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Gericht erklärt Fußgängerzone in der Schloßstraße für rechtswidrig – Betroffene können Erstattungen fordern

11 Januar 2025 von Darian Lambert

Ein bedeutendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die von der Stadt Bergisch Gladbach eingerichtete Fußgängerzone in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg für rechtswidrig erklärt. Die Stadt wird angewiesen, die entsprechenden Verkehrszeichen umgehend zu entfernen und die Fußgängerzone abzubauen. Der Beschluss bringt nicht nur Erleichterung für die betroffenen Geschäftsleute, sondern eröffnet auch Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit der Maßnahme Bußgelder erhalten haben.

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Das Gericht stellte fest, dass die Fußgängerzone ohne die notwendige rechtliche Grundlage eingerichtet wurde. Dies betrifft auch die auf Grundlage der rechtswidrigen Regelung ausgestellten Knöllchen und Bußgeldbescheide. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die während der Geltungsdauer der Fußgängerzone Bußgelder zahlen mussten, sollten nun aktiv werden.

Rechtsanwälte empfehlen, dass sich Betroffene schriftlich an die Stadt Bergisch Gladbach wenden und unter Verweis auf das Urteil eine Rückerstattung der gezahlten Beträge fordern. Bereits ausgestellte Bußgeldbescheide könnten ebenfalls angefochten werden, da sie auf einer Maßnahme basieren, die das Verwaltungsgericht als nicht rechtens eingestuft hat.

Frank Samirae, ein Unternehmer aus der betroffenen Schloßstraße, der das Urteil erwirkt hat, äußerte sich erleichtert über den Beschluss: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Erfolg für mich, sondern für alle Händler und Geschäftsleute in Bensberg. Der Zugang unserer Kunden und die Freiheit unserer wirtschaftlichen Betätigung dürfen nicht durch willkürliche Maßnahmen eingeschränkt werden.“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hebt die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze im Verwaltungshandeln hervor. Es ist nun an der Stadt, auf berechtigte Rückforderungen zu reagieren und ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen.

Betroffene können sich an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wenden und das Urteil (Aktenzeichen 18 L 2487/24) als Grundlage für ihre Forderungen anführen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt zeitnah eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Bürger findet.

Hierzu gibt es einen Musterbrief der per E-Mail zur Adresse u.unrau@stadt-gl.de an die Leiterin der Ordnungsbehörde in Bergisch Gladbach geschickt werden kann.

Betreff: Rückerstattung von Bußgeldern aufgrund rechtswidriger Fußgängerzone in der Schloßstraße

Aktenzeichen/Kassenzeichen: [Ihr Aktenzeichen/Kassenzeichen]

Sehr geehrte Frau Unrau,

hiermit fordere ich die Rückerstattung des von mir gezahlten Bußgeldes, das im Zusammenhang mit der rechtswidrig eingerichteten Fußgängerzone in der Schloßstraße in Bensberg erhoben wurde.

Wie dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Januar 2025 (Aktenzeichen 18 L 2487/24) zu entnehmen ist, wurde die Fußgängerzone als rechtswidrig eingestuft. Damit sind auch sämtliche darauf basierenden Maßnahmen, einschließlich der ausgestellten Bußgeldbescheide, nichtig.

Ich bitte Sie daher, den von mir gezahlten Betrag in Höhe von [Betrag einfügen] unverzüglich auf folgendes Konto zu erstatten:

  • Kontoinhaber: [Ihr Name]
  • IBAN: [Ihre IBAN]
  • BIC: [Ihre BIC, falls erforderlich]

Alternativ bin ich bereit, den Betrag auf anderem von Ihnen genannten Wege erstattet zu bekommen.

Für den Fall, dass meiner Forderung nicht entsprochen wird, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Bearbeitung meines Anliegens und bitte um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Telefonnummer]
[Datum]


Dieser Brief kann direkt per E-Mail an u.unrau@stadt-gl.de gesendet werden. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen vollständig und korrekt einzutragen.

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