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Steuern

Mögliche Verpackungssteuer in Köln: Rat entscheidet über Mehrkosten für Einwegverpackungen

11 Februar 2025 von Felix Morgenstern

In Köln steht eine bedeutende Entscheidung an: Der Stadtrat berät in dieser Woche über die Einführung einer Verpackungssteuer, die den Einsatz von Einwegverpackungen in der Gastronomie verteuern würde. Ziel ist es, umweltfreundliche Alternativen wie Mehrweggeschirr attraktiver zu machen und die Müllflut in der Stadt einzudämmen.

Was bedeutet die Steuer für Verbraucher?

Ein schneller Kaffee zum Mitnehmen oder eine Portion Pommes in der Pappschale könnte bald teurer werden. Falls der Stadtrat die Verpackungssteuer beschließt, müssen Gastronomiebetriebe wie Cafés, Imbisse und Fast-Food-Ketten eine Abgabe für die Nutzung von Einwegverpackungen zahlen. Diese Mehrkosten könnten viele Betriebe an ihre Kunden weitergeben.

Konkret sieht der Vorschlag folgende Steuerbeträge vor:

  • 50 Cent pro Einweg-Kaffeebecher oder Pappschale
  • 20 Cent pro Einweg-Besteck oder Strohhalm

Die Steuer soll dazu beitragen, dass mehr Betriebe auf umweltfreundliche Mehrwegoptionen umsteigen.

Geteilte Meinungen im Stadtrat

Die Initiative zur Verpackungssteuer wird von CDU und Grünen getragen, auch die Fraktionen der Linken und Volt sprechen sich – mit einigen Einschränkungen – für die Maßnahme aus. SPD, FDP und AfD lehnen sie hingegen ab.

Kritik von der Gastronomiebranche

Die Gastronomieverbände sind wenig begeistert. Mathias Johnen vom DEHOGA Nordrhein sieht in der Steuer keine sinnvolle Umweltmaßnahme, sondern eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebe.

„Wir halten es für plumpe Wegelagerei unter falschem Umweltlabel. Es geht um Geldmacherei.“ – Mathias Johnen, DEHOGA Nordrhein e.V.

Besonders kleinere Betriebe befürchten hohe Zusatzkosten, die sie entweder auf ihre Preise umlegen oder selbst tragen müssten.

Vorbild aus Tübingen: Funktioniert die Steuer?

Köln orientiert sich mit der geplanten Verpackungssteuer an Tübingen, wo eine solche Abgabe bereits seit 2022 existiert. Ende Januar 2025 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Verpackungssteuer rechtlich zulässig ist.

Eine Untersuchung der Universität Tübingen ergab, dass die Gesamtmenge an Müll zwar nicht drastisch reduziert wurde, jedoch deutlich mehr Betriebe Mehrweggeschirr anbieten. Auch in Köln könnte die Steuer also zumindest langfristig zu einem Umdenken führen.

Der Kölner Steuerexperte Michael Thöne von der Universität Köln hält die Maßnahme für sinnvoll, allerdings mit Einschränkungen. Er glaubt, dass die Verpackungssteuer einen positiven Effekt haben könnte, auch wenn sie nicht alle Müllprobleme lösen wird.

Wann fällt die Entscheidung?

Der Stadtrat Köln wird am 13. Februar 2025 über die Einführung der Verpackungssteuer entscheiden. Falls die Steuer beschlossen wird, könnte sie ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Diskussion bleibt spannend: Während Befürworter die Steuer als wichtigen Schritt für mehr Nachhaltigkeit und weniger Müll sehen, kritisieren Gegner die zusätzlichen Kosten für die Gastronomie und mögliche Preissteigerungen für Verbraucher. Die Entscheidung des Rats wird zeigen, welchen Weg Köln in Sachen Umweltschutz einschlägt.

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Ein Tablet mit dem Text ePA Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte: Was Versicherte jetzt wissen müssen

06 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Ab dem 15. Januar 2025 startet in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Franken die elektronische Patientenakte (ePA) in einer Testphase. Die ePA soll künftig eine digitale Sammlung wichtiger Gesundheitsdaten für gesetzlich Versicherte sein. Doch viele Fragen bleiben: Wie funktioniert die ePA? Welche Vorteile und Risiken gibt es? Und wie kann man widersprechen?

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner, in dem Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder und Medikamentenpläne gespeichert werden. Auch Impfpässe, Mutterpässe und Zahnbonushefte sollen langfristig integriert werden. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App zur Verwaltung anbieten.

Automatische Einrichtung – Widerspruch möglich

Wer nicht widerspricht, erhält automatisch eine ePA. Der Widerspruch muss direkt bei der Krankenkasse erfolgen – sowohl vor als auch nach der Einrichtung der Akte. Bereits gespeicherte Daten werden bei einer Löschung vollständig entfernt. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sie nicht nutzt, hat keine Nachteile in der medizinischen Versorgung.

Wie wird die ePA genutzt?

Versicherte können selbst Dokumente hochladen, löschen oder den Zugriff für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken individuell festlegen. Die Standardzugriffszeit beträgt 90 Tage für Ärzte und Kliniken sowie drei Tage für Apotheken, kann aber verkürzt oder verlängert werden. Ohne eigenes digitales Endgerät können Versicherte die ePA passiv nutzen: Behandelnde Ärzte können die Gesundheitskarte einlesen und auf die Akte zugreifen.

Vorteile der ePA

  • Alle Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort
  • Vereinfachter Austausch zwischen Ärzten, Apotheken und Kliniken
  • Weniger Doppeluntersuchungen und einfachere Arztwechsel
  • Schnellere Notfallversorgung durch sofortige Einsicht in Vorerkrankungen

Risiken und Herausforderungen

  • Potenzielle Cyberangriffe oder Datenlecks
  • Technische Probleme oder Zugangsbarrieren durch langsames Internet
  • Benachteiligung von Menschen ohne digitale Geräte

Wechsel der Krankenkasse und Datenschutz

Bei einem Krankenkassenwechsel wird die ePA mit allen gespeicherten Daten übertragen – ebenso wie ein erteilter Widerspruch. Wer keinen Zugriff auf die App hat, kann über die Krankenkasse eine Vertrauensperson benennen, die die ePA verwaltet.

Die endgültige Einführung der ePA für alle Versicherten ist für den 15. Februar 2025 geplant, abhängig vom Verlauf der Testphase.

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A rear view of people with placards and posters on global strike for climate change. Copy space.

Warnstreiks in NRW: Kitas, Müllabfuhr und ÖPNV betroffen

05 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Die Gewerkschaft Verdi ruft ab Mittwoch die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu Warnstreiks auf. Damit will die Gewerkschaft in den laufenden Tarifverhandlungen Druck auf die Arbeitgeber ausüben. Betroffen sind unter anderem Kitas, Müllabfuhr, Stadtverwaltungen und der öffentliche Nahverkehr.


Hintergrund: Tarifstreit um höhere Löhne

Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst acht Prozent mehr Gehalt oder mindestens 350 Euro pro Monat zusätzlich. Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt und halten die Forderung für zu hoch – angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen.

„Seit Oktober hatten die Arbeitgeber Zeit, ein Angebot vorzubereiten – geliefert haben sie nichts“, kritisiert Gewerkschaftssekretär Eric Lobach.


Mittwoch: Erste Warnstreiks in Gladbeck

Am Mittwoch (7. Februar) beginnen die ersten punktuellen Warnstreiks. In Gladbeck sind unter anderem die Beschäftigten von Stadtverwaltung, Sparkasse und Entsorgungsbetrieben aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen.

Das bedeutet für viele Bürgerinnen und Bürger:

  • Müllabfuhr könnte ausfallen
  • Kitas und OGS-Betreuung an Grundschulen könnten geschlossen bleiben
  • Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen

Einige Kita-Träger haben bereits angekündigt, dass Eltern sich alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen müssen.


Donnerstag: Größere Streikwelle in mehreren Städten

Am Donnerstag (8. Februar) weitet Verdi die Warnstreiks deutlich aus. Dann könnten Stadtverwaltungen, Bürgerämter und kommunale Betriebe in folgenden Städten betroffen sein:

  • Bochum, Bottrop, Herne, Mönchengladbach, Siegen, Aachen, Viersen, Korschenbroich, Gummersbach
  • Kreisverwaltungen in Viersen, Düren, Heinsberg und Oberbergischer Kreis

Zusätzlich könnten Kitas, Müllabfuhr und der öffentliche Nahverkehr bestreikt werden. In Mönchengladbach und Aachen sind Warnstreiks im ÖPNV angekündigt – Pendler müssen sich auf Bus- und Bahnausfälle einstellen.

Besonders betroffen sind auch:

  • Bochum: Schließung des Stadttheaters und aller Schwimmbäder
  • Herne: Müllabfuhr auch am Freitag im Streik
  • Oberbergischer Kreis: Einschränkungen in den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl
  • Würselen: Rhein-Maas-Klinikum betroffen

Freitag: Nahverkehr in Köln, Bonn und Rhein-Sieg-Kreis lahmgelegt

Für Freitag (9. Februar) hat Verdi alle Beschäftigten von:

  • Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB)
  • Stadtwerke Bonn Bus und Bahn
  • Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG)

zum Streik aufgerufen. Das bedeutet, dass in diesen Regionen Busse und Bahnen nicht oder nur eingeschränkt fahren.


Weitere Streiks in der nächsten Woche möglich

Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Verdi und den Arbeitgebern findet am 17. und 18. Februar statt. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, sind weitere Streikaktionen in NRW wahrscheinlich.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher auf Ausfälle im öffentlichen Dienst, im Nahverkehr und in der Müllabfuhr einstellen.

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Property Tax Season: A rustic house stands in the background, slightly out of focus, drawing the eye to a weathered sign reading "Property Tax" in the foreground.

Grundsteuer-Schock: Kölner soll fast 3.400 Euro für unbebaubare Wiese zahlen

04 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Ein harmloses Stück Wiese sorgt für massiven Ärger in Köln-Dellbrück. Grundstücksbesitzer Folker Deinert staunte nicht schlecht, als er den neuen Grundsteuerbescheid erhielt: Statt bisher 115 Euro pro Jahr soll er plötzlich 3.389 Euro zahlen. Der Grund? Seine unbebaubare Wiese wird nun wie Bauland bewertet.

Exorbitante Steuersteigerung durch neue Bewertung

„Ich bin fast umgefallen“, berichtet Deinert, als er den Bescheid vor wenigen Wochen erhielt. Seine 2.000 Quadratmeter große Wiese im Landschaftsschutzgebiet sei eigentlich wertlos – zumindest, wenn es um eine Bebauung geht. Doch laut Finanzamt soll sie nun den Wert von Bauland haben, was eine drastische Erhöhung der Steuer mit sich bringt.

Der neue Bescheid basiert auf dem Messbetrag, den das Finanzamt für die Berechnung der Steuer ansetzt. Während dieser für Deinerts Grundstück zuvor 22,72 Euro betrug, wurde er jetzt auf 658,07 Euro erhöht – eine Steigerung um das Dreißigfache.

Gutachten zur Korrektur? Kaum bezahlbar

Die Oberfinanzdirektion Münster äußerte sich nur allgemein zu solchen Fällen: Eigentümer könnten durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Wert zu hoch angesetzt wurde. Doch das Problem:

„So ein Gutachten kostet mindestens 2.500 Euro – und es ist nicht mal sicher, dass es akzeptiert wird.“
Folker Deinert, Betroffener aus Köln-Dellbrück

Ein finanzielles Risiko, das viele Eigentümer nicht eingehen können oder wollen. Zudem seien fehlerhafte Flurstück-Zuschnitte der Bewertungsgrundlage laut Deinert nicht so einfach zu korrigieren.

Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide in Köln

Deinerts Fall ist kein Einzelfall: Knapp 70.000 Kölner haben bereits Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Laut Haus & Grund Rheinland-Westfalen sind viele Grundstücke betroffen, die zu Unrecht als bebaubar eingestuft wurden.

„Das Bewertungsverfahren, das hier in NRW angewandt wird, ist fehleranfällig“, kritisiert Experte Erik-Uwe Amaya. Besonders in Hanglagen, Naturschutzgebieten oder auf anderweitig nicht nutzbaren Flächen führe die Berechnung zu völlig unrealistischen Steuerforderungen.

Eigentümer müssen vorerst zahlen

Doch bis eine Lösung gefunden wird, müssen Betroffene erst einmal zahlen. Laut Haus & Grund sind die meisten Eigentümer verpflichtet, die Bescheide fristgerecht zu bedienen. Nur in absoluten Ausnahmefällen könne bei der Stadt eine Ratenzahlung oder Zahlungsaussetzung beantragt werden.

Für viele Betroffene, wie auch Bruno Lemancik aus Bocklemünd, eine bittere Pille:

„Jetzt muss ich viel Geld für ein Grundstück bezahlen, das ich nicht mal nutzen kann.“

Klage gegen das Grundsteuermodell läuft

Der Bund der Steuerzahler NRW hat bereits Klage eingereicht und will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ziel ist es, das aktuell angewendete Grundsteuermodell für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Doch der Prozess könnte sich über Jahre hinziehen. Bis dahin bleibt Eigentümern wie Folker Deinert und tausenden anderen Kölnern nichts anderes übrig, als weiterhin überhöhte Steuern zu zahlen – und zu hoffen, dass die Gerichte am Ende für sie entscheiden.

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Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

31 Januar 2025 von Darian Lambert

Frank Samirae: Tausende unrechtmäßige Knöllchen – Stadt Bergisch Gladbach muss Fehler eingestehen

Frank Samirae, Stadtrat

Frank Samirae, Ratsmitglied in Bergisch Gladbach und zugleich Händler in der Schloßstraße, hat die Situation aus seiner Sicht als Kommunalpolitiker analysiert und bewertet. Seiner Einschätzung nach wurden mehrere hundert, wenn nicht tausende, Knöllchen unrechtmäßig ausgestellt. Hintergrund ist die durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig erklärte verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer temporären Fußgängerzone. Samirae fordert nun, dass die Stadt ihren Fehler öffentlich zugibt und sämtliche Bußgelder, die auf Grundlage dieser Anordnung verhängt wurden, unverzüglich zurücknimmt.

Ihm zufolge kann es nicht sein, dass Bürger für einen Verwaltungsfehler der Stadt zur Kasse gebeten werden. Besonders brisant: Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war. Samirae betont jedoch ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt – diese kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht leisten.

1. Sachverhalt

  • Die Stadt Bergisch Gladbach hat eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet, die durch ein Verkehrszeichen 242.1 StVO signalisiert wurde.
  • Das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 09.01.2025, Az. 18 L 2487/24) hat die Anordnung der Fußgängerzone als rechtswidrig bewertet und die Stadt angewiesen, das Verkehrszeichen zu entfernen oder unwirksam zu machen.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bezieht sich auf die Tatsache, dass die zugrunde liegende Verkehrsregelung als rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Die Stadt hält dennoch an der Sanktion fest und argumentiert, dass ein Verkehrszeichen auch dann zu beachten ist, wenn sich seine Anordnung nachträglich als rechtswidrig herausstellt.

2. Rechtslage: Ist das Bußgeld trotz der Rechtswidrigkeit der Fußgängerzone gerechtfertigt?

a) Bindungswirkung des Gerichtsbeschlusses
  • Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist.
  • Die Stadt wurde angewiesen, die Verkehrszeichen zu entfernen.
  • Obwohl es sich um eine Eilentscheidung und kein endgültiges Urteil handelt, ist die Stadt daran gebunden und muss sich an die Anordnung halten.
b) Prinzip des „trotzdem gültigen Verkehrszeichens“
  • Die Stadt argumentiert, dass ein Verkehrsschild auch dann befolgt werden muss, wenn es später als rechtswidrig festgestellt wird.
  • Diese Argumentation beruht auf dem Grundsatz der Bestandskraft von Verkehrszeichen.
  • Tatsächlich gibt es Fälle, in denen ein Verkehrsverstoß auch dann geahndet wird, wenn die zugrunde liegende Regelung später aufgehoben wird.
c) Gilt das auch hier?
  • Problem 1: Rückwirkung des Gerichtsbeschlusses
    • Der Beschluss des VG Köln hat keine rückwirkende Wirkung, sondern entfaltet seine Wirkung ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (09.01.2025).
    • Verstöße, die vor dem 09.01.2025 begangen wurden, könnten somit grundsätzlich noch sanktioniert werden.
    • Verstöße nach dem 09.01.2025 dürften hingegen nicht mehr verfolgt werden.
  • Problem 2: Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Anordnung
    • Das Gericht hat festgestellt, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war.
    • Dies bedeutet, dass die Verkehrsbeschränkung gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.
    • In solchen Fällen kann sich der Bürger darauf berufen, dass er nicht verpflichtet war, die offensichtlich fehlerhafte Anordnung zu beachten.
d) Rechtsgrundlage für eine Bußgelderstattung
  • § 47 OWiG (Rücknahme eines rechtswidrigen Bußgeldbescheids)
    • Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht vorlag, muss das Verfahren eingestellt werden.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung von Klagen)
    • Da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung angeordnet hat, kann das Verkehrszeichen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses nicht mehr als gültig betrachtet werden.

3. Fazit: Hat die Stadt recht oder unrecht?

Die Stadt hat UNRECHT.

  • Das Bußgeld kann nicht rechtmäßig durchgesetzt werden, weil die zugrunde liegende Verkehrsregelung als offensichtlich rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Verstöße nach dem 09.01.2025 können definitiv nicht mehr geahndet werden.
  • Auch Verstöße vor dem 09.01.2025 sind fraglich, weil das Gericht feststellte, dass die gesamte Regelung fehlerhaft war und es nie eine gültige Grundlage gab.
  • Der Einspruch sollte Erfolg haben, und der Bußgeldbescheid müsste aufgehoben werden.
Empfehlung:
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den Einspruch aufrechterhalten.
  • Falls die Stadt nicht einlenkt, kann eine fachanwaltliche Prüfung (Fachanwalt für Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht) sinnvoll sein.
  • In vergleichbaren Fällen wurden rechtswidrige Bußgeldbescheide nachträglich zurückgenommen oder von Gerichten aufgehoben.

📌 Ergebnis: Die Stadt Bergisch Gladbach handelt rechtswidrig, wenn sie auf die Zahlung des Bußgeldes besteht.

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CO2-Kosten für Heizungen: Digitaler Infoabend zu Rechten und Pflichten für Mietende und Vermietende

23 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Ab sofort müssen Vermieterinnen und Vermieter je nach CO2-Ausstoß eines Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser tragen. Um die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu erklären, lädt der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam mit :metabolon zu zwei digitalen und kostenfreien Infoveranstaltungen ein.

Hintergrund des Gesetzes

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das 2023 in Kraft trat, sieht eine gestaffelte Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden vor. Maßgeblich ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hohem CO2-Ausstoß tragen Vermietende bis zu 95 Prozent der Kosten. Ziel ist es, Mietende in wenig energieeffizienten Gebäuden zu entlasten und Vermietende zu Modernisierungen zu motivieren. Auch Immobilien mit Fernwärme oder Wärmecontracting fallen unter die Regelung.

Infoveranstaltungen für beide Zielgruppen

Die Veranstaltungen bieten jeweils einen spezifischen Fokus:

  • Für Mietende: Donnerstag, 30. Januar, 18:00 Uhr
    In Kooperation mit dem Mieterverein Köln und der Verbraucherzentrale NRW.
  • Für Vermietende: Dienstag, 25. Februar, 18:00 Uhr
    In Zusammenarbeit mit Haus & Grund Rhein-Berg e.V.

Was erwartet die Teilnehmenden?

Wiebke Hoberg von der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) wird die Regelungen des Gesetzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten erläutern. Im Anschluss können Teilnehmende Fragen stellen. Die Veranstaltungen dauern maximal 90 Minuten.
Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich, der Einwahllink lautet: https://t1p.de/6mybc.

Weitere Ressourcen und Unterstützung

Interessierte können sich mit hilfreichen Online-Rechnern auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (https://t1p.de/9v3w4) und der Verbraucherzentrale NRW über ihren CO2-Kostenanteil informieren.

Für Fragen zu Energieeinsparung und Klimaschutz steht das Team der Energie & Klima Koordinierungsstelle (EKKO) des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rbk-direkt.de/team-ekko.aspx.

Ein Schritt in Richtung Klimaschutz

Mit der neuen Gesetzesregelung sollen nicht nur Mietende entlastet, sondern auch Vermietende dazu angeregt werden, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und langfristig zu geringeren Heizkosten für alle Beteiligten.

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Wooden blocks spelling FEE placed on a desk with coins, calculator, and notebook, representing business fees, financial costs, transaction charges, accounting expenses, and economic budgeting

Geflüchtete klagen gegen hohe Unterkunftsgebühren in Köln

15 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Hohe Gebühren belasten Geflüchtete

Die Stadt Köln erhebt von arbeitenden Geflüchteten seit Anfang 2024 Gebühren von bis zu 29 Euro pro Quadratmeter für städtische Unterkünfte. Diese Kosten belasten viele Familien erheblich. So zahlt die albanische Familie Cela für ihre 83 Quadratmeter große Wohnung derzeit 1.250 Euro, was bereits mehr als die Hälfte ihres Einkommens ausmacht. Mit der Geburt eines vierten Kindes soll die Gebühr auf 1.500 Euro steigen. Trotz zusätzlichem Wohngeld ist es der Familie kaum möglich, die Kosten zu decken, wodurch sich Schulden angehäuft haben.

Juristische Kritik an der Gebührensatzung

Der Kölner Anwalt Jakob Heering, der die Familie vor Gericht vertritt, hält die Gebührensatzung der Stadt für rechtlich bedenklich. „Die Höhe der Gebühren ist unverhältnismäßig. Die Stadt sollte sich an den Mietpreisen für sozialen Wohnungsbau orientieren, die bei etwa 7,85 Euro pro Quadratmeter liegen,“ erklärt Heering. Auch die Juristin Dorothee Frings kritisiert, dass die Gebühren nicht den realen Bedingungen des Wohnungsmarkts entsprechen.

Stadt verweist auf hohe Kosten

Die Stadt Köln sieht die Gebühren als gerechtfertigt an. Sie verweist auf hohe Bau- und Anmietkosten für Container und andere Unterkünfte, die aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes entstehen. Laut einer Mitteilung der Stadt seien die Satzung und die damit verbundenen Gebühren rechtmäßig. Eine weitere Stellungnahme wollte die Stadt nicht abgeben.

Mangel an Wohnungen erschwert Situation

Viele Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften leben, möchten ausziehen, finden aber keine Wohnungen auf dem freien Markt. „Das System hält Menschen in einem Teufelskreis aus hohen Gebühren und eingeschränkten Möglichkeiten gefangen,“ sagt Heering.

Hoffnung auf ein Urteil

Die Kläger hoffen nun, dass das Oberverwaltungsgericht die Gebührensatzung kippt. Ein Urteil könnte nicht nur die Situation in Köln verändern, sondern auch bundesweit eine Diskussion über die Kosten und Rechte Geflüchteter in städtischen Unterkünften anstoßen.

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Ein Smartphone auf dem gerade eine elektronische Patientenakte angezeigt wird, liegt auf medizinischen Dokumenten, horizontal

Elektronische Patientenakte: Lauterbach startet Pilotprojekt in Köln

10 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in Köln den Startschuss für die Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) gegeben. Ab dem 15. Januar wird die ePA in über 250 Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken getestet, bevor sie bundesweit eingeführt wird.

Mehr Effizienz und Komfort für Patienten

In der Praxis von Dr. Oliver Pottkämper zeigte sich Lauterbach von den Vorteilen überzeugt. Ärztinnen und Ärzte können künftig mit wenigen Klicks auf wichtige Daten wie Befunde, Medikationslisten oder MRT-Aufnahmen zugreifen. „Wir werden mit der Einführung Zehntausenden das Leben retten“, betonte Lauterbach.

Die ePA soll Behandlungen effizienter und komfortabler machen. Patienten könnten bei einfachen Beschwerden wie Erkältungen digital behandelt werden, ohne eine Praxis aufsuchen zu müssen.

Sicherheitsbedenken und Kritik

Trotz der Vorteile bleibt die ePA umstritten. Kritiker wie der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor Sicherheitslücken, die das System „nicht vertrauenswürdig“ machen könnten. Lauterbach versicherte, dass in der Pilotphase alle Daten ausschließlich registrierten Ärzten zur Verfügung stünden. Missbrauch sei „völlig ausgeschlossen“.

Pilotphase beginnt Mitte Januar

Ab dem 15. Januar wird die ePA getestet. Patientendaten bleiben zunächst auf wenige ausgewählte Praxen und Kliniken beschränkt. Lauterbach betonte, dass der bundesweite Start erst erfolgen werde, wenn alle Sicherheitsstandards erfüllt seien.

Die ePA soll langfristig eine modernere, effizientere und sicherere Gesundheitsversorgung ermöglichen – ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

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Ärztin misst den Puls des Patienten

Ärztliche Zweitmeinung: Sicher entscheiden vor einer Operation

10 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Die Entscheidung für eine Operation will gut überlegt sein. Gesetzlich Versicherte haben bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dieses Verfahren hilft, Eingriffe auf Basis aktueller medizinischer Standards zu bewerten und unnötige Operationen zu vermeiden. Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie Patient:innen davon profitieren können.

Welche Eingriffe sind abgedeckt?

Die Zweitmeinung gilt derzeit für elf planbare Operationen, darunter:

  • Mandeloperationen
  • Gebärmutterentfernungen
  • Knie- und Hüftgelenkprothesen
  • Herzschrittmacher
  • Eingriffe an der Wirbelsäule

Seit Juli 2024 umfasst das Verfahren auch den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks, eine der häufigsten Operationen in Deutschland.

Wie läuft das Verfahren ab?

Patient:innen erhalten von der behandelnden Praxis oder Klinik alle notwendigen Unterlagen, etwa Berichte oder Röntgenbilder. Qualifizierte Zweitmeinungsärzt:innen prüfen die Befunde unabhängig und dürfen den Eingriff nicht selbst durchführen. Neue Untersuchungen sind in der Regel nicht nötig. Die Ergebnisse helfen, Alternativen abzuwägen und gut informierte Entscheidungen zu treffen.

Warum eine Zweitmeinung einholen?

Gerade bei häufigen Eingriffen wie Knie- oder Hüftoperationen kann eine Zweitmeinung Sicherheit geben. „Das Verfahren sorgt dafür, dass Patient:innen fundierte Entscheidungen treffen können, frei von finanziellen Interessen einer Klinik“, erklärt Wolter.

Zusätzliche Angebote der Krankenkassen

Viele Krankenkassen bieten auch für andere Diagnosen freiwillige Zweitmeinungsprogramme an. Eine Nachfrage lohnt sich, da dies unnötige Operationen vermeiden kann.

Fazit

Die ärztliche Zweitmeinung ist ein wichtiger Schritt für Patient:innen, um sich sicher zu fühlen und die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Sie stärkt das Vertrauen in die medizinische Entscheidung und reduziert unnötige Risiken. Betroffene sollten diese Möglichkeit nutzen, um bestens informiert in ihre Behandlung zu gehen.

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goldenes feuerwerk freigestellt auf schwarz, festliches konzept

Kritik an Zuständen in der Kölner Altstadt: Böllerverbote zu Silvester nicht durchgesetzt

08 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Nach einer chaotischen Silvesternacht in der Kölner Altstadt erhebt die Bürgergemeinschaft massive Vorwürfe gegen die Stadt Köln. Trotz eines geltenden Feuerwerksverbots wurde in vielen Bereichen der Innenstadt unkontrolliert geböllert, was zu gefährlichen Situationen für Anwohner, Besucher und historische Gebäude führte.

Gefährliche Zustände trotz Feuerwerksverbot

Am Rheinufer in der Kölner Altstadt versammelten sich zu Silvester nach Angaben der Polizei über 1.000 Personen, viele von ihnen mit Raketen und Feuerwerksbatterien ausgestattet. Während Raketen in dichte Menschenmengen abgefeuert wurden, suchten Familien mit Kindern Schutz hinter Hausecken. Selbst die historische Kirche Groß Sankt Martin geriet durch die explodierenden Feuerwerkskörper in Gefahr und war zeitweise vollständig in Rauch und Funken gehüllt.

Joachim Groth, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Kölner Altstadt, berichtet von beängstigenden Zuständen: „Wir haben alle Fenster geschlossen und das Licht ausgemacht, aus Angst, dass unsere Wohnung beschossen wird.“ Die Explosionen ließen die Fensterscheiben vibrieren, während Raketen in unmittelbarer Nähe der Wohnhäuser und Kirchen abgefeuert wurden.

Versagen bei der Durchsetzung der Verbote

Die Stadt Köln hatte für die Silvesternacht eine Ordnungsverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerk in der Innenstadt, insbesondere in der Nähe von Kirchen und in Menschenmengen, untersagte. Dennoch war weder das Ordnungsamt noch ausreichende Polizeipräsenz vor Ort, um diese Verbote durchzusetzen. „Wir haben nichts von den Verboten gespürt“, kritisiert Groth. Selbst an der historischen Basilika Groß Sankt Martin sei das Feuerwerksverbot ignoriert worden.

Die Polizei, die mit Lautsprecherdurchsagen versuchte, die Menge zu beruhigen, konnte nur vereinzelt eingreifen und einige Personen festnehmen. Für eine effektive Kontrolle der Lage wäre ein Großaufgebot an Einsatzkräften nötig gewesen.

Forderungen nach Konsequenzen

Die Bürgergemeinschaft Kölner Altstadt fordert nun Konsequenzen. „So etwas darf sich nicht wiederholen“, sagt Wilhelm Wichert, ein Vertreter der Altstadtwirte. Gemeinsam mit Anwohnern plädiert er für ein generelles Feuerwerksverbot in der Altstadt und schlägt stattdessen alternative Veranstaltungen wie Laser- oder Lichtershows vor.

„Die meisten Menschen wollen das neue Jahr in Frieden und Harmonie begrüßen“, so Wichert. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass Menschen, Wohnhäuser und Kirchen in der Altstadt vor derartigen Gefahren geschützt werden.

Ausblick

Die Stadt Köln hat bisher nicht auf die Vorwürfe reagiert. Angesichts der zunehmenden Kritik von Anwohnern, Geschäftsleuten und Vertretern der Altstadt wird jedoch erwartet, dass das Thema bei zukünftigen Planungen für Silvesterveranstaltungen stärker berücksichtigt wird.

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