Tag Archiv | "Datenschutz"

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Wie werde ich Hacker?

19 Juli 2013 von Lars Sobiraj

Der Sommer ist heiß, wir waren trotzdem nicht untätig!

Endlich erschien der vierte Teil von DigitalKultur.TV. Wir befragten im Audio-Podcast und Video-Interview ein ehemaliges Mitglied des deutschen Untergrundes. Wie wird man Hacker? Warum werden gemeldete Sicherheitslücken von vielen Firmen so zögerlich beantwortet. Matthias Ungethuem aka Unnex entdeckte Sicherheitslücken bei MyVideo, CIA, ICQ, PayPal, Der Spiegel, Hells Angels, Deutsche Telekom, GuteFrage.net und viele mehr.

Ungethuem machte seine Leidenschaft zum Beruf. Heute arbeitet er im Auftrag von Unternehmen und hackt und testet gegen Bezahlung Websites auf ihre Sicherheit. Was seinen Anfang in den Untiefen von Untergrund-Foren nahm und in Aktionen mit gleichgesinnten Hackern Form mündete, entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einer professionellen Tätigkeit.

how2hack
Die Radiosendung kann man hier herunterladen oder anhören:
https://soundcloud.com/digitalkultur-tv/s01e04-wie-werde-ich-hacker

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Die unendliche (Erfolgs)Geschichte: 15 Jahre SoliServ

06 Februar 2013 von Darian Lambert

Georg_vor_Soliserv-WandEs ist eine fast unglaubliche Geschichte, die vor 15 Jahren begann und die sich zu einer unendlichen (Erfolgs-)Geschichte entwickelte:

Damals schuf Georg Dresel in seiner Freizeit mit SoliServ eine Internetplattform, um vor allem Betriebs- und Personalräten den Zugang zu nützlichen Informationen – z.B. über wichtige Gerichtsentscheidungen oder auch Betriebsvereinbarungen – zu erleichtern.
Heute nutzen jährlich über 120.000 Besucher aus ganz Europa und sogar aus den USA das umfangreiche und kostenlose Serviceangebot auf www.SoliServ.de

„SoliDebatte“
Ist ein Diskussionsforum, in dem sich derzeit annähernd 1000 Nutzer austauschen darunter Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte – aber auch zahlreiche Juristen. Eines der Hauptthemen in diesem Forum ist der Kündigungsschutz.
Bereits im Jahr 2005 wurde im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung eine Analyse der SoliDebatte vorgenommen. Schon damals wurde festgestellt, „dass die Interessenvertreter in der SoliDebatte ihre Kolleg/innen nicht lange warten lassen und meistens schnell mit genauen Hinweisen auf Gesetzestexte oder mit eigenen Erfahrungsberichten zur Fragestellung aufwarten.

Georg Dresel, Vater von SoliServ und SoliDebatte
„Ich bin eigentlich sehr zufrieden“, sagt Georg Dresel. Er ist heute auch sehr stolz auf das, was er seither geschaffen hat.
Mit 65 Jahren ist auch noch lange nicht Schluss, denn er engagiert sich weiter – und noch auf einem anderem Feld, zusammen der dtb Kassel. So ist er seit einigen Jahren Mitveranstalter von erfolgreichen Tagungen wie dem Forum für Arbeitnehmervertretungen, zu dem in diesem Jahr (vom 14. Bis 16. Mai in Berlin) wieder rund 200 Teilnehmer erwartet werden.

Gemeinsam mit dtb in Berlin
Renommierte IT-, Arbeitsrechts- und Datenschutzexperten wie Prof. Franz-Josef Düwell (Vorsitzender Bundesarbeitsrichter a.D.), Prof. Wolfgang Däubler (Prof. für Wirtschafts- und Arbeitsrecht), Ex Bundesjustizministerin Prof. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster) werden auf der Berliner Tagung Stellung beziehen zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz, dem Schutz der Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz, den Perspektiven der EU-Datenschutzverordnung oder auch den Rechten bei der Nutzung von Facebook & Co.
Im Mittelpunkt des Forums wird die Frage stehen, wie Betriebs- und Personalräte die Zukunft der digitalen Welt (mit)bestimmen können. Eine große Rolle werden auch Aspekte des Kündigungsschutzes sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten z.B. bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen spielen.

Geburtstagstorte und Würdigung
Es wird übrigens Prof. Wolfgang Däubler sein, der am 14. Mai im Rahmen dieser Tagung eine Geburtstagstorte für SoliServ anschneiden und das große Engagement Georg Dresels würdigen wird.
Vielleicht hört ja der eine oder die andere, welch unschätzbar wertvolle Wissens-, Informations- und Erfahrungsquelle Georg Dresel da mit SoliServ und SoliDebatte geschaffen hat und schlägt ihn für eine Auszeichnung vor. Denn, so sagt SoliDebatten-Nutzer und Betriebsratsvorsitzende Gerhard Jüttner, „der Georg hätte eine öffentliche Anerkennung zum Beispiel in Form eines Verdienstordens längst verdient.

Weitere Informationen:

SoliServ-Forum | Arbeitsrecht 2013

http://www.soliserv.de/seminare/soliserv-forum-berlin_mai.2013.htm

SoliDebattenuntensuchung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS)
Eine Momentaufnahme aus der SoliDebatte im Jahre 2005

http://www.soliserv.de/pdf/SoliDebatte_network_2005_40_Betriebsrat-Foren_im_Internet.pdf

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Realnamenspflicht bei Facebook bald Geschichte?

25 Dezember 2012 von Darian Lambert

„Facebook und Datenschutz“ sind wie Feuer und Wasser meint Frank Samirae IT Unternehmer aus Bergisch Gladbach. „Viele Nutzer, besonders junge Leute oder auch Anwender mit wenig PC Erfahrung nutzen das soziale Netzwerk Facebook leider ohne die Verwendung Ihrer persönlichen Daten zu hinterfragen.“ so Samirae weiter. Er beschreibt uns ein wesentliches Datenschutz – Problem bei Facebook:

Bei Facebook kann besonders die Realnamenspflicht (auch Klarnamenspflicht), also die Pflicht sich unter seinem bürgerlichen Namen zu registrieren, zum Problem werden. Das Unternehmen schreibt in seinen Nutzungsbedingungen die Verwendung von Realnamen vor. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe sei vergleichbar mit einer privaten Party, zu der nur namentlich bekannte Gäste eingeladen seien und auf die plötzlich alle möglichen Leute mit gefälschten Identitäten kämen. Facebook beansprucht darüber hinaus das Recht, die Bedingungen der Nutzung des Dienstes festzulegen und auch durchzusetzen.

Es ist freilich unschwer zu erkennen das der Vergleich Social Network und private Party ziemlich hinkt. Widmen wir uns doch einfach den praxisrelevanten Auswirkungen von Facebook. Die Bewerberrecherche im Internet also den Bewerber mal „googlen“ ist nichts Ungewöhnliches mehr und ein alter Hut. Nun kommt aber hinzu, dass Bewerber auch über Social Networks durchleuchtet werden können. Kritische Kommentare zu „Stuttgart 21“ oder der „Atomenergie“ können schnell den Arbeitsplatz kosten bzw. zur Nichteinstellung führen. Ebenso wenig kommt Begeisterung auf (bei der Personalabteilung) bei Bewerbern die ein Facebookprofil voller Bilder von sich auf einem Betriebsstreik haben.

Der Gesetzgeber arbeitet schon lange am neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz, welches die Möglichkeiten der Recherche regeln soll. Das Gesetz steckt leider derzeit fest und auch wenn ein solches verabschiedet werden würde, hält sich mit Sicherheit nicht jeder dran.

Konstantin von Notz mit Datenschützern in Berlin

Konstantin von Notz mit Datenschützern

Demnach könnte man seine Daten wirklich nur effektiv vor unberechtigtem Zugriff oder vor  unliebsamen Ausspähen schützen mit einer Namensabkürzung wie z.B. „Manuela Lü“ oder einem Pseudonym. „Eine Realnamenspflicht gibt es in Deutschland nicht“ – betont  Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter für die Grünen auf dem letzten DTB Forum für Datenschutz in Berlin. „Sie können sich einfach einen Namen oder ein Pseudonym aussuchen. Dabei werden keinerlei Gesetze hierzulande gebrochen.“ Der grüne Abgeordente mit großer Kompetenz für den Datenschutz geht davon aus, dass unsere Gesellschaft derzeit in einer Phase der digitalen Dauerrevolution steckt. Dabei macht man sich oftmals erst nach der Einführung eines neuen Mediums ernsthafte Gedanken um den Datenschutz.

Mit dem Datenschutz und den Gesetzen nimmt es Facebook aber nicht so genau. Unter Androhung von Löschung fordert das Unternehmen, Konten mit Realnamen zu registrieren. „Falsche persönliche Informationen“ sind demnach ebenso untersagt wie Kontaktdaten, die nicht „auf dem neuesten Stand“ sind.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, will den Datenschutz mit mehr Anonymität beim weltgrößten Online-Netzwerk nun durchsetzten. Alle Nutzer aus Schleswig-Holstein müssten sich statt der Angabe echter Informationen zu ihrer Person auch unter einem Pseudonym registrieren können, forderte Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz, meint Weichert und trifft bei IT Fachmann Frank Samirae damit auf Zustimmung. „Stellen Sie sich einfach vor, Sie müssten mit Ihren Daten zwingend im Telefonbuch stehen. Das ist für mich das Gleiche wie bei Facebook meinen bürgerlichen Namen anzugeben. Mit der Privatnummer möchten viele Menschen verständlicher Weise nicht im Telefonbuch stehen. Man will sich vor Belästigungen schützen oder einfach nicht gestört werden, es kann viele Gründe haben. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und auch geregelt, denn Telefonanschlüsse sind nicht neu, Telemedien wie Facebook und Co. sind es übrigens auch nicht. Endlich greift der erste Datenschutzbeauftragte durch und macht sich für die Menschen stark.“ Thilo Weicherts unabhängiges Landeszentrum fordert dass Facebook den §13 Abs. 6 TMG beachten muss. „Diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient u. a. dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.“ Nur noch bis Jahresende hat Facebook Zeit entsprechende Änderungen durchzuführen, sonst drohen dem Unternehmen 20.000 € Strafe.

Schon vor über einem Jahr hatte sich übrigens die Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen die Klarnamenpflicht ausgesprochen. Ihr zufolge tragen Pseudonyme zum Schutz der Privatsphäre bei. Facebooks damalige Marketingdirektorin Randi Zuckerberg hatte sich hingegen für die Verwendung von echten Namen in der Onlinewelt ausgesprochen, weil dadurch das Problem des Cyberbullying aus der Welt geschafft werden könne. Sie vertrat damit eine ähnliche Haltung wie der frühere Google-CEO Eric Schmidt, der Anonymität als “gefährlich” bezeichnete.

„Einer Datenschleuder wie Facebook den Datenschutz beizubringen wird sicherlich interessant. Wegen der Klarnamenspflicht befürchten sogar viele Internetnutzer, dass Meinungen abseits des Mainstreams so nicht mehr geäußert würden. Sie sehen darin eine Gefahr für die Meinungsvielfalt. Den Effekt habe ich auch im Internet beobachtet.“ – berichtet Frank Samirae.

Hierzu gibt es sogar einschlägige wissenschaftliche Studien. Arvid Kappas von der Jacobs University Bremen ist Professor für Psychologie und fand heraus: Die Klarnamenpflicht führt zur Selbstzensur. Kappas Studie belegt, dass wenn Menschen gezwungen werden mit ihrem Namen für ihre Aussagen geradezustehen, sagen sie nicht immer das, was sie eigentlich meinen. Kurz gesagt: Sie zensieren sich selbst. Deswegen protestierten so viele Netzaktivisten gegen den Vorstoß von Innenminister Hans-Peter Friedrich, dass Internetnutzer mit „offenem Visier“ kommentieren sollen.

„Gerade solche Politiker wie unser Innenminister Friedrich bekleckern sich nicht unbedingt mit Ruhm beim Umgang mit Bürgerrechten im Zusammenhang mit dem Internet. Ich fürchte sogar mit seiner verqueren Haltung hat er bei der Union und leider auch bei der sonst für die Rechte des Individuums sich stark machenden FDP Nachahmer gefunden, besonders bei Politikern aus der 2ten und 3ten Reihe. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollte der Anonymität radikaler Blogger im Internet ein Ende setzen. Hierfür hat Friedrich parteiübergreifende Kritik geerntet und dies zu Recht, denn er untergräbt damit hierzulande Meinungs- und Pressefreiheit.“ – schließt Samirae.

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Operation Big Brother 8.12.12 – weltweite Proteste gegen den Überwachungswahn

07 Dezember 2012 von Darian Lambert

Liebe Aktivisten für den Schutz der Privatsphäre, liebe Menschen aus der ganzen Welt.
Wir sind Anonymous.

Am Samstag den  8.12.2012 finden in Köln und vielen anderen deutschen Städten Aktionen gegen INDECT, Clean IT und andere Überwachungsprojekte statt.
Sei auch du dabei und wehre dich, gegen immer mehr umfangreichere Überwachung, Verlust der Privatsphäre, Bevormundung und Zensur im Netz.

Am 8.12.2012 in Köln
Treffpunkt: Köln Hbf, Haupteingang
Uhrzeit: 14:00
Art der Aktion: Paperstorm

Wir fordern euch auf, jetzt gegen den allgemeinen Überwachungswahn zu handeln.
Weltweit stehen Regierungen kurz davor, die Privatsphäre von uns allen mit Projekten und Systemen wie Trapwire und INDECT zu zerstören.

Diese vernetzten Überwachungstechnologien durchschnüffeln Überwachungskameras, Datenbanken der Regierung und das Internet, um Menschen zu identifizieren und Profile über die Bürger anzulegen, in denen alles über sie steht – über ihre Familie, ihre sozialen Kontakte, ihr ganzes Leben.

Sie geben vor, derartige Systeme zu unserem eigenen Schutz gegen den Terror zu entwerfen. Doch die Wahrheit ist, dass sie bereits an solchen Überwachungssystemen gearbeitet haben, noch bevor die ersten Terroristen zugeschlagen haben.
Es ist Zeit zu handeln. Zeit, den Regierungen der Welt zu zeigen, wer wir sind. Es ist Zeit, als Menschheit geeint zusammen zu stehen und zu zeigen, was uns Freiheit wirklich bedeutet.

Wir fordern Aktivisten rund um den Globus, von Nord- und Südamerika über Asien, Afrika, Australien und Ozeanien, vom Arabischen Frühling und aus der EU auf, Teil des Protestes gegen den Überwachungswahn der Systeme zu werden.
Handelt jetzt und verbreitet unsere Botschaft in eurer Muttersprache, tragt eure Städte in dem Pad ein, das in der Videobeschreibung verlinkt ist.

Eine Regierung soll ihre Bürger und deren Interessen schützen, nicht sie betrügen.
Es ist unsere Freiheit und unsere Privatsphäre.
Lasst uns als Menschen alle gemeinsam zusammenstehen.
Lasst dies die größten Proteste in der Welt Geschichte werden.
Lasst den 8. Dezember 2012 ein Tag werden der uns immer in Erinnerung bleibt!
Vereint werden wir bestehen, getrennt werden wir fallen.

Wir sind die Bewohner der Erde,
Wir sind das einzige System.
We are Anonymous,
We are Legion.
We do not forgive.
We do not forget.
Expect us.

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Beschäftigtendatenschutz – Gesetz steckt fest

14 August 2012 von Darian Lambert

Die Bundesregierung hat bereits einige Gesetztesflops produziert. Gesetzesflops wurden gar nicht umgesetzt, verschoben und sogar rückabgewickelt. Andere wichtige Reformgesetze wie z.B. das erneuerbare-Energien-Gesetz werden massiv kontakariert. Eine weitere wichtige Reform der Beschäftigtendatenschutz scheint festzstecken – obwohl einst im Koalitionsvertrag noch alles ganz klar zu sein schien.

Um das Beschäftigendatenschutzgesetz ist es ruhig geworden. Seit 1,5 Jahren wird in Berlin das Gesetzesvorhaben zum Datenschutz in der Arbeitswelt diskutiert, erinnert sich Wolfgang Bosbach MdB (CDU). Da unsere Redaktion überraschend darüber informiert wurde, dass die Bundesregierung das neue Gesetzesvorhaben noch im Herbst im Innenausschuss auf den Weg bringen möchte, haben wir dies um Anlass genommen Politiker aller Couleur hierzu zu befragen und die Hintergründe zu durchleuchten. Einen guten Einblick verschafft eine von unabhängiger Seite zusammengestellte Synopse.

Schauen wir uns zuerst die Kritikpunke der Gewerkschaften (Arbeitnehmerseite) an. Die IG Metall kritisiert den Gesetzesentwurf von Union und FDP scharf:

„Der von der jetzigen Regierungskoalition dann beschlossene Gesetzesentwurf hat den Namen Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht verdient. Er schafft vielmehr die Legitimation für die Arbeitgeber, sowohl bei Anbahnung als auch bei Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses auf persönliche Daten der Beschäftigten zuzugreifen:

– Entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt.
– Anlasslose Screenings, wie sie bei der Deutschen Bahn skandalisiert worden sind, werden zukünftig legitimiert.
– Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung wird erheblich ausgeweitet.
– Der Arbeitgeber erhält die Befugnis, vom Beschäftigten die Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen zu verlangen, wenn er Zweifel an der weiteren Eignung für die ausgeübte Tätigkeit äußert.“

Hiermit haben wir Wolfgang Bosbach konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Der Bundestagsabgeornete reagierte prompt und nahm sich sogar ein paar Stunden Zeit um Stellung zu nehmen. Zunächst wurden wir damit überrascht, dass laut Wolfgang Bosbach die Bundesregierung nicht beabsichtigt, das neue Gesetzesvorhaben noch im Herbst im Innenausschuss einzubringen, denn es steht bis heute garnicht auf der Tagesordnung. In dieser Sache fragte Bosbach nochmals tagesaktuell direkt in Berlin bei Dr. Heinke nach. Es gibt wohl Anträge der Oppositionsfraktion aber nicht das Vorhaben zur Verabschiedung des Gesetztesentwurfes durch die Bundesregierung. Trotz dieser Überraschung fragen wir genauer nach:

 

GL Aktuell: Herr Bosbach entgegen der bisherigen Rechtslage wird die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt, behaupten die Gewerkschaften. Was sagen Sie dazu?

Wolfgang Bosbach: Dass ist schlicht falsch. Da behaupten die Gewerkschaften etwas schlicht Falsches. Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine offene oder verdeckte Videoüberwachung handelt. Bei der offenen Videoüberwachung haben wir doch kein Rechtsproblem. Das Rechtsproblem haben wir doch bei der geheimen Videoüberwachung, bei welcher der Mitarbeiter doch garnicht weiss dass er gefilmt wird. Da sagt die aktuelle Rechtssprechnung, hier sei nur unter ganz engen Vorraussetzungen Videoüberwachung möglich. Die Arbeitgeber sagen hierzu, dass die Rechtssprechung hier genügend ausdifferenziert sei, dass könne so bleiben. Die Arbeitnehmer wollen hiergegen die Videoüberwachung generell verbieten. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber alles bei der Staatsanwaltschaft anzeigen muss, da die Polizei ja die geheime Videoüberwachung durchführen darf. Da ist nun wirklich die Frage ob man das will. Mancher Arbeitgeber will die Polizei bei sich garnicht im Haus haben.

GL Aktuell: Was sind Ihrer Meinung nach die Verbesserungen, welche dieses neue Gesetz mit sich bringt?

Wolfgang Bosbach: Vieles was in der Rechtssprechung von den Gerichten unterschiedlich beantworetet wird nun im Gesetz festgelegt. Es herscht dann endlich Rechtsklarheit. Ob das, was dann im Gesetz steht eine Verbesserung oder Veschlechterung ist, ist eine sehr individuelle Frage. Nehmen wir mal die verdeckte Videoüberwachung. Diese soll generell verboten werden, dagegen läuft der Handel Sturm. Man behauptet, dies sei eine Verbesserung für Diebe aber nicht für Arbeitgeber.

GL Aktuell: Thema anlasslose Screenings. Herr Bosbach, worum gehts da überhapt?

Wolfgang Bosbach: Es geht um Korruptionsbekämpfung. Hier ist zunächst die Frage, ob man dies anonymisert oder personalisiert gemacht wird. Wenn Sie einen großen Betrieb haben und den konkreten Verdacht einer Straftat haben, dann können Sie Anzeige erstatten damit von amtswegen ermittelt wird. Dann kommt das das ganze Programm aus der Strafprozessordnung Befragung, Hausdurchsuchung etc. Wenn Sie jedoch präventiv tätig werden sollen, dann geht es jedoch nicht um personenbezogene Daten. Wäre es nicht interessant zu erfahren ob Überweisungen von der Firma auf das Privatkonto eines Mitarbeiters erfolgt sind? Gegen die Auswertung nicht personenbezogener Daten hat ja nochnichteinmal der Bundesbeauftragte für den Datenschutz etwas. Wie will man sonst präventiv gegen Korruption vorgehen?

Von Seiten der SPD ist man jedoch wenig begeistert vom bisherigen Gesetzesentwurf. Kritische Worte findet Marco Pagano von der Kölner SPD:

GL Aktuell: Wir konnten in der Synopse nicht sehen dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll. Im Gegenteil sie soll verboten werden (verdeckte Überwachung). Wie sehen Sie das?

 

Marco Pagano: Grundsätzlich gilt für mich, dass die Videoüberwachung von Betriebseinrichtungen nichts Schlimmes ist. Sie dient u.a. der Sicherheit aller Beteiligten. Allerdings sind Beschäftigte über eine solche Überwachung im Betrieb zu informieren. Eine vollumfängliche Videoüberwachung gehört dabei allerdings verboten. Dies gilt ebenfalls für höchst sensible Bereiche wie Umkleideräume oder den Sanitärbereich.Die Pläne der Schwarz/Gelben-Bundesregierung öffnen aber gerade in diesem Punkt die Tore, wenn eine grundsätzliche Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle ermöglicht werden soll. Dies kann alles bedeuten.

GL Aktuell: Wo sind die wesentlichen Veränderungen zu aktuellen Rechtslage?

Marco Pagano: Neben der Videoüberwachung sehe ich hier beispielsweise das Aufweichen des Gesetzes, in dem Abweichungen in Form von Betriebsvereinbarungen oder durch Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt werden. Dadurch kann der Schutz der Beschäftigten in der Praxis kontinuierlich ausgehöhlt werden.

Marco Pagano: Problematisch ist ebenfalls die Aufweichung hinsichtlich der Auswertung von Telefongesprächen oder Mails mit der Erweiterung auf „schwerwiegende Pflichtverletzungen“. Diese nicht weiter definierte Begrifflichkeit ermöglicht einen Blanko-Scheck bei der Überwachung. Hier Bedarf es vielmehr konkreter Definitionen zum Schutz der Arbeitnehmer und gleichsam der Arbeitgeber, die deren berechtigte Interessen zum Schutz des Unternehmens gerecht werden.

GL Aktuell: Was würde sich zum Positiven und was zum Negativen verändern wenn dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt wird?

Marco Pagano: Grundsätzlich würde dem Arbeitgeber die Sammlung von Informationen über Beschäftigte und deren Überwachung vereinfacht. Der Schutz der Beschäftigten wird durch die Neuerungen vielmehr reduziert als gestärkt, so dass man hier nicht mehr über ein wirkliches „Schutz-Gesetz“ sprechen kann.

Es Bedarf letztlich eines Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten, das diesen Namen auch verdient. Hierzu fordert die SPD:
– Neben den üblichen verbotenen Fragen zu Religion, Sexualität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Vorstrafen, Gesundheit und so weiter darf auch nicht nach Schwangerschaft oder der Ausübung eines Ehrenamtes gefragt werden.
– Der Arbeitgeber darf sich nicht bei Dritten über den Bewerber erkundigen.
– Der Arbeitgeber darf keine öffentlich zugänglichen Daten, zum Beispiel aus dem Internet, über den Bewerber erheben.
– Muss sich ein Bewerber arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, darf der Arbeitgeber nicht die Ergebnisse der Untersuchung mitgeteilt bekommen. Er darf lediglich erfahren, ob der Arzt den Bewerber oder die Bewerberin für die Tätigkeit als geeignet einstuft oder nicht.
– Wenn ein Arbeitgeber Daten erhebt, muss er sie umfassend nennen und begründen – und darf das auch nicht nachträglich ändern.
– Werden Daten etwa an Subunternehmer weitergegeben, muss der Beschäftigte informiert werden, was und warum es weitergegeben wurde.
– Beschäftigte sind über Videokontrollen umfassend aufzuklären.
– Die Videoüberwachung in auch privat genutzten Räumen wie Sanitär- oder Pausen- oder Umkleideräumen ist verboten.
– Die generelle Videoüberwachung von Beschäftigten zur Qualitätskontrolle ist verboten.
– Biometrische Daten dürfen nicht der Speicherung von Eingangs- und Ausgangsdaten dienen.
– Telekommunikationsverkehrsdaten dürfen nur anlassbezogen und auf tatsächlichem Fehlverhalten beruhend und dokumentiert genutzt werden.
– Eine generelle Inhaltskontrolle insbesondere zu Zwecken der Qualitätssicherung durch Mithören/Mitschneiden von Telefonaten ist auch bei Beschäftigten in Call-Centern nicht erlaubt.
– Es besteht ein ausdrückliches Verwendungs- und Verwertungsverbot für unrichtige oder unzulässig erhobene Daten. Außerdem dürfen Beschäftigte nicht gemaßregelt werden, wenn sie unzulässige Auskunftsersuche des Arbeitgebers unrichtig beantworten.

Lasse Pütz hat bereits gegen Wolfgang Bosbach bei der Bundestagswahl im Rheinisch Bergischen Kreis kandidiert. Von Ihm kommt eine der interessantesten Stellungnahmen wie wir finden:

Die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzes ist grundsätzlich zu begrüßen. Gesetzliche Regelungen, die für eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz schützen, sind geboten. Leider wird jedoch der jetzige Entwurf der Bundesregierung diesen Erfordernissen in keiner Weise gerecht. Die Gesetzesinitiative geht vollständig in die falsche Richtung. Statt dem Grundrechtsschutz im Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, werden die Interessen der Arbeitgeber an einer Ausforschung und Überwachung seiner Angestellten in den Vordergrund gestellt. Wie die Datenskandale bei der Bahn, Lidl oder auch der Telekom zeigen, sind vielmehr klare Begrenzungen und Verbote bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten sowie Regelungen zum Schadenersatz bei Verstößen gegen das Gesetz geboten.

Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, müsste in einem eigenen Gesetz und nicht im BDSG geregelt sein. Es entsteht der Eindruck, dass die Regierung die Regelungen in einem anderen Gesetz „verstecken“ will. Hierzu passt auch, dass die Normen nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftig sind. Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe wie „erforderlich“, „verhältnismäßig“ oder „betriebliche Gründe“ tragen die Gefahr von Willkür und Rechtsunsicherheit in sich. Ein gutes Gesetz sieht anders aus.

Betrachtet man die Inhalte des Entwurfes, fällt sofort ins Auge, dass die Möglichkeit der Videoüberwachung deutlich ausgedehnt werden soll. Bald könnte – entgegen der jetzigen Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts – fast das ganze Betriebsgelände und damit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Kameras überwacht werden. Zwar mag die verdeckte Videoüberwachung für unzulässig erklärt werden, jedoch war diese auch bisher nur in ganz wenigen Situationen (Notwehr) zulässig. Auch wird das Fragerecht des Arbeitgebers erheblich ausgeweitet.

Das Beschäftigungsverhältnis ist keine Beziehung auf einer Augenhöhe. Dass die Möglichkeit bestehen soll, dass durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder durch die Einwilligung von jedem einzelnen Beschäftigten der – schon sehr geringe – Schutzstand des geplanten Gesetzes unterschritten werden kann, ist folglich reine Augenwischerei. Letztlich zeigen solche Regelungen nur, dass die Bundesregierung keine Ahnung von der Struktur eines Arbeitsverhältnisses hat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zumeist abhängig von ihrem Arbeitgeber, eine „freiwillige Einwilligung“ ist in der Realität damit ein Hohn.

Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz nichts zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen. Der Ansatz des Gesetzes geht vielmehr in die Richtung den Schutz der Arbeitnehmer dem Kontrollwunsch der Unternehmen unterzuordnen. Die Regierung verkennt, dass Vertrauen der wichtigste Baustein für Unternehmenserfolg ist. Das geplante Gesetz fördert eine Kultur des Misstrauens.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesdatenschutzgesetz ist leider so verkorkst, dass er nur in Gänze abgelehnt werden kann. Die bestehenden guten Entwürfe (z.B. der SPD Fraktion) sollten aufgegriffen und in einer Diskussion mit den relevanten Beteiligten (z.B. den Gewerkschaften) diskutiert und angepasst werden.

Andrej Hunko MbB von der Linkspartei stößt in das gleiche Horn wie die SPD. Er sieht keine Verbessungen durch das Gesetz für die Beschäftigten.

GL Aktuell: Wir konnten in der Synopse nicht sehen dass die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll. Im Gegenteil sie soll verboten werden (verdeckte Überwachung) Wie sehen Sie das?

Andrej Hunko: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbietet zwar die heimliche Videoüberwachung, er erlaubt aber explizit die offene Überwachung. Dadurch schließt das Gesetz eine Grauzone, allerdings mit dem Nachteil, dass nun Videoüberwachung legal möglich ist, wenn dies durch die „Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ begründet wird. Diese Interessen werden allerdings nur sehr schwammig formuliert, so dass eine Ausweitung der offenen Videoüberwachung wahrscheinlich ist. Das halte ich für inakzeptabel.

GL Aktuell: Wo sind die wesentlichen Veränderungen zu aktuellen Rechtslage? Was würde sich zum Positiven und was zum Negativen verändern wenn dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt wird?

Andrej Hunko: Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist im Wesentlichen eine Verschlimmbesserung des ohnehin schlechten Status Quo: Es ist richtig, dass das bestehende Gesetz unzureichend ist und überarbeitet werden muss. Der Gesetzentwurf der Regierung tut dies jedoch auf eine Weise, die am Ende keine Richtungsänderung im Sinne der Interessen und Rechte der Beschäftigten bedeutet, wie es DIE LINKE fordert. Stattdessen orientiert sich die Bundesregierung an Unternehmensinteressen. Dies zeigt sich z. B. bei dem genannten Beispiel der Videoüberwachung, aber auch in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses: Hier sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber „mit Einwilligung des Beschäftigten“ auch solche Daten erheben darf. Realität würde jedoch sein, dass beispielsweise eine Bewerberin schwer nein sagen kann, weil sie dann höchstwahrscheinlich die Stelle nicht erhält. Der Gesetzentwurf stellt keine Verbesserung des kritikwürdigen Zustands dar. Aus diesem Grund lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

GL Aktuell: Wir hatten einen Hinweis das das Beschäftigtendatenschutzgesetz im September im Innenausschuss behandelt werden soll. Wolfgang Bosbach zeigte sich überrascht, er wusste davon nichts. Liegen Ihnen / der Linken Infos vor wann hier was zur Abstimmung kommt?

Andrej Hunko: Vor der Sommerpause war das Beschäftigtendatenschutzgesetz im Innenausschuss auf- und dann wieder abgesetzt worden. Seitdem haben wir keine weiteren Informationen über eine mögliche erneute Aufsetzung erhalten.

Ich halte es jedoch für wahrscheinlich, dass das Gesetz nach der Sommerpause wieder aufgesetzt wird, die Bundesregierung versucht zur Zeit möglichst viel durch den Bundestag zu peitschen.

 

Kommentar:

Einen Gesetzentwurf zu verabschieden, mit welchem weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmerseite zufrieden ist wird sehr schwierig werden. Wir  mussten uns jedoch mit dem Thema und dem Gesetzentwurf genau beschäftigen um nicht blind auf die oft platten und zuweilen nicht stichhaltigen Argumente beider Seiten zu hören. Dem Argument der Rechtsklarheit konnten wir uns nicht verschließen, jedoch sehen wir nicht unbedingt wo hier Daten nun besser geschützt werden. Während wir uns die Synopse zu Gemüte führten fiel uns auf, dass in der Tat die verdeckte Videoüberwachung verboten werden soll. Dies halten wir nicht unbedingt für sinnvoll. Ebenso kann es auch nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn die Gewerkschaften genau das Gegenteil behaupten. Die IG Metall Esslingen hat uns mit dem Punkt „die Möglichkeit der Videoüberwachung wird deutlich ausgedehnt“ doch ein wenig verärgert. Vergleichbar groß war unser Ärger aber auch über die Ansicht von Wolfgang Bosbach zu den verbotenen Fragen im Vorstellungsgespräch. Bei dem Statement: „Es gibt keine verbotenen Fragen. Es gibt aber Fragen wo Sie dann lügen dürfen als Bewerber.“ schlackerten uns doch gewaltig die Ohren. Ein Glück ist der Bundestagsabgeordnete im restlichen Themenkomplex sachlicher geblieben. Dass Diskriminierung verboten ist und zu unglaublich hohen Schäden in der Wirtschaft führt hat sich wohl noch nicht ganz bis in die Spitze der Union herumgesprochen.

Datenschutz ist eigentlich ein Topthema für die Piratenpartei. Leider war man von Seiten der bergischen Piraten diesmal nicht in der Lage eine Stellungnahme abzugeben. Auch Konstantin von Notz MdB (Grüne) gelobte eine Stellungnahme nachzureichen, sein Büro war leider aufgrund eines Wasserschadens in Seenot geraten.

Den vorliegenden Gesetztesentwurf halten wir für unausgereift. Er wird für keine Seite wesentliche Verbesserungen bringen, mal von der Rechtsklarheit abgesehen. Wenn keine Seite, also weder die Arbeitnehmerseite noch die Arbeitgeberseite, mit diesem Gesetz zufrieden sein wird, dann kann man es doch eigentlich auch lassen war unser Vorschlag. Dem stimmte sogar Wolfgang Bosbach zu. In einem Punkt geben wir aber auch der Gewerkschaft recht: Mit dem Schutz von Grundrechten im Arbeitsverhältnis hat der vorliegende Gesetzesentwurf nicht genug zu tun.

Es bleibt nun abzuwarten ob in dieser Legislaturperiode hier noch ein produktiver Konsenz gefunden werden kann, oder ob man es nicht besser der nächste Regierung überlässt, das Beschäftigtendatenschutzgesetz völlig neu zu konzipieren.

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