Verwaltung räumt ein: Bergisch Gladbach betreibt im geförderten Wohnungsbau nur „Bestandsverwaltung“. Mietausgaben für Flüchtlingsunterkünfte seit 2020 um 57 Prozent gestiegen. Vergleichsrechnung Miete vs. Eigenbestand? Abgelehnt.
Was passiert, wenn man einer Verwaltung die richtigen Fragen stellt? Man bekommt Antworten, die mehr verraten, als beabsichtigt. So geschehen in Bergisch Gladbach: Die Ratsgruppe Bürgerpartei GL hat im März eine Anfrage zur Unterbringungssituation von Geflüchteten und Obdachlosen gestellt – und dabei die Brücke zur allgemeinen Wohnraumkrise geschlagen. Die Antworten der Verwaltung, die nun in zwei Schreiben vom 17. und 23. Juni 2026 vorliegen, zeichnen ein Bild, das nachdenklich stimmt.
„Nur Bestandsverwaltung“
Auf die Frage, was die Stadt gegen den dramatischen Rückgang geförderter Mietwohnungen unternimmt – von 1.694 im Jahr 2017 auf aktuell 1.357, mit einem prognostizierten Absturz auf 844 bis 2030 –, antwortet die Verwaltung mit einem bemerkenswerten Satz: Die Stadt führe „im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ausschließlich die Bestandsverwaltung durch“.
Im Klartext: Bergisch Gladbach baut keine Sozialwohnungen. Die Stadt verwaltet nur, was andere gebaut haben. Die Fördermittel vergibt der Rheinisch-Bergische Kreis, die Investitionsentscheidungen treffen private Vorhabenträger. Die Stadt hat, so die Verwaltung wörtlich, „weder unmittelbaren Einfluss auf die Anzahl der geförderten Projekte im Stadtgebiet noch auf die Investitionsentscheidungen der jeweiligen Vorhabenträger“.
Als Gegenmaßnahmen nennt die Verwaltung die Wohnraumschutzsatzung und die Baulandstrategie mit einer 30-Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau bei Neubauvorhaben. Beides sind wichtige Instrumente – aber sie greifen nur, wenn private Investoren von sich aus bauen wollen. Einen eigenen Hebel hat die Stadt nicht.
2,36 Millionen Euro Miete – Tendenz steigend
Erstmals hat die Verwaltung die Entwicklung der reinen Mietausgaben für angemieteten Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung offengelegt. Die Zahlen aus dem Sachkonto 5422050:
Jahr
Mietausgaben
Veränd. ggü. Vorjahr
Kumuliert ab 2020
2020
1.497.085 €
–
1.497.085 €
2021
1.229.348 €
– 17,9 %
2.726.433 €
2022
1.716.272 €
+ 39,6 %
4.442.705 €
2023
1.876.701 €
+ 9,3 %
6.319.406 €
2024
2.303.822 €
+ 22,8 %
8.623.228 €
2025
2.262.570 €
– 1,8 %
10.885.798 €
2026
2.358.000 €
+ 4,2 %
13.243.798 €
In sieben Jahren hat die Stadt also rund 13,2 Millionen Euro an private Vermieter überwiesen – allein für Mietwohnungen zur Flüchtlingsunterbringung. Das sind rein konsumtive Ausgaben: Jeder Euro fließt ab, kein Quadratmeter gehört danach der Stadt. Und der Trend zeigt klar nach oben: Von 2020 bis 2026 sind die Mietausgaben um 57,5 Prozent gestiegen.
Vergleichsrechnung? „Erübrigt sich“
Besonders aufschlussreich ist die Antwort auf die Frage, ob die Verwaltung jemals verglichen hat, was günstiger ist: dauerhaft Wohnungen anzumieten oder selbst welche zu bauen. Die Antwort: Nein. Und das soll auch so bleiben.
Die Begründung: Eine Vergleichsrechnung mache „lediglich dann Sinn, wenn eine echte Entscheidung möglich ist, d.h. beide Optionen vorliegen“. Weil der Immobilienmarkt angespannt sei und Kaufpreise „weit über den amtlichen Bodenrichtwerten“ lägen, „erübrigt sich eine Vergleichsrechnung“.
Das klingt plausibel – übersieht aber einen entscheidenden Punkt: Die Ratsgruppe Bürgerpartei GL hatte in ihrem Haushaltsantrag zur Gründung der WEG GL gar nicht vorgeschlagen, Immobilien am freien Markt zu kaufen. Der Antrag sah vor, auf städtischen Grundstücken zu bauen – insbesondere auf den 2023 erworbenen Siemens-Liegenschaften und dem Zanders-Gelände, zusammen rund 275 Hektar. Diese Flächen gehören der Stadt bereits. Es gäbe keinen Grundstücksankauf zu überhöhten Preisen – die Grundstücke wären als Sacheinlage eingebracht worden.
Die Verwaltung argumentiert also gegen ein Szenario, das niemand vorgeschlagen hat – und liefert damit unfreiwillig das beste Argument für das Modell, das sie ablehnt.
WEG GL: Abgelehnt, aber nicht widerlegt
Am 24. März 2026 hatte der Rat den Antrag der Bürgerpartei GL zur Gründung einer städtischen Wohnentwicklungsgesellschaft mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag sah eine GmbH in 100-prozentigem städtischen Eigentum vor, die mit 500.000 Euro Startkapital und städtischen Grundstücken als Sacheinlage ein Pilotprojekt von 120 Wohnungen realisiert – 30 Prozent Sozialwohnungen, 70 Prozent frei finanziert. Finanzierung über Bankkredite und Fördermittel, keine laufenden Zuschüsse.
Auf die erneute Nachfrage, ob die Verwaltung eine solche Gesellschaft fachlich für geeignet halte, verweist sie auf ihre Stellungnahme 0230/2026. Eine inhaltliche Antwort auf die Frage – ja oder nein – gibt sie nicht.
Was bleibt, sind die Zahlen: 13,2 Millionen Euro Miete in sechs Jahren, ohne einen Quadratmeter Eigentum. Ein Rückgang der Sozialwohnungen um fast 20 Prozent seit 2017, mit weiterem Absturz bis 2030. Eine Verdreifachung der Wohngeld-Haushalte. Und eine Verwaltung, die einräumt, im geförderten Wohnungsbau nur „Bestandsverwaltung“ zu betreiben.
Was folgt daraus?
Die Antworten der Verwaltung bestätigen ein Dilemma, das politisch noch nicht gelöst ist: Bergisch Gladbach gibt jährlich Millionen für Wohnraum aus, den es nicht besitzt – und hat kein Instrument, um selbst Wohnungen zu bauen. Die Baulandstrategie und die Wohnraumschutzsatzung sind sinnvolle Ergänzungen, aber sie ersetzen keine aktive Wohnungspolitik.
Die Bürgerpartei GL hat angekündigt, das Thema weiter zu verfolgen. Ratsmitglied Frank Samirae sagte gegenüber GL Aktuell: „Die Verwaltung hat uns die besten Argumente für die WEG GL selbst geliefert. 13,2 Millionen Euro Miete in sechs Jahren, steigende Tendenz, kein Vermögensaufbau – und gleichzeitig sitzt die Stadt auf 275 Hektar eigenen Flächen, auf denen sie bauen könnte. Wer das für wirtschaftlich vernünftig hält, muss es erklären.“
Ein Ökonom seziert den deutschen Sinkflug – und sagt, was zu tun wäre.
Stellen Sie sich ein Flugzeug vor: Die Tragflächen flattern, die Stall-Warnung schrillt – aber der Pilot hat Kopfhörer auf und hört Partymusik. So beschreibt der Ökonom Daniel Stelter in seinem neuen Buch „Absturz“ den Zustand der deutschen Wirtschaft. Im Gespräch mit Spieltheoretiker Prof. Christian Rieck legt er offen, warum unser Wohlstand eine Fata Morgana ist, was die Politik seit zwei Jahrzehnten falsch macht – und wie ein Kurswechsel aussehen müsste. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
1. „Ein reiches Land wie Deutschland …“ – ein Trugbild
Nach der Flüchtlingskrise 2015/16 wurde der Satz zur Politikfloskel: „Ein reiches Land wie Deutschland sollte doch …“ – und dann kam, was gerade gefordert wurde. Stelter widerspricht entschieden. Im Vergleich mit Somalia? Ja, sicher. Im Vergleich mit den Eurozonen-Nachbarn? Mitnichten. Schaut man auf das, worauf es ankommt – das Vermögen der Bürger –, ist Deutschland das Schlusslicht.
Abb. 1 – Median-Nettovermögen privater Haushalte in der Eurozone (gerundete Größenordnungen, EZB-HFCS-Daten).
Das Median-Vermögen eines deutschen Haushalts liegt deutlich unter dem in Italien, Frankreich, Spanien oder Belgien. Wir haben nicht weniger Milliardäre als andere – wir haben eine Mitte und einen Unterbau, denen kaum noch etwas bleibt. Hohe Steuern und Abgaben, ein ausgebauter Sozialstaat und vor allem: kaum Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen, weil Wohneigentum politisch erschwert statt gefördert wird.
„Unsere Reichen sind nicht reicher als anderswo. Aber unsere Masse hat nichts.“
2. Die Bilanz des Staates ist tiefrot
Ein Staat ist kein Privathaushalt – aber wenn man ihn wie ein Unternehmen bilanzieren würde, sähe es düster aus, so Stelter. Auf der Aktivseite: verfallende Brücken, marode Schulen, ein heruntergewirtschaftetes Bildungssystem, eine Bahn, die Sprichwort geworden ist. Auf der Passivseite: Versprechen über Versprechen – Renten, Pensionen, Pflege, Gesundheit – ohne dass dafür vorgesorgt worden wäre.
Das Beispiel Grundrente: Eingeführt mit dem Hinweis, das seien „nur ein paar Milliarden“. Jedes Jahr. Steigend. Hochgerechnet über die Lebensdauer der Zusage: hunderte Milliarden Euro Verbindlichkeiten, die nirgends in einer offiziellen Bilanz auftauchen. „Schwarze Null“ feiern, während die Substanz aufgezehrt wird – das war über Jahre die deutsche Praxis.
„Wir leben von der Substanz – und gleichzeitig haben wir politische Projekte gemacht, die viel Wohlstand kosten.“
3. Die „guten Jahre“ waren kein Verdienst
Warum ging es lange so glatt? Zwei externe Faktoren, die mit der deutschen Politik wenig zu tun hatten: Die EZB drückte die Zinsen, was eine Baukonjunktur befeuerte. Und der Euro wertete gegenüber stabilen Währungen massiv ab – ein heimlicher Konjunkturmotor für die exportstarke deutsche Industrie.
Abb. 2 – Der Euro hat seit seiner Einführung 1999 gegenüber dem Schweizer Franken etwa 40 Prozent an Wert verloren. Ein einzigartiger Rückenwind für deutsche Exporteure.
Wer im Lotto gewinnt, sollte sich nicht so verhalten, als gewinne er ab jetzt jeden Monat. Genau das aber tat die deutsche Politik: Sie nahm die guten Jahre als Normalzustand und legte sich teure Projekte zu – Energiewende, Klimaprogramme, ausufernde Sozialleistungen –, als wäre der Rückenwind ewig. Spätestens mit der Wende der EZB-Zinsen, dem Aufstieg Chinas vom Kunden zum Konkurrenten und Trumps Handelspolitik ist diese Rechnung geplatzt.
4. Worauf Wohlstand beruht – und warum alle Säulen bröckeln
Ökonomisch lässt sich Wohlstand auf wenige Faktoren zurückführen: Wie viele Menschen arbeiten, wie produktiv sie es tun, wie viel Energie ihnen zur Verfügung steht, und wie gut sie ausgebildet sind. Stelter sieht in allen vier Bereichen rote Lampen.
Abb. 3 – Vier Säulen, vier rote Karten.
Arbeitskräfte – schrumpfend und falsch angereizt
Die Erwerbsbevölkerung schrumpft demografisch bedingt. Gleichzeitig haben wir das Phänomen der „Lifestyle-Teilzeit“ – und ein Bürgergeld-System, in dem sich Mehrarbeit kaum lohnt. Wer aus dem Bürgergeld in Vollzeit-Arbeit wechselt, zahlt rechnerisch eine Grenzbelastung von rund 85 Prozent. Ein Anreiz, der nicht zur Arbeit, sondern davon weg führt.
Abb. 4 – Was bleibt einem Arbeitnehmer wirklich mehr als einem Bürgergeldempfänger (inkl. Wohnkosten)? In München gerade einmal 2,50 € pro Stunde.
Produktivität – Investitionen stagnieren
Wo Maschinen, Software und Infrastruktur Arbeit produktiver machen, wächst Wohlstand. Doch private Investitionen in Deutschland gehen seit Jahren zurück. Das Potenzialwachstum nähert sich, so die Wirtschaftsweisen, der Null-Linie.
Energie – politisch verteuert und verknappt
Es gibt eine sehr enge Korrelation zwischen Energieeinsatz und BIP pro Kopf. Kein reiches Land der Welt verbraucht wenig Energie – aus dem einfachen Grund, dass Maschinen Energie brauchen. Genau hier hat Deutschland gezielt verknappt und verteuert. Die inländische Stromproduktion ist um rund 20 Prozent gefallen.
Abb. 5 – Inländische Stromproduktion: Wir produzieren ein Fünftel weniger Strom als noch vor wenigen Jahren – und importieren immer mehr.
Bildung – die nächste Generation wird nicht qualifiziert
Während die Zahl der „Einser-Abiturienten“ steigt, weisen PISA und andere Studien dramatische Lücken aus: 45 Prozent der Viertklässler verfehlen die Mindeststandards im Lesen, Schreiben und Rechnen. Bildungsforscher sprechen offen aus, dass diese Kinder ihre Schullaufbahn nicht erfolgreich abschließen werden können – wir produzieren funktionale Analphabeten.
Abb. 6 – Knapp die Hälfte der Viertklässler verfehlt die Bildungsmindeststandards.
Hinzu kommt die Innovationsschwäche: Deutschland ist nicht mehr in der weltweiten Top 10 bei Innovation, schon gar nicht bei Zukunftstechnologien wie KI oder Quantencomputing. Das jüngste DAX-Unternehmen ist SAP – und SAP gibt es seit über 50 Jahren.
5. Die Legende vom kaputtgesparten Staat
Ein zentraler Mythos der politischen Debatte ist: Wir hätten zu wenig investiert, weil die Schuldenbremse zu strikt sei. Stelter rechnet das Gegenteil vor. In den zehn Jahren vor Corona hatte der Bund rund 460 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung – aus höheren Steuereinnahmen, Zinsersparnissen durch die Niedrigzinspolitik und sinkenden Arbeitslosenkosten. Investiert wurden davon nur etwa 5 Mrd. €.
Abb. 7 – Geld war da. Es wurde nur nicht investiert – es wurde verkonsumiert.
Statt in Brücken, Schulen und Digitalisierung floss das Geld in laufende Ausgaben, in Wahlgeschenke und – nach Corona – in eine geradezu hemmungslose Subventionspolitik. Die Subventionen des Bundes haben sich seit 2015 mehr als verdoppelt: von 1,5 auf über 3 Prozent des BIP, das sind rund 60 Mrd. € pro Jahr.
Abb. 8 – Subventionen haben sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Eine Industriepolitik der Symbolik.
„Wir haben die Schulden gemacht – aber nicht investiert. Und die Reformen, die wir vermeiden wollten, kommen trotzdem.“
6. Zu viele Erben? Nein – zu wenige Aufsteiger
In der politischen Debatte heißt es regelmäßig, Deutschland habe ein Erbenproblem: Etwa 75 Prozent der deutschen Milliardäre seien Erben. Die Frage ist nur: Wo ist das Problem? International liegt der Anteil bei rund einem Drittel. Wir haben nicht zu viele Erben. Wir haben zu wenige Aufsteiger.
Abb. 9 – Die Verteilung zeigt das Problem: Es fehlt an wirtschaftlicher Dynamik.
Das ist ein Symptom für ein Land, in dem Unternehmertum unter Generalverdacht steht und in dem ein erfolgreiches Start-up den Standort wechselt, sobald es absehbar wird, dass es wirklich Geld verdient. Stelter berichtet von Venture-Capital-Gebern, die heute Büros in New York und Kalifornien aufmachen – nicht, um dort zu investieren, sondern um deutsche Gründer dorthin zu begleiten.
7. Warum nicht gegengesteuert wird: Die Realitätsverweigerung
Wenn die Diagnose so klar ist – warum handelt die Politik nicht? Stelters Antwort: Weil ein Großteil der öffentlichen Debatte die Realität nicht anerkennt. Bestseller propagieren Selbstkasteiung („wir müssen leben wie in den 70ern“), Talkshows lassen Energiepolitik fast nur noch von Atomkraftgegnern erklären, und über Wirtschaft wird kaum noch ernsthaft geredet – wenn doch, dann meist über Verteilung, nicht über Schaffung.
Das Bild vom Piloten, der Partymusik hört statt der Stall-Warnung, trifft die Lage genau. Dabei ist der „Kipppunkt“, den Klimaforscher beim Klima beschwören (und der dort wissenschaftlich umstritten ist), bei der Wirtschaft längst da – mittendrin.
„Die Welt lacht sich nicht nur schlapp – sie sagt: Da haben wir das Modell, das nicht funktioniert.“
8. Was zu tun wäre – die Reformagenda
Stelter bleibt nicht bei der Klage. Sein Buch hat ein ganzes Kapitel mit konkreten Vorschlägen. Die wichtigsten im Überblick:
Abb. 10 – Sechs Reformbaustellen für einen ehrlichen Kurswechsel.
Der Bund verteilt heute über 500 verschiedene Sozialleistungen – kein einzelner Beamter überblickt das System noch. Vorschlag: Eine negative Einkommensteuer nach dem Vorbild des US-„Earned Income Credit“. Wer wenig verdient, bekommt vom Staat etwas hinzu – aber auf jeder Stufe lohnt sich Mehrarbeit. Kein 85-Prozent-Sprung, keine Antragsformulare für die Sonnenblende am Kinderwagen. Weniger Bürokratie, mehr Anreize, mehr Würde.
Schluss mit subventionierten Windrädern im windarmen Süden. Erneuerbare ja – aber zu Marktpreisen, mit echtem Speicherausbau, der den Tag-Nacht-Spread nutzt. Kernkraft als Option neu diskutieren, statt sie aus ideologischen Gründen abzuwürgen, während Frankreich mit Atomstrom Stahl produziert und Rechenzentren ansiedelt.
Politik: Bundestag verkleinern, Term Limits, „Politiker-Führerschein“
Stelter fordert eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Vielfalt im Parlament: weniger Berufspolitiker, mehr Menschen, die einmal selbständig oder sozialversicherungspflichtig außerhalb des öffentlichen Sektors gearbeitet haben. Plus: Term Limits (etwa drei Legislaturperioden), maximal zwei Amtszeiten für Minister und Kanzler. Und: keine staatliche NGO-Finanzierung mehr, die zur Beschäftigungsgarantie für ausscheidende Politiker wird.
Haushalt: 100 Mrd. € Einsparpotenzial
Allein 60 Mrd. € pro Jahr ließen sich aus den verdoppelten Bundessubventionen herausschneiden – das sind keine Steuerprivilegien, sondern direkte Zahlungen, oft für klimapolitische Symbolpolitik. Weitere Einsparungen: weniger NGO-Förderung, weniger Auslandszahlungen in der akuten Krise, ein insgesamt schlankerer Staat.
Vermögen: Bürger zu Eigentümern machen
Großbritannien hat unter Thatcher die staatlichen Wohnungen an die Mieter verkauft – und damit eine Nation von Eigentümern geschaffen. In Berlin gilt heute das genaue Gegenteil: ein Umwandlungsverbot, das verhindert, dass aus Mietern Eigentümer werden. Stelter plädiert für Kreditgarantien des Staates, damit auch normale Haushalte Wohneigentum erwerben können. Wer Eigentum hat, denkt langfristiger – und politisch anders.
9. Was bedeutet das für uns in Bergisch Gladbach?
Die Diagnose Stelters klingt nach Berlin – ist aber bis in jede Kommunalverwaltung spürbar. Wer in Bergisch Gladbach beobachtet, wie Bauprojekte stocken, wie Schulgebäude saniert werden müssen, wie energieintensive Betriebe ihre Standortentscheidungen überdenken, wie Fachkräfte fehlen, der sieht: Die bundespolitischen Weichenstellungen entscheiden über unsere kommunalen Spielräume.
Drei Punkte sind für unsere Stadt besonders relevant:
Energiekosten. Wer im Bergischen Land produziert, hat keinen Atomstrom-Vorteil und keine US-Subventionen. Wenn Bundespolitik Energie verteuert, verlieren auch unsere Betriebe.
Bildung. Ob unsere Kinder lesen, rechnen und schreiben können, entscheidet sich in den Grundschulen – also an einer Stelle, die wir kommunal direkt mitgestalten.
Wohneigentum. Die Frage, ob junge Familien in Bergisch Gladbach Eigentum bilden können, hängt nicht nur an den Grundstückspreisen, sondern an einer Vielzahl bundes- und landespolitischer Hürden – Grunderwerbsteuer, Bauvorschriften, Förderpolitik.
Als Bürgerpartei GL werden wir auch in den kommenden Sitzungen darauf drängen, dass die Stadt mit dem, was sie selbst entscheiden kann, einen nüchternen Beitrag zu mehr Substanz statt Symbolik leistet: solide Haushaltsführung, ehrliche Prioritäten in der Infrastruktur, eine pragmatische Liegenschafts- und Wohnungspolitik.
10. Fazit: Noch ist der Absturz nicht vollzogen
Das Buch heißt „Absturz“, hat aber den Untertitel „So retten wir Deutschland“. Genau das ist die Botschaft. Stelter ist kein Untergangsprophet, sondern ein Warner. Die Tragflächen flattern, die Stall-Warnung schrillt, der Sinkflug läuft – aber wir sind noch nicht aufgeschlagen. Es braucht jetzt einen Kanzler und ein Parlament, die nicht weiterhin die Partymusik aufdrehen, sondern die Warnsignale ernst nehmen.
„Wir können es noch schaffen. Aber wir müssen die Anreize ändern – und die Realität anerkennen.“
Quellen und Hintergrund
Gespräch zwischen Prof. Christian Rieck (YouTube-Kanal „Prof. Rieck“) und Daniel Stelter zum Buch „Absturz – So retten wir Deutschland“. Weitere Werke Stelters u. a. „Das Märchen vom reichen Land“ (2018) sowie der Podcast und Blog „Beyond the Obvious“. Zahlenangaben auf Basis von EZB-HFCS-Daten (Privatvermögen), Bundesfinanzbericht (Subventionen), IQB-Bildungstrend (Schulleistungen) sowie Aussagen Stelters im Gespräch.
Über den Autor Frank Samirae ist Vorsitzender der Ratsgruppe Bürgerpartei GL im Stadtrat Bergisch Gladbach. Der Beitrag fasst zentrale Thesen des Gesprächs zwischen Prof. Christian Rieck und Daniel Stelter zum Buch „Absturz“ zusammen und ordnet sie kommunalpolitisch ein.
Eine Erwiderung auf das Interview von Kämmerer Thore Eggert vom 12. Mai 2026
Von Frank Samirae, Vorsitzender der Ratsgruppe Bürgerpartei GL
Stadtkämmerer Thore Eggert mahnt im Bürgerportal, das Sparen werde Folgen haben. Das ist richtig. Was er verschweigt: Auch das Wuchern hatte Folgen – und zwar die, die er und seine Vorgänger jetzt durch Streichungen heilen sollen. Wer den Haushalt 2026 ehrlich diskutieren will, muss über beides reden.
Vier Millionen Euro müssen 2026 eingespart werden. 2027 sollen weitere fünf Millionen folgen. Eggert beschreibt die Umsetzung sachlich und differenziert. Daran ist nichts auszusetzen – die Verwaltung setzt um, was der Rat beschlossen hat. Problematisch ist nicht das Was, sondern das Wie der öffentlichen Kommunikation: Der Kämmerer beschreibt ausschließlich die Folgen der Streichung, nicht die Ursachen des Aufwuchses, der die Streichung überhaupt nötig macht. Das ist eine bequeme Diskursverschiebung.
Der „dauerhafte Konsolidierungsprozess“ ist eine Behauptung ohne Belege
Eggert sagt, Bergisch Gladbach befinde sich „seit Jahren in einem dauerhaften Konsolidierungsprozess“ und Aufgaben würden „immer wieder hinterfragt“. Eine im Auftrag der Ratsgruppe Bürgerpartei GL erstellte Strukturanalyse, die 13 Haushaltspläne der Stadt von 2014 bis 2026 mit Vergleichsdaten aus Paderborn, Siegen und Neuss prüft, kommt zu einem anderen Befund: Die Personalkosten der Stadt haben sich von 2014 bis 2026 nahezu verdoppelt – von 55,5 Millionen auf 110,8 Millionen Euro, ein Plus von 99,6 Prozent. In der Hauptphase 2017 bis 2022 wuchs der Stellenplan mit 5,36 Prozent pro Jahr – exakt innerhalb des Korridors, den der britische Historiker C. Northcote Parkinson 1957 für ungebremste Verwaltungsvermehrung empirisch ermittelt hat (5,17 bis 6,56 Prozent). Der Bertelsmann-Bundesschnitt für kommunale Personalmehrung im selben Zeitraum: 2,02 Prozent.
Wer in einer Phase mit dem 2,6-fachen des Bundesdurchschnitts wächst, befindet sich nicht in einem „Konsolidierungsprozess“. Er wächst. Die letzte schriftlich dokumentierte kritische Aufgabenprüfung der Stadt findet sich im Vorbericht zum Haushalt 2014, Seite 19. Seither: nichts mehr. Die Behauptung, Aufgaben würden „immer wieder hinterfragt“, ist eine Beschwörung, kein Befund.
Was Eggert nicht sagt: A16 plus 350 Prozent, A14 minus 28 Prozent
Im Eggert-Interview kommen die Worte „Hierarchiestruktur“, „Fachbereiche“ oder „Schnittstellen“ nicht vor. Genau dort liegt das Problem. Zwischen 2014 und 2026 sind die A16-Stellen – die teuersten leitenden Beamtenpositionen unterhalb der Beigeordneten – von 2 auf 9 gestiegen. Das ist ein Plus von 350 Prozent. Im selben Zeitraum ist die Zahl der A14-Stellen, also der mittleren Sachgebietsleitungen, von 16 auf 11,5 gefallen – minus 28 Prozent. Die Verwaltungsspitze hat sich also vervierfacht, während die operative mittlere Ebene geschrumpft ist. Genau dieses Muster hat Parkinson als ersten Triebmechanismus von Verwaltungswucherung beschrieben: Vorgesetzte vermehren Untergebene, nicht Konkurrenten.
Paderborn, eine Stadt mit 158.000 statt unserer 114.500 Einwohner und sogar stärkerem Bevölkerungswachstum, zeigt in denselben Daten ein völlig anderes Bild: A16 von 5 auf 6 (+20 Prozent), A14 von 14 auf 18 (+29 Prozent). Proportionales Wachstum auf allen Ebenen. Kein Top-Heavy-Effekt. Wachsen ist also nicht das Problem – wir haben ein Strukturproblem, das es in vergleichbaren NRW-Mittelstädten so nicht gibt.
Die Zahl der Reibungspunkte hat sich fast verdreifacht
Aus 8 Fachbereichen 2014 sind 10 Fachbereiche plus 3 Stabsstellen geworden. Die Zahl der möglichen bilateralen Schnittstellen zwischen Organisationseinheiten – nach der Standardformel n × (n–1) / 2 – ist damit von 28 auf 78 gestiegen, ein Plus von 179 Prozent. Jede dieser zusätzlichen Schnittstellen erzeugt nach der Theory of Constraints (Goldratt 1997, Kendall 2003) Koordinationsaufwand, Bad Multitasking, längere Bearbeitungszeiten. Paderborn arbeitet seit über zwölf Jahren mit unveränderten 5 Dezernaten – das sind 10 Schnittstellen, konstant. Wer sich fragt, warum in Bergisch Gladbach trotz wachsendem Apparat Vorgänge länger dauern als anderswo, findet hier eine quantitativ messbare Erklärung.
„Pflichtaufgaben“ ist die falsche Erklärung – die Daten zeigen es
Eggert verweist auf Pflichtaufgaben und Tarifsteigerungen. Beides existiert. Aber: Eine Treiber-Zerlegung der Personalkosten 2014–2024 zeigt, dass von dem jährlichen Anstieg von 5,72 Prozent nur 2,51 Prozent auf Tarif und Versorgung entfallen – das ist der unvermeidliche Sockel aus TVöD und Pensionsanpassungen, der in allen Vergleichsstädten zwischen 2,0 und 2,5 Prozent liegt. Die restlichen 3,21 Prozent sind purer Stellenaufwuchs. Pflichtaufgaben erklären den Sockel, nicht den darüberliegenden Mehraufwuchs. Das eine ist Schicksal, das andere ist Entscheidung.
Die Verwaltung wünscht sich konkrete Vorschläge – sie liegen vor
Eggert äußert den Wunsch, „häufiger konkrete Vorschläge“ zu hören, wo Ausgaben reduziert werden könnten. Diese Vorschläge liegen seit Wochen vor und folgen direkt aus der Strukturanalyse:
Plafond für A16-Spitzenposten – Rückführung auf den Stand 2018 bis 2030.
Zusammenlegung von Fachbereichen statt weiterer Aufsplitterung.
Befristung von Fachbereichsleitungen auf fünf Jahre.
Wiederbelebung der kritischen Aufgabenprüfung, wie sie 2014 zuletzt durchgeführt wurde.
Externe Personalprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) 2026/2027.
Begrenzung von Entscheidungsgremien auf unter 20 Mitglieder – die Empirie zeigt, dass Gremien jenseits dieser Größe signifikant ineffizient werden.
Keiner dieser Vorschläge taucht in Eggerts Pressestatement auf. Die Verwaltung diskutiert lieber den Streit über die kurzfristige Reparatur des Strundetalwegs als die strukturellen Ursachen eines verdoppelten Personalbudgets. Das ist nachvollziehbar – aber kein Ersatz für strukturelle Antworten.
Der 50-Millionen-Euro-Elefant im Raum
Eggert erwähnt am Rande, dass das geplante Haushaltsdefizit von rund 50 Millionen Euro durch die Vier-Millionen-Streichung „keine Auswirkungen“ erfährt. Das ist der eigentliche Befund des Interviews. Bergisch Gladbach hat ein strukturelles Defizit, das durch Plafond-Streichungen nicht ansatzweise erreicht wird. Wer dieses Defizit ernsthaft adressieren will, muss an die strukturellen Treiber – an A16-Inflation, Fachbereichs-Vervielfachung und Schnittstellen-Wachstum. Wer das nicht will, kürzt jedes Jahr weiter an Sachkosten, bis Soziales und Feuerwehr nicht mehr funktionieren. Das wird übrigens, wie Eggert zu Recht warnt, „Folgen haben“.
Was die Bürgerpartei vom Rat erwartet
Die Bürgerpartei GL hat den Haushaltsbeschlüssen vom März zugestimmt, weil sie der erste Eingriff seit Jahren waren, der den Stellenautomatismus bremst. Das war ein Anfang, kein Ende. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie zum nächsten Hauptausschuss eine Stellungnahme zu den oben genannten sechs Vorschlägen vorlegt. Wir erwarten von den anderen Fraktionen, dass sie zwischen rhetorischer Bedauerns-Geste („heute gibt es nur Verlierer“) und struktureller Reformbereitschaft endlich unterscheiden. Und wir erwarten von der Öffentlichkeit, dass sie sich die Frage stellt, warum eine Stadtverwaltung mit 1.528 Stellen für 114.500 Einwohner doppelt so viele A16-Posten braucht wie vor zwölf Jahren.
Sparen hat Folgen, sagt der Kämmerer. Das stimmt.
Vier Millionen zu streichen tut weh. Hundert Millionen unkontrolliert wachsen zu lassen, hätte schon vor zehn Jahren wehtun müssen.
Datenbasis und Methodik
Sämtliche Zahlen entstammen einer auf Veranlassung der Ratsgruppe Bürgerpartei GL erstellten Strukturanalyse Bergisch Gladbach / Paderborn / Siegen / Neuss 2014–2026 (Version 3.0, Mai 2026). Datenbasis: 13 Haushaltspläne der Stadt Bergisch Gladbach inkl. Nachtragshaushalt 2025, Stellenpläne Paderborn 2006–2026, Personal- und Organisationsbericht Paderborn 2025, Dezernatsverteilungspläne 2013 und 2025, Beteiligungsberichte und ZEG/IPGL-Wirtschaftspläne. Theoretischer Rahmen: Parkinson 1957; Klimek/Hanel/Thurner, SFI WP 2008-12-055; Goldratt, Critical Chain 1997; Kendall, Project Portfolio Management 2003/2004; Bertelsmann Finanzreport 2025.
Bias-Hinweis: Der Verfasser ist Vorsitzender der Ratsgruppe Bürgerpartei GL im Stadtrat Bergisch Gladbach und hat ein politisches Interesse an Strukturkritik. Die Analyse stützt sich ausschließlich auf Primärdaten der jeweiligen Stadtverwaltungen und ist auf Anfrage einsehbar.
In Düsseldorf wird die urbane Mobilität ab Sommer 2026 um ein weiteres Angebot ergänzt. Mit dem neuen städtischen Fahrrad-Leihsystem Düsselbike sollen Einwohnerinnen, Einwohner und Besucher künftig noch einfacher und umweltfreundlicher durch die Stadt kommen.
Symbolbild
2.500 Leihräder mit moderner Ausstattung
Die neuen Leihfahrräder präsentieren sich in einem einheitlichen weißen Design und sind technisch zeitgemäß ausgestattet. Sie verfügen über acht Gänge, eine integrierte Handyhalterung sowie einen Korb für Einkäufe oder Taschen. Die Ausleihe erfolgt vollständig digital über eine App. Insgesamt sollen 2.500 Fahrräder schrittweise in den Betrieb gehen.
Gestaffelter Start ab Juli 2026
Zum offiziellen Start am 1. Juli 2026 stehen zunächst 500 Fahrräder zur Verfügung. Im August und September folgen jeweils weitere 1.000 Räder, sodass das System bis zum Herbst seine volle Kapazität erreicht. Parallel dazu wird die notwendige Infrastruktur im Stadtgebiet weiter ausgebaut.
Stationen an zentralen Punkten im Stadtgebiet
Die Düsselbikes können an bestehenden Sharing-Stationen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Die Standorte sind strategisch gewählt und befinden sich unter anderem an Bus- und Bahn-Haltestellen, in der Nähe von Hochschulen sowie an Hotels. Damit soll das Leihsystem sowohl für den Alltag als auch für Gäste der Stadt attraktiv sein.
Bürgerinnen und Bürger können Fahrräder mitgestalten
Interessierte haben die Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen: Bis Anfang März können Namensvorschläge für die Fahrräder eingereicht werden. Die ausgewählten Namen werden anschließend an den Rädern angebracht und sollen dem System eine persönliche Note verleihen.
Tarife noch in Vorbereitung
Das konkrete Tarifsystem befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung. Details zu Preisen und Nutzungsmodellen will die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.
Blick nach Monheim zeigt Potenzial
Ein vergleichbares System existiert bereits seit 2024 in Monheim am Rhein. Dort können Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Monheim-Pass an 25 Stationen Fahrräder kostenfrei ausleihen. Neben klassischen City-Bikes stehen auch E-Bikes und Lastenräder zur Verfügung. Das Beispiel zeigt, welches Potenzial Fahrrad-Leihsysteme für nachhaltige Mobilität im urbanen Raum haben.
Mit Düsselbike setzt Düsseldorf einen weiteren Baustein für einen vielfältigen Mobilitätsmix und stärkt den Umweltverbund in der Landeshauptstadt.
In Moskau findet an Heiligabend eine erste Vorverhandlung im Strafverfahren gegen den Düsseldorfer Bildhauer und Karnevalswagenbauer Jacques Tilly statt. Russische Behörden werfen dem Künstler vor, aus politischen Motiven heraus falsche Informationen über die russische Armee verbreitet zu haben. Nach Angaben aus russischen Gerichtsunterlagen dient der Termin der Vorbereitung eines möglichen Hauptverfahrens.
Symbolbild
Die Vorverhandlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei sollen organisatorische Fragen geklärt werden, etwa die Festlegung von Verhandlungstagen und die Benennung möglicher Zeugen. Jacques Tilly selbst wird nicht anwesend sein. Nach eigenen Angaben hat er bislang keine offiziellen Dokumente aus Russland erhalten und von dem Verfahren ausschließlich über Dritte sowie Medienberichte erfahren.
Politische Satire als Auslöser des Verfahrens
Jacques Tilly ist bundesweit bekannt für seine satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug. Seit vielen Jahren greift er darin aktuelle politische Ereignisse auf und setzt sich kritisch mit internationalen Machtverhältnissen auseinander. Auch die russische Führung war in der Vergangenheit mehrfach Thema seiner Arbeiten, die insbesondere den Angriffskrieg gegen die Ukraine thematisierten.
Die nun erhobenen Vorwürfe stützen sich auf einen Paragrafen des russischen Strafrechts, der seit Beginn des Ukraine-Krieges verstärkt angewendet wird und sich gegen angebliche Falschinformationen über das Militär richtet. Das Verfahren reiht sich damit in eine Vielzahl ähnlicher Fälle ein, die auch Personen außerhalb Russlands betreffen.
Unterstützung aus Düsseldorf und darüber hinaus
In Düsseldorf wird das Vorgehen der russischen Justiz überwiegend als politisch motivierter Einschüchterungsversuch bewertet. Aus der Stadtgesellschaft, der Kulturszene und der Politik erhielt Tilly in den vergangenen Tagen breite Unterstützung. Viele sehen die Anklage als Ausdruck dafür, dass politische Satire internationale Aufmerksamkeit erzielt und Wirkung entfaltet.
Der Künstler selbst hat angekündigt, sich durch das Verfahren nicht von seiner Arbeit abbringen zu lassen. Er will weiterhin politische Themen künstlerisch aufgreifen und sieht in der Anklage eher eine Bestätigung seiner kritischen Auseinandersetzung mit autoritären Strukturen.
Wie es nach der Vorverhandlung weitergeht, ist offen. Ob es tatsächlich zu einem Hauptverfahren kommt und welche rechtlichen Konsequenzen dies hätte, bleibt vorerst unklar.
Die Stadt Köln verstärkt ihr Engagement für bezahlbaren Wohnraum auf europäischer Ebene. Oberbürgermeister Torsten Burmester ist der EU-weiten Initiative „Mayors for Housing“ beigetreten. Das Bündnis vereint Bürgermeisterinnen und Bürgermeister großer europäischer Städte und setzt sich dafür ein, Wohnen als soziales Grundrecht zu verankern sowie Städten eine stärkere Rolle in der europäischen Wohnungspolitik und bei der Vergabe von Fördermitteln zu geben.
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Bezahlbarer Wohnraum als zentrales Zukunftsthema
Steigende Mieten und knapper Wohnraum stellen Köln ebenso wie viele andere Metropolen vor große Herausforderungen. Mit dem Beitritt zu „Mayors for Housing“ will die Stadt ihre Interessen gebündelt mit anderen Kommunen auf EU-Ebene vertreten. Der Austausch mit Städten, die vor ähnlichen Problemen stehen, soll dazu beitragen, neue Lösungsansätze zu entwickeln und bewährte Strategien zu teilen, um den Wohnungsmarkt langfristig zu entlasten.
Europäische Zusammenarbeit gewinnt an Bedeutung
Der Schritt Kölns fällt zeitlich mit der Vorstellung des europäischen Plans für mehr erschwinglichen Wohnraum durch die EU-Kommission zusammen. Dieser sieht unter anderem Investitionen in den Wohnungsbau sowie Anpassungen von EU-Beihilferegeln vor. Die Initiative „Mayors for Housing“ bewertet diesen Plan als wichtigen Meilenstein, betont jedoch zugleich, dass die bisherigen Finanzierungsinstrumente nicht ausreichen, um den hohen Investitionsbedarf in den Städten zu decken.
Starkes Netzwerk europäischer Metropolen
Zum Bündnis gehören unter anderem Städte wie Amsterdam, Athen, Dublin, Florenz, Lissabon sowie Kölns Partnerstadt Barcelona. Auch Leipzig ist als weiteres deutsches Mitglied vertreten. Gemeinsam setzen sich die Städte für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit der EU-Kommission ein, um die geplanten Maßnahmen weiter zu konkretisieren und mit verbindlichen Regelungen zu hinterlegen.
Ziel: Entlastung des Wohnungsmarktes in Köln
Für Köln eröffnet die Mitgliedschaft die Chance, europäische Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten und von gemeinsamen Initiativen zu profitieren. Der Fokus liegt darauf, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und die Lebensqualität in der Stadt nachhaltig zu sichern.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen bedeutenden Schritt für die politische Mitbestimmung junger Menschen beschlossen: Künftig dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen. CDU, SPD, Grüne und FDP erreichten gemeinsam die für die notwendige Verfassungsänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Damit erhalten rund 290.000 junge Menschen zusätzlich das aktive Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen.
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Die Organisation Mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und wertet sie als wichtigen Fortschritt für eine zeitgemäße Demokratie. Aus Sicht des Vereins stärkt die Absenkung des Wahlalters die politische Teilhabe junger Menschen und trägt dazu bei, demokratische Prozesse frühzeitig erlebbar zu machen.
Stärkeres Mitspracherecht für junge Generation
Jugendliche übernehmen bereits heute in vielen Bereichen Verantwortung – etwa in Ausbildung, Ehrenamt oder gesellschaftlichem Engagement. Mit dem neuen Wahlrecht erhalten sie nun auch bei der Zusammensetzung des Landesparlaments ein direktes Mitspracherecht. Mehr Demokratie sieht darin ein klares Signal, dass junge Stimmen ernst genommen und aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Politische Bildung gewinnt an Bedeutung
Mit der Ausweitung des Wahlrechts rückt auch die politische Bildung stärker in den Fokus. Mehr Demokratie betont, dass das neue Wahlrecht von gezielten Bildungsangeboten begleitet werden müsse, um Jugendliche auf ihre neue Verantwortung vorzubereiten. Schulen, Jugendverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Bereits in diesem Jahr hat der NRW-Landesverband von Mehr Demokratie eigene Impulse gesetzt: Im Rahmen eines Schulwettbewerbs entwickelten Schülerinnen und Schüler kreative Konzepte, um Gleichaltrige über Wahlen zu informieren und zur Teilnahme zu motivieren. Die Erfahrungen aus dem Wettbewerb zeigten, dass viele junge Menschen großes Interesse an politischen Themen haben und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Signal für eine generationenübergreifende Demokratie
Mit der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre folgt Nordrhein-Westfalen dem Beispiel anderer Bundesländer und Kommunen, die diesen Schritt bereits gegangen sind. Für Mehr Demokratie ist die Entscheidung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer inklusiveren und generationenübergreifenden Demokratie, in der politische Teilhabe nicht am Alter scheitert, sondern Engagement und Verantwortungsbewusstsein in den Mittelpunkt stellt.
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) hat eine neue Aufsichtsratsvorsitzende: Svenja Udelhoven wurde am 15. Dezember 2025 einstimmig an die Spitze des Gremiums gewählt. Die Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises tritt die Nachfolge von Stephan Santelmann, dem ehemaligen Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, an und ist damit die erste Frau in diesem Amt bei der RVK.
Langjährige Erfahrung im Aufsichtsrat
Svenja Udelhoven gehört dem Aufsichtsrat der RVK bereits seit 2014 an. Zuletzt hatte sie die Funktion der zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden inne. Mit ihrer Wahl übernimmt sie nun die Gesamtverantwortung für die strategische Begleitung des Unternehmens, das eine zentrale Rolle für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region spielt.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer engen Einbindung in kommunale und regionale Strukturen bringt Udelhoven beste Voraussetzungen mit, um die Weiterentwicklung der RVK in einer Phase großer Herausforderungen im ÖPNV zu begleiten.
Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr
Die RVK steht in den kommenden Jahren vor wichtigen Aufgaben – darunter die Weiterentwicklung des Angebots, die Sicherung der Mobilität in Stadt und ländlichem Raum sowie die Anpassung an neue ökologische und wirtschaftliche Anforderungen. Ein handlungsfähiger und gut aufgestellter Aufsichtsrat gilt dabei als entscheidender Faktor.
Auch die Geschäftsführung der RVK blickt positiv auf die Zusammenarbeit mit der neuen Vorsitzenden und sieht den Aufsichtsrat gut gerüstet für die anstehenden Weichenstellungen im regionalen Nahverkehr.
Weitere personelle Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Zuge der Neubesetzung kommt es zu weiteren Veränderungen im Aufsichtsrat. Thorsten Schmalt, Vertreter des Rheinisch-Bergischen Kreises, rückt als zweiter stellvertretender Vorsitzender nach. Andreas Frauenkron, Vertreter der Beschäftigten der RVK, bleibt weiterhin erster stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.
Hintergrund der Umbesetzung sind unter anderem die zurückliegenden Kommunalwahlen. Neben Stephan Santelmann scheiden auch Achim Blindert (Kreis Euskirchen) und Andreas Wolter (Stadt Köln) aus dem Gremium aus. Ihre Nachfolge treten Thorsten Schmalt, Wolfgang Heller (Kreis Euskirchen) und Lars Wahlen (Stadt Köln) an.
Dank an scheidende Mitglieder
Die Regionalverkehr Köln GmbH bedankt sich bei den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die vertrauensvolle, konstruktive und zukunftsorientierte Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Zugleich wünscht das Unternehmen dem neu zusammengesetzten Aufsichtsrat einen erfolgreichen Start und eine weiterhin enge Zusammenarbeit zum Wohle des öffentlichen Nahverkehrs in der Region.
Janbernd Oebbecke (* 1950) ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er war langjähriger Geschäftsführender Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts und hat sich als Experte in Kommunalrecht, Denkmalschutzrecht sowie Rechtsfragen des Islam in Deutschland etabliert.
Anlass für ein Interview mit ihm war sein Rechtsgutachten, in dem er die rechtliche Stellung und Gleichbehandlung von Gruppen und Fraktionen in den Räten Nordrhein-Westfalens einordnet. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mit dem renommierten Verfassungsrechtler über die aktuellen Implikationen dieses Gutachtens für die kommunale Demokratie in NRW zu sprechen.
Sie lehrten ab 1991 an der Universität Münster, von 1994 bis 1997 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von 1997 bis 2018 Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Münster. Sie waren Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Sie waren Erster Beigeordneter des Landkreistages NRW und von 1997 bis 2018 der Geschäftsführende Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster und des Freiherr-vom-Stein-Instituts, der wissenschaftlichen Forschungsstelle des Landkreistages NRW. Sie sind Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Das ist bei Weitem noch nicht alles. Hat man bei so vielen Funktionen eigentlich noch ausreichend Zeit für Familie und Hobbys?
Zeitweise war es sicher herausfordernd; es hat aber nie Beschwerden gegeben.
Am 14. September 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen, mit 18 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland, die Räte in 396 Gemeinden (darunter 272 mit Stadtrechten) und in 31 Kreisen für fünf Jahre neu gewählt. Wie viele Menschen in NRW wurden 2025 Mandatsträger? Ist diese Arbeit ehrenamtlich?
Wir haben in NRW in den Gemeinden, Kreisen, Landschaftsverbänden und beim RVR sicher mehr als 20.000 Mandatsträger. Genau wird Ihnen das wohl niemand sagen können. Sie alle werden ehrenamtlich tätig. Sie werden für ihre Arbeit also nicht bezahlt, sondern erhalten nur eine Aufwandsentschädigung, so ähnlich wie zum Beispiel die ehrenamtlichen Trainer im Sport oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
Ein Ratsmitglied, ein Mitglied einer Bezirksvertretung oder ein Mitglied eines Ausschusses hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung entsteht. Warum ist das wichtig?
Ohne den Ersatz des Verdienstausfalls könnten nur Menschen ein Mandat übernehmen, die für ihren Lebensunterhalt nicht auf Arbeit angewiesen sind oder deren Arbeitgeber sie für die Kommunalpolitik freistellen, vielleicht auch noch die aus den Informationen oder der Bekanntheit, die mit Kommunalpolitik verbunden sind, wirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Die finanziellen Leistungen für Mandatsträger sollen sicherstellen, dass das passive Wahlrecht nicht von der wirtschaftlichen Lage abhängt.
Können Sie uns den Unterschied zwischen Fraktionen und Gruppen in den Räten erläutern? Was besagt § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW? Wie oft wurde er neu gefasst oder geändert?
Gruppen haben weniger Mitglieder und weniger Rechte als Fraktionen. Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss eine Gruppe nur zwei Mitglieder haben. Fraktionen haben in größeren Räten dagegen mindestens drei Mitglieder, in den großen Städten sogar mindestens vier oder fünf. Die Gruppen sind vor einigen Jahren als Reaktion darauf eingeführt worden, dass nach der Streichung der 5%-Sperrklausel mehr und damit auch kleinere politische Parteien und Wählervereinigungen in die Vertretungen gewählt wurden. Die Gemeinden sollten eine Rechtsgrundlage haben, wenn sie deren Arbeit in den Vertretungen finanziell unterstützen. Mit Wirkung vom 1. November dieses Jahres sind die Mindestzahlen für die Fraktionen angehoben worden; das hat dazu geführt, dass die Anzahl der Gruppen deutlich gestiegen ist.
Was sind Fraktionssitzungen und Gruppensitzungen? Unterscheiden sich die Sitzungen einer politischen Gruppe von denen einer Fraktion im Hinblick auf den Aufwand des einzelnen Mandatsträgers?
In solchen Sitzungen stimmen sich Fraktionen und Gruppen politisch ab und bereiten Sitzungen der Vertretung, der Ausschüsse und anderer Gremien vor. Weil die Gruppen kleiner und nicht in allen Ausschüssen vertreten sind, kann man vermuten, dass weniger Sitzungen stattfinden und die Sitzungen im Durchschnitt auch etwas kürzer sind.
Im November 2025 schlossen Sie ein Gutachten zur Zulässigkeit von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen ab. Wer war ihr Auftraggeber? Was war der Anlass?
Auftraggeber war in diesem Fall die Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker NRW. Anlass war, dass hier und da die Rechtsauffassung vertreten wurde, die Vorschrift der § 45 Abs. 1 GO NRW über die Entschädigung von Ratsmitgliedern sei auf Gruppensitzungen nicht anwendbar. Das hätte die betroffenen Ratsmitglieder deutlich schlechter gestellt.
War es eine Intention des Gesetzgebers, dass Gruppen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 13. April 2022 in eine schwache Position geraten?
Es ist immer schwer festzustellen, was die an der Gesetzgebung Beteiligten mit einer Regelung erreichen wollten. Soweit ich sehe, gibt es in den Materialien zum Änderungsgesetz aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass Landesregierung oder Landtag eine solche Absicht verfolgt haben.
Ihre Kernaussage ist, dass die Kommunen zur Gewährung der Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO verpflichtet sind, und zwar auch für Gruppensitzungen. Wie leiten Sie diese Verpflichtung aus dem Gesetz ab, obwohl hier nur von Fraktionen die Rede ist?
Der § 45 Abs. 1 GO gilt für die gesamte Mandatstätigkeit, also auch für Gruppensitzungen. Dass es keine erläuternde Vorschrift gibt, die wie für Fraktionssitzungen klarstellt, wann es sich um eine Gruppensitzung handelt, ändert daran nichts.
Der Städte- und Gemeindebund NRW und auch der Landkreistag NRW vertreten die Auffassung, Zahlungen seien unzulässig, unter Berufung auf eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKDB). Ist das nur eine rechtliche Aussage, oder auch ein inhaltliches Statement?
Mir ist eine schriftliche Stellungnahme des MHKBD nicht bekannt. Maßgeblich ist jedenfalls das Gesetz.
Sie argumentieren verfassungsrechtlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem freien Mandat. Würde ein Ausschluss von Gruppen somit verfassungswidrig sein?
Bei § 45 Abs. 1 GO NRW geht es nicht um Fraktionen oder Gruppen, sondern um den Aufwand der einzelnen Vertretungsmitglieder, der ihnen durch die Mandatstätigkeit entsteht. Die Vertretungsmitglieder entscheiden in Ausübung ihres freien Mandats, ob sie sich einer Partei oder Gruppe anschließen. Eine unterschiedliche Behandlung wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Welche Konsequenzen hätte es für das kommunale Ehrenamt, wenn Gruppensitzungen dauerhaft schlechter gestellt würden als Fraktionssitzungen? Berührt das die Chancengleichheit politischer Minderheiten in Kommunalparlamenten?
Die Arbeit in den kommunalen Vertretungen hat Auswirkungen auf die nächste Wahl, denn die Wähler reagieren darauf, wie die gewählten Vertreter der Parteien oder Gruppen arbeiten. Der Verzicht auf die Abstimmung untereinander wirkt sich auf den Erfolg der Arbeit und damit auf die Wahlchancen aus.
Wie können die Kommunen das Problem lösen? Müssen sie ihre Hauptsatzungen oder Entschädigungsregelungen ändern?
Nach meiner Rechtsauffassung müssen sie festlegen, für wie viele Gruppensitzungen Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW gezahlt werden. Solche Regelungen gibt es schon. Meines Wissens sind weitere in Vorbereitung:
Glauben Sie, dass es ansonsten zu Klagen kommen wird?
Das kann man nicht ausschließen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass die Kommunen die Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW auf Dauer verweigern.
Wenn der Gesetzgeber an Sie herantreten würde: Welche Nachbesserungen der Gemeindeordnung für NRW würden Sie ihm empfehlen?
Änderungen sind nicht notwendig. Montesquieu hat zu Recht gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für uns so viel Zeit genommen und uns diesen schwierigen Sachverhalt so gut erklärt haben!
In der zweiten Sitzung des neu gewählten Kreistags stand neben der inhaltlichen Arbeit auch der Rückblick im Mittelpunkt: Landrat und Kreistag verabschiedeten zahlreiche ausgeschiedene Mitglieder und ehrten ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement. Zudem wurde der frühere Landrat Stephan Santelmann offiziell gewürdigt.
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Würdigung des ehemaligen Landrats
Stellvertretend für den Kreistag dankte der CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Pakendorf dem ehemaligen Landrat Stephan Santelmann, dessen Amtszeit am 31. Oktober endete. Er hob dessen verantwortungsvolle Amtsführung und den prägenden Beitrag zur Entwicklung des Rheinisch-Bergischen Kreises hervor. Santelmann habe den Kreis über viele Jahre hinweg mit großem Einsatz und Weitblick geführt.
Ehrungen für ausgeschiedene Kreistagsmitglieder
Im Anschluss ehrte der Landrat zahlreiche ehemalige Kreistagsmitglieder, die sich über viele Jahre – teilweise über Jahrzehnte – ehrenamtlich für den Rheinisch-Bergischen Kreis engagiert haben. Die Auszeichnungen wurden entsprechend der Dauer der Zugehörigkeit zum Kreistag vergeben und reichten von der Ehrennadel in Silber und Gold bis hin zum Ehrenring.
Ehrennadel in Silber
Für zwei Wahlperioden kommunalpolitisches Engagement erhielten die Ehrennadel in Silber:
Hans-Jürgen Klein, der sich besonders im Bereich Verkehr und ÖPNV engagierte und ab 2020 Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Bauen war.
Vera Müller, die ihre Fachkenntnisse aus der Bezirksplanung einbrachte und insbesondere im Umwelt- und Planungsausschuss aktiv war.
Elvi Reudenbach, die sich unter anderem im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur engagierte und den Kreis in der Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Köln vertrat.
Dirk Weber, der neben zwei Wahlperioden als Kreistagsmitglied zuvor bereits acht Jahre als sachkundiger Bürger tätig war und Schwerpunkte im sozialen Bereich setzte.
Ehrennadel in Gold
Für drei Wahlperioden Zugehörigkeit zum Kreistag wurden mit der Ehrennadel in Gold ausgezeichnet:
Michael Becker, der sich langjährig in sozial- und gesundheitspolitischen Gremien engagierte und vierter stellvertretender Landrat war.
Wolfgang Büscher, der kontinuierlich im Ausschuss für Personal, Organisation, Gleichstellung und IT tätig war und sich zusätzlich in weiteren Gremien einbrachte.
Doris Rehme, die ihren Schwerpunkt im Bildungsbereich hatte und den Kreis in verschiedenen regionalen Zusammenschlüssen vertrat.
Ehrenring für jahrzehntelanges Engagement
Mit dem Ehrenring zeichnete der Kreis Mitglieder aus, die mindestens vier Wahlperioden dem Kreistag angehörten:
Rainer Deppe, der über mehr als drei Jahrzehnte die Umwelt- und Regionalpolitik maßgeblich prägte.
Ulrich Heimann, langjährig in Jugend- und Schulausschüssen aktiv und erster stellvertretender Landrat; auf eigenen Wunsch erhielt er die Ehrennadel in Gold.
Helga Loepp, die seit 1989 dem Kreistag angehörte und insbesondere Finanz- und Beteiligungsfragen begleitete.
Roland Rickes, der Schwerpunkte in der Finanz- und Steuerungspolitik setzte.
Lenore Schäfer, die sich viele Jahre für Umwelt- und Regionalpolitik engagierte und stellvertretende Landrätin war.
Dr. Klaus-Georg Wey, der zehn Jahre den Rechnungsprüfungsausschuss leitete.
Sylvia Wöber-Servaes, die sich besonders im Sozialbereich und im Zukunftsausschuss einbrachte.
Auch Martin Bosbach und Dirk Weber wurden mit dem Ehrenring ausgezeichnet, konnten an der Sitzung jedoch nicht persönlich teilnehmen.
Anerkennung für kommunalpolitisches Engagement
Mit der feierlichen Verabschiedung und den Ehrungen würdigten Landrat und Kreistag das langjährige Engagement der ausgeschiedenen Mitglieder. Die Auszeichnungen unterstrichen die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit für die kommunale Selbstverwaltung und den nachhaltigen Einsatz für den Rheinisch-Bergischen Kreis.