Archiv | Bensberg

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Einbruch in Bensberg: Hochwertiger Schmuck aus Erdgeschosswohnung gestohlen

12 Mai 2025 von Felix Morgenstern

Am Sonntagnachmittag (11. Mai) wurde die Polizei gegen 16:45 Uhr zu einem Einbruch in einem Mehrfamilienhaus an der Kardinal-Schulte-Straße in Bergisch Gladbach-Bensberg gerufen. Ein aufmerksamer Zeuge hatte zuvor die Tat bemerkt und umgehend die Behörden informiert.

Symbolbild

Wohnung komplett durchwühlt

Unbekannte Täter hatten sich offenbar über ein Fenster Zutritt zur Erdgeschosswohnung verschafft. Bei Eintreffen der Polizeibeamten bot sich ihnen ein deutliches Bild des Einbruchs: Schränke, Schubladen und Kommoden waren durchwühlt, persönliche Gegenstände lagen verstreut in den Räumen.

Beute im fünfstelligen Bereich

Nach ersten Erkenntnissen entwendeten die Täter mehrere hochwertige Armbanduhren sowie einen Fahrzeugbrief. Der geschätzte Gesamtwert der gestohlenen Schmuckstücke liegt im unteren fünfstelligen Eurobereich. Ob weiteres Diebesgut abhandenkam, konnte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme noch nicht abschließend geklärt werden.

Polizei bittet um Hinweise

Das Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg hat die Ermittlungen aufgenommen und eine Spurensicherung veranlasst. Zeugen, die in den vergangenen Tagen verdächtige Beobachtungen im Umfeld der Kardinal-Schulte-Straße gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02202 205-0 zu melden.

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Historische Entscheidung: Bensberg und Bergisch Gladbach gehen künftig getrennte Wege

01 April 2025 von Felix Morgenstern

Nach jahrzehntelanger Zugehörigkeit ist es nun offiziell: Bensberg und Bergisch Gladbach werden künftig zwei eigenständige Städte bilden. Mit dem Beschluss der Landesregierung und der Zustimmung beider Stadtparlamente wird eine historische Trennung vollzogen, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt – für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die regionale Identität.

Zwei Städte, zwei Identitäten

Was viele Bensbergerinnen und Bensberger bereits seit Jahren spürten, wird jetzt Realität: Bensberg bekommt seinen eigenen Stadtnamen und Verwaltungssitz. Die Entscheidung basiert auf einem zunehmenden Wunsch nach mehr Eigenständigkeit – kulturell, politisch und wirtschaftlich.

Bergisch Gladbach und Bensberg sind in den letzten Jahrzehnten zwar zusammengewachsen, doch unterschiedliche Entwicklungen und örtliche Besonderheiten hätten zuletzt verstärkt den Wunsch nach einer klareren Trennung bestärkt.

„Wir wollen die Chance nutzen, unsere Stärken eigenständig weiterzuentwickeln und dabei unsere eigene Handschrift zu zeigen,“ erklärt ein Sprecher der künftigen Stadt Bensberg.

Ab wann ist die Trennung wirksam?

Die offizielle Aufteilung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Bereits jetzt laufen intensive Vorbereitungen auf Verwaltungsebene, etwa zur Neuverteilung von Zuständigkeiten, Personal und Infrastruktur. Auch die zukünftige Grenzziehung innerhalb des Stadtgebiets ist bereits weitgehend definiert.

Die Stadt Bergisch Gladbach wird in ihrer bisherigen Form fortbestehen, verliert allerdings Bensberg als Stadtteil. Dafür erhält Bensberg eigene Strukturen, inklusive Rathaus, Stadtrat und Stadtverwaltung.

Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?

In einem ersten Schritt sollen Bürgerservices dezentralisiert und vor Ort gestärkt werden. Künftig wird es zwei getrennte Stadtverwaltungen geben – was für Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege und mehr Mitsprachemöglichkeiten vor Ort bedeuten soll.

Zudem wird es eigene Stadtlogos, Internetauftritte und Verwaltungsnummern geben. Auch Kfz-Kennzeichen könnten künftig voneinander abweichen – eine Entscheidung hierzu steht allerdings noch aus.

Kritik und Zustimmung in der Bevölkerung

Während viele Bensbergerinnen und Bensberger die Entscheidung als überfälligen Schritt zu mehr Selbstbestimmung feiern, gibt es in Bergisch Gladbach auch kritische Stimmen, die den hohen Verwaltungsaufwand und mögliche Kosten bemängeln.

Auch die Frage, wie gemeinsame Infrastrukturprojekte – etwa im Verkehr oder im Schulbereich – künftig koordiniert werden sollen, sorgt für Diskussionsstoff.

Ein Neuanfang mit Symbolkraft

Mit dem Schritt in die Eigenständigkeit beginnt für beide Städte ein neues Kapitel. Der Wunsch nach klaren Strukturen und mehr kommunaler Autonomie war letztlich ausschlaggebend. Ob Bensberg als neue Stadtverwaltung an Strahlkraft gewinnt und wie sich die Zusammenarbeit mit Bergisch Gladbach künftig gestaltet, bleibt abzuwarten.

Fest steht: Die Region formt sich neu – mit Mut zur Veränderung und Blick in die Zukunft.

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Schloßstraße: Einbahnstraßenregelung ab Sommer 2025 geplant

Schloßstraße: Einbahnstraßenregelung ab Sommer 2025 geplant

31 März 2025 von Darian Lambert

Mit dem Frühling kommt Bewegung in den Umbau der Schloßstraße: Die Arbeiten am Bauabschnitt 4.1 schreiten voran und dehnen sich nun bis zur Hausnummer 82 aus – inklusive der Passage an der Einmündung zur Gartenstraße. Diese bleibt trotz der Bauarbeiten weiterhin befahrbar.

Ziel der aktuellen Maßnahmen ist es, die baulichen Voraussetzungen für eine neue Verkehrsregelung zu schaffen: Ab Sommer 2025 soll die Schloßstraße – trotz laufender Bauarbeiten – in eine temporäre Einbahnstraße umgewandelt werden. Geplant ist eine Durchfahrt vom Emilienbrunnen bis zur Ausfahrt Am Stockbrunnen. Gleichzeitig wird auch die Gartenstraße umfassend saniert. Nach deren Fertigstellung soll der Einbahnstraßenverkehr über die Gartenstraße umgeleitet werden, während die restliche Schloßstraße weiter modernisiert wird.

Die Stadt verspricht sich von der Maßnahme eine spürbare Entlastung für den Verkehr und den lokalen Handel während der Umbauphase. Die Einbahnstraßenregelung gilt voraussichtlich bis zum Abschluss der gesamten Arbeiten Ende 2025.

Aktuelle Informationen zum Projekt sowie ein Bautagebuch finden Interessierte auf der städtischen Webseite unter
www.bergischgladbach.de/inhk-startseite.aspx. Wer stets auf dem neuesten Stand bleiben möchte, kann sich per E-Mail an inhk.bensberg@stadt-gl.de für den Baustellen-Newsletter anmelden.

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Fertig für die Jahreswartung?

Fertig für die Jahreswartung?

19 Februar 2025 von Darian Lambert

Wartung und aktueller Virenschutz: So bleibt Ihr Computer leistungsfähig

Ein gut gewarteter Computer läuft nicht nur schneller, sondern bleibt auch länger funktionstüchtig. Der EDV-Service Samirae empfiehlt daher, mindestens einmal im Jahr eine professionelle Wartung des PCs durchführen zu lassen. Dabei werden nicht nur Hardware-Komponenten geprüft und gereinigt, sondern auch Software-Optimierungen vorgenommen, die die Leistungsfähigkeit des Systems erhalten.

Ein weiterer wichtiger Baustein der IT-Sicherheit ist ein aktueller Virenschutz. Cyber-Bedrohungen entwickeln sich stetig weiter, und veraltete Sicherheitssoftware bietet oft keinen ausreichenden Schutz mehr. Frank Samirae und sein Team bieten deshalb nicht nur die Installation moderner Antivirus-Lösungen an, sondern sorgen auch dafür, dass Sicherheitsupdates regelmäßig eingespielt werden.

Neu: Ladenlokal in Bensberg eröffnet! Um Ihnen noch besseren Service zu bieten, hat der EDV-Service Samirae nun ein neues Ladenlokal in der Schloßstraße 33 in Bensberg eröffnet. Hier können Sie Ihre Geräte unkompliziert abgeben und sich persönlich beraten lassen. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr.

Besuchen Sie uns vor Ort oder kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung – wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Ihr Computer stets in Topform bleibt! Telefon: 02204 / 96 70 720

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MacBook-Reparatur vom Profi – Ihr EDV Service Samirae in Bergisch Gladbach

10 Februar 2025 von Felix Morgenstern

MacBooks gehören zu den leistungsstärksten und zuverlässigsten Laptops auf dem Markt. Doch auch die besten Geräte können nach intensiver Nutzung Defekte aufweisen – sei es ein gesprungener Bildschirm, ein defekter Akku oder ein Problem mit der Tastatur. In solchen Fällen ist eine fachmännische Reparatur entscheidend, um die Lebensdauer Ihres MacBooks zu verlängern und teure Neuanschaffungen zu vermeiden.

Beim EDV Service Samirae in Bergisch Gladbach sind Sie genau an der richtigen Adresse! Seit über 20 Jahren sind wir Ihr kompetenter Partner für MacBook-Reparaturen und Rundum-Service für Apple-Geräte.

Warum eine professionelle MacBook-Reparatur wichtig ist

Viele Nutzer neigen dazu, kleinere Defekte zu ignorieren oder selbst Reparaturversuche zu starten. Doch ohne Fachkenntnisse kann das mehr Schaden anrichten als nützen. Hier sind einige Gründe, warum es sich lohnt, Ihr MacBook von Experten reparieren zu lassen:

Verlängerte Lebensdauer: Hochwertige Apple-Geräte sind für eine lange Nutzung ausgelegt. Mit der richtigen Wartung und Reparatur können sie weit über fünf Jahre hinaus problemlos funktionieren.

Original-Ersatzteile: Wir verwenden ausschließlich hochwertige oder originale Komponenten, damit Ihr MacBook nach der Reparatur wieder wie neu läuft.

Schnelle Fehlerdiagnose: Unsere erfahrenen Techniker finden das Problem oft innerhalb kürzester Zeit und bieten Ihnen eine transparente Beratung über die besten Reparaturmöglichkeiten.

Kostenersparnis: Eine Reparatur ist fast immer günstiger als eine Neuanschaffung. Ein defekter Akku oder ein beschädigtes Display lässt sich oft zu einem Bruchteil der Kosten eines neuen MacBooks ersetzen.

Datenrettung und Schutz: Sollte Ihr MacBook nicht mehr starten oder beschädigt sein, sorgen wir dafür, dass Ihre wertvollen Daten nicht verloren gehen.

Unser Rundum-Service für MacBooks

Bei EDV Service Samirae bieten wir Ihnen mehr als nur Reparaturen. Unser Rundum-Service für MacBooks umfasst:

🔹 Bildschirmreparatur & Displaytausch
🔹 Akkutausch & Ladeprobleme beheben
🔹 Tastatur- und Trackpad-Reparatur
🔹 Datenrettung & Datensicherung
🔹 Software-Fehlerdiagnose & macOS-Optimierung
🔹 Upgrade von Speicher & Festplatte (SSD)
🔹 Kühlung und Lüfterwartung

Egal, ob Ihr MacBook nicht mehr lädt, der Bildschirm flackert oder es unerwartet abstürzt – wir kümmern uns darum!

Ihr vertrauenswürdiger Apple-Spezialist in Bergisch Gladbach

Seit über 20 Jahren stehen wir für Qualität, schnelle Hilfe und exzellenten Kundenservice. Unsere Kunden schätzen unsere faire Preisgestaltung, schnelle Reparaturen und persönlichen Support.

📍 Besuchen Sie uns in der Schlosstraße 33, 51429 Bergisch Gladbach
📞 Kontakt: 02204 9670720
🕙 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 10:00 bis 18:00 Uhr
🚑 Notfalldienst: 24/7 erreichbar für dringende Reparaturen

Bringen Sie Ihr MacBook bei uns vorbei – wir kümmern uns darum! 💻🔧

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Thief With Crowbar Entering Into House Scene Through CCTV Camera

Zwei Einbrüche in Bergisch Gladbach – Polizei bittet um Hinweise

04 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Am Montag (03.02.) kam es in Bergisch Gladbach zu zwei Einbrüchen in Wohnhäuser. Während ein Haus in Refrath während der Nachtstunden Ziel der Täter wurde, brachen Unbekannte am frühen Abend in eine Wohnung in Bensberg ein.

Symbolbild, keine echte Aufzeichung

Einbruch in Refrath – Zeuge hört Scheibenklirren

In der Straße Im Letsch hörte ein Anwohner in der Nacht zwischen 00:00 Uhr und 03:00 Uhr das Klirren von Glas, maß dem Geräusch jedoch zunächst keine Bedeutung bei. Erst am Morgen stellte sich heraus, dass in ein Einfamilienhaus eingebrochen worden war. Die Täter hatten offenbar die Terrassentür eingeschlagen, um sich Zugang zu verschaffen. Da sich die Bewohner im Urlaub befinden, ist noch unklar, ob und was gestohlen wurde.

Wohnungseinbruch in Bensberg – Schmuck und Bargeld gestohlen

Zwischen 18:00 Uhr und 19:15 Uhr drangen unbekannte Täter in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Straße „Am Stockbrunnen“ ein. Sie hebelten die Terrassentür auf und durchsuchten die Räumlichkeiten. Nach ersten Erkenntnissen wurden Schmuck und Bargeld im Wert eines unteren vierstelligen Betrags entwendet.

Polizei sucht Zeugen und bietet Beratung an

Die Polizei hat in beiden Fällen Spurensicherungen durchgeführt und bittet Zeugen um Hinweise. Wer etwas Verdächtiges beobachtet hat, kann sich unter der Rufnummer 02202 205-0 beim Kriminalkommissariat 2 melden.

Zusätzlich bietet die Kriminalprävention eine kostenlose Beratung zum Thema Einbruchschutz an. Interessierte können sich unter 02202 205-444 oder per E-Mail an gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de melden.

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Innovatives Lernen in Bensberg: Feierliche Eröffnung der TechnoThek in der Stadtteilbücherei

Innovatives Lernen in Bensberg: Feierliche Eröffnung der TechnoThek in der Stadtteilbücherei

01 Februar 2025 von Darian Lambert

Bensberg hat ein neues Highlight für Technikbegeisterte: Am Montag, den 27. Januar, wurde in der Stadtteilbücherei Bensberg die TechnoThek feierlich eröffnet. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher, darunter viele Familien mit Kindern sowie interessierte Senioren, nutzten die Gelegenheit, das neue Angebot aus erster Hand zu entdecken und auszuprobieren.

v.l.: Dr.-Ing. Dieter Kurpiun (VDI), Annalina Lange (Leitung Stadtteilbücherei Bensberg), Dipl.-Ing. Paul Eberhard Krug (VDI), Dipl.-Ing. Sebastian Rath (VDI), Julia Besten (Leitung Stadtbücherei)

Technik hautnah erleben

Von 16 Uhr an verwandelte sich die Bücherei in ein interaktives Experimentierlabor. Roboter wurden programmiert, Bau- und Technikkästen erprobt und spannende Logikspiele erkundet. Die TechnoThek ermöglicht es ab sofort allen Besucherinnen und Besuchern, spielerisch in die Welt der Technik einzutauchen. Die Nutzung ist kostenlos und zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtteilbücherei möglich.

Großzügige Förderung macht es möglich

Ermöglicht wurde das Projekt durch die Unterstützung des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Der VDI-Joachim-Herz-Technikfonds stellte 3.000 Euro zur Verfügung, die in die Anschaffung von Experimentiermaterialien flossen. „Die Nachwuchsförderung beginnt hier – mit der ersten TechnoThek des Kölner Bezirksvereins“, betonte Sebastian Rath vom VDI.

Ergänzend dazu unterstützte der Förderverein der Stadtteilbücherei Bensberg e.V. das Projekt mit weiteren 1.000 Euro, um den Kindersachbuchbestand im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu erweitern. So werden neben den Experimentiermaterialien auch neue Kinderbücher zu technischen und naturwissenschaftlichen Themen angeboten.

Bibliothek als Lern- und Erlebnisort

Mit der TechnoThek erweitert die Stadtteilbücherei ihr Angebot um eine moderne, interaktive Komponente. „Büchereien sind Orte des Lernens, der Inspiration und der Entdeckung“, erklärte Annalina Rabea Lange, Leiterin der Stadtteilbücherei Bensberg. „Wissen bedeutet nicht nur, Bücher zu lesen, sondern auch Technik zu verstehen, digitale Werkzeuge zu nutzen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.“

Auch Bürgermeister Frank Stein zeigte sich begeistert: „Früher waren Bibliotheken Orte, an denen man sich Bücher auslieh. Heute schaffen wir hier einen Raum, der MINT-Wissen praktisch vermittelt und besonders zum Experimentieren einlädt.“

Besuchszeiten der TechnoThek

Interessierte können die TechnoThek zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtteilbücherei Bensberg in der Schloßstraße 46-48 besuchen:

  • Montag: geschlossen
  • Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 10:00 – 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 13:00 – 18:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr

Mit der neuen TechnoThek bietet die Stadtteilbücherei Bensberg eine spannende Möglichkeit, Technik auf eine spielerische und experimentelle Weise zu erleben. Ein Gewinn für alle Generationen!

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Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

31 Januar 2025 von Darian Lambert

Frank Samirae: Tausende unrechtmäßige Knöllchen – Stadt Bergisch Gladbach muss Fehler eingestehen

Frank Samirae, Stadtrat

Frank Samirae, Ratsmitglied in Bergisch Gladbach und zugleich Händler in der Schloßstraße, hat die Situation aus seiner Sicht als Kommunalpolitiker analysiert und bewertet. Seiner Einschätzung nach wurden mehrere hundert, wenn nicht tausende, Knöllchen unrechtmäßig ausgestellt. Hintergrund ist die durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig erklärte verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer temporären Fußgängerzone. Samirae fordert nun, dass die Stadt ihren Fehler öffentlich zugibt und sämtliche Bußgelder, die auf Grundlage dieser Anordnung verhängt wurden, unverzüglich zurücknimmt.

Ihm zufolge kann es nicht sein, dass Bürger für einen Verwaltungsfehler der Stadt zur Kasse gebeten werden. Besonders brisant: Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war. Samirae betont jedoch ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt – diese kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht leisten.

1. Sachverhalt

  • Die Stadt Bergisch Gladbach hat eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet, die durch ein Verkehrszeichen 242.1 StVO signalisiert wurde.
  • Das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 09.01.2025, Az. 18 L 2487/24) hat die Anordnung der Fußgängerzone als rechtswidrig bewertet und die Stadt angewiesen, das Verkehrszeichen zu entfernen oder unwirksam zu machen.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bezieht sich auf die Tatsache, dass die zugrunde liegende Verkehrsregelung als rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Die Stadt hält dennoch an der Sanktion fest und argumentiert, dass ein Verkehrszeichen auch dann zu beachten ist, wenn sich seine Anordnung nachträglich als rechtswidrig herausstellt.

2. Rechtslage: Ist das Bußgeld trotz der Rechtswidrigkeit der Fußgängerzone gerechtfertigt?

a) Bindungswirkung des Gerichtsbeschlusses
  • Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist.
  • Die Stadt wurde angewiesen, die Verkehrszeichen zu entfernen.
  • Obwohl es sich um eine Eilentscheidung und kein endgültiges Urteil handelt, ist die Stadt daran gebunden und muss sich an die Anordnung halten.
b) Prinzip des „trotzdem gültigen Verkehrszeichens“
  • Die Stadt argumentiert, dass ein Verkehrsschild auch dann befolgt werden muss, wenn es später als rechtswidrig festgestellt wird.
  • Diese Argumentation beruht auf dem Grundsatz der Bestandskraft von Verkehrszeichen.
  • Tatsächlich gibt es Fälle, in denen ein Verkehrsverstoß auch dann geahndet wird, wenn die zugrunde liegende Regelung später aufgehoben wird.
c) Gilt das auch hier?
  • Problem 1: Rückwirkung des Gerichtsbeschlusses
    • Der Beschluss des VG Köln hat keine rückwirkende Wirkung, sondern entfaltet seine Wirkung ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (09.01.2025).
    • Verstöße, die vor dem 09.01.2025 begangen wurden, könnten somit grundsätzlich noch sanktioniert werden.
    • Verstöße nach dem 09.01.2025 dürften hingegen nicht mehr verfolgt werden.
  • Problem 2: Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Anordnung
    • Das Gericht hat festgestellt, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war.
    • Dies bedeutet, dass die Verkehrsbeschränkung gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.
    • In solchen Fällen kann sich der Bürger darauf berufen, dass er nicht verpflichtet war, die offensichtlich fehlerhafte Anordnung zu beachten.
d) Rechtsgrundlage für eine Bußgelderstattung
  • § 47 OWiG (Rücknahme eines rechtswidrigen Bußgeldbescheids)
    • Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht vorlag, muss das Verfahren eingestellt werden.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung von Klagen)
    • Da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung angeordnet hat, kann das Verkehrszeichen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses nicht mehr als gültig betrachtet werden.

3. Fazit: Hat die Stadt recht oder unrecht?

Die Stadt hat UNRECHT.

  • Das Bußgeld kann nicht rechtmäßig durchgesetzt werden, weil die zugrunde liegende Verkehrsregelung als offensichtlich rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Verstöße nach dem 09.01.2025 können definitiv nicht mehr geahndet werden.
  • Auch Verstöße vor dem 09.01.2025 sind fraglich, weil das Gericht feststellte, dass die gesamte Regelung fehlerhaft war und es nie eine gültige Grundlage gab.
  • Der Einspruch sollte Erfolg haben, und der Bußgeldbescheid müsste aufgehoben werden.
Empfehlung:
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den Einspruch aufrechterhalten.
  • Falls die Stadt nicht einlenkt, kann eine fachanwaltliche Prüfung (Fachanwalt für Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht) sinnvoll sein.
  • In vergleichbaren Fällen wurden rechtswidrige Bußgeldbescheide nachträglich zurückgenommen oder von Gerichten aufgehoben.

📌 Ergebnis: Die Stadt Bergisch Gladbach handelt rechtswidrig, wenn sie auf die Zahlung des Bußgeldes besteht.

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Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

30 Januar 2025 von Darian Lambert

Händler und Lieferverkehr können jederzeit einfahren

Nach dem richtungsweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Stadt Bergisch Gladbach die Verkehrsregelung in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg angepasst. Händler und Lieferverkehr können ab sofort wieder uneingeschränkt einfahren. Die zuvor eingerichtete Fußgängerzone wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft und musste umgehend aufgehoben werden.

Das Urteil und die spätere Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach deckten auf, dass es sich bei der angeblich nur temporären Fußgängerzone tatsächlich um einen Testlauf für eine dauerhafte Sperrung der Straße handelte – ganz ähnlich wie seinerzeit bei der umstrittenen Test-Fußgängerzone in Köln-Deutz. Entgegen der offiziellen Begründung, dass es sich lediglich um eine baustellenbedingte Regelung handelte, zeigen die Dokumente der Stadt, dass hier eine gezielte politische Maßnahme zur Förderung von Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden sollte – ohne rechtliche Grundlage und ohne Rücksicht auf die Existenzgrundlage der ansässigen Händler.

Händler wehren sich erfolgreich gegen Kundenvertreibung

Die betroffenen Geschäftsleute hatten sich massiv gegen die Einrichtung der Fußgängerzone gewehrt. Wochenlang verloren sie Kunden, weil Autofahrer aus der Innenstadt verdrängt wurden. Auch die Möglichkeit, Lieferungen und Warentransporte flexibel durchzuführen, wurde stark eingeschränkt. Händler in der Schloßstraße machten immer wieder darauf aufmerksam, dass der geplante Verkehrsausschluss eine massive Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz bedeutet.

Frank Samirae, Unternehmer und Kläger gegen die Stadt, begrüßte das Urteil:
„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Händler und die Bürger in Bensberg. Die Stadt hat versucht, eine dauerhafte Fußgängerzone durch die Hintertür einzuführen, ohne die Betroffenen einzubeziehen und ohne eine rechtliche Grundlage. Jetzt ist klar: Die Schloßstraße bleibt für den Verkehr offen.“

Bußgelder für angebliche Verstöße – Bürger sollen ihr Geld zurückfordern

Besonders brisant: Während die Stadt ihre illegal eingeführte Regelung durchsetzen wollte, wurden zahlreiche Autofahrer mit Bußgeldern belegt. Wer während der unrechtmäßigen Sperrung ein Knöllchen erhalten hat, sollte sich nun bei der Stadt Bergisch Gladbach melden und eine Rückerstattung verlangen. Die Bescheide basierten auf einer Regelung, die das Gericht für nicht rechtens erklärt hat.

Grüne Verkehrspolitik ohne Erfolg – Bürger lehnen erzwungenen Wandel ab

Die Enthüllungen zur politisch motivierten Fußgängerzone in der Schloßstraße erinnern stark an ähnliche Versuche in anderen Städten, in denen mit fragwürdigen Mitteln eine verkehrspolitische Agenda durchgesetzt werden sollte. Die Idee, Bürger durch restriktive Maßnahmen zum Umstieg auf Fuß- und Radverkehr zu zwingen, ging in Bensberg nicht auf. Das Chaos, das durch die Sperrung entstand, bewies, dass eine derartige Regelung an den Bedürfnissen der Anwohner und Geschäftsleute vorbeigeht.

Neue Verkehrsregelung: Zufahrt für Händler und Lieferverkehr wieder frei

Nach der Aufhebung der Fußgängerzone will die Stadtverwaltung nun eine neue Verkehrsregelung erlassen, die sicherstellt, dass Lieferverkehr jederzeit wieder möglich ist. Die Händler in der Schloßstraße können ihre Geschäfte wieder wie gewohnt betreiben, und auch für Besucher ist der Zugang zur Straße wieder uneingeschränkt möglich.

Die Entscheidung des Gerichts setzt ein klares Signal: Verkehrspolitik darf nicht gegen die Bürger und ohne rechtliche Grundlage durchgesetzt werden.

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Gericht erklärt Fußgängerzone in der Schloßstraße für rechtswidrig – Betroffene können Erstattungen fordern

Gericht erklärt Fußgängerzone in der Schloßstraße für rechtswidrig – Betroffene können Erstattungen fordern

11 Januar 2025 von Darian Lambert

Ein bedeutendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die von der Stadt Bergisch Gladbach eingerichtete Fußgängerzone in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg für rechtswidrig erklärt. Die Stadt wird angewiesen, die entsprechenden Verkehrszeichen umgehend zu entfernen und die Fußgängerzone abzubauen. Der Beschluss bringt nicht nur Erleichterung für die betroffenen Geschäftsleute, sondern eröffnet auch Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit der Maßnahme Bußgelder erhalten haben.

Parken war teuer 55 €

Das Gericht stellte fest, dass die Fußgängerzone ohne die notwendige rechtliche Grundlage eingerichtet wurde. Dies betrifft auch die auf Grundlage der rechtswidrigen Regelung ausgestellten Knöllchen und Bußgeldbescheide. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die während der Geltungsdauer der Fußgängerzone Bußgelder zahlen mussten, sollten nun aktiv werden.

Rechtsanwälte empfehlen, dass sich Betroffene schriftlich an die Stadt Bergisch Gladbach wenden und unter Verweis auf das Urteil eine Rückerstattung der gezahlten Beträge fordern. Bereits ausgestellte Bußgeldbescheide könnten ebenfalls angefochten werden, da sie auf einer Maßnahme basieren, die das Verwaltungsgericht als nicht rechtens eingestuft hat.

Frank Samirae, ein Unternehmer aus der betroffenen Schloßstraße, der das Urteil erwirkt hat, äußerte sich erleichtert über den Beschluss: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Erfolg für mich, sondern für alle Händler und Geschäftsleute in Bensberg. Der Zugang unserer Kunden und die Freiheit unserer wirtschaftlichen Betätigung dürfen nicht durch willkürliche Maßnahmen eingeschränkt werden.“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hebt die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze im Verwaltungshandeln hervor. Es ist nun an der Stadt, auf berechtigte Rückforderungen zu reagieren und ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen.

Betroffene können sich an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wenden und das Urteil (Aktenzeichen 18 L 2487/24) als Grundlage für ihre Forderungen anführen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt zeitnah eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Bürger findet.

Hierzu gibt es einen Musterbrief der per E-Mail zur Adresse u.unrau@stadt-gl.de an die Leiterin der Ordnungsbehörde in Bergisch Gladbach geschickt werden kann.

Betreff: Rückerstattung von Bußgeldern aufgrund rechtswidriger Fußgängerzone in der Schloßstraße

Aktenzeichen/Kassenzeichen: [Ihr Aktenzeichen/Kassenzeichen]

Sehr geehrte Frau Unrau,

hiermit fordere ich die Rückerstattung des von mir gezahlten Bußgeldes, das im Zusammenhang mit der rechtswidrig eingerichteten Fußgängerzone in der Schloßstraße in Bensberg erhoben wurde.

Wie dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Januar 2025 (Aktenzeichen 18 L 2487/24) zu entnehmen ist, wurde die Fußgängerzone als rechtswidrig eingestuft. Damit sind auch sämtliche darauf basierenden Maßnahmen, einschließlich der ausgestellten Bußgeldbescheide, nichtig.

Ich bitte Sie daher, den von mir gezahlten Betrag in Höhe von [Betrag einfügen] unverzüglich auf folgendes Konto zu erstatten:

  • Kontoinhaber: [Ihr Name]
  • IBAN: [Ihre IBAN]
  • BIC: [Ihre BIC, falls erforderlich]

Alternativ bin ich bereit, den Betrag auf anderem von Ihnen genannten Wege erstattet zu bekommen.

Für den Fall, dass meiner Forderung nicht entsprochen wird, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Bearbeitung meines Anliegens und bitte um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Telefonnummer]
[Datum]


Dieser Brief kann direkt per E-Mail an u.unrau@stadt-gl.de gesendet werden. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen vollständig und korrekt einzutragen.

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