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Realnamenspflicht bei Facebook bald Geschichte?

25 Dezember 2012 von Darian Lambert

„Facebook und Datenschutz“ sind wie Feuer und Wasser meint Frank Samirae IT Unternehmer aus Bergisch Gladbach. „Viele Nutzer, besonders junge Leute oder auch Anwender mit wenig PC Erfahrung nutzen das soziale Netzwerk Facebook leider ohne die Verwendung Ihrer persönlichen Daten zu hinterfragen.“ so Samirae weiter. Er beschreibt uns ein wesentliches Datenschutz – Problem bei Facebook:

Bei Facebook kann besonders die Realnamenspflicht (auch Klarnamenspflicht), also die Pflicht sich unter seinem bürgerlichen Namen zu registrieren, zum Problem werden. Das Unternehmen schreibt in seinen Nutzungsbedingungen die Verwendung von Realnamen vor. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe sei vergleichbar mit einer privaten Party, zu der nur namentlich bekannte Gäste eingeladen seien und auf die plötzlich alle möglichen Leute mit gefälschten Identitäten kämen. Facebook beansprucht darüber hinaus das Recht, die Bedingungen der Nutzung des Dienstes festzulegen und auch durchzusetzen.

Es ist freilich unschwer zu erkennen das der Vergleich Social Network und private Party ziemlich hinkt. Widmen wir uns doch einfach den praxisrelevanten Auswirkungen von Facebook. Die Bewerberrecherche im Internet also den Bewerber mal „googlen“ ist nichts Ungewöhnliches mehr und ein alter Hut. Nun kommt aber hinzu, dass Bewerber auch über Social Networks durchleuchtet werden können. Kritische Kommentare zu „Stuttgart 21“ oder der „Atomenergie“ können schnell den Arbeitsplatz kosten bzw. zur Nichteinstellung führen. Ebenso wenig kommt Begeisterung auf (bei der Personalabteilung) bei Bewerbern die ein Facebookprofil voller Bilder von sich auf einem Betriebsstreik haben.

Der Gesetzgeber arbeitet schon lange am neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz, welches die Möglichkeiten der Recherche regeln soll. Das Gesetz steckt leider derzeit fest und auch wenn ein solches verabschiedet werden würde, hält sich mit Sicherheit nicht jeder dran.

Konstantin von Notz mit Datenschützern in Berlin

Konstantin von Notz mit Datenschützern

Demnach könnte man seine Daten wirklich nur effektiv vor unberechtigtem Zugriff oder vor  unliebsamen Ausspähen schützen mit einer Namensabkürzung wie z.B. „Manuela Lü“ oder einem Pseudonym. „Eine Realnamenspflicht gibt es in Deutschland nicht“ – betont  Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter für die Grünen auf dem letzten DTB Forum für Datenschutz in Berlin. „Sie können sich einfach einen Namen oder ein Pseudonym aussuchen. Dabei werden keinerlei Gesetze hierzulande gebrochen.“ Der grüne Abgeordente mit großer Kompetenz für den Datenschutz geht davon aus, dass unsere Gesellschaft derzeit in einer Phase der digitalen Dauerrevolution steckt. Dabei macht man sich oftmals erst nach der Einführung eines neuen Mediums ernsthafte Gedanken um den Datenschutz.

Mit dem Datenschutz und den Gesetzen nimmt es Facebook aber nicht so genau. Unter Androhung von Löschung fordert das Unternehmen, Konten mit Realnamen zu registrieren. „Falsche persönliche Informationen“ sind demnach ebenso untersagt wie Kontaktdaten, die nicht „auf dem neuesten Stand“ sind.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, will den Datenschutz mit mehr Anonymität beim weltgrößten Online-Netzwerk nun durchsetzten. Alle Nutzer aus Schleswig-Holstein müssten sich statt der Angabe echter Informationen zu ihrer Person auch unter einem Pseudonym registrieren können, forderte Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz, meint Weichert und trifft bei IT Fachmann Frank Samirae damit auf Zustimmung. „Stellen Sie sich einfach vor, Sie müssten mit Ihren Daten zwingend im Telefonbuch stehen. Das ist für mich das Gleiche wie bei Facebook meinen bürgerlichen Namen anzugeben. Mit der Privatnummer möchten viele Menschen verständlicher Weise nicht im Telefonbuch stehen. Man will sich vor Belästigungen schützen oder einfach nicht gestört werden, es kann viele Gründe haben. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und auch geregelt, denn Telefonanschlüsse sind nicht neu, Telemedien wie Facebook und Co. sind es übrigens auch nicht. Endlich greift der erste Datenschutzbeauftragte durch und macht sich für die Menschen stark.“ Thilo Weicherts unabhängiges Landeszentrum fordert dass Facebook den §13 Abs. 6 TMG beachten muss. „Diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient u. a. dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.“ Nur noch bis Jahresende hat Facebook Zeit entsprechende Änderungen durchzuführen, sonst drohen dem Unternehmen 20.000 € Strafe.

Schon vor über einem Jahr hatte sich übrigens die Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen die Klarnamenpflicht ausgesprochen. Ihr zufolge tragen Pseudonyme zum Schutz der Privatsphäre bei. Facebooks damalige Marketingdirektorin Randi Zuckerberg hatte sich hingegen für die Verwendung von echten Namen in der Onlinewelt ausgesprochen, weil dadurch das Problem des Cyberbullying aus der Welt geschafft werden könne. Sie vertrat damit eine ähnliche Haltung wie der frühere Google-CEO Eric Schmidt, der Anonymität als “gefährlich” bezeichnete.

„Einer Datenschleuder wie Facebook den Datenschutz beizubringen wird sicherlich interessant. Wegen der Klarnamenspflicht befürchten sogar viele Internetnutzer, dass Meinungen abseits des Mainstreams so nicht mehr geäußert würden. Sie sehen darin eine Gefahr für die Meinungsvielfalt. Den Effekt habe ich auch im Internet beobachtet.“ – berichtet Frank Samirae.

Hierzu gibt es sogar einschlägige wissenschaftliche Studien. Arvid Kappas von der Jacobs University Bremen ist Professor für Psychologie und fand heraus: Die Klarnamenpflicht führt zur Selbstzensur. Kappas Studie belegt, dass wenn Menschen gezwungen werden mit ihrem Namen für ihre Aussagen geradezustehen, sagen sie nicht immer das, was sie eigentlich meinen. Kurz gesagt: Sie zensieren sich selbst. Deswegen protestierten so viele Netzaktivisten gegen den Vorstoß von Innenminister Hans-Peter Friedrich, dass Internetnutzer mit „offenem Visier“ kommentieren sollen.

„Gerade solche Politiker wie unser Innenminister Friedrich bekleckern sich nicht unbedingt mit Ruhm beim Umgang mit Bürgerrechten im Zusammenhang mit dem Internet. Ich fürchte sogar mit seiner verqueren Haltung hat er bei der Union und leider auch bei der sonst für die Rechte des Individuums sich stark machenden FDP Nachahmer gefunden, besonders bei Politikern aus der 2ten und 3ten Reihe. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollte der Anonymität radikaler Blogger im Internet ein Ende setzen. Hierfür hat Friedrich parteiübergreifende Kritik geerntet und dies zu Recht, denn er untergräbt damit hierzulande Meinungs- und Pressefreiheit.“ – schließt Samirae.

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Pro Pussy Riot Flashmob vor Deutschland’s einzigem russisch-orthodoxem Pilgerzentrum in Bekond

04 November 2012 von Shnippy FreePussyRiot CGN / BN

 English version

Am Samstag, den 03.11.12, versammelten sich Mitglieder von Free Pussy Riot Cologne / Bonn unterstützt von Amnesty International Bonn in dem 852-Seelen-Dorf Bekond bei Trier. Sie protestierten für die Freilassung von Pussy Riot und allen anderen politischen Häftlingen in Russland vor dem einzigen russisch-orthodoxen Pilgerzentrums deutschlandweit.

Das Hotel Brunnenhof wird angeblich auch als Kirche und Pilgerzentrum genutzt, allerdings schotteten sich ggf. anwesende Mitabeiter des Hotels oder der „Kirche“ hinter geschlossenen Rolladen ab. Die 20 Demonstranten waren aus Köln, Bonn, Frankfurt und Luxemburg angereist, um auf die zunehmend restriktiver werdenden Regierungsstrategien in Russland und die Kollaboration von Präsident Wladimir Putin mit dem orthodoxen Patriarchen und früheren Kollegen aus Geheimdienstzeiten Kyrill I. aufmerksam zu machen.

Das Pilgerzentrum in Bekond ist in Russland heftigst umstritten. Seit August ist es russischen Duma-Abgeordneten grundsätzlich verboten Grundstücke im Ausland zu besitzen oder zu erwerben. Laut Russia News ist dies strafbar mit einem Bußgeld von 5 – 10 Millionen Rubel, 5-jähriger Haft und anschließende 3-jährigem Verbot ein öffentliches Amt zu führen. 51% des Grundstücks des Hotels in Bekond gehören Alina Dolskaja, der Ehefrau Duma-Abgeordneten Andrej Issajew. Die anderen 49% besitzt die Pilgerfirma St.Thomas TdF GmbH.

Klaus H. Walter, Mitarbeiter von Amnesty International, äußerte sich zu diesem Thema wie folgt:                       „Andrej Issajew  ist als Vorsitzender des Arbeits- und Sozialausschusses einer der hauptverantwortlichen     Duma-Abgeordneten für die jüngsten Verschärfungen der Rechtsgrundlagen wie z.B. den Zwang für Nichtregierungs-organisationen,  sich als ausländische Agenten registrieren   zu lassen, wenn sie Unterstützungszahlungen erhalten    (dies trifft dann nicht nur lokale Menschenrechts- organisationen wie Memorial  und viele andere, sondern auch die UNESCO  oder Mitgliederorganisationen wie Greenpeace oder Amnesty International).  Das russische Demonstrationsrecht wurde unter Federführung von Issajew drastisch eingeschränkt – und nun stellt sich heraus, dass die Ehefrau eben dieses Herrn an einem sogenannten Pilgerzentrum in der Nähe der luxemburgischen Grenze „beteiligt“ ist. Oppositionsabgerodnete werden eingesperrt weil sie angeblich Besitz im Ausland haben – für Herrn Issajew gilt das natürlich nicht, das ist ja alles Eigentum der Ehefrau.“

Die Thematik des Protests konzentrierte sich jedoch auf die Forderung der Freilassung der beiden noch inhaftierten Bandmitglieder von Pussy Riot, Nadja Tolokonnikowa und Maria Aljochina, sowie aller anderen politischen Häftlinge in Russland.

Mit vier Megafonen riefen die bunt-maskierten Aktivisten lautstark Slogans wie „ Free Pussy Riot, Russland ohne Putin, Freiheit für alle politischen Gefangene usw.“, hauptsächlich in Deutsch und Russisch.

In einem Gespräch zwischen der Demonstrationsleiterin Janine Schneider und dem Bürgermeister Herrn Reh, bestätigte es sich, dass ein Raum des Anwesens (der vorherige Frühstücksraum) zur Zeit als Kirchenraum genutzt werde. Umbauten am Gebäude selber seien im Gange. Herr Reh erklärte, dass er des öfteren Busse mit Pilgern vor dem Hotel gesehen hat. Er sei einfach nur froh, dass das Gebäude nicht verwahrlose und das Unternehmen lokale Arbeitsplätze schaffe.

Free Pussy Riot Cologne / Bonn plant bereits die nächste Demonstration für Ende diesen Monats     in der Kölner Innenstadt. Genauere Informationen werden nach der formellen Anmeldung veröffentlicht und auf der Facebook-Seite

https://www.facebook.com/P3ssyRiotGermany/events

abrufbar sein.

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