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Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

30 Januar 2025 von Darian Lambert

Händler und Lieferverkehr können jederzeit einfahren

Nach dem richtungsweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Stadt Bergisch Gladbach die Verkehrsregelung in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg angepasst. Händler und Lieferverkehr können ab sofort wieder uneingeschränkt einfahren. Die zuvor eingerichtete Fußgängerzone wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft und musste umgehend aufgehoben werden.

Das Urteil und die spätere Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach deckten auf, dass es sich bei der angeblich nur temporären Fußgängerzone tatsächlich um einen Testlauf für eine dauerhafte Sperrung der Straße handelte – ganz ähnlich wie seinerzeit bei der umstrittenen Test-Fußgängerzone in Köln-Deutz. Entgegen der offiziellen Begründung, dass es sich lediglich um eine baustellenbedingte Regelung handelte, zeigen die Dokumente der Stadt, dass hier eine gezielte politische Maßnahme zur Förderung von Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden sollte – ohne rechtliche Grundlage und ohne Rücksicht auf die Existenzgrundlage der ansässigen Händler.

Händler wehren sich erfolgreich gegen Kundenvertreibung

Die betroffenen Geschäftsleute hatten sich massiv gegen die Einrichtung der Fußgängerzone gewehrt. Wochenlang verloren sie Kunden, weil Autofahrer aus der Innenstadt verdrängt wurden. Auch die Möglichkeit, Lieferungen und Warentransporte flexibel durchzuführen, wurde stark eingeschränkt. Händler in der Schloßstraße machten immer wieder darauf aufmerksam, dass der geplante Verkehrsausschluss eine massive Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz bedeutet.

Frank Samirae, Unternehmer und Kläger gegen die Stadt, begrüßte das Urteil:
„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Händler und die Bürger in Bensberg. Die Stadt hat versucht, eine dauerhafte Fußgängerzone durch die Hintertür einzuführen, ohne die Betroffenen einzubeziehen und ohne eine rechtliche Grundlage. Jetzt ist klar: Die Schloßstraße bleibt für den Verkehr offen.“

Bußgelder für angebliche Verstöße – Bürger sollen ihr Geld zurückfordern

Besonders brisant: Während die Stadt ihre illegal eingeführte Regelung durchsetzen wollte, wurden zahlreiche Autofahrer mit Bußgeldern belegt. Wer während der unrechtmäßigen Sperrung ein Knöllchen erhalten hat, sollte sich nun bei der Stadt Bergisch Gladbach melden und eine Rückerstattung verlangen. Die Bescheide basierten auf einer Regelung, die das Gericht für nicht rechtens erklärt hat.

Grüne Verkehrspolitik ohne Erfolg – Bürger lehnen erzwungenen Wandel ab

Die Enthüllungen zur politisch motivierten Fußgängerzone in der Schloßstraße erinnern stark an ähnliche Versuche in anderen Städten, in denen mit fragwürdigen Mitteln eine verkehrspolitische Agenda durchgesetzt werden sollte. Die Idee, Bürger durch restriktive Maßnahmen zum Umstieg auf Fuß- und Radverkehr zu zwingen, ging in Bensberg nicht auf. Das Chaos, das durch die Sperrung entstand, bewies, dass eine derartige Regelung an den Bedürfnissen der Anwohner und Geschäftsleute vorbeigeht.

Neue Verkehrsregelung: Zufahrt für Händler und Lieferverkehr wieder frei

Nach der Aufhebung der Fußgängerzone will die Stadtverwaltung nun eine neue Verkehrsregelung erlassen, die sicherstellt, dass Lieferverkehr jederzeit wieder möglich ist. Die Händler in der Schloßstraße können ihre Geschäfte wieder wie gewohnt betreiben, und auch für Besucher ist der Zugang zur Straße wieder uneingeschränkt möglich.

Die Entscheidung des Gerichts setzt ein klares Signal: Verkehrspolitik darf nicht gegen die Bürger und ohne rechtliche Grundlage durchgesetzt werden.

1 Comments For This Post

  1. Heribert Thimme Says:

    Ein Sieg für die Bürger und eine watschen für die Händler. Die Stadt lässt sich berechtigterweise nicht am Nasenring durch die Schlossstr. ziehen. Schranke zu … Verkehr raus … so ist es richtig

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