarteter Gegendemonstrationen das Fassungsvermögen und die Kapazitäten des Ortes übersteige. Ein früherer Versuch, Räumlichkeiten im Bergischen Löwen anzumieten, scheiterte ebenfalls, da dieser als GmbH nicht zur Begründung seiner Ablehnung verpflichtet ist.

Die AfD argumentiert, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Bürgerhauses im Sinne der Überparteilichkeit verpflichtet sei, allen zugelassenen Parteien die Anmietung der Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Hinweis auf die zu erwartende Größe der Veranstaltung und die damit verbundenen Probleme wird von der Partei als nicht stichhaltig betrachtet.

Sollte der Eilantrag keinen Erfolg haben, verfolgt die AfD bereits einen Plan B und hat eine alternative Veranstaltungsstätte in der Gladbacher Innenstadt ins Auge gefasst. Unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung betont Schöpf, dass die Veranstaltung mit Maximilian Krah stattfinden wird.

Die Situation bleibt angespannt, da auch Gegendemonstranten ihre Präsenz angekündigt haben, sollten die Pläne der AfD realisiert werden. Kürtens Bürgermeister Willi Heider äußerte sich zurückhaltend und betonte, dass die Veranstaltung nicht ins Bürgerhaus gehöre. Die Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag der AfD steht noch aus.

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